Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitige Zeit.

Rn 9 Str Zeit ist der Zeitraum, für den hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien Streit besteht (BGH MDR 92, 913; NZM 99, 21 [BGH 30.09.1998 - XII ZR 163/98]). Ist dieser Punkt unstr, weil etwa im Räumungsrechtsstreit der Ablauf der Mietzeit bereits feststeht, findet § 8 keine Anwendung (BGH NJW-RR 95, 781 [BGH 08.03.1995...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 8 Der Rechtsgrund, aus dem Bestand oder Dauer str sind, hat für die Wertfestsetzung keine Bedeutung (BGH WuM 06, 45). Auf das Klageziel und die einschlägige Anspruchsgrundlage, namentlich § 958 BGB, kommt es ebenfalls nicht an, so dass § 8 anzuwenden ist, wenn sich der Anspruch auf andere Grundlagen stützt, zB § 985 BGB, während umgekehrt bei der Räumungsklage § 8 nur Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXVII. Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXII. Mängelbeseitigung.

Rn 45 Maßgeblich ist der nach § 3 oder § 6 zu bewertende str Anspruch. Für den GeS ist in weiter Anwendung oder analog § 41 V 1, 2. Hs GKG der Jahresbetrag der Mietminderung anzusetzen (BGH JurBüro 21, 145; MDR 06, 657; München MR 13, 1435: einschl. Nebenkosten). Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemisst sich nicht nach den Kosten der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXX. Parabolantenne.

Rn 53 Klage auf Installation nach § 3 mit Interesse an Erweiterung des Empfangs zu bewerten; die Beschwer des verurteilten Vermieters richtet sich nach der Abwehr der Kosten und kann daher höher sein (LG Wuppertal WuM 97, 324 [LG Wuppertal 09.04.1997 - 8 S 11/97]). Für Klage auf Beseitigung ist der Wertverlust durch Beeinträchtigung von Substanz oder Optik maßgeblich (LG Bre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XX. Kündigung.

Rn 43 Der GeS für die außergerichtliche Kündigung bemisst sich nach § 41 II GKG (AG Köln MDR 02, 1030 [AG Köln 29.05.2002 - 141 C 17/02]), nicht nach § 23 III RVG (so aber LG Karlsruhe NJW 06, 1526 [LG Karlsruhe 14.10.2005 - 9 S 177/05]). Der Streit um eine bloße Kündigungsmöglichkeit ist nach § 3 zu bewerten (Köln KostRspr § 16 GKG aF Nr 36; Rn 7). Die Feststellung der Unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Rn 39 Es gilt § 9. Betr den GeS einschließlich selbstständigem Beweisverfahren gilt § 41 V GKG für alle Mietverhältnisse (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]); alte Rspr ist überholt! Richtwert ist das Interesse des Vermieters an einer Mieterhöhung (KG WuM 10, 46 [KG Berlin 28.09.2009 - 22 W 47/09]) bzw des Mieters an der Nichtzahlung (KG NJW-RR 13, 262). Für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Feststellungsklage.

Rn 31 Für positive wie negative Feststellungsklagen gilt grds die allg Regelung (vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage). Für die Feststellung der Mietzahlungspflicht sind §§ 8 f ZPO, 41 I GKG unanwendbar, wenn das Mietverhältnis selbst nicht im Streit ist. Besteht ein solcher Streit, ist abw vom Üblichen kein Abschlag zu machen, weil dies einen Regelfall von § 8 dars...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXIV. ReS.

Rn 57 Bei Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, ist die Beschwer nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bemessen (§§ 8, 9). Maßgebend ist die nach dem Vertrag geschuldete Miete. Ein etwaiger höherer objektiver Mietwert oder eine höhere fiktive Marktmiete ist ohne Bedeutung (BGH AGS 20, 286 [BGH 04.02.2020 - VIII ZR 16/19])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXVII. Untervermietung.

Rn 60 Im Streit um deren Zulässigkeit gilt § 3 Rn 7 (herrschend wohl noch Saarbr, OLGR 08, 43; Celle, NZM 00, 190; Anders/Gehle/Gehle ZPO Anh § 3 Rz 83; LG Berlin NJW-RR 16, 895: voraussichtliche Jahres-Untermiete; zunehmend KG NJW-RR 17, 331 [KG Berlin 25.10.2016 - 8 W 48/16]; Hambg MDR 17, 1271: 3,5-fache Jahres-Untermiete). Die Besitzeinräumungsklage des Untermieters gg d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Betriebskosten.

Rn 27 Bei Klage auf Zahlung der Betriebskosten und Widerklage auf Rückzahlung der Vorschüsse erfolgt Zusammenrechnung der Werte (Ddorf NJW 09, 1515 [OLG Düsseldorf 11.11.2008 - I -10 W 114/08]). Betriebskosten erhöhen den Wert des Räumungsstreits nicht (BGH NJW-RR 16, 1235 [BGH 14.06.2016 - VIII ZR 291/15]). Rechnungslegungsanspruch ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortsetzung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel.

Rn 21 Im Fortsetzungsstreit, §§ 574–574b BGB, bemisst sich der ReS, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangt, analog § 9 auf den 3,5-fachen Betrag der Jahresmiete (BVerfG NJW-RR 15, 526 [BVerfG 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14]). Nach § 41 III GKG findet eine Addition mit dem Räumungswert nicht statt. Der Wert des ersten Rechtszuges begre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse.

Rn 17 Ggü § 8 2 ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro 91, 582), Leasingvertrag (wenn es u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXV. Miet- und Pachtzinserhöhung und -herabsetzung.

Rn 48 § 9 ist (ggf über § 48 I GKG) für alle Streitwertarten heranzuziehen. Ausn: Für Wohnraummiete gilt § 41 V GKG (BGH MDR 04, 1437; LG Berlin NJW-RR 13, 263); die Analogie ist ausgeschlossen (KGR 04, 499). Wird lediglich die Feststellung einer künftig erhöhten Miete verlangt, gilt § 41 V GKG nicht, sondern §§ 3, 9 ZPO (KG NJW-RR 10, 371 [KG Berlin 16.07.2009 - 22 W 76/08]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 11 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet die str Zeit mit dem Ablauf; bei unbestimmter Laufzeit endet der Zeitraum mit dem Tag, auf den bei regulärem Verlauf frühestens hätte gekündigt werden können; außergewöhnliche Ereignisse wie eine nicht absehbare fristlose Kündigung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben außer Betracht; bei widerstreitendem Vortrag zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXIV. Zählerausbau.

Rn 67 Es kommt auf das nach § 3 zu bewertende Interesse des Kl an, mithin den Wert des Zählers (AG Königstein NJW-RR 03, 949) oder das Interesse an der Verhinderung der Strom- oder Wasserentnahme, wobei der Vorschuss Richtschnur für die Höhe ist (Köln JurBüro 19, 138; ZMR 06, 208; OLGR Schlesw 09, 234; Oldbg MDR 09, 1407; OLGR Braunschweig 06, 887; Kobl MDR 12, 996; LG Wuppe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Streitwertarten.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 1 f). Nach § 8 bestimmen sich der ZuS und der ReS (BGH JurBüro 06, 369; WuM 08, 417, MDR 25, 127); ist der str Zeitraum ungewiss, wird § 9 analog herangezogen (BGH WuM 08, 417; 17, 162; 19, 45 [BGH 29.11.2018 - III ZR 222/18]; GE 19, 596, WuM 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entgelt.

Rn 18 Grundlage ist wie bei § 8 das auf die str Zeit entfallende Entgelt (Rn 7 f, 9 ff). Die Einbeziehung der Nebenkosten ist in § 41 I 2 GKG geregelt (vgl Rn 14). Sie müssen vertraglich pauschal als Festbetrag oder als Prozentanteil der Miete festgelegt (BGH NZM 07, 935) und eine Abrechnung durch den Vermieter darf nicht vereinbart sein (Hambg MDR 04, 502; Ddorf JurBüro 06,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn und Ausdehnung.

Rn 10 Der Zeitraum beginnt grds mit der Zustellung der Klage (BGH NJW-RR 99, 1385; ZMR 07, 441). Er beginnt früher, wenn der Kl entspr Feststellung begehrt, und später, wenn mit der Klage Wirkungen einer für die Zeit danach ausgesprochenen Kündigung geltend gemacht werden (BGH NJW-RR 05, 867 [BGH 17.03.2005 - III ZR 342/04]). Maßgeblich kann auch ein durch den Feststellungsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXVI. Minderung.

Rn 49 Ausgangswert ist der str Geldbetrag. Die Beschwer bei Mietminderung und die Klage auf deren Feststellung war bis zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 gem § 48 I 1 GKG grds mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag anzusetzen (BGH NZM 04, 295; 05, 519; 944; 16, 890; WuM 20, 300). Für die Feststellungsklage wurde davon abweichend schon seinerzeit analog § 41 V 1 GKG für den GeS der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung des Ergebnisses.

Rn 15 Für die Höhe des Mietzinses ist ein objektiver Maßstab anzulegen; maßgeblich ist der Vertragsinhalt; falsche Vorstellungen der Parteien, auch eine Zuvielforderung, sind unbeachtlich; der Inhalt eines schriftlichen Vertrags ist verlässliche Grundlage (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]; LG Köln WuM 73, 174). Die Mehrwertsteuer ist aufzuschlagen ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe und Räumung.

Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei einem zeitweiligen Nutzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 24 Brüssel Ia-VO0 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Parteien sind folgende Gerichte eines Mitgliedstaats ausschließlich zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittelbarer Besitz.

Rn 3 Der Besitzer muss behaupten, den Besitz aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 868 BGB) innezuhaben. Dabei kann es sich um Nießbrauch, Pfandrecht, Miete, Pacht, Verwahrung, Leihe, Auftrag, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung handeln. Die Behauptung einer bloßen Besitzdienerschaft (§ 855 BGB) genügt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 59. Eigentum.

Rn 104 s § 6, s Enteignung. Eigentumsstörung Der Abwehranspruch ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BGH NJW 94, 735; 06, 2639 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]; BGH NZM 22, 754 [BGH 07.07.2022 - V ZB 75/21]: niedrige Schätzung bei Klage des Grundstückseigentümers gg Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen anzubringen; Köln Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vorrangig.

Rn 11 besagt, dass Räumungssachen durchzuführen sind, unabhängig vom Fortgang anderer Verfahren, wie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafverfahren, anderer Gerichtsbarkeiten etc. In anderen Verfahren bildet Abs 4 einen Grund für eine Terminsänderung gem § 227. Der Vorrang gilt nur nicht, wenn auch die anderen Verfahren eine besondere Beschleunigung erfordern, wie Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschleunigungsgebot.

Rn 5 Das Gesetz ordnet in Abs 2 im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens ausdrücklich eine unverzügliche Terminierung an. Dabei hat der Vorsitzende allerdings ein weites Ermessen: insb muss die erforderliche Vorbereitung des Termins durch das Gericht berücksichtigt werden, um den Termin möglichst effektiv durchzuführen und überflüssige Folgetermine zu vermeiden. Da die...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 44 EGZPO – [Vorrang- und Beschleunigungsgebot].

Gesetzestext (1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln. (2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden. Rn 1 Die Regelun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Pfändung von Miete und Pacht ist auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsarbeiten und zur Befriedigung von Ansprüchen unentbehrlich sind, die bei einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück dem Anspruch des Gläub...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Regelungsumfang.

Rn 5 § 6 gilt für alle Arten des Besitzes iSd §§ 854 ff BGB und (de minore ad Maiorem) grds auch für alle Arten des Eigentums (St/J/Roth § 6 Rz 13; Hamm MDR 02, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02]). Abzulehnen ist die Ansicht, das Eigentum sei nur dann mit dem vollen Wert anzusetzen, wenn zugleich die Herausgabe verlangt werde; denn die Übereignung verschafft für sich sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Forderungen aus Miete und Pacht sind grds uneingeschränkt pfändbar, sa § 850i. Erst auf den Schutzantrag des Schuldners sind die Forderungen sowie die gleichgestellten Barmittel und Guthaben für unpfändbar zu erklären. Das Gericht muss eine gesetzlich gebundene und keine Billigkeitsentscheidung unter Abwägung mit den Gläubigerinteressen treffen. Dennoch kann der Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XII ZR 163/04]), Kapitalzins od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mietstreitigkeiten über Wohnraum (Nr 2a).

Rn 6 Erfasst werden alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen iSd §§ 549 ff BGB einschl der Untermietverhältnisse. Maßgeblich ist grundsätzlich, wie sich die Rechtsnatur des Vertrages nach Antrag und Vortrag des Klägers ergibt (Köln ZMR 16, 250; BayObLG BeckRS 24, 25790; Brandbg NZM 24, 649 f). Nicht unter Nr 2a fallen Pacht- und gewerbliche Mietverhältnisse, auch we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Forderung.

Rn 5 Gehaltsforderungen stellen die Arbeitseinkommen iSv § 850 II, III dar (dazu § 850 Rn 11 ff; zur Titulierung BAG NZA-RR 09, 79 [BAG 09.04.2008 - 4 AZR 104/07] Rz 33), einschl etwa der nach § 850b nur bedingt pfändbaren Bezüge (Gottwald § 832 Rz 3) und der verschleierten Einkünfte nach § 850h (Wieczorek/Schütze/Lüke § 832 Rz 3), nicht aber die fiktiv aufgelaufenen Lohn- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 2 EuGFVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- und Handelssachen für grenzüberschreitende Rechtssachen im Sinne des Artikels 3, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt, wenn der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5 000 EUR nicht überschreitet. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mietausfallwagnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Mietausfallwagnis umfasst das Risiko von Ertragsminderungen, die durch uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von Räumen entstehen, die zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt sind. Es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändung nach Beschlagnahme.

Rn 10 Nach der Beschlagnahme unterliegen die Erzeugnisse des Grundstücks grds der Immobiliarvollstreckung, es sei denn, sie werden von der Beschlagnahme nicht erfasst (Dritteigentum) oder sind enthaftet durch dauerhafte Trennung vom Grundstück im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Die Rechte eines Pächters oder Nießbrauchers auf Fruchtziehung bleiben unberührt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat jemand zum Betrieb einer Fabrik, einer Handlung oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können gegen ihn alle Klagen, die auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug haben, bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, wo die Niederlassung sich befindet. (2) Der Gerichtsstand der Niederlassung ist auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entwicklung des Begriffs

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten entsprechen § 18 Abs. 1 der Wertermittlungsverordnung.[2] Seit dem 1.7.2010 ergeben sich die Bewirtschaftungskosten aus § 19 Abs. 1 Immobilienwertermittlungsverordnung.[3] Danach sind als Bewirtschaftungskosten die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährliche...mehr