Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 2 Mietvertrag muss bestehen

Hinweis Mietvertrag muss bestehen, Mietvorvertrag reicht nicht Zwischen dem Veräußerer und dem Mieter muss ein Mietvertrag bestehen. Ein Vorvertrag genügt nicht. Auf andere Vertragstypen oder Gebrauchsüberlassungsverträge als Miete und Pacht ist § 566 BGB weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.[1] Dies gilt auch für die Leihe. Bei gemischten Verträgen ist die Vorschrift...mehr

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Mietminderungslexikon / 42 Sanitäre Einrichtungen

Eine Wohnung muss über funktionierende sanitäre Einrichtungen verfügen. Die Sanitärräume müssen so beschaffen sein, dass sie nach außen entlüftet werden können[1] und dass bei üblicher Benutzung keine Schäden entstehen.[2] Wichtig Unbenutzbarkeit der Toilette Der Wegfall der einzigen Waschgelegenheit oder die Unbenutzbarkeit der einzigen Toilette für eine längere Zeit hebt den...mehr

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Mietminderungslexikon / 41 Rauchverbot in Gaststätten

Ein öffentlich-rechtliches Rauchverbot kann sich auf den Umsatz einer Gaststätte auswirken. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen Nach der Rechtsprechung des BGH gelten öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen aber nur dann als Mangel, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit, dem Zustand oder der Lage der Miet- oder Pachträume beruhen.[1] Allgemein gilt der Grun...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 4.1 Wer kann die Förderung erhalten?

Unternehmen in Deutschland Folgende Unternehmen und Einrichtungen können Anträge stellen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden kommunale Unternehmen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Einzelunternehmer Freiberufler Hinweis Kommunale Kö...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 2.2 Gewerberaummiete

Im Bereich der Gewerberaummiete lässt die Rechtsprechung grundsätzlich eine weitergehende Abwälzung von Reparaturen auf den Mieter zu als bei der Wohnraummiete. Einem gewerblichen Mieter kann die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen überbürdet werden, solange damit nicht ein vollständiger Übergang der Sachgefahr verbunden ist und dies...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.2.3.2 Verursachung bei Wohnungsschäden

Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Schaden von einem Dritten verursacht worden ist, so muss der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht einzustehen hat.[1] Achtung Pflicht de...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 4 Zum Nachbarbegriff

Eine allgemein gültige Definition des Nachbarn findet sich weder im BGB noch im öffentlichen Nachbarrecht. Fündig wird man nur in den Landesnachbarrechtsgesetzen von Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für deren Geltungsbereich – und nur für diesen – wird als Nachbar "der Eigentümer des an ein Grundstück angren...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer gehört zum Kreis der Antragsberechtigten?

Antragsteller Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Art. 115 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 114 Abs. 2 der Verordnung der (EU) Nummer 575/2013 vom 26.6.2013 (EU-Amtsblatt L 17...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 1 Zeitpunkt der Rückgabe

Nach h. M. wird der Rückgabeanspruch am letzten Tag der Mietzeit fällig.[1] Fällt der Rückgabetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt an dessen Stelle nach allgemeiner Ansicht der nächste Werktag.[2] Für diese Zeit muss der Mieter keine Nutzungsentschädigung zahlen, weil die Rückgabepflicht erst nach den genannten Tagen entsteht. Streitig ist, ob der Mieter bereit...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.4 Nachbarschutz bei bestehenden Gaststätten und Vergnügungsstätten nach Zivilrecht

Der durch den Betrieb von Gast- und Vergnügungsstätten Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzte Nachbar ist nicht auf den Rechtsschutz nach öffentlichem Recht beschränkt, sondern kann einen solchen auch nach Zivilrecht geltend machen. Als Anspruchsgrundlage für einen nachbarrechtlichen Abwehranspruch gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt für den Nachbar als Eigentümer ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Antragsberechtigt

Dieses Programm ist für Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte. Mieter oder Pächter können auch die Zuschüsse beantragen. Sie müssen allerdings eine Zustimmungserklärung beibringen. Unternehmer sind auch antragsberechtigt, wenn sie sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflic...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 1 Gaststätte und Hotel

An der Vielzahl der Gerichtsurteile gemessen muss das Betreten und Verlassen von Gaststätten mit erheblichen Gefahren verbunden sein, denn danach stürzen die Gäste reihenweise über Schwellen, Gitterroste und Ähnliches oder rutschen auf nassen Fliesen oder Treppenstufen aus. Dabei fallen die Entscheidungen recht unterschiedlich aus: Mal hat der Gastwirt den "schwarzen Peter",...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung. Voraussetzung ist allerdings, dass er...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 4 Geschäftsraummiete

Für den Begriff der Schönheitsreparaturen gilt auch für die gewerbliche Miete die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV.[1] Allerdings ist streitig, ob die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in weitergehendem Umfang als bei der Wohnraummiete auf den Mieter abgewälzt werden kann. Die Frage wird zum Teil bejaht[2], zum Teil verneint.[3] Nach der hier ver...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen wesentliche Lärmbelästigungen durch eine privatrechtlich betriebene Freizeitanlage können Sie sich als betroffener Grundstückseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als betroffener Mieter oder Pächter nach den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 2, 906 analog BGB mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage (auch nachbarrechtliche Abwehrklage genannt) zur Wehr setzen. Mit d...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 3 Versicherte Personen

Personenkreis Der Personenkreis, dessen Haftpflichtrisiken versichert sind, wird in den Versicherungsbedingungen bzw. den jeweiligen Versicherungspolicen ausdrücklich aufgeführt. Neben demjenigen, der die Police als Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Bauherr, Unternehmen etc. abschließt, können Familienangehörige, Hilfspersonen, Betrieb...mehr

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Mietminderungslexikon / 10.1 Gebrauchsbeschränkung bei Wohnraum

Kann eine Wohnung oder ein Teil einer Wohnung aus Gründen des Bauordnungsrechts nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden, liegt ein Mangel vor, wenn die Behörde die Nutzung untersagt oder eine solche Maßnahme konkret androht. Es gilt der Grundsatz, dass die für die Überwachung zuständige Behörde zunächst den Mieter bzw. Pächter als Handlungsstörer vor dem E...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 2.3.1 Gastronomie

Dies gilt vor allem für Gastronomiebetriebe oder ähnliche "Vergnügungsstätten" mit starkem Besucherverkehr. So obliegt dem Pächter einer Autobahnraststätte die Verkehrssicherungs- und damit die Streupflicht für die Gehwege, die von dem Parkplatz zu dem Raststättengebäude führen.[1] Auch kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Pflicht bestehen, auch nachts zu streuen.[...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.5 Gerichtliche Zuständigkeiten, Klageart

Zuständigkeit der OVG Für Verwaltungsstreitigkeiten über das "Anlegen, die Erweiterung oder Änderung und den Betrieb" von Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich sind die Oberverwaltungsgerichte als erstinstanzliche Gerichte zuständig (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO). Die OVG entscheiden im Rahmen dieser Zuständigkeit auch über Ansprüche au...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.6 Haftung des Geschäftsraummieters

Der Mieter eines Ladenlokals ist für den Zustand des Zugangs zum Laden jedenfalls dann nicht verkehrssicherungspflichtig, wenn der Zugang nicht mitvermietet wurde und nicht nur von Kunden des Ladenlokals, sondern auch von Passanten benutzt werden kann. Die Verkehrssicherungspflicht trifft in diesem Fall allein den Grundstückseigentümer.[1] Etwas anderes soll bei defekten Git...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.2 Anspruchsinhalt

Der Anspruch geht dahin, dass die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen, also die notwendigen Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Ein Anspruch auf bestimmte Maßnahmen besteht nicht. Es ist Sache des Verpflichteten, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.[1] Zu den Maßnahmen verpflichtet ist derjenige, der nach § 836 BGB für den Schaden verantwort...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.4 Straßenbahnoberleitungen

Für technische Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Bau von Straßenbahnen begründet § 32 Personenbeförderungsgesetz eine gesetzliche Duldungspflicht für Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte (etwa Pächter). Diese Duldungspflicht bezieht sich sowohl auf Vermessungsarbeiten sowie Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Vorfeld der Bauarbeiten als auch auf das Anbr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.1 Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für diese Programm sind: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften Mieter Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grundstücksteils oder Gebäudes sind anspruchsberechtigt...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.1 Nachträgliche Anordnungen

Die Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht des § 22 Abs. 1 BImSchG, schädliche Umwelteinwirkungen durch den Anlagenbetrieb zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann von der zuständigen Immissionsschutzbehörde jederzeit durch Anord...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesiche...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrechts zurechtzufi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.3 Einzelfälle

Zweckgebundenes Rückhaltebecken Der Pächter einer Ackerfläche kann nicht mit dem Vorwurf gehört werden, ein Wasserverband hafte für die Überflutung seiner Ackerfläche in Folge Starkregens, wenn der vom Wasserverband unterhaltene und für die Abwehr von Hochwasser eingerichtete Retentionsraum (Wasserrückhaltebecken) nicht zum Schutz der Ackerflächen vorgesehen ist.[1] Beseitigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

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Erhöhte Förderung energetis... / 1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Zuschussanträge können durch folgenden Personen und Personenkreise gestellt werden: Eigentümer von Wohngebäuden Wohnungseigentümergemeinschaften Nießbrauchsberechtigte Mieter oder Pächter von Wohnungen. Nicht antragsberechtigt sind: Eigentümer, die Unternehmer sind und über fachliches Personal verfügen, welches die berufliche Qualifikation hat, die Energieberatung durchzuführen der...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 4.2 Grenzscheidungsklage

Kann keiner der beteiligten Nachbarn den Nachweis über den von ihm behaupteten Grenzverlauf führen und ist zwischen ihnen auch keine gütliche Einigung in Form eines Grenzfeststellungsvertrags möglich, verbleibt als letzte Möglichkeit nur die Grenzscheidungsklage nach § 920 BGB auf Feststellung der Grenze zwischen den benachbarten Grundstücken durch den Zivilrichter.[1] Der A...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 1 Allgemeines

Geht von einem Bauwerk oder einer Anlage eine Gefahr aus, handelt es sich um eine gefahrdrohende Anlage (§ 907 BGB). § 907 BGB ist weitergehend als der nachbarrechtliche Abwehranspruch und räumt einen Anspruch auf Verhinderung oder Beseitigung der ganzen Anlage als Störungsursache ein, wenn mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass der Bestand oder die Benutzung der Anlage eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhöhte Förderung energetis... / 2.1.5 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, Contractoren, gewerbliche Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (auch gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften). Nichteigentümer Die o. g. Personen und Personenkreise müssen mit Ausnahme der Contractoren entweder Eigentümer, P...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.1 Nachträgliche Anordnungen

Auch nach Inbetriebnahme einer Sportanlage kann die örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde jederzeit bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nach § 3 SportanlagenlärmschutzVO oder Betriebszeitbeschränkungen anordnen, um die Einhaltung der festgelegten Lärmrichtwerte durch den Sportanlagenbetrieb sicherzustellen (§ 5 Abs. 2 der Verordnung). Nur bei ständig vo...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.2 Der Bauherr

Der Bauherr des Überbaus muss nach dem Wortlaut des § 912 Abs. 1 BGB der "Eigentümer des Stammgrundstücks" sein, von dem aus der Überbau erfolgt. Dem Eigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Vorerben.[1] Ob der Eigentümer Bauherr des Bauvorhabens ist, bemisst sich danach, ob er "Geschäftsherr des ganzen Bauvorhabens" ist, in dessen ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Mehrere Sicherungspflichtige

Für denselben Sachbereich können durchaus mehrere Personen verantwortlich sein, etwa der Vermieter neben dem Mieter oder Pächter, der Bauherr neben dem Bauunternehmer.[1] Auch den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage treffen Verkehrssicherungspflichten.[2] Gewerbliche Mieter betreiben ihre Geschäfte häufig in der Rechtsform der GmbH, die – wie der Name besagt – das Haftungs...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.6 Geltendmachung des Hammerschlags- und Leiterrechts

Das Recht zur Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts steht dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks zu, auf dem die Arbeiten unter Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks vorgenommen werden sollen. Diese können es entweder persönlich ausüben oder durch beauftragte Handwerker oder Bauunternehmer ausführen lassen. Berechtigt sind ferner die Nutzungsberechtig...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 3 Geschützte Baumarten

Weil Bäume Wohlfahrtwirkungen erst mit zunehmendem Alter voll entwickeln, setzt der Baumschutz in den meisten Satzungen oder Verordnungen erst bei Bäumen an, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden, haben. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm den für Einzelbäume festgelegten Stammumfang aufweisen, wenn die Baumschutzsatzung ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 4 Zulässigkeit von Sperren

Da das Betreten der freien Landschaft und des Waldes in dem gesetzlichen Umfang jedermann gestattet ist, darf der Grundeigentümer den Zugang zu seinen Grundflächen, die betreten werden dürfen, nicht sperren und damit den Erholungsverkehr ausschließen. Sperren in diesem Sinne sind Maßnahmen, die andere erkennbar am Betreten eines Grundstücks hindern sollen. Das können durch Me...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen einer Sportanlage können Sie sich mithilfe der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage zur Wehr setzen, wenn es sich um den Lärm einer öffentlich-rechtlich und schlicht hoheitlich betriebenen Anlage etwa einer Gemeinde oder eines Bezirks handelt. Nachbar i. S. d. Immissionsschutzrechts sind Sie nicht nur als Inhaber dinglicher Rechte an einem dem Lär...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.2 Absonderungsrecht des Grundschuldgläubigers

Abgrenzung Grundpfandgläubiger sind nach § 49 InsO zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt. Sie sind Insolvenzgläubiger, soweit ihnen der Schuldner auch persönlich haftet, jedoch zur anteilsmäßigen Befriedigung aus der Insolvenzmasse nur berechtigt, soweit sie auf eine abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind.[1] Verzicht Inso...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstückseigentum: Umfang... / 1 Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Eigentum und Besitz häufig nicht unterschieden. So wird etwa von Immobilienbesitz gesprochen, obwohl das Immobilieneigentum gemeint ist. Zwischen beiden bestehen aber ganz erhebliche Unterschiede, die für das Nachbarrecht von Bedeutung sind. Eigentum Das Eigentum ist das umfassendste Recht zur tatsächlichen (Bebauung, Bepflanzung) un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebspflicht (Gewerberau... / 7 Gewerberaummiete: Betriebspflicht in Corona-Zeiten

Angesichts der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, inwieweit für den Mieter eine Ausnahme von der Betriebspflicht besteht. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass gem. §§ 535 Abs. 2, 556b Abs. 1 BGB der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, die vereinbarte Miete weiterhin zu bezahlen. Auch unverschuldete Umsatzeinbrüche und die Tatsache, dass er den vereinbarten Betrag nic...mehr