Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt; Abdingbarkeit.

Rn 2 Der Regelungsgehalt hinsichtlich der Mängelrechte entspricht gem § 586 II den mietrechtlichen Vorschriften, wobei lediglich nicht auf deren Unabdingbarkeit (§ 536 IV) verwiesen wird. Bei der Erhaltenspflicht gilt die Besonderheit, dass gewöhnliche Ausbesserungen zu den Pflichten des Pächters gehören (§ 586 I 2); hierunter fallen nicht außergewöhnliche, sondern nur turnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigter.

Rn 4 Die Vorschrift schützt nicht nur den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks, sondern alle dinglich Berechtigten, denen der Eigentumsanspruch aus § 1004 I in entspr Anwendung zusteht. Dazu gehören der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 I ErbbauRG). Rn 5 Hat der Eigentümer des beeinträchtigten Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beseitigungsfrist.

Rn 8 Der Berechtigte (Rn 3 f) darf herüberragende Zweige erst dann abschneiden, wenn er zuvor dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgte (I 2). Das Beseitigungsverlangen hat gärtnerisch-botanische Belange zu berücksichtigen. Deshalb darf ein Abschneiden während der Wachstumspe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betreiben im Inland

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die LuF muss im Inland betrieben werden. Das Betreiben erfolgt durch den technischen Vorgang der Bearbeitung, Verarbeitung und Bewirtschaftung unter Nutzung von Grund und Boden (Reimer in Brandis/Heuermann, § 49 EStG Rz 73, EL 162, 5/2022). Unerheblich ist, ob die LuF vom Eigentümer, Pächter, Mieter oder Nießbraucher betrieben wird (Pfefferm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter.

Rn 3 Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Eigentümer steht das Selbsthilferecht auch den an dem betroffenen Grundstück dinglich Berechtigten zu, soweit sie aufgrund ihres Rechts eigentumsähnliche Ansprüche haben. Das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 ErbbauRG). Rn 4 Obligatorisch Berechtigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 2 Nur ein von dem Eigentümer des Grundstücks, von welchem aus die Grenze überbaut wurde, errichteter Überbau muss unter den Voraussetzungen des I geduldet werden. Der Erbbauberechtigte ist dem Eigentümer gleichgestellt (§ 11 ErbbauRG). Dagegen muss der Überbau eines anderen dinglich Berechtigten wie Nießbraucher oder eines obligatorisch Berechtigten wie Mieter (Schlesw Zf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 594b BGB – Vertrag über mehr als 30 Jahre.

Gesetzestext 1Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist. Rn 1 Die Nor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Grundlagen.

Rn 15 Die rechtliche Grundlage der Sicherheit, sei es Vertrag (zB §§ 1204 ff, 1273 ff BGB), Gesetz (§§ 233, 562, 647 BGB, §§ 397, 441, 464, 475b HGB) oder Pfändung (Pfändungspfandrecht), ist für die Anwendung von § 6 S 1, 2. Alt ohne Bedeutung. Erfasst sind damit ua auch Vermieter- und Verpächter-, Pächter-, Werkunternehmer, Gastwirts-, Kommissionärs-, Spediteurs-, Lagerhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unbebaute Grundstücke

Rz. 51 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken kann sowohl eine einzelne Parzelle als auch ein zusammenhängendes größeres Gelände, das aus einer Vielzahl von Flurstücken besteht, als wirtschaftliche Einheit in Betracht kommen. Sobald Rohbauland in baureifes Land übergeht und die einzelne Bauparzelle in ihrem Ausmaß festgelegt wird, bildet jede Bauparzelle eine selbständige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, der mit der herauszugebenden Sache eine ›Einrichtung‹ verbunden hat, die für ihn auch nach der Trennung einen eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Pfandrechte.

Rn 1 Gesetzliche Pfandrechte an Sachen sehen im BGB vor: § 233 für Hinterlegungsberechtigte (RGZ 124, 218, 219), § 562 für Vermieter, § 581 II iVm § 562, § 592 für Verpächter, § 583 für Pächter, § 647 für Werkunternehmer, § 704 für Gastwirte, im HGB: (ohne Seehandelsrecht) §§ 397, 404 für Kommissionäre, § 441 für Frachtführer (BGH NJW-RR 10, 1546 [BGH 10.06.2010 - I ZR 106/0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sonstige Wegnahmerechte.

Rn 17 Wegnahmerechte iSv § 258 etwa des Mieters oder Pächters, der die Sache mit einer Einrichtung versehen hat (§§ 539 II, 581 II), bleiben durch den Eigentumserwerb des Eigentümers nach §§ 946 ff unberührt. Sie vermitteln in diesen Fällen zugleich ein dingliches Aneignungsrecht (BGHZ 81, 146, 150). Erst wenn die Wegnahme tatsächlich vollzogen wird, erlischt der Vergütungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Dem Verpächter steht ein vertraglicher verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu (Köln ZMR 22, 546: Mindestentschädigung). Die Höhe der Entschädigung trägt den potentiellen oder tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Pächters Rechnung und berücksichtigt die ungleichmäßige Verteilung auf das gesamte Pachtjahr. Ob und welche Nutzungen der Verpächter hätte ziehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. 2Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. 3Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Voraussetzungen des Ablösungsrechts.

Rn 1 § 1150 ermöglicht es Personen, die befürchten müssen, ein dingliches Recht an dem Grundstück oder den (berechtigten) Besitz (va als Mieter oder Pächter) zu verlieren, den Hypothekar zu befriedigen. Das Recht kann auch nach der Beschlagnahme eingetragen worden sein (BGH Rpfleger 10, 609). Genügend ist – um nicht sinnlose Zwangsvollstreckungskosten entstehen zu lassen – b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rückgabe des Pachtobjektes.

Rn 20 Nur hinsichtlich des Inventars enthält § 582a III eine Sonderregelung; iÜ gelten die §§ 584 II, 546 (Köln MDR 10, 1054 [OLG Köln 27.04.2010 - 3 U 3/09]). Für den Fall der verspäteten Rückgabe verdrängt § 584b den § 546a. Der Rückgabeanspruch richtet sich nicht nur auf das Pachtobjekt, sondern erfasst bei der Betriebspacht auch für den Betrieb bedeutsame Forderungen (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Veräußerung und Entfernung vor Beschlagnahme.

Rn 2 Sind sowohl Veräußerung als auch Entfernung vor Beschlagnahme erfolgt, dann erlischt die hypothekarische Haftung (I). Unter Veräußerung ist dabei die Übertragung des Eigentums zu verstehen; der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, insb eines Kaufvertrags ist nicht ausreichend (RG Warn 16, 282). Entspr Anwendung ist geboten, wenn der Eigentümer das Grundstück ohne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts.

Rn 14 Das Zurückbehaltungsrecht kann aus den verschiedensten Gründen ausgeschlossen sein. Dabei sind zunächst einmal die gesetzlichen Ausschließungsgründe zu beachten, zB § 175 (Vollmachtsurkunde), §§ 570, 581 II, 596 II für den Mieter und Pächter oder § 19 II GmbHG für die Stammeinlage des GmbH-Gesellschafters. Rn 15 Da § 273 dispositiv ist, kann das Zurückbehaltungsrecht au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Nießbraucher ein Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so finden nach der Beendigung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566, 566a, 566b Abs. 1 und der §§ 566c bis 566e, 567b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Eigentümer ist berechtigt, das Miet-oder Pachtverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungspflicht.

Rn 4 § 582 I weicht von den §§ 581 II, 535 I 2 ab. Den Pächter trifft die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht. Erforderlichenfalls sind von ihm Verschleißteile der Inventarstücke zu ersetzen/zu erneuern, wenn kein Fall des § 582 II gegeben ist. Keine umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung nach FG Köln EFG 10, 828. Zur Übernahme von Schönheitsreparaturen (Gaststätte) vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gastwirt und Beherbergungsgewerbe.

Rn 4 Die Haftung trifft nur den Gastwirt. Das können natürliche und juristische Personen sein, die als Betriebsinhaber anzusehen sind (zB Pächter, Nießbraucher). Nicht darunter fallen Verpächter und Reiseveranstalter (Ddorf NJW-RR 03, 776 [OLG Düsseldorf 02.04.2003 - 18 U 193/02]; MüKo/Henssler § 701 Rz 10). Rn 5 Der Gastwirt muss die Beherbergung von Gästen gewerbsmäßig betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 10 Nach §§ 1, 2, 3 Pachtkreditgesetz (PKrG) v 5.8.51 (BGBl 494, zuletzt geändert am 8.11.85 BGBl I 2065; dazu BGHZ 35, 53; 41, 6; 51, 337; 54, 319; 120, 268; MDR 69, 215; Staud/Schaub vor § 581 Rz 98 ff; Nobbe/Pamp § 1204 Rz 24 ff; Sichtermann PachtkreditG 1954; Lörcher, Rechtsfragen zum PachtkreditG, 1964; Witt, Das Pfandrecht am Inventar des landwirtschaftlichen Betrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 590a BGB – Vertragswidriger Gebrauch.

Gesetzestext Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen. Rn 1 § 590a entspricht § 541; beide Normen dienen hier der Klarstellung, sind abdingbar (nur die Abmahnung kann nicht formularvertraglich ausgeschlossen werden, § 309 Nr 4)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang des anwendbaren Mietrechts, § 581 II.

Rn 10 Es gelten – soweit nicht die §§ 582–584b Sonderregelungen enthalten – die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535–548) sowie die Vorschriften für Mietverhältnisse über andere Sachen (als Wohnraum), nämlich die §§ 578–580a; Normen des Wohnraummietrechts kommen teilweise über die Verweisungsnorm des § 578 zum Tragen. Zum vom Pächter herbeigeführten Mangel d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Die Definition unterscheidet zwischen den unmittelbaren (I) und mittelbaren (III) Sachfrüchten und den unmittelbaren (II) und mittelbaren (III) Rechtsfrüchten. Die rechtlichen Wirkungen, die sich an die Einordnung als Sach- oder Rechtsfrucht knüpfen, ergeben sich aus §§ 953 ff, 911 (Eigentumserwerb an den Früchten), §§ 993 (Herausgabe von Nutzungen), §§ 581, 1030 (Nutzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wertausgleich in Geld durch den Verpächter, § 582a III 3.

Rn 7 In Höhe der positiven Differenz zwischen dem Schätzwert des Inventars bei Vertragsende und Vertragsbeginn ist ein Wertausgleich in Geld vom Verpächter an den Pächter vorzunehmen. Bei Eigentumswechsel während der Pachtzeit (§§ 566, 581 II) gilt die Fälligkeitstheorie. Gem § 582a III 4 sind für die Bestimmung auch des Anfangswertes die Preise bei Pachtende zugrunde zu leg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung vor Beschlagnahme.

Rn 9 Vor der Beschlagnahme und vor Trennung vom Boden unterliegen Erzeugnisse der Mobiliarvollstreckung (Pfändung auf dem Halm). Vor einer Beschlagnahme vom Boden getrennte Erzeugnisse unterliegen der Mobiliarvollstreckung: – im Fall der Trennung und Entfernung vom Grundstück und – wenn sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dauerhaft vom Grundstück entfernt worden si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Des Verpächters.

Rn 2 Erfasst werden alle Ansprüche (auch deliktische, ohne § 826), wenn sie sich aus einer Verschlechterung der Pachtsache (als Ackerland verpachtete Flächen werden nach Pachtende als Dauergrünland zurückgegeben (Michel AgrB 19, 379 zu Hamm RdL 19, 211, selbst wenn der Anspruch erst nach Pachtende entstanden ist (BGH WuM 05, 126 [BGH 19.01.2005 - VIII ZR 114/04] zu § 548). A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gebrauchsgewährung.

Rn 1 Sie ist bei Sachen ein typisches, aber kein unabdingbares Merkmal des Pachtvertrages über Sachen. Der Verpächter kann formularvertraglich seine gesetzliche Gewährleistungspflicht weitgehend ausschließen, insb die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel (BGH ZMR 93, 320). Ebenso kann der Pächter wegen seines Minderungsanspruchs auf eine gesonderte Klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Unterlassungsansprüche (V).

Rn 7 Besonders geregelt ist in V der Beginn der Verjährung für Unterlassungsansprüche. Solange keine Zuwiderhandlung vorliegt, kann ein Unterlassungsanspruch schlechterdings nicht durchgesetzt werden. Eine Verjährung etwaiger Ansprüche kommt damit erst ab Zuwiderhandlung in Betracht. Jede Zuwiderhandlung löst eine neue Verjährung aus (BGH NJW 15, 2248 [BGH 28.04.2015 - XI ZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gegen denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder teilweise unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung durch Rechte Dritter.

Rn 20 Zu den Rechten Dritter iSd Vorschrift gehören die absoluten, also die ggü jedermann wirkenden beschränkten dinglichen Rechte an Sachen. Sie schließen, soweit sie reichen, das Herrschaftsrecht des Eigentümers aus; den Rechtsinhabern gewähren sie Teilberechtigungen an der Sache. In Betracht kommen Nutzungsrechte wie das Erbbaurecht, die Dienstbarkeiten (§§ 1018–1093) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Außerordentliche fristlose Kündigung.

Rn 14 Die Voraussetzungen folgen aus den §§ 581 II, 543 (Kobl MDR 20, 1240 [BGH 27.05.2020 - XII ZR 107/17]) und ggf § 569. Im Einzelfall kann bei langfristigem Pachtvertrag eine Abmahnung über § 242 erforderlich sein (Hamm ZMR 98, 493 = WuM 98, 485). Zur Kündigung des Hauptpachtvertrags durch den Zwischenpächter vgl BGH ZMR 18, 992. Bei corona-bedingter Gaststättenschließun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Immobiliarbeschlagnahme.

Rn 5 Ist das Grundstück, dessen Bestandteile die Früchte sind, bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, können die Früchte nicht mehr gepfändet werden, da sie von der Beschlagnahme miterfasst werden (§§ 21 I 1, 148 ZVG) und dann ausschließlich der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen. Anders, wenn das Grundstück im Besitz eines Pächters ist, da sein Recht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 29 Der Ehegatte muss Inhaber des Betriebes sein, was auch der Fall ist, wenn der Betrieb zwar teilweise verpachtet ist, aber im Wesentlichen vom Eigentümer genutzt wird (Schlesw FamRB 04, 37). Ist er dagegen nur Pächter, kommt ein Ansatz des Betriebes im Zugewinnausgleich nicht in Betracht. Rn 30 Es muss die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentüm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Pfändungsverbote außerhalb von § 811.

Rn 54 Weitere Pfändungsverbote ergeben sich zT aus anderen Vorschriften der ZPO, zB für Bargeld, das dem Schuldner bei der Austauschpfändung zur Ersatzbeschaffung überlassen ist (§ 811a III) oder aus Mieten und Pachten stammt und zur laufenden Grundstücksunterhaltung erforderlich ist (§ 851b), zT aus anderen Gesetzen (s Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 62). Außerdem dürfen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Haftpflichtiger: Tierhalter.

Rn 6 Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für dessen Kosten aufkommt, den allg Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 88, 655, 656 mwN). Nach dem Regelungszweck des § 833 1 (s.o. Rn 1) dürfte es insb auf Eigeninteresse und Nutzungsmöglichkeit ankommen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eigentümerkündigung.

Rn 10 Der Eigentümer kann außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, § 573d. Von Bedeutung ist das insb, wenn das Vertragsverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde oder die ordentliche Kündigung erschwert oder ausgeschlossen ist (BGH NZM 12, 558 Rz 12). Das Kündigungsrecht muss nicht zum ersten möglichen Termin ausgeübt werden. Es besteht während...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr