Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewahrsam.

Rn 4 Da die ungetrennten Früchte wie bewegliche Sachen behandelt werden, ist Voraussetzung der Pfändung, dass sie im Gewahrsam des Schuldners (§ 808), des Gläubigers oder eines herausgabebereiten Dritten (§ 809) stehen (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Zö/Seibel Rz 5). IdR hat derjenige Gewahrsam, der das Grundstück besitzt und zur Fruchtziehung berechtigt ist (St/J/Würdinger Rz 4). Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausn vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Grundlagen.

Rn 15 Die rechtliche Grundlage der Sicherheit, sei es Vertrag (zB §§ 1204 ff, 1273 ff BGB), Gesetz (§§ 233, 562, 647 BGB, §§ 397, 441, 464, 475b HGB) oder Pfändung (Pfändungspfandrecht), ist für die Anwendung von § 6 S 1, 2. Alt ohne Bedeutung. Erfasst sind damit ua auch Vermieter- und Verpächter-, Pächter-, Werkunternehmer, Gastwirts-, Kommissionärs-, Spediteurs-, Lagerhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Pfändungsverbote außerhalb von § 811.

Rn 54 Weitere Pfändungsverbote ergeben sich zT aus anderen Vorschriften der ZPO, zB für Bargeld, das dem Schuldner bei der Austauschpfändung zur Ersatzbeschaffung überlassen ist (§ 811a III) oder aus Mieten und Pachten stammt und zur laufenden Grundstücksunterhaltung erforderlich ist (§ 851b), zT aus anderen Gesetzen (s Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 62). Außerdem dürfen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Immobiliarbeschlagnahme.

Rn 5 Ist das Grundstück, dessen Bestandteile die Früchte sind, bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, können die Früchte nicht mehr gepfändet werden, da sie von der Beschlagnahme miterfasst werden (§§ 21 I 1, 148 ZVG) und dann ausschließlich der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen. Anders, wenn das Grundstück im Besitz eines Pächters ist, da sein Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pfändung vor Beschlagnahme.

Rn 9 Vor der Beschlagnahme und vor Trennung vom Boden unterliegen Erzeugnisse der Mobiliarvollstreckung (Pfändung auf dem Halm). Vor einer Beschlagnahme vom Boden getrennte Erzeugnisse unterliegen der Mobiliarvollstreckung: – im Fall der Trennung und Entfernung vom Grundstück und – wenn sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dauerhaft vom Grundstück entfernt worden si...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 78 Aufgrund der Nachlassspaltung bedarf es einer letztwilligen Verfügung sowohl hinsichtlich des Hofvermögens als auch hinsichtlich des hoffreien Vermögens, wenn der Erblasser die Nachfolge in die beiden Vermögensmassen selbst regeln will. Er hat allerdings auch die Möglichkeit, nur für eine der beiden Vermögensmassen eine letztwillige Verfügung zu errichten, sodass sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unveräußerliche Rechte (Abs 3 und 4).

Rn 13 Nach § 851 ist eine nicht übertragbare Forderung grds unpfändbar. Von dieser Regelung sieht § 857 III eine Ausn vor. Soweit keine abweichenden Regelungen bestehen, ist danach ein unveräußerliches Recht insoweit der Pfändung unterworfen, als seine Ausübung einem anderen überlassen werden kann. Bei der Zwangsvollstreckung in unveräußerliche Rechte, die pfändbar sind, wei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteil eines ausländischen Gerichts.

Rn 4 Abs 1 erfasst seinem Wortlaut nach nur einen bestimmten Entscheidungstyp, das Urt. Dieser Begriff muss jedoch großzügig ausgelegt werden. Erfasst werden auch ausländische Entscheidungen, die Vollstreckungsbescheiden entsprechen (Köln OLGR 05, 83) sowie insolvenzrechtliche Titel (BGH NJW 93, 2312, 2316 [BGH 27.05.1993 - IX ZR 254/92]). Angesprochen sind schließlich auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Zur Erinnerung befugt ist derjenige, der unter Berücksichtigung seiner eigenen Darlegungen durch den Vollstreckungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt ist, nicht dagegen derjenige, der seine Beeinträchtigung ausschl aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten ableitet (RGZ 42, 343, 347; BGH NJW-RR 10, 281, 282). Nicht zur Erinnerung berechtigt sind somit Untermiete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Neben der Auskunftspflicht nach Abs. 1 können die Finanzbehörden (Rz. 11) nach Abs. 2 zur Vorbereitung der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) oder von Fortschreibungs- und Nachfeststellungen (§§ 222–224 BewG) örtliche Erhebungen über die Bewertungsgrundlagen anstellen. Die Vorschrift ist somit Ermächtigungsgrundlage für umfangreiche Ermittlungsrechte der Fin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Besitzwechsel.

Rn 31 Zur Rechtskrafterstreckung führt weiterhin auch die Nachfolge nur in den Besitz der streitbefangenen Sache, wobei dies tw aus einer direkten (hM RGZ 82, 35, 38; BGHZ 114, 308, 309 = NJW 91, 2420, 2421; MüKoZPO/Gottwald § 325 Rz 35), teils aus einer analogen Anwendung des § 325 I hergeleitet wird (Musielak/Voit/Musielak § 325 Rz 10; Schilken Passivlegitimation S 72 f). ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.4 Mietereinbauten

Rz. 127 Aufwendungen eines Mieters oder Pächters eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils oder Grundstücks/Grundstücksteils führen zu einem selbstständigen, vom Mieter/Pächter zu aktivierenden Wirtschaftsgut, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, zu Betriebsvorrichtungen oder zu einem Gebäudeteil führt, der im wirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.4 Notwendiges Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 57 Bei Land- und Forstwirtschaft gehört zu dem notwendigen Betriebsvermögen in erster Linie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden[1], die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude, land- und forstwirtschaftliches Inventar, Viehbestände sowie Vorräte (z. B. Saatgut, Dünger). Zu den forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch solche Waldflächen, deren An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.7 Energieausweis

Im Fall der Veräußerung oder Vermietung bzw. Verpachtung einer "selbstständigen Nutzungseinheit" – in erster Linie also Wohnraum, Gewerberaum, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum – ist dem Käufer bzw. Mieter oder Pächter vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter nach der Bestimmung des § 80 Abs. 4 GEG zwingend ein Energieausweis vorzulegen. Achtung: Kein V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesel...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.1 Tausch/Tauschähnliche Umsätze: Es kommt auf die Gegenleistung an

Von einem Tausch ist die Rede, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht.[1] Bei einem tauschähnlichen Umsatz besteht das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung. Kein tauschähnlicher Umsatz liegt laut dem Finanzgericht München im folgenden Fall vor: Wenn der Pächter eines Daches im Zuge der ihm gestatteten Installati...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.7 Mieten, Pachten, Kapitaleinkünfte und Zinsaufwendungen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG : Bei dieser Kategorie, zu der auch andere Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen sowie immateriellen Wirtschaftsgütern gehören, sind die Einnahmen anzusetzen, d.h. eine Kürzung um damit im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben ist nicht möglich. Umlagen für Nebenko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.5 Abzugsverbote

§ 13a EStG unterscheidet zwischen versteckten, nicht wörtlich erwähnten Abzugsverboten für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen und zwischen den gesetzlich geregelten Abzugsverboten des § 4 Abs. 4a EStG (Schuldzinsen), § 6 Abs. 2,2a EStG (GWG, Sammelposten) sowie Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung. Versteckte Abzugsverbote: Die Abzugsmöglichkeit für Miet-, Pacht und Sc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 4.2 Steuerliche Betrachtung

Beträge, die die Gesellschaft ihrem Gesellschafter vertragsgemäß für besondere Leistungen zahlt, gehören steuerlich zum Gewinn der Personengesellschaft. Gehälter, Tantiemen, Gratifikationen, Provisionen, Zinsen, Mieten und Pachten, die Gesellschafter von ihrer Gesellschaft erhalten, dürfen den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Die Vergütungen an Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1.2 Nicht zum Grundstück gehörende Scheinbestandteile

Rz. 507 Nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks gehören hingegen solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts mit dem Grund und Boden verbunden[1] oder in das Gebäude eingefügt[2] worden sind. Rz. 508 Ob eine Sache zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Angehörige

Verträge unter nahen Angehörigen führen nur dann zu einem Betriebsausgabenabzug, wenn diese betriebliche Beziehungen und nicht private Unterhaltsleistungen regeln. Die Verträge unterliegen strengeren Anforderungen. Sie müssen grundsätzlich dem Fremd- oder Drittvergleich standhalten, d. h. wie unter Dritten bestehen und ausgeführt werden und die Höhe der Gegenleistung muss an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.1 Allgemeines

Rz. 437 § 163 BewG regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte für die einzelnen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 BewG, die in ihrer Summe den Wert des Wirtschaftsteils ergeben. Die Wirtschaftswerte werden durch Kapitalisierung des jeweiligen Reingewinns mit dem Kapitalisierungsfaktor 18,6 ermittelt, der einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % entspricht.[1] Der Reingewinn wir...mehr

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Photovoltaikanlagen (Funkti... / 7.4 Pacht

Ein gänzlich anderes Konzept ist die Pacht. Hier überlässt der Hauseigentümer sein Dach einem Investor, der dort eine PV-Anlage errichtet und dem Hauseigentümer für die Nutzung der Dachfläche eine monatliche Pacht zahlt. Alle Einnahmen aus der Einspeisung gehen an den Pächter, der Hauseigentümer hat keinerlei Vorteile durch die Nutzung von eigenem Solarstrom. Für Einfamilienh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 7 Leasing, Miete oder Pacht

Wer die Investitionen für eine PV-Anlage scheut oder nicht genügend Eigenkapital hat, aber auf die Eigenstromnutzung nicht verzichten möchte, hat durchaus Alternativen. Dies gilt sowohl für die Anlage auf dem Eigenheim als auch für Gewerbe- oder landwirtschaftliche Betriebe. Als Investoren stehen Stadtwerke, Energieunternehmen und Anlagenhersteller zur Verfügung. Sie vertrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 7.1 Vorüberlegungen

Bei der Abwägung zwischen dem Kauf einer PV-Anlage und den unterschiedlichen Überlassungsformen sollte die Finanzierung das ausschlaggebende Argument sein. Wenn die Anlage aus Eigenkapital finanziert werden kann, lohnt sich in jedem Fall der Kauf. Allerdings vergehen bis zur Amortisation der Anlage einige Jahre. Das Leasen oder die Miete einer PV-Anlage lohnt sich für Hausbe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 7.2 Leasing

Leasing ist vor allem aus der Automobilbranche bekannt. Hier wird ein Auto meist für 2 bis 4 Jahre von einem Leasinggeber (Autohaus) zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug muss der Leasingnehmer in der Regel eine monatliche Rate sowie manchmal eine Anfangs- oder Endsumme (Restwert bei Rückgabe) zahlen. Genauso funktioniert es auch, Photovoltaik zu leasen. Bei einem Einfamilienh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 7.3 Miete

Die Miete einer Photovoltaikanlage funktioniert ähnlich. Der Vermieter kauft die PV-Anlage. Er ist auch für die Planung, Montage, Wartung, Reparaturen und Versicherung zuständig. Der Mieter kann die Anlage und auch den produzierten Solarstrom nutzen und zahlt dafür eine monatliche Miete. Auch hier wird ein Vertrag mit einer langen Laufzeit geschlossen und zusätzlich ein Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zuwendungs- und Vorbehaltsn... / 4. Nießbrauch an einzelnen betrieblichen Wirtschaftsgütern

Wer ein Wirtschaftsgut (z.B. ein Grundstück) aufgrund eines eingeräumten Nießbrauchsrechts betrieblich nutzt, muss gleich einem Mieter oder Pächter die damit erzielten Erträge seinem gewerblichen Gewinn zurechnen. Entsprechendes gilt für einen Unternehmer, der ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes Grundstück auf einen Dritten unter Vorbehalt des Nießbrauchs überträgt (BF...mehr