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Land- und Forstwirtschaft: Ermittlung des Gewinns nach D ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Dirk Uwe Gurn
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Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelfläche an seinen Sohn zu verpachten. Der gesamte Vorgang wird wie "unter fremden Dritten" durchgeführt, d.h. es liegt ein schriftlicher Pachtvertrag vor, die Zahlung der Pacht erfolgt pünktlich usw. Als Jahrespacht werden pro ha 600 EUR vereinbart.

A vermindert seinen Gewinn nach folgender Überlegung: Ihm entgeht ein Gewinn von 34.500 EUR (15 ha x 2.300 EUR), dafür nimmt er von seinem Sohn eine Pacht von 9.000 EUR ein. Insgesamt beträgt die Gewinnminderung beim Vater 25.500 EUR.

Da der Sohn die Durchschnittssatzgewinnbesteuerung anwenden kann, die allerdings die Pachtzahlung an den Vater nicht zum Betriebsausgabenabzug zulässt, beträgt sein Gewinn nach § 13a EStG 15 ha x 350 EUR = 5.250 EUR. Vater und Sohn haben dadurch 20.250 EUR weniger zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 30 % wäre dies eine Steuerersparnis von ca. 6.000 EUR jährlich.

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