Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn dauerhaft geschaffene Einrichtungen, die den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pacht und Miete.

1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gg Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weiteren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 8 ZPO – Pacht- oder Mietverhältnis.

Gesetzestext Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend. A. Normzweck und Streitwertarten. Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 104. Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 115. Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tragweite der Norm.

Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gg Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weiteren nicht um einen reinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Herausgabe.

Rn 37 Auf die Herausgabeklage aus Eigentum ist § 41 II 2 GKG anzuwenden, sofern der Beklagte Miete, Pacht oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (BGH NZM 16, 892 [BGH 16.06.2016 - V ZR 192/15]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXIII. Mehrwertsteuer.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXI. Laufzeit.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Inhalt des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Gemischte Verträge.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Haustier.

Rn 35 Haltung eines erkrankten Katers, 800 EUR (LG München NJW-RR 18, 1280).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entgelt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXX. Vollstreckungsabwehrklage.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abschluss des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXV. ZuS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. GeS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXIX. Verlängerungsoption.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXIX. Nutzungsverhältnis.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition des Entgelts, Nebenkosten.

Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - III ZB 53/08]: Übernahme öffentlicher La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen zwischen den Parteien im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr oder ist der Miet- oder Pachtvertrag nicht zwischen den Parteien geschlossen (BGH MDR 25, 63 [BGH 10.10.2024 - III ZR 175/23]), findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Konkurrenzschutz.

Rn 42 Wirtschaftliches Interesse des Kl, gemessen an Minderung oder Schadensersatz (Ddorf NZM 06, 159 [OLG Düsseldorf 18.07.2005 - I-24 W 33/05]; LG Köln WuM 95, 791; s.a. Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Pacht und Miete. 1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gg Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Klagehäufung.

Rn 41 Der Wert eines neben dem Herausgabeanspruch geltend gemachten Beseitigungsanspruchs ist gem § 5 zu addieren (BGH MDR 12, 1117 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXV. Störungen.

Rn 58 Für die Beseitigungsklage gilt § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378). Betrifft sie einen Teil des Objekts, ist Teilbetrag der Miete maßgeblich (Rostock JurBüro 06, 645). Bei der Störungsklage eines Mieters gg den anderen kann der Gedanke des § 41 V GKG herangezogen werden (Frankf NJW-RR 08, 534 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einstweilige Verfügung.

Rn 29 Bei Einräumung des Besitzes 1/3 des Jahresentgelts (Brandbg MDR 07, 1225).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfragen.

Rn 23 Die nachfolgende alphabetische Zusammenstellung umfasst die Anwendungsfälle der §§ 8 und 9 ZPO und des § 41 GKG. I. Abschluss des Vertrags. Rn 24 s Rn 8. II. Besichtigung. Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384); muss Mieter Zutritt (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Detailprobleme.

1. Herausgabe und Räumung. Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXIII. Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXI. Vorschussklage.

Rn 64 Der Wert richtet sich nicht nach dem geforderten Vorschuss, sondern analog § 41 V nach dem Jahreswert der angemessenen Mietminderung (LG Berlin NJW 12, 693).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXII. Räumung.

Rn 55 vgl Rn 9, 20; vergleichsweise Einbeziehung eines Umzugskostenzuschusses im Räumungsrechtsstreit soll keinen Mehrwert mit sich bringen, wohl aber eine Einigung über die Mietminderung (Karlsr WuM 08, 617 = JurBüro 08, 651); auch Betriebskosten bleiben außer Ansatz (BGH NJW-RR 16, 1235).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besichtigung.

Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384); muss Mieter Zutritt (zwecks Anbringung von Rauchmeldern) nur einmalig dulden, wird Grenze dagegen unterschritten (BGH GE 21, 570).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Gebührenstreitwert.

Rn 16 Die nachfolgende Darstellung geht auf die wesentlichen Unterschiede zwischen § 41 GKG und § 8 ZPO ein. Im Übrigen bleibt es bei den obigen Ausführungen. I. Anwendungsbereich des § 41 GKG. 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 2 ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entspr den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXI. Parkplatz.

Rn 54 Betr ungestörte Benutzung der 12fache Wert einer fiktiven Jahresmiete (AG Wiesbaden BeckRS 16, 17601).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXVIII. Vergleich.

Rn 61 Die Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Vergleich ist mit der Jahresmiete des aufgehobenen Mietverhältnisses zu bewerten (Ddorf NJW-RR 08, 1697 [OLG Düsseldorf 09.06.2008 - I-24 W 17/08]; näher § 3 Streitwert-Lexikon bei Vergleich).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gebrauch.

Rn 32 Bei Störung des Gebrauchs gilt für den GeS § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]). Für den ReS kann § 3 zur Anwendung kommen, wenn Bestand des Mietverhältnisses unstreitig ist (BGH NZM 20, 215 [BGH 13.11.2019 - XII ZB 382/19]: Entfernung von Mülltonnen auf Stellplatz).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVII. Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besitzstörung.

Rn 26 durch Vermieter: anteilige Jahresmiete (Rostock JurBüro 06, 645); Besitzeinräumung: grds § 8, wenn keine hinreichende tatsächliche Bewertungsgrundlage: § 9 (KG NZM 06, 720). Nach Aussperrung des Partners einer ne Lebensgemeinschaft gilt § 48 I GKG iVm §§ 3, 6 ZPO, nicht § 41 II GKG (LG Köln MDR 16, 1294 [LG Köln 21.07.2016 - 39 T 21/16]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bürgschaft.

Rn 28 Beschwer des Mieters, der Freigabe einer Bürgschaft verlangt, beläuft sich auf deren Betrag (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Berechnung.

1. Definition des Entgelts, Nebenkosten. Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXII. Wiedereinräumung des Besitzes.

Rn 65 Beschwer des verurteilten Vermieters bemisst sich nach §§ 8, 9 (BGH NJW-RR 13, 718: nicht § 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXIII. Räumungsfrist.

Rn 56 Nach § 3 die in der str Zeit, § 721 III, anfallende Miete (vgl auch § 721 Rn 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich des § 41 GKG.

1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 2 ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro 91...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestand oder Dauer.

1. Grund des Streites. Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen zwischen den Parteien im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr oder ist der Miet- oder Pachtvertrag nicht zwischen den Parteien geschlossen (BGH MDR 25, 63 [BGH 10.10.2024 - III ZR 175/23]), findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXVI. Tierhaltung.

Rn 59 Für ReS bei Abweisung einer auf Duldung gerichteten Klage ist umfassende Abwägung geboten (BGH MDR 18, 462 [BGH 30.01.2018 - VIII ZB 57/16]). Je nach Größe und Belästigung 300 EUR für Geruch bis 5.000 EUR für gefährliches Tier (vgl LG München NZM 02, 734; 820).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXVIII. Nutzungsentschädigung.

Rn 51 Bei Klage auf künftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung geht die hM der OLG von § 9 ab und wenden § 3 an, wenn der betr Zeitraum ersichtlich kürzer ist (Ddorf NZM 06, 583; Nürnbg NZM 06, 540; KG MDR 07, 645; WuM 23, 699; auch LG Landau/Pfalz ZMR 10, 192; Stuttg MDR 11, 513; aA Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB). Die Klage auf Feststellung des Anspruchs bis zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXIV. Miet- und Pachtzahlung.

Rn 47 Bezifferte Klagen sind einschließlich der Nebenkosten mit dem Nennbetrag der Hauptforderung zu bewerten (Kobl WuM 06, 45). Betr künftige Leistung s § 9. Der GeS einer Klage auf künftige Mietzahlung bemisst sich über § 48 I GKG nach § 9 ZPO; Rückstände sind nach § 42 III GKG hinzuzurechnen (BGH MDR 04, 1437: für GKG aF). § 41 GKG findet keine Anwendung (KG NJW-RR 11, 15...mehr