Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nutzungsverhältnis.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Laufzeit.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrwertsteuer.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Inhalt des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gemischte Verträge.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Entgelt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsabwehrklage.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfügungsbefugnis des Pächters, § 582a I 2.

Rn 4 Der Pächter hat eine gesetzliche Verfügungsbefugnis über fremdes Eigentum (idR des Verpächters) bis zum Vertragsende; dies gilt auch für eine evtl Prozessführung. Der Pächter kann so lange Inventargegenstände veräußern und neue anschaffen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichtverletzung des Pächters.

Rn 6 In diesem Fall muss der Pächter bereits während der Pachtzeit Ersatz beschaffen, ggf unter Vorteilsanrechnung, wenn das Inventar auch ohne Pflichtverletzung des Pächters in absehbarer Zeit vom Verpächter nach § 582 II 1 zu ersetzen wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten des Pächters.

I. Zahlungsverpflichtung. Rn 3 Die Pacht kann wie Miete als bestimmter Betrag geschuldet sein oder als Bruchteil des Umsatzes (BGH NJW-RR 98, 803 = WuM 99, 161 [BGH 22.10.1997 - XII ZR 142/95]) oder Ertrages des Pächters. Eine unwirksame Betriebskostenvorauszahlung kann auszulegen sein als Pauschale (Ddorf GuT 02, 136 = NZM 02, 526). Bei Gaststättenpacht geht stillschweigend ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 594d BGB – Tod des Pächters.

Gesetzestext (1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH 13.11.19 – XII ZB 382/19: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; Frankf JurBüro 80, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition des Entgelts, Nebenkosten.

Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - III ZB 53/08]: Übernahme öffentlicher La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Des Pächters.

Rn 3 Beginn der Verjährung erst mit dem rechtlichen Ende des Pachtvertrages (§ 591b II 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich des § 41 GKG.

1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 (Rn 6) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Detailprobleme.

1. Herausgabe und Räumung. Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Tierhaltung.

Rn 59 Für ReS bei Abweisung einer auf Duldung gerichteten Klage ist umfassende Abwägung geboten (BGH MDR 18, 462 [BGH 30.01.2018 - VIII ZB 57/16]). Je nach Größe und Belästigung 300 EUR für Geruch bis 5.000 EUR für gefährliches Tier (vgl LG München NZM 02, 734; 820).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagehäufung.

Rn 41 Der Wert eines neben dem Herausgabeanspruch geltend gemachten Beseitigungsanspruchs ist gem § 5 zu addieren (BGH MDR 12, 1117 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergleich.

Rn 61 Die Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Vergleich ist mit der Jahresmiete des aufgehobenen Mietverhältnisses zu bewerten (Ddorf NJW-RR 08, 1697 [OLG Düsseldorf 09.06.2008 - I-24 W 17/08]; näher § 3 Streitwert-Lexikon bei Vergleich).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorschussklage.

Rn 64 Der Wert richtet sich nicht nach dem geforderten Vorschuss, sondern analog § 41 V nach dem Jahreswert der angemessenen Mietminderung (LG Berlin NJW 12, 693).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Verfügung.

Rn 29 Bei Einräumung des Besitzes ⅓ des Jahresentgelts (Brandbg MDR 07, 1225).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Parkplatz.

Rn 54 Betr ungestörte Benutzung der 12fache Wert einer fiktiven Jahresmiete (AG Wiesbaden BeckRS 16, 17601).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumungsfrist.

Rn 56 Nach § 3 die in der str Zeit, § 721 III, anfallende Miete (vgl auch § 721 Rn 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Störungen.

Rn 58 Für die Beseitigungsklage gilt § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378). Betrifft sie einen Teil des Objekts, ist Teilbetrag der Miete maßgeblich (Rostock JurBüro 06, 645). Bei der Störungsklage eines Mieters gegen den anderen kann der Gedanke des § 41 V GKG herangezogen werden (Frankf NJW-RR 08, 534 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Konkurrenzschutz.

Rn 42 Wirtschaftliches Interesse des Kl, gemessen an Minderung oder Schadensersatz (Ddorf NZM 06, 159 [OLG Düsseldorf 18.07.2005 - I-24 W 33/05]; LG Köln WuM 95, 791; s.a. Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wiedereinräumung des Besitzes.

Rn 65 Beschwer des verurteilten Vermieters bemisst sich nach §§ 8, 9 (BGH NJW-RR 13, 718: nicht § 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Berechnung.

1. Definition des Entgelts, Nebenkosten. Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Pacht und Miete. 1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 28 Beschwer des Mieters, der Freigabe einer Bürgschaft verlangt, beläuft sich auf deren Betrag (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gebrauch.

Rn 32 Bei Störung des Gebrauchs gilt für den GeS § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]). Für den ReS kann § 3 zur Anwendung kommen, wenn Bestand des Mietverhältnisses unstreitig ist (BGH NZM 20, 215 [BGH 13.11.2019 - XII ZB 382/19]: Entfernung von Mülltonnen auf Stellplatz).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfragen.

Rn 23 Die nachfolgende alphabetische Zusammenstellung umfasst die Anwendungsfälle der §§ 8 und 9 ZPO und des § 41 GKG. Abschluss des Vertrags. Rn 24 s Rn 8. Besichtigung. Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384). Besitzstörung. Rn 26 durch Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besichtigung.

Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestand oder Dauer.

1. Grund des Streites. Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH 13.11.19 – XII ZB 382/19: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumung.

Rn 55 vgl Rn 9, 20; vergleichsweise Einbeziehung eines Umzugskostenzuschusses im Räumungsrechtsstreit soll keinen Mehrwert mit sich bringen, wohl aber eine Einigung über die Mietminderung (Karlsr WuM 08, 617 = JurBüro 08, 651); auch Betriebskosten bleiben außer Ansatz (BGH NJW-RR 16, 1235).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Gebührenstreitwert.

Rn 16 Die nachfolgende Darstellung geht auf die wesentlichen Unterschiede zwischen § 41 GKG und § 8 ZPO ein. Im Übrigen bleibt es bei den obigen Ausführungen. I. Anwendungsbereich des § 41 GKG. 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 (Rn 6) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entsprechend den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mieter oder Pächter.

Rn 4 Verbindet ein Mieter oder Pächter die Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verbindung nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit vorübergehend hergestellt worden ist (BGHZ 10, 171, 175; 92, 70; 131, 368 = NJW 96, 916; NJOZ 17, 1517; für eine Klarstellung im Mietvertrag Lebek NZM 98, 747). Dies gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 594c BGB – Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters.

Gesetzestext 1Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. 2Eine abweichende Vereinba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rückgewähr durch den Pächter, § 582a III 1.

Rn 6 Hierbei handelt es sich um einen reinen Realakt, da der Verpächter – ggf durch Surrogation – bereits oder noch Eigentümer der einzelnen Inventarstücke ist. Die Bringschuld ist auf dem Pachtgrundstück zu erfüllen. Gem § 582a III 2 besteht ein Ablehnungsrecht des Verpächters, wenn (noch) bei Vertragsende Inventarstücke als überflüssig oder zu teuer, gemessen am objektiven...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zählerausbau.

Rn 67 Es kommt auf das nach § 3 zu bewertende Interesse des Kl an, mithin den Wert des Zählers (AG Königstein NJW-RR 03, 949) oder das Interesse an der Verhinderung der Strom- oder Wasserentnahme, wobei der Vorschuss Richtschnur für die Höhe ist (Köln JurBüro 19, 138; ZMR 06, 208; OLGR Schlesw 09, 234; Oldbg MDR 09, 1407; OLGR Braunschweig 06, 887; Kobl MDR 12, 996; LG Wuppe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortsetzung des Mietverhältnisses, Mieterwechsel.

Rn 21 Im Fortsetzungsstreit, §§ 574–574b BGB, bemisst sich der ReS, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangt, analog § 9 auf den 3,5-fachen Betrag der Jahresmiete (BVerfG NJW-RR 15, 526 [BVerfG 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14]). Nach § 41 III GKG findet eine Addition mit dem Räumungswert nicht statt. Der Wert des ersten Rechtszuges begre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nutzungsentschädigung.

Rn 51 Bei Klage auf künftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung geht die hM der OLG von § 9 ab und wenden § 3 an, wenn der betr Zeitraum ersichtlich kürzer ist (Ddorf NZM 06, 583; Nürnbg NZM 06, 540; KG MDR 07, 645; auch LG Landau/Pfalz ZMR 10, 192; Stuttg MDR 11, 513; aA Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB). Die Klage auf Feststellung des Anspruchs bis zur Räumung kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse.

Rn 17 Ggü § 8 (Rn 6) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro 91, 582), Leasingvertrag (wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Minderung.

Rn 49 Ausgangswert ist der str Geldbetrag. Die Beschwer bei Mietminderung und die Klage auf deren Feststellung war bis zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 gem § 48 I 1 GKG grds mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag anzusetzen (BGH NZM 04, 295; 05, 519 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 248/04]; 944; 16, 890; WuM 20, 300). Für die Feststellungsklage wurde davon abweichend schon seinerzeit ana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mängelbeseitigung.

Rn 45 Maßgeblich ist der nach § 3 oder § 6 zu bewertende str Anspruch. Für den GeS ist in weiter Anwendung oder analog § 41 V 1, 2. Hs GKG der Jahresbetrag der Mietminderung anzusetzen (BGH JurBüro 21, 145; MDR 06, 657; München MR 13, 1435: einschl. Nebenkosten). Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemisst sich nicht nach den Kosten der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Streitwertarten.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 1f). Nach § 8 bestimmen sich der ZuS und der ReS (BGH JurBüro 06, 369; WuM 08, 417); ist der str Zeitraum ungewiss, wird § 9 analog herangezogen (BGH WuM 08, 417; 17, 162; 19, 45 [BGH 29.11.2018 - III ZR 222/18]; GE 19, 596, WuM 20, 738 [BGH 30....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 11 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet die str Zeit mit dem Ablauf; bei unbestimmter Laufzeit endet der Zeitraum mit dem Tag, auf den bei regulärem Verlauf frühestens hätte gekündigt werden können; außergewöhnliche Ereignisse wie eine nicht absehbare fristlose Kündigung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben außer Betracht; bei widerstreitendem Vortrag zu...mehr