Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass die Regelung von Wohnungsangelegenheiten von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst wird, weil er nur dann den Betroffenen kraft Gesetzes vertreten kann (§ 1823). Ist ihm die gesamte Personensorge übertragen, so ist er auch zur Kündigung der Wohnung des Betreuten berechtigt, hat er nur die Vermögenssorge, werden davon ›Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nutzungen – § 818 I Hs 1.

Rn 5 Der eigentliche Anwendungsbereich des § 818 I besteht in der dort niedergelegten Regelung, dass die bereits den einzelnen Kondiktionstatbeständen immanente Pflicht zur Herausgabe des Erlangten sich auch auf Nutzungen und Surrogate erstreckt (BGH NJW 07, 3127, 3129 mwN). Nutzungen idS sind diejenigen nach §§ 99, 100, also Sach- und Rechtsfrüchte sowie vermögenswerte Gebr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Unabdingbarkeit, § 595 VIII.

Rn 10 Nur vor Gericht oder einer berufsständischen Schlichtungsstelle kann auf die Rechte des Pächters aus § 595 wirksam verzichtet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Interessenabwägung, § 588 II 1.

Rn 4 Hier wird – anders als bei § 554 II 3 – die mögliche Pachterhöhung nicht berücksichtigt (arg § 588 III). Grds muss der Pächter Verbesserungsmaßnahmen dulden. Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor bei nennenswerter Minderung der Ertragsfähigkeit des Pachtobjekts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 595 I Nr 2.

Rn 3 Bei der Zupacht muss der Pächter auf die Pachtfläche ›zur Aufrechterhaltung des Betriebes angewiesen‹ sein, dh nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen muss der Wegfall der Pachtflächen wegen sinkender Rentabilität eine Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs als nicht sinnvoll erscheinen lassen (BGH ZMR 99, 378).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kaution.

Rn 5 Auch eine vor Übergabe fällige Pachtkaution (Ddorf ZMR 95, 465 zur Gewerbemiete) kann vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eigentumslage.

Rn 7 Die vom Pächter angeschafften Ersatzstücke gehen mit Eingliederung entweder schon gem § 947 II, jedenfalls aber nach § 930 (Besitzkonstitut) in das Eigentum des Verpächters über.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Wegen der ggü dem Mietrecht anderen Interessenlage trifft die Erhaltungspflicht bzgl des Inventars den Pächter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vorschuss, § 588 II 3.

Rn 6 Einen Vorschuss für zu erwartende Aufwendungen kann der Pächter bereits vor Beginn der Verbesserungsmaßnahmen verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Abdingbarkeit.

Rn 1 Der abdingbare § 591 will dem Pächter, der nützliche Verwendungen gemacht hat, eine im Vergleich zum Mietrecht günstigere Position verschaffen. Zum Umbruch von Dauergrünland in Ackerland vgl Schlesw RdL 15, 244 u Stuttg ZMR 21, 735.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Pflichten des Verpächters sind ggü Vermieterpflichten (§ 535 I 2) reduziert wegen der Bewirtschaftungspflicht des Pächters (§ 586 I 3; BGH NJW 89, 1222 [BGH 22.12.1988 - BLw 6/88]). Zu Pflanzenschutzrechtliche Anwendungsbestimmungen vgl Koof AUR 19, 286.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erhaltungspflicht, § 582a II.

Rn 5 Über § 582 I hinaus ist hier vom Pächter nicht nur ein Ist-Zustand zu perpetuieren, sondern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung das Inventar in funktionsfähigem Zustand zu erhalten und ggf zu modernisieren, soweit nichts abw im Pachtvertrag vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die Haftung der Miet- und Pachtzinsen rechtfertigt sich daraus, dass die Rechte der Mieter und Pächter durch die Beschlagnahme unberührt bleiben; deshalb soll dem Hypothekar auch der Gegenwert der Nutzung zufließen. § 1123 kann vertraglich nicht mit dinglicher Wirkung beschränkt oder ausgeschlossen werden (gesetzliche Haftung).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt der Rückgabe.

Rn 2 Der Pächter kann das Pachtobjekt nur gem § 271 II vor Pachtende zurückgeben und ggf den Verpächter in Annahmeverzug setzen, sofern die ordnungsgemäße Bewirtschaftung hierdurch nicht negativ tangiert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gefahrtragung, § 582a I 1.

Rn 3 Ab Besitzerhalt bis längstens zur tatsächlichen Rückgewähr des Inventars oder Annahmeverzug des Verpächters haftet der Pächter für unverschuldete zufällige Verschlechterung bzw sogar den Untergang des überlassenen Inventars.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Der Pächter soll auch bei Verweigerung der Unterpachterlaubnis durch den Verpächter am Vertrag grds festgehalten werden (vgl Ddorf OLGR 09, 341).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 9 Die Norm enthält ein Sonderkündigungsrecht des Eigentümers. Auf den Mieter/Pächter ist es nicht anwendbar, denn für ihn gelten die allg Regeln.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung des Pächterpfandrechts.

Rn 3 Es genügt das Bestehen einer Forderung des Pächters zB auf Kautionsrückzahlung, wegen Mängeln des Inventars oder ein Ergänzungsanspruch nach § 582 II; nicht erforderlich ist das Eigentum des Verpächters am überlassenen Inventar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 5 Neben dem Pfandrecht besteht auch ein Zurückbehaltungsrecht gem § 273 auf Seiten des Pächters am Inventar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Der Pächter soll durch ein Besitzpfandrecht gesichert werden für evtl Forderungen ggü dem Verpächter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück, das der Landwirtschaft dient, mit übergeben, so tritt der Übernehmer an Stelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. 2Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen. 3Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kündigungsrecht des Verpächters.

Rn 5 Ein solches besteht bei fehlender Eignung des neuen Pächters und muss im Zusammenhang der Übergabe/dem Übergang ausgeübt werden, auch wenn nicht die erstmögliche Kündigung wahrgenommen werden muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessene Pachterhöhung, § 588 III.

Rn 7 Hier wird im Gegensatz zu § 559 auf die Ertragssteigerung für den Pächter und nicht auf die Höhe der Investition des Verpächters abgestellt. Das Erhöhungsverlangen ist wie im Fall des § 558 auf Zustimmung gerichtet. Eine Überlegungsfrist ist nicht gesetzlich fixiert; sie wird mit 6 Monaten angenommen. Die Schriftform ist einzuhalten (§ 585a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufwendungsersatz, § 588 II 2.

Rn 5 Diesen kann der Pächter insb für die Umquartierung des Viehs inkl Personalkosten verlangen, jedoch nur in angemessenem Umfang. Der Anspruch besteht neben einem evtl Minderungsrecht. Entgangene Gebrauchsvorteile werden nicht entschädigt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Inhalt.

Rn 1 § 596 II entspricht § 570; § 596 III entspricht § 546 II. § 596 I berücksichtigt § 586 I 3. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses besteht für den Pächter die vertragliche Verpflichtung, dem Verpächter die Pachtsache zurückzugeben und ihm daran wieder den unmittelbaren Besitz zu verschaffen (Hamm ZMR 13, 31).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Vertragsbestimmungen, die den Pächter eines Betriebs verpflichten, nicht oder nicht ohne Einwilligung des Verpächters über Inventarstücke zu verfügen oder Inventar an den Verpächter zu veräußern, sind nur wirksam, wenn sich der Verpächter verpflichtet, das Inventar bei der Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zu erwerben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Persönliche Gründe für Nichtnutzung, § 587 II.

Rn 2 Hier gilt dasselbe wie in § 537 im Mietrecht. Zusätzlich kann der berufsunfähige Pächter nach § 594c ggf kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wertersatzanspruch gem § 596b II.

Rn 2 Ein solcher ergibt sich, wenn die Rücklassungspflicht vom Umfang her mehr umfasste, als bei Pachtbeginn vom Pächter übernommen wurde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Gegensatz zum allgemeinen Pachtrecht (vgl § 584a II) erhält der Landverpächter (ähnl wie in § 580 der Vermieter) ein an die Monatsfrist gebundenes Kündigungsrecht. Bei den Erben des Pächters wird eine Fortführungskompetenz (arg § 594 II 1) vom Gesetz nicht vermutet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlängerung.

Rn 19 Gem §§ 545, 581 II verlängert sich auch ein Pachtvertrag durch widerspruchslose Gebrauchsfortsetzung seitens des Pächters.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Pfandrechte.

Rn 1 Gesetzliche Pfandrechte an Sachen sehen im BGB vor: § 233 für Hinterlegungsberechtigte (RGZ 124, 218, 219), § 562 für Vermieter, § 581 II iVm § 562, § 592 für Verpächter, § 583 für Pächter, § 647 für Werkunternehmer (vgl Ddorf BauR 23, 1693 Rz 55), § 704 für Gastwirte, im HGB: (ohne Seehandelsrecht) §§ 397, 404 für Kommissionäre, § 441 für Frachtführer (BGH NJW-RR 10, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Regelung entspricht den §§ 584a I, 540 und enthält einen ›Identitätsschutz‹ vor dem Hintergrund der negativen Vertragsfreiheit des Verpächters. Seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (BGH ZMR 01, 338) hat § 589 I Nr 1 an Bedeutung verloren. Die GbR, deren Mitglied der Landpächter ist, wird als solche immer Dritter sein. Im Erbfall auf Seiten des Pächters...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Nießbraucher ein Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so finden nach der Beendigung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566, 566a, 566b Abs. 1 und der §§ 566c bis 566e, 567b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Eigentümer ist berechtigt, das Miet- oder Pachtver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. 2Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. 3Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gg denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksicht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachen.

Rn 3 Der Pächter muss aufgrund seiner Betriebspflicht das Pachtobjekt so zurückgeben, als wenn er es weiterhin vertragsgemäß hätte nutzen können/wollen (Bamberg v 18.3.10, 1 U 142/09; Hamm RdL 19, 211). Dies gilt unabhängig davon, in welchem Zustand ursprünglich das Objekt übernommen wurde. Bei Beseitigung von Bodenkontaminationen kann Unvermögen nach § 275 II vorliegen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sonstige Wegnahmerechte.

Rn 17 Wegnahmerechte iSv § 258 etwa des Mieters oder Pächters, der die Sache mit einer Einrichtung versehen hat (§§ 539 II, 581 II), bleiben durch den Eigentumserwerb des Eigentümers nach §§ 946 ff unberührt. Sie vermitteln in diesen Fällen zugleich ein dingliches Aneignungsrecht (BGHZ 81, 146, 150). Erst wenn die Wegnahme tatsächlich vollzogen wird, erlischt der Vergütungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wertausgleich in Geld durch den Verpächter, § 582a III 3.

Rn 7 In Höhe der positiven Differenz zwischen dem Schätzwert des Inventars bei Vertragsende und Vertragsbeginn ist ein Wertausgleich in Geld vom Verpächter an den Pächter vorzunehmen. Bei Eigentumswechsel während der Pachtzeit (§§ 566, 581 II) gilt die Fälligkeitstheorie. Gem § 582a III 4 sind für die Bestimmung auch des Anfangswertes die Preise bei Pachtende zugrunde zu leg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Des Verpächters.

Rn 2 Erfasst werden alle Ansprüche (auch deliktische, ohne § 826), wenn sie sich aus einer Verschlechterung der Pachtsache (als Ackerland verpachtete Flächen werden nach Pachtende als Dauergrünland zurückgegeben (Michel AgrB 19, 379 zu Hamm RdL 19, 211, selbst wenn der Anspruch erst nach Pachtende entstanden ist (BGH WuM 05, 126 [BGH 19.01.2005 - VIII ZR 114/04] zu § 548). A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Die Haftungsvoraussetzungen richten sich weitgehend nach § 836; § 838 enthält lediglich eine Sonderregelung in Bezug auf die Person des Haftpflichtigen. Entstehungsgründe der Gebäudeunterhaltungspflicht sind: Übernahme durch Vertrag, behördliche Bestellung oder Ausübung eines Nutzungsrechts. Die Übernahme durch Vertrag setzt voraus, dass die Verantwortung für die Unterh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594b BGB – Vertrag über mehr als 30 Jahre.

Gesetzestext 1Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist. Rn 1 Die Nor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder tw unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1). Eine G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beseitigungsfrist.

Rn 8 Der Berechtigte (Rn 3f) darf herüberragende Zweige erst dann abschneiden, wenn er zuvor dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgte (I 2). Das Beseitigungsverlangen hat gärtnerisch-botanische Belange zu berücksichtigen. Deshalb darf ein Abschneiden während der Wachstumsper...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr