Rz. 74

Bei den direkten Steuern sollen Zahler und Träger der Steuer dieselben Personen sein (z. B. ESt). Indirekte Steuern sind hingegen darauf angelegt, dass der Steuerzahler die Steuerlast auf eine andere Person abwälzen kann (z. B. USt, VerbrauchSt). Diese von der Art der Belastung ausgehende Unterscheidung ist allerdings nur soweit zutreffend, als die mit einer direkten Steuer belasteten Personen regelmäßig nicht in der Lage sind, diese Steuern bei ihrem wirtschaftlichen Verhalten einzukalkulieren und damit auf andere Personen überzuwälzen. In der Realität kann jedoch eine direkte Steuer abwälzbar sein; dies geschieht z. B. regelmäßig bei der Belastung von Mietern oder Pächtern mit der GrSt (direkte Steuer).

 

Rz. 75

Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern ist dennoch bedeutsam, weil die Steuern in beiden Gruppen entsprechend ihrem grundsätzlichen Ergebnis ausgestaltet sind: Bei den direkten Steuern können und werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers und -trägers weitgehend berücksichtigt. Im Zug der Erhebung indirekter Steuern beim Steuerzahler können die durchweg unbekannten individuellen Besonderheiten des Steuerträgers nicht beachtet werden. Diese Steuern können also nicht sozial ausgestaltet werden.

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