Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 67 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 307 HGB ist regelmäßig nicht straf- oder bußgeldbewehrt. Führt eine Pflichtverletzung bei § 307 HGB jedoch zu einer Nichterfüllung der Anforderungen des § 297 Abs. 2 und 3 HGB und damit insb. zu keiner Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 57 § 268 HGB schreibt für einzelne Bilanzposten erweiterte Angabeverpflichtungen in Erg. des in § 266 HGB aufgeführten verpflichtenden Bilanzgliederungsschemas vor. Insofern sind Verstöße gegen § 268 HGB entsprechend den Sanktionen zu ahnden, die bei einem Verstoß gegen § 266 HGB drohen. So erfolgt eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 331 Nr. 1 HGB), we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Rechtsfolgen bei Versäumen der Frist

Rz. 37 Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist durch keine Sanktionen gesichert. Die Buchführung wird aber bei Überschreiten der Frist für die Abschlusserstellung nicht mehr als ordnungsgemäß angesehen und damit liegt eine Verletzung des § 243 Abs. 1 HGB vor. Diese Verletzung wiederum stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar. Rz. 38 Wird der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 42 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 300 HGB erfüllt, sofern er sich nicht auf die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten gem. § 300 Abs. 2 HGB bezieht, sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapitalmarktorientierte Unt von bis zu 50.0...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Folgen bei Nichtbeachtung

Rz. 8 Die Nichtbeachtung des § 244 HGB stellt bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar und kann gem. § 334 Abs. 3 HGB mit einer Geldbuße belegt werden. Rz. 9 Sofern der Jahresabschluss der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer unterliegt, kann ein Verstoß gegen § 244 HGB ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 16 Durch die Unterzeichnung dokumentieren die Unterzeichnenden die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Sie hat eine Beweisfunktion i. S. d. § 416 ZPO, sodass an ihr bspw. die Einhaltung der Aufstellungsfrist geprüft werden kann.[1] Bei kapitalmarktorientierten Unt wird dies durch den Bilanzeid des Vorstands noch verstärkt. Rz. 17 In der Literatur werden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 93 Folgen aus einem Verstoß gegen § 298 Abs. 1 HGB ergeben sich nur in Bezug auf die dort genannten §§ 244–248, 249 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 2, 250 Abs. 1 und 251 HGB. Ein diesbzgl. Verstoß erfüllt sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Als Teil der Sanktionsvorschriften des HGB wird § 334 HGB durch deren Normzusammenhänge bestimmt (§ 331 Rz 7). Weder im AktG noch im GmbHG existiert eine über § 334 HGB hinausgehende Regelung. Lediglich § 20 Abs. 1 PublG enthält eine dem § 334 Abs. 1 HGB im Inhalt und Aufbau entsprechende Vorschrift.[1] In materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht gelten für § 334...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Verordnungen gem. § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 25 Soweit Rechtsverordnungen nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Formblattverordnungen) für bestimmte Tatbestände auf § 334 HGB verweisen, sind Verstöße gegen die Rechtsverordnung als Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 70 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlung

Rz. 5 Der sog. Bilanzeid nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter eines kapitalmarktorientierten Unt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG (sog. Inlandsemittent), eine Versicherung darüber abzugeben, dass in den Finanzberichten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt vermittelt wird (§ 264 Rz 65)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 39 Mitglieder eines vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats handeln gem. § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB ordnungswidrig, wenn sie bei der Aufstellung des Lageberichts einer Vorschrift des § 289f HGB zuwider handeln. Nach § 334 Abs. 3 HGB kann eine derartige Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Dies betrifft sowohl die Nichtabg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 170 Die Gliederungsvorschriften für die Bilanz sind zwingend. Eine Verletzung hat Folgen mit Blick auf die Wirksamkeit des Jahresabschlusses, der Haftung der Gesellschaftsorgane und die Zulässigkeit des Bestätigungsvermerks gem. § 332 HGB und kann ordnungs-, straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Rz. 171 Eine Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG oder KGaA kann n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4 Sonderabschreibungen gem. § 279 Abs. 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 113 Inhaltlich wurde mit § 279 HGB i. d. F. vor BilMoG die Anwendung bestimmter Abschreibungswahlrechte für KapG und KapCoGes ausgeschlossen, die nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256 HGB i. d. F. vor BilMoG grundsätzlich zulässig waren. Die Einschränkung der Wahlrechte trug den strengeren Bewertungsregeln des § 264 Abs. 2 HGB für KapG Rechnung, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319 HGB

Rz. 82 Bei den sich aus einem Verstoß gegen § 319 HGB ergebenden Folgen für den Wahlbeschluss und den JA ist danach zu unterscheiden, ob es bereits an der Qualifikation als WP bzw. vBP nach Abs. 1 fehlt oder ob ein Ausschlussgrund nach den Abs. 2–4 vorliegt. Die Wahl einer Person zum AP, die bereits die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt, ist nichtig. Im Fall einer gese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2.2 Steuerrechtlich motivierte Abschreibungen

Rz. 61 § 281 HGB i. d. F. vor BilMoG befasste sich mit Ausweis- und Erläuterungsbestimmungen in Bezug auf die steuerrechtlich motivierten Abschreibungen i. S. v. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG i. V. m. § 279 HGB i. d. F. vor BilMoG.[1] Demnach konnten steuerliche Mehrabschreibungen vorgenommen werden, die gem. § 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG in Form von Wertberich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Inventar

Rz. 34 Das Inventar ist das Bindeglied zwischen Buchführung und Inventur einerseits und dem Jahresabschluss andererseits. Das Inventar fasst die Bestände geordnet nach Posten zusammen und weist die Werte der jeweiligen Posten aus. Rz. 35 Zu den Bewertungsvereinfachungsverfahren in diesem Zusammenhang vgl. § 256 Rz 10. Rz. 36 § 240 Abs. 2 Satz 3 HGB schreibt die Aufstellung des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Mit den Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Bußgeldtatbestände des § 334 HGB auf Verstöße gegen Angabepflichten für die nichtfinanzielle Erklärung und de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Täterkreis

Rz. 28 Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses können Täter i. S. d. § 334 Abs. 2a HGB sein.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.5 Vorschrift über die Behandlung assoziierter Unternehmen (Abs. 1 Nr. 2 lit. e)

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Vorschriften über Form und Inhalt (Abs. 1 Nr. 1 lit. a)

Rz. 13 Es werden folgende Vorschriften über Form und Inhalt geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.3 Vorschriften über die Gliederung (Abs. 1 Nr. 1 lit. c)

Rz. 15 Es werden folgende Vorschriften über die Gliederung geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Vorschriften über Inhalt und Form (Abs. 1 Nr. 2 lit. b)

Rz. 19 Es werden folgende Vorschriften über Inhalt und Form geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Tathandlung

Rz. 29 § 334 Abs. 2a HGB sanktioniert die Verletzung von Pflichten des Prüfungsausschusses einer KapG sowie in § 335b Satz 1 HGB genannten PersG für folgende Tatbestände: Mangelnde Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch Nichtbeachtung der 15-%-Honorargrenze,[1] durch unterlassene oder nicht ordnungsgemäße Billigung bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 2 lit. d)

Rz. 21 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem AReG neu in das HGB eingeführt. Sie dient der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1b, 30c und 30f der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Die Vorschrift stellt die in § 334 Abs. 2a HGB benannten Ordnungswidrigkeiten bei Hinzutreten weiterer Tatbestandsmerkmale unter Strafe. Rz. 2 Der Anwendungsbereich von § 333a HGB wird durch § 335...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.6 Vorschriften über Angaben im Konzernanhang (Abs. 1 Nr. 2 lit. f)

Rz. 22 Es werden folgende Vorschriften über Angaben im Konzernanhang geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhang

Rz. 7 Der sechste Unterabschnitt des HGB enthält in den §§ 331–335c HGB Sanktionen für die Verletzung der im HGB niedergelegten Pflichten, soweit sie KapG betreffen. Dabei stellen die §§ 331–333a HGB Straftatbestände (sog. "reine Bilanzdelikte"[1]) dar, während § 334 HGB Ordnungswidrigkeiten ahndet. Die Regelung des § 335 HGB ist eine Ordnungsgeldvorschrift, um die Erfüllung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB bezieht sich auf die Vorschrift des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, über Form, Format[1] und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Wird die Aufstellung des Jahresabschlusses durch das vertretungsberechtigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 30 Ein Verstoß gegen § 265 HGB stellt ein Vergehen dar, welches mit Geldstrafe sanktioniert werden kann. Dieser führt gem. § 256 Abs. 4 AktG zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses vorliegt. Werden durch den Verstoß gegen § 265 HGB die Verhältnisse der KapG oder der KapCoGes im Jahres...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.1 Überblick

Das am 1.11.2020 in Kraft getretene GEG kodifiziert mit Modifizierungen die Vorschriften des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG, womit diese folglich am 1.11.2020 außer Kraft getreten sind. Das GEG stellt das zentrale Regelwerk bezüglich der energetischen Anforderungen an Gebäude dar und beruht letztlich auf der Gebäudeeffizienzrichtlinie.[1] Auf ihrer Grundlage soll die Gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Sanktionen

Rz. 152 Verstöße gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz,[1] die sich aus einer unzulässigen Nichtanwendung der Nr. 6 ergeben, können mit einer Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten bei nicht-kapitalmarktorientierten MU bis zu einer Höhe von 50.000 EUR geahndet werden. Rz. 153 Verstöße gegen die Offenlegungspflicht gem. § 325 Abs. 3 HGB können im Ordnungsgeldverfahren mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Täterkreis

Rz. 8 Der Täter i. S. d. § 334 HGB kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angehören; es handelt sich daher um echte Sonderdelikte. § 334 Abs. 1 HGB erfasst das Handeln von unternehmensinternen natürlichen Personen. Handelnder kann nur das Mitglied des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) oder des Aufsichtsrates der KapG (§ 331 Rz 26 ff.) sein. Letztere könn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Durch § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind Verstöße gegen die meisten zwingenden Vorschriften der Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) und der Feststellung (§ 172 AktG, § 46 Nr. 1 GmbHG) des Jahresabschlusses mit Bußgeld belegt. § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB differenziert die Tathandlungen nach Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Form und den Inhalt (lit. a), die Bewertung (lit. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 lit. b)

Rz. 14 Es werden folgende Vorschriften über die Bewertung geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.4 Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang (Abs. 1 Nr. 1 lit. d)

Rz. 16 Es werden folgende Vorschriften über weitere Angaben in der Bilanz, unter der Bilanz und im Anhang geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1 Nr. 2 lit. c)

Rz. 20 Es wird folgende Vorschrift über Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Vorschrift über den Konsolidierungskreis (Abs. 1 Nr. 2 lit. a)

Rz. 18 Es wird folgende Vorschrift über den KonsKreis geschützt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 13 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 53 § 334 HGB wird in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 geändert. Es handelt sich im Wesentlichen um Folgeänderungen zur Ersetzung der nichtfinanziellen Erklärung durch einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, der künftig Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts sein wird. Aufgrund unionsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahresabschluss

Rz. 7 Gem. der Legaldefinition des § 242 Abs. 3 HGB setzt sich der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV zusammen. Für KapG und KapCoGes wird diese Definition gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um den Anhang erweitert. Der Jahresabschluss für kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, ist um eine Kapitalfluss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Verhältnisse

Rz. 42 Gegenstand der unrichtigen Wiedergabe oder des Verschleierns sind die Verhältnisse einer KapG. Der Begriff der Verhältnisse umfasst alle tatsächlichen Umstände, Vorgänge, Daten und Schlussfolgerungen jeder Art, die für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und wegen der Einbeziehung des Lageberichts auch der voraussichtlichen Entwicklung des Unt von Bedeutung se...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsbea... / 1.6 Folgen von Verstößen

Sofern Sie die Forderungen des § 20 Abs. 1 der DGUV-V 1 vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen, handeln Sie im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum Ka... / 7. Was passiert, wenn der Belegausgabepflicht nicht entsprochen wird?

Die Belegausgabepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes des § 146a Abgabenordnung. Ein Verstoß kann als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Dies kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ein Indiz sein, dass das Aufzeichnungssystem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit einer Aufrüstung warte?

Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt werden.mehr