Überblick

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn

  • keine Überlassungserlaubnis vorliegt,
  • die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde,
  • das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde.

In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld im 5-stelligen Bereich.

Dieser Beitrag verschafft einen Überblick zu den Formen illegaler Arbeitnehmerüberlassung und ihrer Folgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Voraussetzungen einer zulässigen Arbeitnehmerüberlassung.[2] Verstoßen die Beteiligten gegen die darin normierten wesentlichen Pflichten, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal. Die hieraus möglichen Konsequenzen können unter anderem auf zivilrechtlicher, ordnungsrechtlicher sowie strafrechtlicher Ebene eintreten.

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