Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 143 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 149 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 63 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[127] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) PoliScan Speed-Messverfahren

Rz. 12 Von den Behörden werden bundesweit häufig Messgeräte des Typs PoliScan Speed eingesetzt. Dieser Messgerätetyp hat unter Juristen und Sachverständigen zu Diskussionen geführt.[11] Das Messverfahren PoliScan Speed basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Über einen rotierenden Spiegel werden unter einem bestimmten Winkel Lichti...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Maßnahmen bei der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 222 Im Jahre 1986 hat der Gesetzgeber erstmalig besondere Maßnahmen im Hinblick auf verkehrsauffällig gewordene Fahranfänger geschaffen. Diese besonderen Maßnahmen waren aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, da insbesondere Fahranfänger überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt worden waren.[261] Rz. 223 Gesetzlich geregelt ist die Fahrerlaubnis auf Pro...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes

Rz. 21 Abstandsregelungen sind in § 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) enthalten. Hiernach muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass hinter diesem Fahrzeug gehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Zudem ist in § 4 Abs. 2 und Abs. 3 StVO für bestimmte Kraftfahrzeuge und bestimmte Lkw eine Abstandsregelung getroffen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Feststellung von Rotlichtverstößen

Rz. 25 Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der qualifizierte Rotlichtverstoß unterscheidet sich von dem einfachen Rotlichtverstoß dadurch, dass bei dem qualifizierten Rotlichtverstoß das Rotlicht schon mehr als eine Sekunde gedauert hat oder aber durch den Rotlichtverstoß wird jemand anderes gefährdet. Das erkennende Gericht muss ausdrücklich begründen, warum...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Identitätsfeststellung des Beschuldigten oder Betroffenen anhand von Fotos bei Kennzeichenanzeigen

Rz. 28 Bei sog. Kennzeichenanzeigen kommt es darauf an, ob der Betroffene anhand der Beweisfotos, z.B. anhand eines Radarfotos, identifiziert werden kann oder aber nicht. Hierbei spielt oftmals die Qualität des in den Akten enthaltenen Beweisfotos eine entscheidende Rolle. Es ist unzulässig, die Identifizierung des Betroffenen durch einen Polizeibeamten oder aber durch einen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) 0,5 ‰ Alkohol- und 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinolgrenze gem. §§ 24a Abs. 1, 1a StVG

Rz. 36 Gem. § 24a Abs. 1 StVG handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 ‰ oder mehr (bis max. 1,09 ‰) Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. Mit Inkrafttreten des 6. StVGuaÄndG (Sechstes Gesetz zur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 134 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Atemgasanalysen (AAK) und Schnelltests

Rz. 39 Atemalkoholmessgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung und müssen für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs geeicht sein. Eine fehlende Eichung oder eine fehlende Bauartzulassung bzw. eine fehlende Konformitätserklärung des entsprechenden Messgerätes führt zur Unverwertbarkeit der Messung, kann also nicht durch einen Sicherh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Rechtswidrigkeit, Vorsatz und Schuld

Rz. 52 Die Frage der Schuldfähigkeit bzw. die Aufhebung der Schuldfähigkeit gem. § 20 StGB oder die Einschränkung der Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB betreffen im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelmäßig die Fälle der Alkoholisierung und des Drogenkonsums. Bei BAK-Werten von 3 ‰ und mehr kann ohne Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen über die Frage der Schuld...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Rz. 106 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Zweck dieser Maßregel ist es, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen.[186] Hat jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Tat begangen und wird er wegen dieser Tat verurteilt, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, das...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [19] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot

Rz. 118 Gem. § 111a Abs. 1 S. 2 StPO können bereits bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Rz. 119 Gem. § 69a Abs. 2 StGB können auch bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Ausstattung und Funktion von Messgeräten

Rz. 18 An die Geschwindigkeitsmessgeräte sind nach heutigem Stand der Technik hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und Funktionsweise folgende Anforderungen zu stellen:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot

Rz. 179 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.10: Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _________________________ aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass gegen den Betroffenen kein Fahrverbot verhängt wird. Selbst wenn der Betroffene den ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsvers...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Feststellung des Betroffenen anhand einer Videoaufzeichnung sowie Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

Rz. 30 Ist von dem Betroffenen eine Videoaufzeichnung gefertigt worden, stellt sich die Frage, ob Videoaufnahmen, z.B. von einer Autobahnbrücke herab zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung/Abstandsmessung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen und somit das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vollmacht

Rz. 45 Das Verteidigerverhältnis wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag begründet, zur Legitimation bedarf es grundsätzlich keiner schriftlichen Vollmacht, Handlungen des Verteidigers sind daher auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wirksam.[84] Legt z.B. der bevollmächtigte Verteidiger rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, ist dieser auch dann ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blut-/Blutserumsbestimmung

Rz. 41 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) durch eine Blutprobe. Auch der Blutserumsgehalt an THC wird mittels Blutabnahme bestimmt. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blute...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsbeschwerde

Rz. 97 Gem. § 79 Abs. 3 OWiG gelten für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision entsprechend. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO beträgt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eine Woche nach Verkündung des Urteils. Gem. § 79 Abs. 4 OWiG beginnt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 144 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsdatenpflege / 2.2 Verletzung der Meldepflicht

Eine Änderung der Betriebsdaten ist unverzüglich elektronisch zu übermitteln. Eine nicht bzw. eine nicht unverzüglich abgegebene Meldung der geänderten Betriebsdaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.2 Strafaufhebungsgrund nach § 37 TabStG

Rz. 60 § 374 AO ist nicht anzuwenden, wenn der Täter vorsätzlich oder fahrlässig Zigaretten in Verpackungen erwirbt, an denen kein gültiges Steuerzeichen i. S. d. des § 4 Nr. 12 TabStG angebracht ist, soweit der einzelnen Tat nicht mehr als 1.000 Zigaretten zugrunde liegen.[1] Dies ist allein als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und kehrt den Grundsatz des § 21 Abs. 1 OWiG um.[2...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Keine Weiterbeschäftigung ohne Schutzmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 80 Die Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Stillens muss unverzüglich, d.h., ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Dies ist insbesondere wichtig, weil der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 3 eine Frau nur solche Tätigkeiten ausüben lassen darf, für die er eine konkrete Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen und die erf...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.3 Nachtarbeit (§ 5 MuSchG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, eine schwangere oder stillende Frau in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen. Im Wege des behördlichen Genehmigungsverfahrens nach § 28 MuSchG wird jedoch die Beschäftigung bis 22 Uhr ermöglicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Dazu kann der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde beantrage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Täterkreis

Rz. 4 Täter des § 32 kann nur der Arbeitgeber (bzw. im Rahmen des § 32 Abs. 1 Nr. 5 der Auftraggeber oder Zwischenmeister bei der Heimarbeit) sein. Dies ergibt sich im Gegensatz zu § 21 MuSchG a.F. zwar nicht mehr ausdrücklich aus dem Gesetzeswortlaut. Der Arbeitgeber ist jedoch alleiniger Adressat desjenigen Pflichtenprogramms, welches der Gesetzgeber im Falle eines Verstoß...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsschutz

Rz. 12 Bei der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG einlegen. Über den Einspruch entscheidet das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32 sanktioniert Verstöße gegen die in dessen Abs. 1 näher bezeichneten Obliegenheiten aus dem MuSchG. Der Sinn und Zweck des § 32 ist jedoch primär nicht repressiv und mithin nicht auf Bestrafung ausgerichtet. § 32 hat vielmehr einen präventiven Charakter. Er soll dazu anhalten, die sich aus dem MuSchG obliegenden Pflichten zu erfüllen.[1] Rz. 2 Ein Verstoß gegen die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 6 Der Täter – der Arbeitgeber bzw. der Auftraggeber oder Zwischenmeister bei der Heimarbeit – muss die Ordnungswidrigkeit rechtswidrig und schuldhaft begehen. Rz. 7 Eine Einwilligung der Schwangeren oder Mutter wirkt grundsätzlich nicht rechtfertigend und lässt demnach die Rechtswidrigkeit nicht entfallen. Der Schutzzweck des MuSchG erstreckt sich nämlich nicht nur auf di...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Die Rechtsfolge – Geldbuße (Abs. 2)

Rz. 11 Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8, 16 und 17 mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße beträgt nach § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR. Fahrlässiges Handeln kann, wenn das Gesetz (wie in § 32 Abs. 2) bezüglich der Höhe der Geldb...mehr