Schaden-Nr.: _________________________
VN: _________________________
In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist.
In der erledigten Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte um Ausgleichung. Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.
Zumindest ist die in Ansatz gebrachte Gebühr gem. § 14 RVG gerechtfertigt unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten.
Es wird daher um Ausgleichung der Liquidation gebeten.
Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.
(Unterschrift)
Anlage