Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 180 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.11: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum Erscheinen im Termin zur mündlichen Verhandlung vom _________________________ zu ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemein

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahruntüchtigkeit

Rz. 33 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB sowie die Frage, ab welcher THC- oder Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. Insbesondere bezüglich der Cannabisgrenzwerte hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet. Es bleibt abzuwarten, wann oder ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Berufliche Härte und Nachteile

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Besonderheiten der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 88 Gem. § 73 Abs. 1 OWiG ist der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann gem. § 73 Abs. 2 OWiG den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn er sich zur Sache geäußert hat oder erklärt hat, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde und seine Anwesenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[168]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 12. Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 182 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.13: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, die Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, festgesetzt im Urteil des _________________________ vom _________________________ (Az. _________________________), aufzuheben, hilfsweise um _______________________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 14. Gesuch um Ratenzahlung

Rz. 185 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.16: Gesuch um Ratenzahlung In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird für den Verurteilten gebeten, diesem zu gestatten, die Strafe/Buße in monatlichen Raten von _________________________ EUR zu zahlen, beginnend mit dem _________________________. Aufgrund der wirtschaf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Absolute Fahruntüchtigkeit

Rz. 35 Bei einem Promillewert von 1,1 oder höher liegt bei jedem Kraftfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor; auf Ausfallerscheinungen oder aber Fahrfehler kommt es ab diesem Wert von 1,1 ‰ nicht mehr an.[63] Auch der Führer eines E-Scooters weist ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB auf. Insoweit gilt die auf Kraftfahrzeuge angewendete Rechts...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Abkürzung Fahrverbot und ein Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Rz. 131 OLG Düsseldorf NZV 1998, 298 (auch bei mehreren selbstständigen Handlungen, für die der Bußgeldkatalog jeweils ein Regelfahrverbot vorsieht, ist nur ein Fahrverbot anzuordnen) Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist zu beachten, dass es mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt. Bis zu einem Urteil bleibt die Zuständigkeit der den Bußgeldbescheid erlassend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 133 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[209] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[210] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Erste Maßnahmen

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 51 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[99] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[100] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusam...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 61 Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB begeht der Fahrzeugführer eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und es zu einer konkreten Gefährdung wegen dieser Fahrunsicherheit kommt. Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB ist der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung ebenfalls erfüllt, wenn ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Berechnung der Sperrfrist und Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung

Rz. 109 Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69a StGB. Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, bestimmt es zugleich, dass über die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre), § 69a Abs. 1 StGB. Gem. § 69a Abs. 3 StGB beträgt das Mindestmaß der Sperre ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

Rz. 58 Fahrlässig handelt derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und auch in der Lage ist und dabei nicht erkennt, dass er einen Straftatbestand verwirklicht oder, obwohl er dies erkennt, darauf vertraut, dass dies nicht eintreten werde.[111] Im Rahmen der Beurteilung der Sorgfaltspflich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafsachen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 166 Der Verteidiger wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Mandanten beauftragt, für ihn in einer Ordnungswidrigkeitenangelegenheit in Höhe von 100 EUR Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, es findet eine Hauptverhandlung statt, in der der Verteidiger den Betroffenen vertritt. Es handelt sich auch hier um eine durchschnittliche Angelegenheit i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 111 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu 6 Monaten ein Fahrverbot...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG

Rz. 68 Unter den Tatbestand des § 21 StVG fällt sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch das Fahren obwohl ein Fahrverbot nach § 44 Abs. 1 StGB oder gem. § 25 StVG verhängt worden ist. Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich der Halter eines Kraftfahrzeuges strafbar, wenn er es als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl er die erforderliche F...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Fahrverbot gem. §§ 24a, 25 Abs. 1 S. 2 StVG (0,5 ‰ Alkohol- und 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinolgrenze)

Rz. 112 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als die in § 24a StVG normierten THC und Alkoholgrenzwerte aufweist, oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mitteln steht, handelt ordnungswidrig und gegen diesen Kraftfahrzeugführer wird neben de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittel erfordern die Beachtung besonderer Aspekte. Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Entscheidung nach § 69 StGB ist wirksam, wenn die Entscheidung losgelöst von den Ausführungen zur Strafzumessung beurteilt werden kann. Die Entscheidung nach § 69 StGB unterliegt dem Verschlechterungsverbot der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO; das Gle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 70 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestellung speziell in Trunkenheitssache

Rz. 171 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen Verkehrsdeliktes wird die Verteidigerbestellung angezeigt. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Es wird gebeten, baldmöglichst und evtl. telefonisch die Höhe der Blutalkoholkonzent...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Rz. 175 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.6: Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen Unfallflucht nach § 170 Abs. 2 StPO mangels eines hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Begründung Es kann dahinstehen, ob der Schaden a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) TraffiStar S350

Rz. 15 Von den Messbehörden werden bundesweit zusätzlich Messgeräte des Typs TraffiStar S350 eingesetzt. Auch dieses Geschwindigkeitsmessgerät basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung. Das Gerät sendet also über einen scannenden Laser zahlreiche Laserlichtimpulse, LIDAR, aus. Hierbei können mehrere Fahrspuren überwacht werden und es erfolgt eine digitale Fotodokumentati...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Antrag auf Zeugenvernehmung

Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.4: Antrag auf Zeugenvernehmung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, Herrn/Frau _________________________ladungsfähige Anschrift _________________________, als Zeugen/Zeugin zum Beweis der nachfolgenden angeführten Tatsachen zu vernehmen. Der Zeuge/Die Zeugin wird Folgendes bekunden: ________________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit In vorbezeichneter Angelegenheit lehne ich für den Angeklagten den Richter am Amtsgericht _________________________ wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung am _________________________ zu de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Rotlichtverstoß

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Drohender Arbeitsplatzverlust

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Regelfahrverbot, günstige Prognose

Rz. 128 Insbesondere ist die Möglichkeit zu erörtern, ob das Absehen vom Fahrverbot möglich ist durch eine erhöhte Geldbuße (OLG Hamm NZV 1996, 77).mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Hauptverhandlung

Rz. 86 Gem. § 243 Abs. 1 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Fragen über etwaige Vorstrafen gehören nicht zur Vernehmung des Angeklagten oder Betroffenen zur Person, sondern beziehen sich auf den Bereich der Vernehmung zur Sache, die erst möglich ist nach der Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht, § 243 Abs. 5 StPO. In der Hauptverhandlung erfolg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 11. Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi

Rz. 181 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.12: Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi In vorbezeichneter Angelegenheit erkläre ich mich namens und in Vollmacht des Betroffenen mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden, sofern das Gericht den gegen den Betroffen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 34 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[58] Ist ein Wert von mindestens 0,3 ‰ gegeben und treten weitere Umstände hinzu, kann eine Fahruntüchtigkeit gegeben sein.[59] Diese weiteren Umstände, die ggf. auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers schließen lassen, können in der Person des Fahrers oder aber in seinem ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ratenzahlung und Zahlungserleichterung

Rz. 132 Gem. § 42 StGB kann für den Täter eine Ratenzahlung in Betracht kommen. Ist dem Täter nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so gestattet ihm das Gericht, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, § 42 StGB. Eine entsprechende Vorschrift findet sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren in § 18 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 95 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Un...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Tateinheit/Tatmehrheit und der Begriff der prozessualen Tat

Rz. 47 In § 52 StGB ist der Begriff der Tateinheit geregelt. Tateinheit setzt voraus, dass eine Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals erfüllt. Erforderlich ist mithin eine Handlungseinheit.[90] Verletzt also dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals so wird gem. § 52 StGB nur auf eine Strafe erkannt. Darüber hin...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Zuständigkeit deutscher Kartellbehörden

Rz. 22 Die deutschen Kartellbehörden sind zuständig, wenn ein Fall wegen fehlender Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel bleibt oder der Fall im Rahmen des Netzwerks der europäischen Wettbewerbsbehörden[30] zugewiesen wird. Das Bundeskartellamt [31] ist zuständig, wenn keine Zuweisung an eine bestimmte Kartellbehörde besteht und ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Kosten für ein Sachverständigengutachten

Rz. 141 Gem. § 5 Abs. 1 lit. f) ARB 2008/2000/94 übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzungen für diese Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer sind jedoch folgende:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 96 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchseinlegung ist auch durch ein Telefax m...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 102 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies ...mehr