Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Begrenzung auf Umsatz- und Verbrauchsteuern

Rz. 1126 [Autor/Stand] Als weiteres Tatbestandsmerkmal fordert § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO, dass Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt sind oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt werden. Als Tathandlungen kommen insofern beispielsweise infrage: die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung, einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung ode... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sichergestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen k... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können jedoch ggf. nach §§ 379–381 AO eine ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 26c UStG stellt eine Strafvorschrift dar, mit der die organisierte Kriminalität – insbesondere Umsatzsteuerbetrug durch sog. Karussellgeschäfte – eingedämmt werden soll. So sollen auch Haushaltsausfälle und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Im Ergebnis soll § 26c UStG daher ebenso wie § 26a Abs. 1 UStG das Umsatzst... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Rechtslage ab 30.06.2013

Rz. 15 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Artikel 10 Nr. 8 Buchst. a des AmtshilfeRLUmsG wurde § 14a Abs. 1 UStG m. W. v. 30.06.2013 neu gefasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/12375 vom 19.02.2013, 46) dient die Änderung der Anpassung an Art. 219a Nr. 2 Buchst. a sowie Art. 222 MwStSystRL. Rz. 16 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist ein im Inl... mehr

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zfs 06/2026, Keine Verletzu... / 2 Aus den Gründen:

“… Die Klage ist weit überwiegend begründet. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Freistellungsanspruch gemäß den § 125 VVG i.V.m. § 5 Nr. 1 Nr. 7 VRB 1999 in Höhe von 992,34 EUR. 1. Sofern der Antrag auf eine Zahlung von 992,34 EUR an die X GmbH gerichtet war, war dieser dahingehend auszulegen, dass eine Freistellung von der mit Rechnung vom 14.3.2024 an den Kl. herangetragenen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Verhältnis zu verwandten Rechtsinstituten

Rz. 1130.16 [Autor/Stand] Liegt der entscheidende Gedanke der Einziehung von Taterträgen in der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die dem Täter oder Teilnehmer aus oder für die Tat zugeflossen sind, erfasst die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB, § 375 Abs. 2 AO) die Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht wur... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Aufbewahrungspflicht bei Nichtunternehmern

Rz. 18 Stand: 6/01 – 02/2025 Neben den Aufbewahrungspflichten für Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG wurde durch das SchwarzArbBekG (Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 erstmals eine Aufbewahrungspflicht auch für "echte" Nichtunternehmer eingeführt. Betroffen sind die Fälle des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG, in denen der Nichtunternehmer eine steuerpflich... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO , d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Begehungsform... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB)

Rz. 645 [Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde.[2] Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestandsirrtum betrachtet[3] (s. Rz. 658 ff.). Heute gel... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 175 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Möglichkeit der Überprüfung bietet dem Unternehmer § 18e UStG (vgl. die Kommentierung zu § 18e; vgl. Kemper in DStR 2014, 1654 f. und Bachstein, IWB 2014, 134 f.), wonach das Bundeszentralamt für Steuern auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift dessen, dem die USt-IdNr. erteilt wurde, bestätigt. Das Bestät... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.6 Aufbewahrung elektronischer Rechnungen

Rz. 72 Stand: 6/01 – 02/2025 Rechnungen, ob in Papierform oder in elektronischer Form, unterliegen den Aufbewahrungsregelungen des § 14b UStG. Demnach sind Rechnungen acht Jahre (bis zum 31.12.2024: zehn Jahre; vgl. § 14 Rz. 9a) aufzubewahren (vgl. die Kommentierung zu § 14b UStG) und unterliegt ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht als Ordnungswidrigkeit den Bußgeldvors... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Straftatbestand (§ 15 AÜG)

Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei Fahrlässigkeit liegt eine Ordn... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 26a UStG stellt einen speziellen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des Umsatzsteuerrechts dar (vgl. § 377 Abs. 1 AO), d. h., es gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des OWiG (§§ 1–34 OWiG), soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Nach § 410 Abs. 1 AO finden die Verfahrensvorschriften der §§ 35–110 OWiG Anwen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen

Rz. 1282 [Autor/Stand] Insoweit können die Nichtvorlage von Ausweispapieren oder des sog. schriftlichen Hinweises (vgl. § 2a Abs. 2 SchwarzArbG) bei Prüfungen der Zollverwaltung oder die Verletzung der Mitwirkungs- und Duldungspflichten anlässlich einer solchen Prüfung (s. dazu §§ 3, 4, 5 Abs. 3 SchwarzArbG sowie § 17 Satz 1 AEntG in Rz. 1288 ff.) als Ordnungswidrigkeiten ge... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Täter einer Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26a Abs. 1 UStG) können die Personen sein, die nach den §§ 18, 18i,18j und 18k UStG zur Entrichtung der Steuer verpflichtet sind. Das sind: der im Inland ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG), der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insbesondere dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrige... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das EU-Recht enthält unmittelbar keine Vorgaben für die Bußgeldtatbestände, weil dies in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt (Kostecka in Weymüller, UStG, § 26a, Rn. 7; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., § 26a, Rn. 13). Die Aufbewahrungs- und Meldepflichten der §§ 14a und 18a UStG beruhen allerdings auf den V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zuständigkeit

Rz. 1311 [Autor/Stand] Die Bundesagentur für Arbeit ist (nur noch) für die Ahndung des Leistungsmissbrauchs in Zusammenhang mit einer Beschäftigung zuständig, den sie durch interne Datenabgleiche entdeckt hat oder von denen sie im Rahmen von Antrags- und Leistungsverfahren Kenntnis erlangt hat. Auch für Verstöße gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1b, 1e, 3–7a sowie 8–10 AÜG ist die Bundes... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung.[3] Hier spricht ande... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Abschn. 14... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je... mehr

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zfs 06/2026, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

II. Dem Antrag bleibt der Erfolg versagt. 1. Der Antrag nach § 62 OWiG ist bereits unzulässig, da er unter einer Bedingung (rein vorsorglich bzw. hilfsweise) gestellt wurde (vgl. nur VerfGH RhPf, Beschl. v. 21.6.2021 – VGH A 39/21, BeckRS 2021, 15339). 2. Im Übrigen wäre der Antrag auch unbegründet. Der Betroffenen steht bei dem Messsystem VKS 4.5 kein Anspruch dahingehend zu,... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bußgeldtatbestände (§ 16 AÜG)

Rz. 1307 [Autor/Stand] Gemäß § 16 AÜG sind sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bußgeldbedroht[2]. So kann z.B. nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG der Verleih von Leiharbeitnehmern ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG mit einer Geldbuße geahndet werden. Zum Tätigwerdenlassen eines Leiharbeitnehmers ohne Erlaubnis s. § 16... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 23 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 30 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung der Tatbestände des § 63 Abs. 1 Nr. 7 und 8 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsB... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.1 Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts

Rz. 2 Ordnungswidrigkeiten sind die "kleinen Münzen des Strafrechts". Sie sanktionieren Gesetzesverstöße minder schweren Unrechts- und Schuldgehalts verglichen mit den Straftatbeständen. Verstöße gegen Regelungen zur Erleichterung der Verwaltungstätigkeit sind nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuweisen (BVerfG, Beschluss v. 21.6.1977, 2 BvR 7... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder ... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.8 § 63 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 21 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 13 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 36 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft. Zuletzt wurde sie mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 geändert. Die Norm regelt die Ordnungswidrigkeiten von Verstößen gege... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.5 § 63 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 16 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der objektiv bestehenden Verpflichtung nach § 60 Abs. 5 auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des zugelassenen kommunalen Trägers Einsicht in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Belege, Listen und Entgeltverzeichnisse nicht oder nicht rechtzeitig gewährt. Ausreichend zur Erfüllung des ordnungswidrigen Verhaltens ist es, das... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten. Zuletzt wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 geändert. Sowohl die Kapitelüberschrift als auch die Überschrif... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Mitwirkungs- und Duldungspflichten für die (präventive) Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64 Abs. 1) und die Zuständigkeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 (§ 64 Abs. 2). Abs. 3 enthält das Gebot der Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Abs. 4 regelt Einzelheit... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 3 Literatur

Rz. 34 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013, 448. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass/KBS 2007, 22. mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Blüggel, Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005, 12. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass 2007, 22. Hammel, Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 63 SGB II – eine eingehende Analyse, ZFSH/SGB 2017, 63. Knoblauch, Hartz IV – ein Vermögensbildungsprogramm für selbständig Erwerbstätige?, NDV 2006, 375. Rz. 43 BVerfG, B... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 35 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen. Im Falle der Verjährung ist das... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.5 Zusammenarbeit von Behörden (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 – der zum 1.8.2016 eingefügt wurde und zum 1.7.2026 neu gefasst wurde – regelt, dass bei der Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 und 8 die Behörden nach Abs. 2 Nr. 2 (also die gemeinsame Einrichtung oder der nach § 6a zugelassene kommunale Träger sowie die Behörden der Zollverwaltung) mit den in § 2 Abs. 4 des Schwarzarbeitsbe... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.7 Berichtigungspflicht länderbezogener Berichte (§ 138a Abs. 8 AO)

Erkennt ein Unternehmen nachträglich, dass ein abgebender länderbezogener Bericht unrichtig oder unvollständig ist, so ist es künftig nach § 138a Abs. 8 AO – neu verpflichtet, unverzüglich sowohl die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit anzuzeigen als auch die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Nicht-Befolgung soll eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 379 Abs. 2... mehr