Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs 3 AÜG

Rz. 30 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Haftung des Entleihers schließt § 42d Abs 6 Satz 1 EStG generell aus, wenn ein Fall des § 1 Abs 3 AÜG gegeben ist (> R 42d.2 Abs 2 Satz 6 LStR), denn diese Fälle sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Das betrifft (gemäß § 1 Abs 3 Nr 1 bis 3 AÜG) die Überlassung von ArbN: Rz. 31 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der > Lohnsteuer nicht nach, so kann das FA die Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 I... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
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Gesetzesradar / 3.10 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesetz zur Einführung einer... / 7 Strafrechtliche Verfolgung beim Einsatz von Manipulationssoftware, § 374a AO

Für den Einsatz, das Bewerben und In-Verkehr-Bringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme soll mit § 374a AO ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. Aufgrund des erhöhten Unrechtsgehalts stellt schon der Einsatz einer Manipulationssoftware eine Straftat dar, ohne dass eine Steuerhinterziehung vorliegt bzw. nachgewiesen werden muss. Der Straf... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesetz zur Einführung einer... / 3 Einführung einer Kassenpflicht, § 146b AO

Die Einführung einer Kassenpflicht soll in § 146b geregelt werden. Diese Vorschrift normiert derzeit die Grundlagen für eine Kassennachschau, was zukünftig in § 146c AO geschehen werden soll. Die Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 EUR soll grundsätzlich bei allen Steuerpflichtigen greifen, die Gewinneinkünfte erzielen. Beginn und Ende der Kassenpflicht Aktuell bes... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.11 Mindestlohn & Geringfügigkeitsgrenze

Gesetzestitel: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben: zum 1.1.2026 von derzeit 12,82 EUR auf 13,90 EUR (+ 8,42 %), zum 1.1.20... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen, wie sie derzeit in der aktuellen Fassung des LkSG – noch – normiert sind und (trotz des Hinweises des BMWE an das BAFA, angesichts der geplanten Novellierung des Gesetzes bei der Anwendung des LkSG zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren) noch gelten, sind in der folgenden Tabelle überblicksartig auf... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenver... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.1 Bußgelder gegen natürliche Personen

Die im LkSG für den Fall von bestimmten Pflichtverstößen normierten Ordnungswidrigkeiten und damit auch die entsprechenden Bußgelder treffen in erster Linie die jeweils für die Verstöße konkret verantwortlichen Individualpersonen. Dies können – je nach Zuständigkeit und Organisationspflichten im Unternehmen – neben den Mitgliedern der Führungsebene des Unternehmens z. B. auc... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.2 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Des Weiteren können Unternehmen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten schwerwiegenden und bußgeldbewehrten Verstoßes mit einer Mindestgeldbuße belegt worden sind, gemäß § 22 LkSG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um und der Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen werden. Konkret setzt ein Ausschluss voraus,... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1 Bußgelder für abschließend genannte Pflichtverstöße

Wie aufgezeigt, sieht § 24 LkSG detailliert mögliche sanktionierbare Pflichtverstöße sowie Ausführungen zu der Höhe etwaiger Sanktionen vor.[1] Hinweis Keine analoge Anwendung: genannte Pflichtverstöße sind abschließend Der Bußgeldkatalog des LkSG ist im Sinne des im Sanktionenrecht geltenden Grundsatzes "keine Strafe ohne Gesetz" als abschließend zu bewerten; eine analoge Anw... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 30 Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 ArbZG ordnungswidrig, wenn er einen Arbeitnehmer entgegen § 11 Abs. 1 an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt oder einen Ersatzruhetag entgegen § 11 Abs. 3 nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, dabei genügt fahrlässiges Handeln. Verstöße gegen § 11 Abs. 4 werden mittelbar über § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 5 ArbZG, Verstöße gege... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.3 Standorte für Leistungserbringung sowie Datenspeicherung und -verarbeitung (lit. d)

Rz. 308 Seit der sechsten MaRisk-Novelle haben die Vertragsparteien bei wesentlichen Auslagerungen mit Auslandsbezug im Auslagerungsvertrag die Standorte (d. h. Regionen oder Länder) festzulegen, in denen die Durchführung der Dienstleistung erfolgt und/oder maßgebliche Daten gespeichert und verarbeitet werden. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass das Institut ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Bankaufsichtliche Reaktionen

Rz. 176 Reaktionen der BaFin auf festgestellte Mängel bei den Instituten können abhängig vom konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen. In der Regel lassen sich die Probleme durch "informelle Handlungen" der BaFin ausräumen. Hierzu zählen bspw. Gespräche mit den Instituten oder Schreiben, in denen die Institute um Stellungnahme zu bestimmten Feststellungen in Prüfungsbe... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweiterung des Anwe... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Energieausweis (GModG) / 11.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GModG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 21 GModG 2026 bzw. Nr. 22 GModG 2027 regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GModG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Bl... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Danach handelt jeder Beteiligte ordnungswidrig, wenn sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit beteiligen. Ungeklärt ist bislang, ob im Fall einer obstruktiven Beschlussfassung gegen Maßnahmen, die nach GModG erforderlich sind, auch diejenigen Wohnungseigentümer als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit in Betr... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Verwalter sind verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GModG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschlussnichtigkeit Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschlus... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1 Objektive Tatbestände möglicher Ordnungswidrigkeiten

1.1 Bußgeld bis 5.000 EUR Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt: mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GModG)

Zusammenfassung Überblick Das GModG regelt in § 108 Abs. 1 einen Katalog von Tatbeständen möglicher Ordnungswidrigkeiten, Abs. 2 regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einem Betrag von 5.000 bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Die nachfolgenden Übersichten listen die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jeweiligen Buß... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit

Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GModG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.[1] Leichtfertigkeit ent... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.3.2 Eigentümergemeinschaft als Verantwortliche

Als Sondereigentümerin kann die GdWE Pflichten nach GModG treffen (siehe oben Kap. 2.4.1.2). Da sie selbst aber nicht als Täterin oder Beteiligte einer Ordnungswidrigkeit infrage kommt, kommt als potenzieller Adressat eines Bußgeldbescheids der Verwalter in Betracht. Handelt jemand als gesetzlicher Vertreter eines anderen, ist die Möglichkeit seiner Ahndung nach § 9 Abs. 1 N... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GModG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da die GdWE aber selbst keine Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums treffen, scheidet auch eine Haftung des Verwalters als deren Vertreter aus. Eigentümer und Verwalter als Beteiligte Das GModG ... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2 Subjektiver Tatbestand

2.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GModG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3 Adressaten eines Bußgeldbescheids

3.1 Grundsätze Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GModG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Kap. A.2.1). Der Eigen... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.3 Verwalter

3.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche Zwar verpflichtet das GModG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da die GdWE aber selbst keine Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums treffen, scheidet auch eine Haftung des Verwalters als deren Vertreter aus. Eig... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3 Wohnungseigentum

3.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erwe... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1.2 Bußgeld bis 10.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 10.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt: mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Miete

In einem Mietverhältnis ist regelmäßig der Vermieter als Eigentümer Verantwortlicher i. S. v. § 8 Abs. 1 GModG und somit Adressat eines Bußgeldbescheids im Fall der Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Der Mieter selbst kann im Fall erlaubter Untervermietung und Nichtvorlage des Energieausweises im Rahmen der Begründung des Untermietverhältnisses als Täter ... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erweitert die Möglichkeit der Festsetzung ein... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1.1 Bußgeld bis 5.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt: mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / Zusammenfassung

Überblick Das GModG regelt in § 108 Abs. 1 einen Katalog von Tatbeständen möglicher Ordnungswidrigkeiten, Abs. 2 regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einem Betrag von 5.000 bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Die nachfolgenden Übersichten listen die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jeweiligen Bußgelds, wobei zu... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1.3 Bußgeld bis 50.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt: mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.1 Grundsätze

Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GModG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Kap. A.2.1). Der Eigentümer eines Wo... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann darin bestehen, einem Beschluss über erforderliche Maßnahmen (u. a. nach GModG) nicht zuzustimmen oder einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GModG erforderliche Vorgaben missachtet. 3.3.4.1 Beteiligung mehrerer Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Danach handelt jeder Beteiligte ordnungswidrig, wenn sich me... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Verwalter An Hausverwalter dürften zweifellos strengere Sorgfaltsmaßstäbe zu stellen sein als an die privaten Eigentümer. Insoweit ist die seit 1.8.2018 bestehende Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienv... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.2 Wohnungseigentümer

Da die GdWE die Eigentümerpflichten ohnehin nur im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnimmt[1] und § 8 Abs. 1 GModG neben dem Bauherrn auch den Eigentümer verpflichtet, kommen als Adressaten der Bußgeldbescheide also die Wohnungseigentümer infrage. Den Wohnungseigentümern obliegt nämlich gemäß § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 WEG die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahme, deren ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Bestandsgebäude (GModG) / 4.2.2 Heizungsprüfung und -optimierung

Betroffene Gebäude Zunächst müssen Eigentümer von Gebäuden, in denen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger zur Wärmeerzeugung genutzt werden, eine Heizungsprüfung durchführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren lassen. Die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung betrifft allerdings nur Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen ... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum wird ein Immissionssc... / 1.4 Folgen von Verstößen

Wer keinen Immissionsschutzbeauftragten bestellt, obwohl dies erforderlich ist, begeht zwar weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann die zuständige Behörde folgende Maßnahmen ergreifen: Verwaltungszwang, z. B. Zwangsgeld, um die Forderung durchzusetzen, Betriebsuntersagung oder Widerruf der Genehmigung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen. mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Gemischt genutzte Gebäude (... / 1.5 Energieausweis

Sind die Voraussetzungen von § 106 Abs. 1 und Abs. 2 GModG 2026 erfüllt, sind getrennte Energieausweise auszustellen, soweit im einen wie im anderen Fall nicht lediglich eine Bagatellfläche vorliegt. Hinweis für Verwalter Sowohl Miet- als auch Wohnungseigentumsverwalter sollten die Entscheidung, ob ggf. die Voraussetzungen des § 106 GModG 2026 vorliegen – weshalb es sowohl e... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Bestandsgebäude (GModG) / 1.2.1 Zeit- und temperaturabhängige Abschalttechnik

Nach § 61 Abs. 1 GModG müssen Zentralheizungen so ausgerüstet sein, dass selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Abschaltung der Wärmezufuhr und zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit vorhanden sind. Konkret handelt es sich um Regelungen über eine zeitgesteuerte Absenkung oder Abschaltung etwa in Form einer Nacht- oder Woc... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Energieausweis (GModG) / 11.2 Verpflichtete

Dem Wortlaut nach verpflichtet § 87 Abs. 1 GModG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. Immobilienmakler Der Immobilienmakler wurde bereits im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbereich einbezogen. Makler müssen sich insoweit vor Augen halten, dass es nic... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Neubau (GModG) / 4.4 Referenzgebäude

Bei einem Referenzgebäude handelt es sich um eine Art theoretisches Hilfsgebäude, das in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude ist. Für Nichtwohngebäude regelt § 18 Abs. 1 GModG Entsprechendes, bezogen auf die Nettogrundfläche. Für Wohngebäude ist die technische Ausführung des Referenzgebäudes gemäß GModG in der Anlage 1 zu § 1... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Bestandsgebäude (GModG) / 5 Nachweis durch Unternehmererklärung

Die Unternehmererklärung des § 96 GModG bietet die Möglichkeit des privaten Nachweises. Sie findet lediglich Anwendung bei bestehenden und nicht bei neu errichteten Gebäuden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Das Unternehmen, das an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer nach § 96 Abs. 1... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Gebäudeautomation (GModG) / 1 Grundsätze

Das Gebäudeenergierecht hat in erster Linie das Ziel, den Energieverbrauch zu minimieren und somit allgemein die Kosten des Betriebs von Anlagen zu senken. In aller Regel ist dies auch mit einer Erhöhung des Komforts für die Nutzer verbunden. Ein Teil dieses Zieles verfolgt die Gebäudeautomation. Gebäudetechnische Anlagen wie Heizung, Klima, Lüftung, Beleuchtung und Beschatt... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Bestandsgebäude (GModG) / 1.1.1 Grundsätze

Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GModG [1] müssen Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens 4 Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz[2] genügen, gedämmt werden.[3] Diese Pflicht gilt nach § 35 Abs. 1 S... mehr