Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 28 Es besteht keine allg Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen oder -einrichtungen zu schaffen (BGHZ 67, 278). Ein bei der Post niedergelegtes Einschreiben muss idR nicht abgeholt werden (BGH NJW 96, 1968; BAG NJW 97, 147). Im privaten Verkehr müssen grds kein Briefkasten vorhanden, kein Namensschild angebracht (LAG Bremen DB 01, 2719) und eine Telekommunikationseinric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sozialverpflichtungen.

Rn 29 Sozialverpflichtungen sind Ansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft, die ihre Grundlage in der Mitgliedschaft selbst haben. Dazu gehören nicht sog Drittverhältnisse (Rn 31), dh Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen einem Gesellschafter und der Gesamthand, welche nicht auf dem Gesellschaftsvertrag, sondern anderen Rechtsgrund beruhen. Anspruchsverp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1088 BGB – Haftung des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. 2Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen, die bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Vermögens bestritten werden, wenn die Forderung vor der Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu einer Entstehung eines neuen Mietvertrages kraft Gesetz kommt (für Vertragsübernahme: Derleder/Barthels JZ 97, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 25 Für die Frage, ›wie‹ die GdW ihrer Pflicht zur Erhaltung nachkommt (= die Art und Weise der Ausführung: wer? wie? mit welchen Mitteln? bei mehreren anstehenden Erhaltungsmaßnahmen: wann/welche Reihenfolge?), besteht grds Ermessen (BGH NZM 15, 53 [BGH 17.10.2014 - V ZR 9/14] Rz 10; NJW 12, 2955 [BGH 13.07.2012 - V ZR 94/11] Rz 9). Was gilt, ist also eine Frage des Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kenntnisnahme durch Befragung des Schuldners oder Einsichtnahme (Abs 1).

Rn 3 Ist erkennbar, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der GV verpflichtet, den Schuldner nach dessen Geldforderungen zu befragen. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, dem GV Auskunft zu erteilen. Eine solche Pflicht besteht erst im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft. Eine Belehrung des Schuldners über sein Schweigerecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2179 BGB – Schwebezeit.

Gesetzestext Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden in den Fällen der §§ 2177, 2178 die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird. Rn 1 Die Vorschrift begründet durch die Anwendbarkeit des Bedingungsrechts eine Anwartschaft für den Bedachten, die in gewissem Umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz überprüft von Amts wegen, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zur EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG – neu RL [EU] 2018/957).

Rn 5 Unberührt bleibt die Anwendung von Rechtsakten, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten, namentlich von nationalen Regelungen auf Grundlage der Entsenderichtlinie (Art 23). In Umsetzung der Entsenderichtlinie legt das AEntG in §§ 1 und 7 fest, welche inländischen Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem ArbG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wohnungs- oder Hausverwalter.

Rn 40 Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen, aber auch anderer Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 449 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96]) stellt eine Geschäftsbesorgung dar, die dem Dienstvertrag zuzuordnen ist (BGH NJW 98, 680). Aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben sich Überwachungs-, Auskunfts- und Informationspflichten für den Verwalter. Die Informationspflicht bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 22 Fehlt ein Verw, kann jeder WEigtümer, nicht aber Dritte, ohne weitere Darlegung von Tatsachen, etwa einer besonderen Dringlichkeit, einer bestimmten Maßnahme oder einer Reduzierung des Ermessens, nach §§ 18 II Nr. 1, 43 II Nr 1 die gerichtliche Bestellung eines Verw (Notverw) verlangen (BGH NJW 22, 3003 Rz 52). Dies gilt auch in einer Zweiergemeinschaft (BGH NJW 22, 30...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund hat die Pflicht und das Recht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Ausgenommen sind Angelegenheiten, für die ein Pfleger bestellt ist, es sei denn, die Angelegenheiten sind dem Pfleger mit dem Vormund zur gemeinsamen Wahnehmung übertragen. (2) Der Vormund vertritt den Mündel. § 1824 gilt entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet an, welche Form und zT auch welchen Inhalt die Gerichte bei der Abfassung und Verkündung von Beschlüssen und Verfügungen zu beachten haben. Sie dient daher der Rechtssicherheit (Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 2). In § 329 I 1 wird zunächst bestimmt, dass Beschlüsse, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, zu verkünden sind. Nachfolgend ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Öffentlichkeitsarbeit.

Rn 17 Keine Regelungsbefugnis des Präsidiums besteht auch iRd Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts durch Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Sie ist Gerichtsverwaltung und umfasst als Annex zur richterlichen Amtspflicht für den Richter die Pflicht zur Mitteilung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (BVerwG NJW 97, 2694 [BVerwG 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3/96]; Huff N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verleiher als ArbG

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der ausländische Verleiher muss (noch) selbst ArbG des Leih-ArbN sein, um gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet zu sein. Ist dagegen die ArbG-Eigenschaft auf den Entleiher übergegangen, ist nur der Entleiher als inländischer ArbG gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtet und es besteht kein Bedarf, die Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Bedeutung.

Rn 1 Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam vorzunehmen. Der Geschäftsfähigkeit im materiellen Recht entspricht im Verfahrensrecht die Prozessfähigkeit (§§ 51 ff ZPO) in streitigen bzw die Verfahrensfähigkeit in nichtstreitigen Angelegenheiten. Von der Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden ist die Rechtsfähigkeit, dh die Fähigkeit, Träger v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtswidrigkeit und Verschulden.

Rn 84 Die Feststellung der Rechtswidrigkeit (die vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen ist) erfordert beim Recht am Unternehmen als offenem Tatbestand eine einzelfallbezogene Rechtsgüter- und Interessenabwägung (BGHZ 45, 296, 307; 138, 311, 318; 166, 84 Rz 97 mwN; 193, 227 Rz 27 ff; NJW 13, 2760 Rz 17 ff; WRP 14, 1067 Rz 15; MDR 15, 150 Rz 16; NJW 18, 2877 [BGH 10.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 In allen Sorge- und Umgangsrechtssachen ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache kein Raum. Die Fürsorge ggü dem Minderjährigen hat stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung. Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen sind daher der materiellen Rechtskraft nicht fähig (BGH NJW-RR 86, 1130; BGHZ 64, 19, 29; KG FamRZ 77, 65). S...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rückgabe der Bestellungsurkunde oder Bescheinigung (Abs 3).

Rn 13 Abs 3 enthält die bislang in § 1893 II BGB geregelte Pflicht des Vormunds, die Bestellungsurkunde – bzw im Fall der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach Abs 2 die erteilte Bescheinigung – nach Beendigung seines Amtes zurückzugeben. Die Vormundschaft endet mit der Entlassung des Vormunds nach § 1804 BGB oder wenn die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Pauschalreiseverträge, VII.

Rn 34 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften v 17.7.17 wurde mWv 1.7.18 ein neuer VII eingefügt. Die Reform diente ua der Umsetzung der vollharmonisierenden Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktransport (Abs 3).

Rn 10 Diese unverzüglich zu erfüllende Pflicht ist nur beispielhaft. Erfasst sind auch Organisation und Kosten einer erforderlichen (ggf teureren) Einzelrückreise, auch ein Linienflug, wenn die Beförderung zu den geschuldeten Leistungen gehörte. Der Veranstalter hat auch zB Kosten für Verpflegung und Unterbringung bis zur Rückreise zu übernehmen. Pflichtverletzungen können e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Es wird vermutet, dass der Vermieter seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unrichtigkeit.

Rn 13 Ist der SV von unzutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen (zB auch bei Veränderung des Tatsachenstoffs durch späteren Vortrag, insb Parteigutachten oder eine zu eigen gemachte Zeugenaussage), so ist idR eine schriftliche oder mündliche Ergänzung einzuholen (s § 411 Rn 17–25). Wird das Gutachten unbedacht zur Urteilsgrundlage, so ist das rechtliche Gehör verletzt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kardinalpflichten; Haftungsfreizeichnung.

Rn 26 Nr 2 hat va für die Freizeichnung von Kardinalpflichten große Bedeutung. So ist eine formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Klauselverwenders zwar gem § 309 Nr 7 nicht grds ausgeschlossen (s § 309 Rn 44). Sie darf jedoch nicht zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners führen (BGH NJW-RR 05, 1505 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrensrechtliche Einordnung.

Rn 2 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers bildet die Erörterung der Kindeswohlgefährdung einen eigenen Verfahrensabschnitt, der neben die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eltern nach § 160 I 2 und den frühen Erörterungstermin nach § 155 II tritt. Das Gericht hat die Möglichkeit, die Erörterung nach § 155 II mit dem Gespräch zur Erörterung über die Kindeswohlgefährdung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die GdW ist Grundrechtsträgerin (BGH NJW 13, 2687 Rz 7). Sie ist von den WEigtümern (Vor §§ 1–49 Rn 1) und der Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) zu unterscheiden. Der Zweck der GdW besteht nach § 18 I darin, das gemE zu verwalten. Dazu hat sie ua: sich um die Erhaltung des gemE zu kümmern; schuld- (§ 14 I Nr 1) und sachenrechtlich (§ 9a II iVm § 1004 BGB) gegen Störungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kündigungsform.

Rn 40 Die Kündigung von Dienstverhältnissen ist formfrei wirksam, bei Arbeitsverhältnissen gilt die gesetzliche Schriftform (§§ 623, 126); die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 Rn 1 ff). Rn 41 Der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden, Ausnahmen: §§ 22 III BBiG, 9 III 2 MuSchG; Pflicht zur Mitteilung auf Verlangen: §§ 54 II 2 BAT, 626 II 2 BGB. Rn 42 Der Empfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorvertragliche Pflichtverletzung, § 311 II.

Rn 44 Eine Täuschung oder Drohung führt vielfach zu Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen, §§ 280 I, II, 282, 241, 311 II. Umstr ist, ob auch bei fahrlässigen Handlungen eine Befreiung von der Vertragspflicht erreicht werden kann. Dies wird va von der stRspr bejaht (etwa BGH NJW 62, 1198; 98, 303; 02, 2775; NJW-RR 02, 309 f; s.a. Lorenz ZIP 98, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Tod einer natürlichen Person, S 1.

Rn 1 Der Nießbrauch endet mit der Aufhebung des Rechts oder mit dem Tod des Nießbrauchers. Die Norm trägt der besonderen Vertrauensstellung des Nießbrauchers Rechnung. Zusammen mit § 1059 schafft sie eine für die Lebenszeit des Nießbrauchers unauflösliche persönliche Bindung. Rn 2 Dem Tod steht die Todeserklärung nach dem VerschG gleich. Nach § 5 I 1 GBBerG gilt ein Nießbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen der vertragsgemäßen Nutzung.

Rn 9 Der Pächter muss bei der Fruchtziehung die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhalten. Anderenfalls kann der Verpächter Unterlassung (§§ 581 II, 541) und ggf Schadensersatz verlangen oder kündigen (§§ 581 II, 543 III). Ist die Art und Weise der Führung eines Hotels nicht Gegenstand des Pachtvertrages, kann der Verpächter hierauf keinen Einfluss nehmen. Etwaige Gä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Objektiver Maßstab.

Rn 7 Objektiver Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung des Vorerben ist die Erhaltung des Nachlasses in seiner Wertsubstanz. Dies bedeutet wegen § 2111 nicht die Erhaltung der konkreten Nachlassgegenstände. Andererseits soll der Nacherbe beim Nacherbfall nicht nur ›ein Bündel von Ersatzansprüchen‹ vorfinden. Eine Pflicht zur Mehrung des Nachlasses h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verletzungen des Integritätsinteresses.

Rn 33 Die Anwendbarkeit von § 280 I auf Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses völlig unabhängig von Fristen zur Nacherfüllung ist ganz hM (MüKo/Westermann Rz 35; teilw aA Oechsler NJW 04, 1825, 1829 f). Der Anspruch auf Schadensersatz für die Gussstücke in Rn 31 folgt also aus § 280 I iVm Nr 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Betroffene WEigtümer.

Rn 20 Die Kosten sind auf die WEigtümer umzulegen, die den Beschl nach § 20 I gefasst haben. Wer dies ist, muss sich aus einer Niederschrift ergeben. Fehlt es an dieser Angabe, sind die Kosten auf sämtliche WEigtümer umzulegen, bis die WEigtümer sich einigen, wer betroffen ist, oder ein Urteil dies rechtskräftig feststellt. Die Pflicht eines WEigtümers, die Kosten zu tragen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht.

Rn 3 Die Pflicht zur Auskunftserteilung tritt erst mit der Feststellung des Nachlassgerichts nach § 1964 ein. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt nicht zum Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung (Staud/Dobler § 2011 Rz 6). Der Fiskus ist vor dem Prozessgericht zu verklagen; die Auskunft bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und umfasst s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstiges.

Rn 6 Zum Erfordernis einer Genehmigung des FamGs verwies II 2 aF auch auf § 2290 III; ab 1.1.23 entfällt dieser Verweis und ist die Genehmigungsbedürftigkeit in § 1851 Nr 8 geregelt. Zur Pflicht zu belehren, dies auf der Urkunde festzuhalten und aktenkundig zu machen s § 2256 I 2. Funktionell zuständig ist für die Rückgabe der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), werden Erbvertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gefährliche Gegenstände.

Rn 165 Beim Umgang mit gefährlichen Gegenständen sind gegenstandsspezifische Pflichten zu beachten, zB bei Waffen (BGH NJW-RR 91, 24, 25; NJW 91, 696; 01, 2023, 2024; Ddorf VersR 90, 903), Feuerwerkskörpern (in der Silvesternacht gelten jedoch geringere Sicherheitsanforderungen, BGH NJW 86, 52, 53; BGHZ 139, 43, 45; NZM 09, 834 Rz 36; Stuttg VersR 09, 119 – sogar für den Neu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erster Rechtszug.

Rn 13 Hier ist der Klägerwechsel, der Beklagtenwechsel und die Parteierweiterung (zusätzlicher Bekl oder Eintritt eines weiteren Kl) aus Gründen der Prozessökonomie uneingeschränkt als Klageänderung nach § 263 anzusehen (BGHZ 65, 264), somit bei Sachdienlichkeit auch gegen den Willen der Beteiligten zulässig. Zulässig ist Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Arbeitspflicht des Arbeitnehmers/Dienstverpflichteten.

Rn 65 Die Arbeitspflicht ist Hauptpflicht des ArbN/Dienstverpflichteten, die im Zweifel persönlich zu leisten und nicht vererblich ist (§ 613 Rn 1, 3). Als Fixschuld ist sie regelmäßig nicht nachholbar. a) Art und Umfang der Arbeitspflicht. Rn 66 Der ArbG bestimmt mittels seines Weisungsrechts (Direktionsrecht, § 106 GewO; Rn 69), begrenzt durch die vertragliche Vereinbarung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 258). Soweit sich der Ansp...mehr