Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitteilungspflicht des ArbN bei Arbeitslohn von dritter Seite (§ 38 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 4 S 3 EStG hat der ArbN dem ArbG die von einem Dritten gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes anzugeben. Der Begriff "Bezüge" umfasst sowohl Barlohn als auch Sachzuwendungen. Sofern die Bezüge jedoch in dem konkreten Fall nicht stpfl sind, zB weil der Dritte eine ertragsteuerlich abgeltende Pauschalier...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Aufstellungsanlässe

Tz. 8 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Vielzahl von Transaktionen ist aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen oder aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen erforderlich. Grundsätzlich kann zwischen regulierten und nicht regulierten Transaktionen unterschieden werden. Zu den regulierten Transaktionen zähl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Herausgabepflicht.

1. Inhalt der Verpflichtung. Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift normiert das zentrale Benachteiligungsverbot des AGG. I Hs 2 erfasst auch nur vorgestellte Benachteiligungen. Die Benachteiligung Beschäftigter (§ 6 Rn 2) führt zur Unwirksamkeit entsprechender Bestimmungen (II) und verletzt vertragliche Pflichten (III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer hat Wertpapiere des Betreuten im Sinne des § 1 Absatz 1 und 2 des Depotgesetzes bei einem Kreditinstitut in Einzel- oder Sammelverwahrung verwahren zu lassen. (2) Sonstige Wertpapiere des Betreuten hat der Betreuer in einem Schließfach eines Kreditinstiuts zu hinterlegen. (3) Die Pflicht zur Depotverwahrung oder zur Hinterlegung besteht nicht, wenn diese nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nebenpflichten.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schranken.

Rn 29 Die Ergänzung der privatautonom getroffenen Regelung darf nicht zu einer freien richterlichen Rechtsschöpfung führen, sie darf insb nicht eine fehlende Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile ersetzen (BGH NJW-RR 06, 1139 [BGH 07.02.2006 - KZR 24/04] Tz 21, aber BGH NZV 06, 522 [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05] zur Gutachtervergütung). Ein tatsächlich feststellbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungstatbestände in § 823.

Rn 1 Nach der gesetzlichen Konzeption enthält § 823 zwei Haftungstatbestände: einen rechtsgutsbezogenen in Abs 1 (Haftungsgrund: Verletzung bestimmter Rechtsgüter) und einen verhaltensbezogenen in Abs 2 (Haftungsgrund: Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Verhaltensgebote). Dieses – durch § 826 vervollständigte (Vor §§ 823 ff Rn 6) – Grundmodell wird durch Richterrecht (Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält die Grundsätze der Amtsführung des Vormunds und knüpft an die Regelungen des § 1788 an, indem die dort normierten allgemeinen Pflichten des Vormunds, die dieser bei der Ausübung der Sorge zu beachten hat, konkretisiert (I–III) und ergänzt (IV–V) werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten.

Rn 29 (Vor-)Vertragliche Nebenpflichten treffen den Darlehensgeber nur ausnahmsweise in Form von Aufklärungs-, Rücksichtnahme- u Treupflichten. Beratungspflichten etwa zur Finanzierung (eingehend Buck-Heeb BKR 14, 221; ZIP 18, 705 f) bestehen außerhalb von § 504a I u § 505 II 2 nur aufgrund eines gesondert (stillschweigend) geschlossenen Beratungsvertrags (BGHZ 201, 168, Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mängelrecht.

a) Rechtsmängel. Rn 7 Entspr § 435 (dort Rn 2) gilt nicht Mängelrecht, sondern allg Leistungsstörungsrecht, wenn der Verkäufer seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommen kann. Dazu gehören beim Rechtskauf die 3 Fälle der Veritätshaftung (BRHP/Faust Rz 12, 16), dass (1) das Recht nicht besteht (AG Berlin-Mitte BeckRS 13, 03303; Eidenmüller ZGS 02, 290, 292), (2) unübertragb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wiederholtes Ausbleiben.

Rn 11 Im Falle eines erneuten Ausbleibens in einem zweiten Termin ist das Ordnungsmittel zwingend, ggf deutlich erhöht (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 5) zu verhängen. Die zwangsweise Vorführung des Zeugen ›kann‹ angeordnet werden; angesichts der Erfolglosigkeit der zuvor nach § 380 I verhängten Maßnahme wird sich das hier eingeräumte Ermessen häufig zu einer Pflicht, die Vorf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsachengrundlage.

a) Offenlegung. Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 19 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Das Kreditinstitut besitzt insoweit einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, unter welchen Voraussetzungen es zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 8 Der Reisende hat die ihm günstigen Anspruchsvoraussetzungen zu beweisen, insb dass der Veranstalter seine Pflichten nach II nicht vertragsgemäß erfüllt hat. Kündigt der Schüler, hat der Veranstalter nachzuweisen, dass er seine Informationspflichten erfüllt hat. Er muss für seinen Preisanspruch offenlegen, für welche Leistungen welche Aufwendungen veranschlagt wurden und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 6 Was die weiteren Rechtsfolgen angeht (zB Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Pflichten aus I–III, Anfechtung bei fehlerhaftem Gebrauch elektronischer Geräte) kann auf § 312i Rn 12 ff verwiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beweislast.

Rn 54 Nach § 280 I 2 muss der Verkäufer beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft (BRHP/Faust Rz 91).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume. § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnungseigentum; zT...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellung des Konzern­lageberichts

Tz. 22 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung in Deutschland ist in den §§ 290–293 HGB geregelt. Dies ist unabhängig davon, ob der Konzernabschluss und -lagebericht unter den Bedingungen des § 315e HGB aufgestellt wird. Folglich richtet sich die Befreiung von der Aufstellung des Konzernabschlusses und -lageberichts nach den handelsrechtlichen Vorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zurückweisungsrecht des Käufers beim Angebot einer mangelhaften Kaufsache.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Dritte.

Rn 22 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte beliebig an der Übereignung beteiligt sein, zB bei unmittelbarer Übereignung vom Lieferanten des Verkäufers auf den Käufer. Beim Streckengeschäft erfolgt die Übereignung regelmäßig doppelt im Wege des Geheißerwerbs unmittelbar zwischen den jeweiligen Vertragspartnern (BGH NJW 82, 2371 f [BGH 22.03.1982 - VIII ZR 92/81]; 86, 1166 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonderfall: Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, Abs. 2 S 2 und 3.

Rn 24a Die Ausnahmeregelung des § 159 Abs 2 Nr 3 findet für kindesschutzrechtliche Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a BGB, welche die Person des Kindes betreffen, keine Anwendung. In diesen Verfahren ist ausnahmslos davon auszugehen, dass die Neigungen, Bindungen oder Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind. Diese Regelung berücksichtigt, dass gerade in Ki...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mangelfreiheit.

1. Bedeutung, Rechtsfolgen. Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchsetzbarkeit des Anspruchs.

Rn 7 Der Anspruch muss voll wirksam und durchsetzbar sein. Hat der Schuldner eine dauernde (zerstörende) oder aufschiebende (hemmende) Einrede (etwa §§ 214, 379, 438 IV 2, 771, 821, 853, 2014 f), dann tritt Verzug grds nicht ein (BGHZ 104, 6, 11; Jauernig/Stadler § 286 Rz 13). Der Schuldner muss sich jedoch spätestens im Prozess auf die Einrede berufen; andernfalls bleibt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten.

Rn 10 Art 247 § 7 I EGBGB benennt weitere ggf notwendige, klar u verständlich zu formulierende Angaben in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, etwa zur Pflicht, eine (Restschuld-)Versicherung abzuschließen o bestimmte Sicherheiten (noch) zu bestellen, bei entgeltlichen Finanzierungshilfen einen Eigentumsvorbehalt (Nr 2); der Bestellungsakt u die Sicherungsabrede müssen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung.

Rn 5 Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht entsteht durch formlosen abstrakten dinglichen Vertrag zwischen Gläubiger u Verpfänder sowie durch Besitzverschaffung (§§ 1205, 1206). Mit der Pfandbestellung entsteht zwischen Verpfänder u Pfandgläubiger ein gesetzliches Schuldverhältnis (§§ 1216–1219), das die Pflichten der Parteien regelt (RGZ 74, 151, 154; 101, 47, 49).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 24 Ein Rechtsgeschäft kann wegen seines Inhalts oder seines Gesamtcharakters, dh aufgrund einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck, sittenwidrig sein (BGHZ 125, 228). Ein Unterlassen verletzt die guten Sitten nur dann, wenn das geforderte Tun einer sittlichen Pflicht entspricht (BGH 3.12.13, XI ZR 295/12 Rz 23).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 31 Drittmittel sind auch anzurechnen, wenn es sich um die Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt (KG GE 02, 259; LG Berlin GE 04, 298). Veräußert ein Eigentümer die Mietwohnung, ohne eine ggü einer Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, muss sich der Erwerber keine Drittmittel anrechnen lassen (BGH ZMR 04, 22, 23; ZMR 98, 83, 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig. (2) Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren. (3) 1Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. 3Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpf...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 8. Mehrbedarf und die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB

Im Rahmen des Kindesunterhalts ist nach wie vor höchstrichterlich nicht geklärt, ob eine einfache Handlung nach § 1613 Abs. 1 BGB (z.B. allgemeines Auskunftsverlangen, siehe oben) ausreicht, um auch für Mehrbedarf eine Verpflichtung zur Zahlung für die Vergangenheit zu begründen. Dies wird teilweise abgelehnt und gefordert, man müsse den Mehrbedarf gesondert neben dem Elemen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beeinträchtigungsabsicht.

Rn 8 Diese subjektive Voraussetzung verlangt, dass der Erblasser dem Vertragserben den Vorteil aus der Erbeinsetzung ganz oder teilw entziehen will. Insoweit ist die vom G in § 2287 missbilligte Beeinträchtigung von dem Willen, in nach § 2286 zulässiger Weise zu verfügen, abzugrenzen (BGH NJW 92, 564, 565 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]). Nicht entscheidend ist, ob die Beein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Form.

Rn 15 Die der Verfügung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte sind nicht nach I Satz formbedürftig, allerdings werden häufig die hierfür erforderlichen Formvorschriften, insb § 2371 zu beachten sein. Zu der nach hM formfreien Abschichtungsvereinbarung, durch die ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, vgl § 2042 Rn 11. Dagegen bedarf das Verfügungsgeschäft nach § 203...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass einer einstweiligen Anordnung, Abs 3.

Rn 16 Abs 3 verpflichtet das Gericht, unverzüglich nach der Einleitung des Verfahrens den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Die Gesetzesbegründung weist – in Übereinstimmung mit der Begründung zu § 50e IV FGG aF (BTDrs 16/6815, 17) – darauf hin, dass die die Regelung alle Verfahren betreffen soll, die wegen einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet werden kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. 2Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bereicherungsrückabwicklung.

Rn 2 Aufgrund der Rechtsfolgenverweisung in § 988 sind hinsichtlich gezogener Nutzungen § 818 I und II anzuwenden, wobei § 818 III zu beachten ist. Für den redlichen Besitzer kann dies ein Korrektiv sein: Wo für den Besitzer bzw zu dessen Gunsten keine Nutzungen aus der Vergangenheit mehr fortwirken, entfällt die Verpflichtung zur Herausgabe mangels vorliegender Bereicherung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vorschrift deckt Verfügungen aller Art, auch solche über Forderungen und andere Rechte, und gilt analog für den Abschluss schuldrechtlicher Verträge. Insoweit dauert auch die Verantwortung des Vorerben für die Verwaltung des Nachlasses fort. Die Verpflichtung aus solchen Verträgen trifft den Vorerben, doch ist der Nacherbe zu dessen Befreiung verpflichtet, wenn das ...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, die der ehemalige Prozessbevollmächtigte des Beklagten namens der von ihm vormals vertretenen Partei eingelegt, hat, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem angefocht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Werden für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber Zinsscheine ausgegeben, so bleiben die Scheine, sofern sie nicht eine gegenteilige Bestimmung enthalten, in Kraft, auch wenn die Hauptforderung erlischt oder die Verpflichtung zur Verzinsung aufgehoben oder geändert wird. (2) Werden solche Zinsscheine bei der Einlösung der Hauptschuldverschreibung nicht zurückgegeben, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außer Stande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.mehr

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zfs 06/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 146, 147 VwGO fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde gegen den Beschluss des VG Kassel v. 13.9.2022 – 2 L 1482/22.KS – ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das VG hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Bescheid v. 9.8.2022 anzuordnen und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung abweichend von § 49 auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren regeln. (2) Die Entscheidung ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Verfahrens geboten erscheint.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Prüfung

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung eines IFRS-EA richten sich nach § 317. Demnach sind neben der Buchführung die nach § 325 Abs. 2a geforderten Bestandteile (vgl. auch IAS 1.10; ED/2019/7.10) zu prüfen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und den Anhang, jeweils aufgestellt nach den maßgeblichen Vorschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 7 Brüssel Ia-VO0 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsstellung des Dritten.

Rn 6 Die Verpflichtung zur Zustimmung besteht grds nur ggü dem Vorerben, nicht ggü dem Dritten, zu dessen Gunsten der Vorerbe verfügt. Der Vorerbe kann dem Dritten aber den Anspruch abtreten (Soergel/Harder/Wegmann § 2120 Rz 10). Der Dritte kann dem Herausgabeanspruch des Nacherben dessen Zustimmungspflicht aus § 2120 entgegenhalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundmiete.

Rn 97 Ein Zurückbehaltungsrecht auch für die Grundmiete besteht nicht. Zwischen Abrechnungspflicht und Verpflichtung zur Zahlung der Grundmiete besteht weder Gegenseitigkeit iSd § 320 noch ein Zusammenhang iSd § 273 (Ddorf ZMR 02, 37; ohne Entscheidung BGH NJW 09, 1947 Rz 14).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen der Privilegierung des faktischen Konzerns für das Organverhalten

Rn. 77 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Freistellung des herrschenden UN von Sanktionen bei im GJ erfolgten Ausgleichsmaßnahmen muss sich zwangsläufig auf die Rechts- und Pflichtenstellung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft auswirken. Dieser ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die nachteiligen Weisungen des beherrschenden UN umzusetzen bzw. nachteilige Maßnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheitsgebot.

Rn 44 Vor dem 1.1.99 errichtete Urkunden können nur die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder zur Leistung einer bestimmten Quantität vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben. Nach dem 1.1.99, Datum des Inkrafttretens der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle (BGBl I 97, 3040), kann jeder einer vergleichsweisen Regelung zugängliche Anspruch Gege...mehr