Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Organschaft (§ 35 Abs. 2 und 4 EStG a. F.)

Rz. 167 Eine Sonderregelung zur Organschaft enthielt § 35 Abs. 2 EStG. Diese Vorschrift wurde mit dem Vz 2002 überflüssig, als der Gesetzgeber mit dem UntStFG[1] die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen und der gewerbesteuerliche Organschaft anglich. Gleichwohl wurde diese Regelung erst mit Wirkung für den Vz 2004 aufgehoben. Durch die Norm sollte für den Fall eine S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Beispiel: Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 7 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. Abs. 2 S. 5 benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Untergesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen[1]. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.1 Begünstigte Personen

Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde[2]. Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.4 Rundung

Rz. 151 Nach § 35 Abs. 2 S. 4 EStG ist der Gewinnverteilungsschlüssel als Vomhundertsatz auf mit zwei Nachkommastellen zu ermitteln. Das Gesetz trifft keine Konkretisierung, wie die Rundung zu erfolgen hat. Allerdings ist davon auszugehen, dass die allgemeinen kaufmännischen Rundungsvorschriften anzuwenden sind. Infolge des Gesetzeswortlautes scheidet ein Weglassen der Nachk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssel, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die ...mehr

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Bindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheids; Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Verschmelzung der an einer GmbH & atypisch still beteiligten GmbH auf die still beteiligte Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Regelungswirkung eines Bescheids, der einen vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31. Dezember eines Jahres feststellt, kann sich nicht auf Umstände beziehen, die sich erst im Folgejahr ereignen; insoweit trifft der Bescheid auch keine Feststellungen, die für Folgebescheide Bindung entfalten könnten. 2. Wird die an einer GmbH & atypisch still beteiligte GmbH auf ...mehr

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Abgrenzung gewerbliche Einkünfte – freiberufliche Einkünfte

Leitsatz 1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat. Normenkette § 15 Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 1 und 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 2 GewStG Sachverhalt Eine Wirts...mehr

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Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt

Leitsatz Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt. Normenkette § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3 EStG Sachverhalt Ein zu 70 % an einer KG beteiligter Kommanditist hatte zwei ...mehr

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Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften

Leitsatz Die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe beginnt erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt sind (ständige Rechtsprechung). Dies gilt für Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter. Die Einfügung des § 7 Satz 2 GewStG hat zu keiner Änderung dieser rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG nF)

Tz. 152 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG nF bleibt ein Übernahmegewinn außer Ansatz, soweit er auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der Pers-Ges entfällt. Gemeint ist der Übernahmegewinn, der sich ggf nach Korrektur um einen Sperrbetrag nach § 50c EStG 1999 (s § 4 Abs 5 UmwstG nF) ergibt. Wegen der gesellschafterbezogenen Ermittlung des...mehr

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Einbringungsgeborene Anteile: Einbringung einer Kommanditbeteiligung in die Komplementär-GmbH – Siebenjährige Sperrfrist des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 KStG 2002

Leitsatz 1. Unter Geltung des UmwStG 1977/1995/2002 konnte ein Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil auch dann steuerneutral zu einem Wert unterhalb des Teilwerts in die Komplementär-GmbH einbringen, wenn er seine zugleich bestehende Beteiligung an der Komplementär-GmbH, auch wenn sie zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Mitunternehmeranteils gehörte, nicht mit eing...mehr

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Voraussetzungen für die Feststellung eines Veräußerungsgewinnes.

Leitsatz Ein steuerbegünstigter Aufgabegewinn liegt nicht vor, wenn nur die im Anlagevermögen der vollbeendeten Besitz-GmbH & Co. KG enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt werden, aber die im Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten - der 100 % der Gesellschaftsanteile hält - stehende 100-%-Beteiligung an der Komplementär-GmbH sowie die 100-%-Beteiligung an der Betriebs-Gm...mehr

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Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnage­besteuerung

Leitsatz Über die Frage, ob im Zeitraum der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG ein nach § 15a EStG verrechenbarer Verlust vorrangig mit ("fiktiven") Steuerbilanzgewinnen nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG oder mit einem dem Tonnagegewinn nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG (tatsächlich) hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag zu verrechnen ist, ist im Verfahren zur Feststellung des verreche...mehr

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Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG a.F. setzt Mitunternehmerstellung des Erwerbers voraus.

Leitsatz Werden Anteile an einer Personengesellschaft schenkweise übertragen und behält sich der Schenker nicht nur das Nießbrauchsrecht, sondern auch das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung vor, erlangt der Beschenkte keine Mitunternehmerstellung. Eine Begünstigung nach § 13a ErbStG a.F. kommt dann nicht zur Anwendung. Sachverhalt Die Kläger erhielten von ihren Elter...mehr

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Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der Jahresfestsetzung mangels Steuerschuldnerschaft

Leitsatz Werden von einem Unternehmer geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen unter Aufhebung der gegen ihn ergangenen Jahressteuerbescheide auf das Steuerkonto einer angeblich bestehenden GbR, deren Gesellschafter er sei, umgebucht, später jedoch unter erneutem Erlass gegen ihn gerichteter Umsatzsteuerbescheide wieder zurückgebucht, so steht einem vom Unternehmer nach Aufheb...mehr

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Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind

Leitsatz 1. Der einheitliche Lebenssachverhalt i.S.d. § 174 Abs. 4 AO erstreckt sich im Falle einer Gewinnausschüttung auch auf die Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge. 2. Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen im Fall einer Bilanzierungskonkurrenz erfolgt an erster Stelle nach der zeitlichen Abfolge. Bei zeitgleicher Entstehung der Voraussetzungen als Sonderbe­triebsvermö...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Realteilung

Leitsatz Bei der Realteilung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich kein Übergang von der EÜR zum Bestandsvergleich notwendig, wenn die Wirtschaftsgüter unter Buchwertfortführung übernommen werden und die EÜR beibehalten wird. Sachverhalt Ein Gesellschafter einer Freiberufler-GbR kündigte den Gesellschaftsvertrag. Beide Gesellschafter betrieben ihre Tätigkeit nach der R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.5 Beiladung von Feststellungsbeteiligten

Rz. 8 Die Regelung der Klagebefugnis in § 48 FGO hat grundsätzliche Bedeutung für die Verfahrensbeteiligung von Feststellungsbeteiligten. Zwischen der Klagebefugnis nach § 48 FGO und der notwendigen Beiladung[1] besteht eine zwingende wechselseitige Beziehung[2]. Hier ist zu differenzieren: Die Einschränkung des Rechtsschutzes für den nicht klagebefugten Feststellungsbeteilig...mehr

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Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft: keine Aufdeckung stiller Reserven entsprechend betrieblicher Beteiligung

Leitsatz Überträgt ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft ...mehr

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Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden Gewinn bei gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz 1. Die Feststellungswirkung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO bezieht sich nur auf die gemeinschaftlich verwirklichten Tatbestandsmerkmale, nicht aber auf solche, die außerhalb der Beteiligung im Bereich der persönlichen Einkunftserzielung liegen. 2. Das Wohnsitz-FA darf den Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Die Familienstiftung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG der KSt und nach § 2 Nr. 3 SolZG dem SolZ. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften kann sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb und anderen Einkunftsarten erzielen. GewSt-Pflicht entsteht, soweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden. Rz. 237 Bei einer Familienstiftung, die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.3.1 Vorbemerkung

Rz. 136 Nachstehend werden Probleme aus der Rechtsprechung aufgezeigt, die sich aus der vorzeitigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ergeben können. Die Erbengemeinschaft bedarf der Auseinandersetzung des während ihres Bestehens gesamthänderisch gebundenen Vermögens an die einzelnen Erben, da sie eine grundsätzlich auf Teilung angelegte Zufallsgemeinschaft ist. Sof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.2 Übertragung von Teilbetrieben

Rz. 160 Hat ein Unternehmer mehrere Teilbetriebe, die völlig unabhängig voneinander sind, und möchte er sich lediglich aus einem Teilbetrieb zurückziehen, bietet sich die Übertragung eines Teilbetriebs an[1]. Eine erfolgsneutrale Übertragung mit Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist allerdings nur möglich, wenn der übertragene Betrieb in seiner bisherigen Form selbsts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Baumaßnahmen günstig anbieten kann. U ist ver...mehr

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Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Erzielt ein Kind Gewinneinkünfte i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG, sind diese auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht nach dem Zuflussprinzip zu erfassen, soweit sich aus den Regeln über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) ein abweichender Realisationszeitpunkt ergibt. 2. Ein gewerblicher Veräußerungsgewinn, der nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG aufgru...mehr

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Gewährung des Bewertungsabschlags und des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG bei Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs

Leitsatz Für die Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs sind der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG insgesamt und nicht nur für den unbelasteten Anteil zu gewähren, wenn der Beschenkte Mitunternehmer wird. Eine durch den Beschenkten erlangte Mitunternehmerstellung bezieht sich stets auf den gesamten übertragenen...mehr

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Einbeziehung anteiliger GewSt-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG)

Leitsatz 1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 sind nach Abs. 3 Satz 4 der Vorschrift nur anteilige GewSt-Messbeträge einzubeziehen, die aus einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stammen. 2. § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 ist auch bei Vorliegen einer Organschaft nicht entsprechend auf anteilige GewSt-Messbeträge anzuwe...mehr

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Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung löst keine Über­entnahme aus

Leitsatz 1. Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG ist betriebsbezogen auszulegen. 2. Jede Überführung oder Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem betrieblichen Bereich des Steuerpflichtigen in einen anderen betrieblichen Bereich desselben oder eines anderen Steuerpflichtigen stellt grundsätzlich eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufn...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG)

Leitsatz 1. Bei Mitunternehmerschaften ist der auf den einzelnen Mitunternehmer entfallende Anteil am GewSt-Messbetrag nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 für sämtliche Mitunternehmer gesondert und einheitlich festzustellen. 2. Das für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 zuständige FA hat lediglich zu prüfen, ob eine Mitunternehmerstel...mehr

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Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften

Leitsatz Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Normenkette § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, § 14 AO Sachverhalt Die Klägerin ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie erzielte als Kommanditistin Einkünfte aus Beteiligungen an drei gewerblich gep...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 246 Stand: EL 11 – ET: 04/2011 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzl. Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht. Vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230 ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die zudem teilw. abdingbar si...mehr

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Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

Leitsatz Der Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann, sofern der Einzelunternehmer – hier ein Rechtsanwalt – seine bishe...mehr

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Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf Hinter­bliebenenversorgung

Leitsatz Im Fall einer Betriebsaufspaltung sind Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer der Betriebs-Kapitalgesellschaft erteilten Pensionszusage beruhen, im Besitzunternehmen auch dann nicht bereits während der Anwartschaftszeit zu aktivieren, wenn in der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Zuführungsbeträge zur Pen­sionsrückstellung, so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein

Leitsatz 1. Schließt eine Personenhandelsgesellschaft eine Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters ab, so können Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Vertrag dem Betriebsvermögen zuzuordnen sein, wenn der Zweck der Vertragsgestaltung darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen und das für Lebensversicherungen chara...mehr

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Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft

Leitsatz Die steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit der Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters erfordert keinen Fremdvergleich, wenn die Aufnahme des stillen Gesellschafters in eine GmbH nicht von der Geschäftsführungsbefugnis des zu 60 % beteiligten Ehemannes der stillen Gesellschafterin umfasst wird. Sachverhalt Eine GmbH, an der der Ehemann zu 6...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.6.3.2 Rechtslage nach dem 5.8.1997

Rz. 65 § 12 ist durch Gesetz v. 29.10.1997[1] für Verschmelzungen, deren Eintragung in das Handelsregister nach dem 5.8.1997 beantragt wurde, verschärft worden[2] Die Übertragung des verbleibenden Verlustvortrags ist dabei von der Fortführung des Betriebs oder Betriebsteils, der den Verlust erlitten hat, abhängig gemacht worden. Dieser Betrieb oder Betriebsteil muss über den...mehr

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ZErb 04/2009, Keine Mitunte... / Anmerkung

Die Entscheidung des BFH ist die erste – und damit Schlüsselentscheidung – in einer Reihe künftig zu erwartender Entscheidungen in Revisionsverfahren zu der Frage, wann ein mit Betriebsvermögen Beschenkter bei vorbehaltenem Nießbrauch zugunsten des Schenkers als Mitunternehmer iSd EStG anzuerkennen ist, sodass auf seinen Erwerb auch die Begünstigungen nach § 13a ErbStG aF an...mehr

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ZErb 08/2011, Begünstigungen nach §§ 13 a, 13 b ErbStG für treuhänderisch gehaltenes Vermögen

Die erbschaftsteuerliche Behandlung von Übertragungen treuhänderisch gehaltener Unternehmensbeteiligungen bzw. stiller Beteiligungen hat – leider – eine etwas wechselvolle Geschichte hinter sich. War es bis Mitte 2005 gang und gäbe, die Privilegierungen nach § 13 a ErbStG aF auch für diese Arten betrieblichen Vermögens in Anspruch zu nehmen bzw. – aus Verwaltungssicht – zu g...mehr

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ZErb 01/2009, Gesellschafts... / (3) Anwendbarkeit der §§ 13 a, 19 a ErbStG

Da § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb aufgrund des Eingreifens einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel als Erwerb von Todes wegen definiert bzw. fingiert, ist der Anwendungsbereich der §§ 13 a, 13 b und 19 a ErbStG grundsätzlich eröffnet. Zum alten Recht hatte die Finanzverwaltung dies in R55 Abs. 2 Satz 5 ErbStR ausdrücklich klargestell...mehr

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ZErb 01/2009, Gesellschafts... / (2) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Nach dem bis Ende 2008 gültigen § 13 a ErbStG aF wurden auch im Falle der qualifizierten Nachfolgeklausel sämtliche Erben – auch diejenigen, die nicht in die Gesellschafterstellung nachrückten – erbschaftsteuerrechtlich als Erwerber von Betriebsvermögen behandelt.[72] Nach Auffassung des BFH[73] ist die gesellschaftsrechtliche Sonderrechtsnachfolge nur als eine "mit dem Erbfa...mehr

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ZErb 04/2009, Keine Mitunte... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet; sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG sind zu Recht verweigert worden, da die Kinder nicht Mitunternehmer geworden sind. Es fehlt zumindest an der erforderlichen Mitunternehmerinitiative. 1. Die KG ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Z...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 3. Die gemeinsame Zweckverfehlung, insbesondere die Mitarbeit im Geschäft des Partners

Ein Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen kann entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH nicht mehr in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB, sondern nur dann erfolgen, wenn ein ausdrücklich oder konkludent geschlossener Gesellschaftsvertrag vorliegt. Eine rein faktische Willensübereinstimmung reicht nicht aus.[17] Keine Klarheit herrscht darüber, ob b...mehr

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ZErb 07/2011, Umwandlung wä... / Anmerkung

Grundsätzlich stellen auch Umwandlungsvorgänge iSd §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungsfälle dar. Vor diesem Hintergrund würde es sich ohne ausdrückliche anderweitige Anordnung – konkret § 13 a Abs. 5 Nr. 1 S. 2 ErbStG (sowohl in der alten als auch in der aktuellen Gesetzesfassung) – um begünstigungsschädliche Vorgänge nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG handeln. Dieses Ergebnis wür...mehr

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Grundstücksübertragung vor einer formwechselnden Umwandlung in eine GmbH

Leitsatz Eine Übertragung eines Grundstücks vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen erfolgt unter Realisierung der stillen Reserven. Daran ändert auch die Fortführung des Buchwerts bei einer anschließenden Umwandlung nichts. Sachverhalt Die Gesellschafterin einer OHG hat ein Grundstück ihres Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der OHG übertragen. ...mehr

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Schuldzinsenabzug: Ermittlung der Überentnahmen erfolgt für jeden Betrieb gesondert

Leitsatz Geht ein Steuerpflichtiger einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nach, sind die Überentnahmen für jede Tätigkeit getrennt zu ermitteln. Eine zusammengefasste Ermittlung kommt nur in Betracht, wenn die Tätigkeiten unlösbar miteinander verflochten sind. Eine solche Verflechtung besteht jedoch nicht bei dem Betrieb eines Fitnessstudios und einer Kranke...mehr