Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / aa) § 17 EStG

In einer Reihe von Fallkonstellationen können sich rechtstechnisch daraus Probleme ergeben, dass im Erbfall zunächst ein dinglicher Von-selbst-Erwerb der Erben stattfindet, erst später ggf. ein schuldrechtlicher Übergang von Vermögen auf einen Vermächtnisnehmer (vgl. § 2174 BGB). In der Zwischenphase, häufig gedanklich nur einer logischen Sekunde, kann es zu einer ungewollte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Besonderheiten bei PersGes

Rn. 449 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einer freiberuflichen PersGes gehört zum BV zunächst das Gesamthandsvermögen der PersGes (zur gemeinsam entwickelten Software BFH BFH/NV 2001, 1547), sofern es nicht wegen erkennbaren Fehlens von Nutzen ausnahmsweise zum notwendigen PV gehört (BFH BStBl II 1996, 642). In Betracht kommt auch gewillkürtes BV nach den Grundsätzen s Rn 441 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; 1994, 936; 1994, 650; 1990, 534; 1989, 797; 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetrieb in Betracht oder wenn eine echte Baubetreuung vorliegt (BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Betriebsaufspaltung

Schrifttum: Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freiberufliche Personenzusammenschlüsse

1. Überblick Rn. 266 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die ursprünglich als Abs 5 eingefügte Verweisung des § 18 Abs 4 EStG bestimmt die entsprechende Anwendung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 S 2 u 3 EStG sowie des § 15a EStG. Verweisungsnormen werfen idR die besondere Auslegungsfrage auf, ob und inwieweit sie im Hinblick auf die tatsächliche Verschiedenheit der Regelungsbereiche n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Formen der Zusammenschlüsse

Schrifttum: K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Zur Fortsetzung einer Gesellschaft mit Erben

Schrifttum: Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in ziv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abfärbe- oder Infektionstheorie

Schrifttum: Hierzu s Schrifttum § 15 vor Rn 152 (Bitz). a) Grundsätzliches Rn. 275 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 275 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BStBl II 1984, 152 mwN; BFH BStBl II 1998, 254; BT-Drucks 10/3663, 8) und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prüfungsvorrang/Voraussetzungen

Rn. 276 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nicht bei jeder gemischten Tätigkeit einer PersGes kommt die Abfärberegelung zur Anwendung. Zunächst zu prüfen ist die Frage der einheitlichen Beurteilung der Gesamttätigkeit bzw der Tätigkeit ihrer Gesellschafter nach den oben angegebenen (s Rn 258) Grundsätzen, weil sich die verschiedenen Teiltätigkeiten gegenseitig bedingen bzw so mitein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Geringfügigkeitsgrenze

Rn. 286 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Geringfügigkeitsgrenze für die Abfärbung besteht grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass auch eine gewerbliche Tätigkeit oder Beteiligung Berufsfremder von untergeordnetem Umfang die gesamten Einkünfte der PersGes gewerblich infiziert (zB BFH BStBl II 1995, 171; 1998, 254; 1998, 603; 2009, 642; BFH/NV 1997, 25). Allerdings hat der BFH m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Römermann, Zur Frage der GewStPfl für Ärzte in Laborgemeinschaften, BB 1982, 1049; Bütterlin, Die Arztpraxis in der Hand des beruflich nicht qualifizierten Erben – Auswirkungen einer kurzzeitigen Fortführung der Praxis in steuerlicher Sicht, DStR 1982, 34; Kamps, Die Fortführung der Praxis eines verstorbenen Arztes durch den Praxisverweser, NJW 1995, 2384; Römermann, GewStPfl f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegfall der Buchführungspflicht

Rn. 410 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Buchführungspflicht von Angehörigen der freien Berufe besteht mit In-Kraft-Treten der AO 1977 ab 01.01.1977 aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht mehr (BFH BFH/NV 1987, 674), und zwar selbst dann, wenn die in § 141 AO aufgeführten Buchführungsgrenzen überschritten werden. Unter diese Regelung fallen nur gewerbliche Unternehmer und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Folgen der Abfärbung

Rn. 287 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Folge der Abfärbung besteht in der Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb mit der weiteren Folge, dass die Gesamtbetätigung einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellt. Er beginnt mit dem Beginn der ersten gewerblichen Tätigkeiten (zB BFH BStBl II 2002, 478). Allerdings ist mE dieser Zeitpunkt nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 u 2, 50 u 50a StBerG sowie nach §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fallgruppen

Rn. 277 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Hauptanwendungsfall der Abfärberegelung ist die Erbringung freiberuflicher und trennbarer gewerblicher Leistungen durch die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (die PersGes selbst). Beispiele: BFH BStBl II 1979, 574: Tierärzte mit trennbarer Medikamentenabgabe; BFH BStBl II 1995, 171: stille Beteiligung an freiberufli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nicht zur Abfärbung führende Fallgestaltungen

Rn. 285 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nicht zur Abfärbung führen folgende Fallgestaltungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der §§ 15a u 15b EStG

Rn. 305 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die nach § 18 Abs 4 EStG bestimmte entsprechende Anwendung des § 15a EStG bedeutet, dass grds auch beschränkt haftende Beteiligte an einer freiberuflichen KG ihre Verluste weder unbeschränkt ausgleichen noch im Wege des Verlustabzugs (vgl § 10d EStG) abziehen dürfen, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; 2008, 681; 2010, 40; 2013,79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und steuerrechtlich ist die juristische Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Sondervergütungen bei Mitunternehmerschaften (Abs. 10)

5.1 Allgemeines Rz. 228 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008[1] eingefügt worden. Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013[2] neu gefasst.[3] Zum Inkrafttreten der Vorschrift vgl. Rz. 258. 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA dar, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 262 Die Vorschrift bezieht sich auf Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG. Daraus ergibt sich, dass eine Personengesellschaft vorliegen muss, die Mitunternehmerschaft ist. Einbezogen ist damit die atypische stille Gesellschaft. Soweit keine Mitunternehmerschaft vorliegt, also die Personengesellschaft nur vermögensverwaltend tätig ist, ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 265 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Es handelt sich dabei um Vergütungen an den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft einschl. der atypischen stillen Gesellschaft) bzw. an den persönlich haftenden Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.2 Anwendung auf Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Rz. 209 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengesellschaft gezahlt werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Weitere Anwendungsfälle

Rz. 214 Weitere Fälle dieser Art können vorliegen, wenn der ausl. Staat die Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft besteuert (z. B. Spanien; mittel- und osteuropäische Staaten). Dann kann eine Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft durch einen unbeschränkt Stpfl. zur Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns führen. Die Bundesrepublik sieht den Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Rechtsfolgen

5.3.1 Übersicht Rz. 277a Die Vorschrift enthält in § 50d Abs. 10 S. 1 EStG die Rechtsfolge für die Sondervergütungen, in S. 2 die entsprechende Rechtsfolge für mit den Sondervergütungen zusammenhängende Erträge und Aufwendungen, die selbst keine Sondervergütungen sind. § 50d Abs. 10 S. 3 EStG schließlich enthält im ersten Halbs. die Zuordnung der Sondervergütungen zu einer Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Rechtsfolgen für Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen (Abs. 10 S. 2)

5.3.3.1 Sonderbetriebsvermögen I Rz. 287 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG in der Neufassung der Vorschrift bestimmt ergänzend, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus, hierz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

5.1.4.1 Zum Treaty Override durch Abs. 10 Rz. 239 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um eine Verdrängung der Regelungen eines DBA handelt, also ein Treaty Override (Rz. 3ff.). Die Frage, ob es sich bei der Vorschrift um ein Treaty Override handelt, ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Tatbestand der Vorschrift

5.2.1 Persönlicher Regelungsbereich Rz. 262 Die Vorschrift bezieht sich auf Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG. Daraus ergibt sich, dass eine Personengesellschaft vorliegen muss, die Mitunternehmerschaft ist. Einbezogen ist damit die atypische stille Gesellschaft. Soweit keine Mitunternehmerschaft vorliegt, also die Personengesellschaft nur v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

5.2.2.1 Sondervergütungen Rz. 265 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Es handelt sich dabei um Vergütungen an den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft einschl. der atypischen stillen Gesellschaft) bzw. an den persö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.3 Zu europarechtlichen Bedenken

Rz. 256 Für die europarechtliche Prüfung ist die Niederlassungsfreiheit (Art. 45 AEUV) zugrunde zu legen. In Betracht kommt eine Beschränkung, wenn die grenzüberschreitende Beziehung ungünstiger besteuert wird als die nicht grenzüberschreitende. Das ist insoweit nicht der Fall, als auch im reinen Inlandsfall die Sondervergütungen im Rahmen der Personengesellschaft erfasst we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Allgemeines

Rz. 228 § 50d Abs. 10 EStG ist durch G. v. 19.12.2008[1] eingefügt worden. Da die Vorschrift infolge unzureichender Regelungen gegenstandslos war, wurde sie durch G. v. 26.6.2013[2] neu gefasst.[3] Zum Inkrafttreten der Vorschrift vgl. Rz. 258. 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA dar, die die Bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 5 AStG

Rz. 238a § 50d Abs. 10 EStG regelt die Zuordnung von Einkünften für Sondervergütungen im Verhältnis zwischen Personengesellschaft oder KGaA und dem Gesellschafter. § 1 Abs. 5 AStG regelt ebenfalls die Zuordnung von Einkünften, allerdings allgemein, nicht bezogen auf Sondervergütungen. Da beide Vorschriften Regeln über die Zuordnung von Einkünften enthalten, können sie sich i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.2 Verhältnis zu Abs. 9

Rz. 236 Nach § 50d Abs. 10 S. 8 EStG bleibt die Regelung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 unberührt. Abs. 10 erfasst Sondervergütungen, die von inländischen und ausl. Personengesellschaften an ihre Gesellschafter gezahlt werden. Die Qualifikation als Unternehmensgewinne kann bei von ausl. Personengesellschaften an inländische Gesellschafter gezahlten Sondervergütungen dazu führen, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 277a Die Vorschrift enthält in § 50d Abs. 10 S. 1 EStG die Rechtsfolge für die Sondervergütungen, in S. 2 die entsprechende Rechtsfolge für mit den Sondervergütungen zusammenhängende Erträge und Aufwendungen, die selbst keine Sondervergütungen sind. § 50d Abs. 10 S. 3 EStG schließlich enthält im ersten Halbs. die Zuordnung der Sondervergütungen zu einer Betriebsstätte. F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.3 Sachlicher Regelungsbereich bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 271 In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift war die Frage nicht eindeutig geregelt, ob auch Sondervergütungen, die im Rahmen einer doppelstöckigen oder mehrstöckigen Personengesellschaft gezahlt werden, unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen sollten. Ein mittelbar im Rahmen einer solchen mehrstöckigen Konstruktion beteiligter Gesellschafter gilt nach § 15...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.4 Sachlicher Regelungsbereich bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit

Rz. 273 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, und damit die Regelungen über Sondervergütungen, entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen, Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.4 Zuordnung zu einer Betriebsstätte (Abs. 10 S. 3)

Rz. 293 Nach § 50d Abs. 10 S. 3 EStG sind die Sondervergütungen derjenigen Betriebsstätte der Personengesellschaft zuzurechnen, der der Aufwand für die Sondervergütungen zugeordnet worden ist. Damit wird die Aufwandszuordnung durch die Hinzurechnung der Sondervergütungen rückgängig gemacht. Der gleichen Betriebsstätte sind die mit dem Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2 Rechtsfolgen für die Sondervergütungen (Abs. 10 S. 1)

Rz. 278 Als Rechtsfolge bestimmt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG, dass die Sondervergütungen für Zwecke der Anwendung des Abkommens ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns nach Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind. Durch den Ausdruck "ausschließlich" wird bestimmt, dass eine andere Qualifizierung, etwa als Zinsen oder Lizenzgebühren nach Art. 11, 12 OECD-MA, nicht in Betrach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.1 Zum Treaty Override durch Abs. 10

Rz. 239 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um eine Verdrängung der Regelungen eines DBA handelt, also ein Treaty Override (Rz. 3ff.). Die Frage, ob es sich bei der Vorschrift um ein Treaty Override handelt, ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 292a Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.5 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 258 Nach § 52 Abs. 59a S. 8 EStG war die Vorschrift i. d. F. des G. v. 19.12.2008[1] in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt oder KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt war. Die Vorschrift legt sich also Rückwirkung für alle offenen Fälle zu und ist danach auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume anzuwenden. Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll auch die durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG zerfällt in mehrere Teile, die keine Verbindung miteinander haben. Die Vorschrift wäre aus systematischer Sicht daher besser in mehrere Vorschriften aufgeteilt worden (s. Gliederungsnummern 2 bis 5): § 50d Abs. 1–7 EStG regelt Besonderheiten bei der beschr. Steuerpflicht. Abs. 1–6 enthalten Regeln, die zu beachten sind, wenn der Steuerabzug (Quellensteuer) i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.2 Grenzüberschreitende Beziehung und Anwendbarkeit eines DBA

Rz. 267 Ohne dass dies im Gesetzestext ausdrücklich geregelt ist, muss die Beziehung zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft bzw. KGaA grenzüberschreitend sein, weil anderenfalls ein DBA nicht anwendbar wäre. Der Gesellschafter muss also in einem anderen Staat ansässig sein als die Personengesellschaft bzw. die KGaA bzw. die Betriebsstätte der Personengesellschaft o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.5 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 276 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG sind die Regelungen des § 50d Abs. 10 EStG nicht auf Personengesellschaften anwendbar, die unter § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG fallen. Es handelt sich um gewerblich geprägte Personengesellschaften, die nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, aber ...mehr