Rz. 160

Hat ein Unternehmer mehrere Teilbetriebe, die völlig unabhängig voneinander sind, und möchte er sich lediglich aus einem Teilbetrieb zurückziehen, bietet sich die Übertragung eines Teilbetriebs an[1]. Eine erfolgsneutrale Übertragung mit Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist allerdings nur möglich, wenn der übertragene Betrieb in seiner bisherigen Form selbstständig lebensfähig ist. Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch abgeschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs erfüllt, für sich allein lebensfähig ist und sich im Rahmen des Gesamtunternehmens mit seiner Betätigung von der übrigen gewerblichen Tätigkeit deutlich abhebt[2]. Als steuerneutral übertragbare Teilbe­triebe i. S. einer wirtschaftlichen Einheit gelten nach § 6 Abs. 3 EStG u. a.[3]:

  • ein Teilbetrieb,
  • ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft,
  • ein Bruchteil eines Mitunternehmeranteils,
  • ein Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA,
  • die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs durch Bestellung eines dinglichen Nießbrauchs am Unternehmen.

Insoweit gelten die Ausführungen zur Betriebsübertragung im Ganzen.

[1] Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2009, § 4 Rz. 53.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge