Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.3 Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist zwar eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, aber eine Innengesellschaft, die selbst kein Gewerbe betreibt. Das Gewerbe wird vielmehr von dem Unternehmen betrieben, an dem sich der Stille beteiligt. § 230 HGB beschreibt die stille Gesellschaft als Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage. Bei der stillen Gesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden

Leitsatz 1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. 2. Eine Förderung in der ersten Alternative erfordert, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Ist eine Personengesellschaft teils freiberuflich und teils gewerblich tätig – die gewerbliche Tätigkeit nur eines Gesellschafters für Rechnung der Gesellschaft genügt[1] –, gilt die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. Abfärbe- oder Infektionstheorie). Jede im Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.1 Keine Anwendung bei Personengesellschaften

Tz. 1211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Als Ausfluss des Transparenzprinzips gelten Anteile an Pers-Ges abkommensrechtlich als BetrSt des Gesellschafters, dh, im Bsp-Fall ist die US-Pers-Ges eine weitere BetrSt des dt Gesellschafters X-GmbH. Diese abkommensrechtliche Beurteilung schlägt aber nicht auf die Anwendung des § 1 AStG durch. Durch die Einfügung in § 1 Abs 1 S 2 AStG 201...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4 Die 3. Stufe der Gewinnabgrenzung – Korrektur nach § 1 AStG

Tz. 89 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Gesetzestext hierzu lautet: § 1 Berichtigung von Einkünften (1) 1Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übernahmegewinn nach § 34a EStG tarifbegünstigt – Umfang der gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 EStG

Leitsatz 1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, Nebengüterrecht... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Die Ehegatteninnengesellschaft ist kein Auffangtatbestand per se für den Fall des Scheiterns eines Zugewinnausgleichsanspruchs trotz positiven Endvermögens des anderen Ehegatten. Es muss insbesondere ein tauglicher Gesellschaftszweck vorliegen, an den bestimmte Anforderungen zu stellen sind.[17] Dem genügen weder eine extrem sparsame Lebensführung mit dem Ziel, im Alter ausr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Kommentar Das BMF äußert sich zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG. Anlass dafür sind Änderungen im Bereich der Anrechnung der Gewerbesteuer aus mehrstöckigen Personengesellschaften. Nachfolgend werden die inhaltlichen Änderungen aufgeführt: Betriebsbezogenheit In Rn. 9 wird ausdrücklich die sog. betriebsbezogene Ermittlung mit aufgenommen, welc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.4 Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 73 Die besondere Natur des negativen Kapitalkontos führt bei Ende einer Mitunternehmerschaft, sei es durch Ausscheiden aus einer weiter bestehenden KG, sei es durch deren Auflösung, zu einer Erfolgswirksamkeit. Da nunmehr endgültig feststeht, dass zumindest ein Teil der bisher zugerechneten Verluste nicht zu tragen ist, wird eine Korrektur erforderlich. Zu diesem Zweck w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4.1 Mitunternehmerstellung

Rz. 393 Erste Voraussetzung für eine Anwendung ist das Bestehen einer Mitunternehmerschaft und einer Mitunternehmerstellung des Gesellschafters. Nur in diesem Fall ist eine direkte Zurechnung von Verlusten möglich und – bei beschränkter Haftung – eine Ausgleichs- oder Abzugsbegrenzung notwendig. Die Frage der Mitunternehmerschaft und -stellung entscheidet sich allein nach deu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7 Ausscheiden des Kommanditisten

Rz. 332 § 15a EStG behandelt – in Ergänzung zu § 15 EStG – die ertragsteuerliche Situation des Kommanditisten während seiner Zugehörigkeit zu der KG, damit die laufenden Verluste oder laufenden Gewinne. Fragen, die sich aus der Beendigung der Mitunternehmerstellung speziell oder der Mitunternehmerschaft generell ergeben, sind in § 15a EStG mit Ausnahme von § 15a Abs. 2 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 64 Das Steuerrecht folgt dem Handelsrecht grundsätzlich in seiner Beurteilung der Kapitalkonten. Es gibt allerdings signifikante Abweichungen, die aus ertragsteuerlichen Sonderregelungen für Mitunternehmerschaften herrühren. Während das negative Kapitalkonto in gleicher Weise anerkannt wird, werden bei der Verlustzurechnung seit längerem enge Grenzen gezogen. § 15a EStG h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.1 Systematische Stellung im EStG

Rz. 31 Die Vorschrift ist in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG, der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Einzel- und Mitunternehmern behandelt. Angesprochen ist daher zunächst auch nur der beschränkt haftende Gesellschafter einer KG, der Kommanditist. Rz. 32 Im konkreten Einzelfall kann durch § 15a Abs. 5 Nr. 4 EStG (= haftungslose Darlehen) auch eine Verlustausgleichs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten[1], zum anderen aus der Notwendigkeit, ertragsteuerlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.1 Gegenstand der Verrechnung

Rz. 223 Gem. § 15a Abs. 2 S. 1 EStG mindert der verrechenbare Verlust die Gewinne, die dem Kommanditisten "aus seiner Beteiligung an der KG" zuzurechnen sind. Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass eine Verrechnung nur mit Ergebnissen der Mitunternehmerschaft möglich ist, aus der die verrechenbaren Verluste stammen. Damit erfasst dieser Abzug auch nur die positiven Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.1.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 80 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen regelmäßig nicht der GewSt; die erzielten Einkünfte bleiben, auch wenn sie in einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, solche aus Land- und Forstwirtschaft. Das gilt selbst dann, wenn Bilanzen erstellt werden oder – was handelsrechtlich zulässig ist – der Betrieb als OHG oder KG geführt wird. Rz. 81 Etwas anderes gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4.2 Vergleichbarkeit in der Haftung

Rz. 394 Zweite Voraussetzung – erste Alternative – für eine Anwendung ist eine Haftung bei der ausl. Personengesellschaft entsprechend der eines deutschen Kommanditisten oder deutschen stillen Gesellschafters. Ob eine derartige Haftungsbegrenzung vorliegt, ist – anders als bei der Frage einer Mitunternehmerstellung – nach ausl. Zivilrecht zu beurteilen. Eine Begrenzung wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft

Rz. 175 Der Ausgleichsbeschränkung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der "Anteil am Verlust der KG". Damit ist nur der gemeinschaftlich erwirtschaftete negative Erfolg gemeint. Mit dieser Aussage und Abgrenzung wird zugleich klargestellt, dass Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung, die neben dem gemeinschaftlichen Ergebnis im Sonderbetriebsvermögen anfallen, u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.1 Verhältnis zu § 15 EStG

Rz. 38 § 15a EStG bildet grundsätzlich eine Ergänzung und Modifizierung zu § 15 EStG. Er ist unmittelbar nur anwendbar, wenn die KG aus ertragsteuerlicher Sicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, sie also entweder selbst einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterhält oder eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.3 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Rz. 386 Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für Schulden der Gesellschaft. Im Allgemeinen stehen daher dem Gläubiger einer GbR für seine Ansprüche 2 unterschiedliche Haftungsmassen zur Verfügung: zum einen das Gesellschaftsvermögen, zum anderen das Privatvermögen jedes Gesellschafters. Das vorbehaltlose Einstehenmüssen für Verbindlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.2 Systematik der Wirkung von § 15a EStG

Rz. 36 Wie auch § 15b EStG orientiert sich § 15a EStG für die bezweckte Einschränkung der Verlustverrechnung an der Einkunftsquelle. Dabei entfaltet § 15a EStG ausweislich seines Wortlauts Wirkungen in dreierlei Hinsicht. Erstens wird durch die Formulierung "weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" der Verlustausgleich in horizontaler Hinsicht beschränkt, zweitens kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.2 Atypisch stille Gesellschaft (§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 380 Diese Gesellschaftsform leitet sich ab von der stillen Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB. Anders als im HGB vorgesehen, wird die Stellung des stillen Gesellschafters jedoch vertraglich erheblich verstärkt, sein Einfluss so erweitert, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten in das Tagesgeschäft, des Risikos sowie der Beteiligung an den stillen Reserven, das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8 Anwendung der Grundsätze des § 15a EStG bei anderen Einkunftsarten

Rz. 78 § 15a EStG erweitert seinen Anwendungsbereich bereits in Abs. 5 auf weitere beschränkt haftende Beteiligte in vergleichbaren Mitunternehmerschaften. Darüber hinaus wird die Verlustausgleichsbeschränkung mittels Verweisen in § 13 Abs. 7, § 18 Abs. 4 S. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und § 21 Abs. 1 S. 2 EStG jedoch auch auf andere Einkunftsarten, namentlich Einkünfte aus La...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Grundaussage von § 15a EStG

Rz. 1 § 15a EStG normiert in seiner Grundaussage die Beschränkung des Ausgleichs von Verlusten aus Beteiligungen mit beschränkter Haftung auf den Betrag der geleisteten Einlage und gegebenenfalls eine darüber hinausgehende Außenhaftung. Kommanditisten soll die unmittelbare Geltendmachung von Verlusten dann versagt werden, wenn durch die Verlustzuweisung ein negatives Kapitalk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (vgl. Rz. 352; BFH v. 3.7.1997, IV R 49/96, BStBl II 1998, 244, BFH/NV 1997, 480 – Druck...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2 Handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Umfang des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft)

2.1 Grundsätzliches Rz. 7 In den Ausführungen zur Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern werden verschiedentlich Sonderbilanzen für das Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen für die Korrektur bzw. Wertberichtigung des Gesamthandsvermögens angesprochen. Die Bedeutung dieser Bilanzen bzw. des Sonderbetriebsvermögens und der Korrekturen bzw. Wertberichti...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Privatvermögen und Gesamthandsvermögen von Mitunternehmerschaften

5.3.1 Übertragung aus dem Gesamthandsvermögen in das Privatvermögen eines Gesellschafters 5.3.1.1 Grundsätzliches Rz. 128 Erfolgt die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen eines Mitunternehmers, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamtha...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4 Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Privatvermögen und Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften

5.4.1 Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen 5.4.1.1 Grundsätzliches Rz. 166 Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen führen zu ganz normalen steuerlichen Entnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG und sind demzufolge nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Die stillen Reserven werden im...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.2 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 73 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG regelt die Buchwertfortführung für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern innerhalb des Sonderbetriebsvermögens und des Gesamthandsvermögens derselben Mitunternehmerschaft. In diesen Fällen hat die Vorschrift jedoch nur deklaratorischen Charakter, denn Übertragungen innerhalb derselben Mitunternehmerschaft stellen auch ohne gesetzlich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.5 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften

Rz. 181 Die unmittelbare Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen den jeweiligen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung keinen Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG dar und ist daher nicht zum Buchwert möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um beteiligungsidentische Schwesterpersonengesells...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.1 Grundsätzliches

Rz. 128 Erfolgt die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen eines Mitunternehmers, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen des Mitunternehmers gilt Folgendes:mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 148 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft übertragen, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gilt Folgendes.[1]mehr

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Überführung/Übertragung von... / 1.3 Überführung und Übertragung

Rz. 4 Die Überführung bezeichnet den Transfer eines Wirtschaftsguts innerhalb des Betriebsvermögens eines Steuersubjekts (natürliche Person oder Mitunternehmerschaft). Es liegt eine Änderung der steuerlichen Zuordnung ohne Rechtsträgerwechsel vor. Rz. 5 Die Übertragung meint den entgeltlichen oder unentgeltlichen Transfer eines Wirtschaftsguts zwischen verschiedenen Gewinnerm...mehr