Rz. 148

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft übertragen, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gilt Folgendes.[1]

[1] BMF, Schreiben v. 8.12.2011, IV C 6 – S 2241/10/100002, BStBl 2011 I S. 1279, Tz. 13, es gelten die Grundsätze des BMF, Schreiben v. 11.7.2011, IV C 6 – S 2178/09/10001, BStBl 2011 I S. 713.

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