Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vertragsgestaltung und Parteiwille

Rz. 65 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht einer von den Beteiligten gewählten vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse. Voraussetzung ist allerdings, dass das Vereinbarte konsequent durchgeführt wird. Rz. 66 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Anders wird aber entschieden, wenn Missbrauch (§ 42 AO) anzunehmen ist, weil der wirtschaftliche Gehalt mi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / 12. Haftung bei Bürogemeinschaften

Rz. 114 Die gesamtschuldnerische Haftung gilt nicht für Bürogemeinschaften, die ihr Büro aus Rationalisierungsgründen gemeinsam führen, im Übrigen aber keine Gemeinsamkeiten aufweisen,[377] sondern nach außen hin ihre Tätigkeit wie Einzelanwälte ausführen, die sie ja auch sind. Das Privileg, nur für das eigene Verschulden oder die Versehen seiner Mitarbeiter einstehen zu müs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

Leitsatz 1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes ergeben. 2. Mitunternehmerrisiko setzt einen Gesellschafterbeitrag voraus, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Normenkette §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Differenzierung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Rz. 389 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der betrieblichen Vermögen sind zwar grundsätzlich rechtsformneutrale Regelungen eingeführt worden. Dennoch muss weiterhin bei der Bewertung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterschieden werden, weil die erbschaftsteuerlich letztlich maßgebende Bereicherung der Beteiligten je nach Rechtsform...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Substanzwert

Rz. 304 [Autor/Stand] Der Substanzwert ist der nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft mindestens anzusetzende Wert. Der Mindestwertansatz gilt auch für den Ansatz des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG und des Betriebsvermögens von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG (§ 109 Abs. 1 BewG). Der Wert eines Anteils am Betrieb...mehr

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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Kommentar Das BMF hat ein neues Grundsatzschreiben für alle jPöR veröffentlicht, die an einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind. Hintergrund ist ein Urteil des BFH vom 25.3.2015, wonach eine solche Beteiligung bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art führt. Fälle bis VZ 2008: Unmittelbar nach Veröffentlichung des BFH-Urteils (BFH, Urteil v. 25.3.2016, I R 52/13) hatte...mehr

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Verkauf des Anlagevermögens bei Betriebseinstellung wegen Verklammerung mit vorheriger Vermietung als Bestandteil laufender Geschäftstätigkeit

Leitsatz 1. Besteht das Geschäftskonzept einer Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) in dem Ankauf, der Vermietung und dem Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter, ist eine Verklammerung dieser Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit rechtlich nur dann zulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit festgestanden hat, dass sich das erwartete positive Gesam...mehr

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Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Unternehmerin i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Eigentumsverwaltung sein. Der Gesellschafter bzw. Teilhaber wird nicht allein durch seine zivilrechtliche Stellung als Mitvermieter Unternehmer. Nur die GbR bzw. Gemeinschaft ist wegen der Vermietungsumsätze Unternehmerin i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Die Tä...mehr

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Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

Leitsatz 1. Bei der Feststellung eines Gewinns aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a EStG handelt es sich um eine gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlage. 2. Unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung eines Handelsschiffs zusammenhängende Neben- und Hilfsgeschäfte i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzen einen besonders en...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Tätigkeitenkatalog und Einkunftsarten. § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 enthält eine Positivliste von Einkünften aus aktivem Erwerb (vgl. Anm. 15), die von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen sind. Die Aufteilung einer unternehmerischen Betätigung in einzelne Tätigkeiten ist das Gegenteil von dem, was § 8 Abs. 2 KStG und die in ihm geregelte Adhäsionswirkung ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Haftung des unentgeltlichen Zweiterwerbers (Abs. 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] Wird das erworbene Vermögen ganz oder teilweise noch vor Begleichung der anlässlich des Erwerbs entstandenen Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer[2] durch den Steuerschuldner einem anderen unentgeltlich zugewendet, haftet der Zweiterwerber als Haftungsschuldner nach § 20 Abs. 5 ErbStG für dessen noch offene Steuerschuld.[3] Realisierbar ist der Haftungsanspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält in persönlicher Hinsicht die Festlegung des Stpfl. (persönlicher Regelungsbereich), die Festsetzung der Höhe des Messbetrags (sachlicher Regelungsbereich) sowie den Zeitraum, für den der Messbetrag gilt (zeitlicher Regelungsbereich). Rz. 6 Im persönlichen Regelungsbereich wird durch den Messbetragsbescheid entschieden, wer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Verfahren

Rz. 71 Zur Adressierung der zusammengefassten Steuerbescheide vgl. § 122 AO Rz. 47ff., zur Bekanntgabe § 122 AO Rz. 153ff. Rz. 72 Bei der Frage der Durchbrechung der Bestandskraft der zusammengefassten Steuerbescheide ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um mehrere selbstständige Bescheide handelt, die ein unterschiedliches Schicksal haben können, andererseits aber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 17 Wird eine Außenprüfung trotz fehlerhafter oder fehlender Prüfungsanordnung durchgeführt (z. B. Ausdehnung der Prüfung auf eine Steuerart/einen Besteuerungszeitraum, die/der nicht von der Prüfungsanordnung erfasst ist), stellt sich die Frage, ob die Ergebnisse dieser Außenprüfung für die Besteuerung verwendet werden dürfen (Verwertungsverbot). Hinzuweisen ist darauf, da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

Leitsatz Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BMF-Schreiben vo...mehr

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Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz 1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln. 2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt. Normenkette § 35, § 15 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen

Leitsatz Die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zwar begünstigungsfähige Einkünfte vorhanden sind, das zu versteuernde Einkommen aber negativ ist. Normenkette § 34a Abs. 1 Satz 1, Abs. 8, § 2 Abs. 3, Abs. 5, § 10d Abs. 1 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist an mehreren Mitunternehmerschaften beteiligt. Für das Streitjahr 2009 wu...mehr

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Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, führt dies zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG. 2. Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils

Leitsatz 1. Die korrespondierende Bilanzierung der Darlehensforderung eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft endet mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt verliert die in der Gesamthandsbilanz ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihre Funktion als funktiona...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebn...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / a) Personengesellschaften

Tz. 35 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[28] Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii2) Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 72 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[232] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[233] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230 ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehende Kontrollrechte, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.5 Hinzuziehung von Feststellungsbeteiligten

Rz. 8 Die Regelung der Einspruchsbefugnis in § 352 AO hat grundsätzliche Bedeutung für die Verfahrensbeteiligung von Feststellungsbeteiligten. Zwischen der Einspruchsbefugnis nach § 352 AO und der notwendigen Hinzuziehung[1] besteht eine zwingende wechselseitige Beziehung.[2] Hier ist zu differenzieren: Die Einschränkung des Rechtsschutzes für den nicht einspruchsbefugten Fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, "Begünstigungs... / d) Sonderbestimmungen

Gesehen werden muss, dass einzelne Vorschriften, etwa die Befreiung für das Familienheim von Todes wegen, in § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) oder c) ErbStG den Einzug des Erwerbers unverzüglich – hier ohne 6-Monats-Frist oder Dispens[43] – vorsehen. Der Einzug darf durch die verzögerte Erbauseinandersetzung nicht aufgehalten werden. Bei anderen Vorschriften, nämlich bei §§ 13 a...mehr

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Ergänzungsbilanz: Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 19.12.2016 dar, wie Mehrwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers abgebildet bzw. abgeschrieben werden müssen. Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat sich das BMF zur Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers geäußert. Anlass ist das z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.2 Verdeckte Mitunternehmerschaft

Rz. 237 Die Rechtsprechung stellt strenge Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft auf.[1] Kommt es zu einer verdeckten Mitunternehmerschaft, ist der Gewinn außerbilanziell zu ermitteln, da der verdeckte Mitunternehmer in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung nicht erfasst wird.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG. Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1 Mitunternehmerschaften

Rz. 193 Es ist zwischen der Mitunternehmerschaft und der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft zu unterscheiden. Umfangreiche außerbilanzielle Korrekturen betreffen den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der die Beteiligung in seinem Betriebsvermögen hält. 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.2 Verdeckte Einlage in eine Mitunternehmerschaft

Rz. 79 Die Einlage in eine Personengesellschaft ohne entsprechende Gutschrift auf dem Kapitalkonto des Gesellschafters stellt eine verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft dar. Die handelsbilanzielle Unterscheidung zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen hat für die Personengesellschaften keine Bedeutung, da keine gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperre beste...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.7 Zusammenfassung

Rz. 209 Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.3 Anteiliger Jahresüberschuss vs. Gewinnfeststellung

Rz. 201 Steuerlich ist der Anteil am handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Personengesellschaft außerbilanziell zu kürzen. Stattdessen ist das Ergebnis der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§ 180 I Nr. 2a) AO) außerbilanziell hinzuzuaddieren. Das Ergebnis der einheitlichen Gewinnfeststellung erfasst bereits die steuerlichen Korrekturen der Gesamthandsbilanz ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.2 Steuerbilanz – Spiegelbildmethode

Rz. 200 Steuerlich gibt es keine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO.[1] Die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist steuerlich nach der sog. Spiegelbildmethode abzubilden.[2] Der Gesellschafter muss seine Beteiligung an der Personengesellschaft mit dem anteiligen Kapital aus der s...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.4 Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben

Rz. 141 Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG. Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Dies sind komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2 Außerbilanzielle Korrekturen beim Mitunternehmer

Rz. 197 Aufgrund der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen fallen die handelsrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft erheblich auseinander. Diese Verwerfungen zwischen der handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Gewinnermittlung führen beim Gesellschafter, der seinen Mitunternehmeranteil im Betriebsvermögen hält, zu einem ganzen Bündel außer...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2 Steuerrecht

Rz. 70 Die steuerliche Bewertung einer Einlage hängt von verschiedenen Umständen ab. Folgende Merkmale sind zu beachten: Gegenleistung für die Einlage (offene oder verdeckte Einlage); Gegenstand der Einlage (einzelne Wirtschaftsgüter oder Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil bzw. mehrheitsvermittelnde Anteile); Herkunft der Einlage (Betriebsvermögen oder Privatvermögen); R...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.1 Handelsbilanz

Rz. 198 Handelsrechtlich[1] gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist als Beteiligung auszuweisen, § 271 HGB. Die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter ist nach § 285 Nr. 11a HGB anzugeben. Die Beteiligung ist mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.5 Stille Gesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 206 Der Gesetzgeber hat durch die Einführung von § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. und § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Verlustverrechnung im Kapitalgesellschaftskonzern über typische oder atypische stille Gesellschaften abgeschafft. Der aus einer solchen Gesellschaft zugewiesene Verlust ist beim Gesellschafter außerbilanziell hinzuzuaddieren.mehr