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Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG. Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.

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