Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestandsschutz (§ 557a IV 3).

Rn 15 Der Bestandsschutz für eine höhere Vormiete oder Modernisierung wird dadurch hergestellt, dass eine Miethöhe, die bei Mietbeginn zulässig gewesen wäre, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch als zulässige Miethöhe in jeder Folgestaffel anzusehen ist. Praktische Bedeutung hat dies, wenn der Vermieter mit Rücksicht auf den Mieter nicht sofort bei Beginn der Staffelmietver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die hinsichtlich der Räumung von Wohnraum den Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung stark einschränkt. Sie räumt dem Gläubiger wirksamen Rechtsschutz ein, wenn sich durch längeres Weiterverbleiben in der Wohnung die rechtswidrige Lage weiter verfestigt oder der Gläubiger in anderen Rechtsgütern bedroht wird. Die Bestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen; Wirkung.

Rn 3 Das Gesetz nennt in § 558 I drei materielle Zustimmungs-Voraussetzungen: Die Miete muss mindestens fünfzehn Monate unverändert geblieben sein, die verlangte Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % steigen. Die Wirkungen der Zustimmung beschreibt § 558b I. Stimmt der Mieter nicht zu, gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Form der Erhöhungserklärung.

Rn 9 Die Erhöhung ist ggü dem Mieter (§ 535 Rn 90) durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung geltend zu machen und bedarf der Textform (§ 126b). Fehlt es hieran, ist die Erklärung nach § 125 nichtig. Die Erklärung muss, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmietern bzw umgekehrt abgegeben werden (§ 535 Rn 79), wobei e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck; Zeitliche Anwendbarkeit.

Rn 12 § 557a IV soll verhindern, dass § 556d durch Staffelmietvereinbarungen faktisch umgangen wird (BTDrs 18/3121, 34). Er ist auf Staffelmietvereinbarungen anzuwenden, nachdem die Mietwohnung in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556d II fällt und nicht mehr anzuwenden auf Staffeln, deren erste Miete zu einem Zeitpunkt fällig wird, in dem die vertragsgegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einwirkungen auf die Mietsache (›Umweltmängel‹).

Rn 138 Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, dass der Vermieter für nachteilige Einwirkungen auf die Mietsache von außen (›Umweltmängel‹) einstehen muss (Rn 134; ZMR 22, 288 Rz 18). Fehlt es hieran, soll die Frage, ob und in welchem Umfang der Mieter ein nachträglich verändertes Maß etwa an Geräuschimmissionen (zB Bau-, Kinder- oder Verkehrslärm) hinzunehmen hat, nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietvertrag.

Rn 16 Von der Sondererbfolge, bei der der Rechtsnachfolger zum Erben und der vererbte Gegenstand zum Nachlass gehört, ist die Rechtsnachfolge in einzelne Rechte des Erblassers zu unterscheiden: Nach §§ 563 ff treten, unabhängig von der Erbfolge, der Ehegatte, der Familienangehörige oder der Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem Mieter in einer Wohnung le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 151a § 556 IIIa 1 (dazu Rn 1) soll für ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG (s.a. § 2 S 1 Nr 15c BetrKV) klarstellen, dass der Vermieter (auch) bei der Durchführung einer Maßnahme nach § 555b Nr 4 nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln hat (BTDrs 19/28865, 413). Dies gilt unabhängig davon, welche Kosten die Maßnahme auslöst (BTDrs 19/28865, 413). Über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, der mit der herauszugebenden Sache eine ›Einrichtung‹ verbunden hat, die für ihn auch nach der Trennung einen eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der Anwendungsbereich erfasst, aber beschränkt sich auch, auf alle Wohnraummietverhältnisse, auch die in § 549 II, III genannten Arten von Wohnraum (bei Sozialwohnungen § 4 VII WoBindG; vgl dazu Porer NZM 05, 489 f). Erfasst werden auch Werkswohnungen, sofern Mietrecht anwendbar ist sowie Genossenschaftswohnungen, wenn der Eintrittsberechtigte die Absicht hat, in die Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksame Verfügungen.

Rn 6 Verfügungen für die Zeit nach der Beschlagnahme erklärt § 1124 II zum Schutz des Hypothekengläubigers grds für unwirksam; ihm soll die laufende Miete als Haftungsobjekt bleiben. Auch eine Mietminderung für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vermieter kann eine solche Verfügung sein (Celle 11.1.11 – 2 U 244/10). Der Mieter wird (auch bei Zahlung für den Folgemo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 10 Jeder WEigtümer ist Miteigentümer und Mitbesitzer (§ 866 BGB) des gemE, an dem ihm ein Bruchteil als nach § 6 I untrennbarer Teil seines Wohnungseigentums zusteht. Auch das gemE ist – isoliert betrachtet – Eigentum iSv § 903 BGB. Zwischen den WEigtümern besteht nach Ansicht des BGH für das gemE gem § 14 I Nr 1 iVm § 241 II BGB eine ›Schutz- und Obhutspflicht‹ (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Billigkeit.

Rn 4 Der Schaden ist nach I 2 ausnahmsweise zu ersetzen, wenn die Billigkeit einen Ersatz erfordert. Solche Umstände können darin liegen, dass der Mieter in Kenntnis eines zukünftigen Eigenbedarfes des Vermieters ein befristetes Mietverhältnis eingeht (LG Siegen WuM 90, 208), hingegen nicht, wenn der Vermieter einen hohen Gewinn ersetzt haben will, der ihm aus einem gescheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (§ 558 VI).

Rn 34 Es kann nicht vereinbart werden, dass der Vermieter zu einer Mieterhöhung ohne Zustimmung berechtigt ist (BGH NZM 07, 283 [BGH 07.02.2007 - VIII ZR 122/05] Rz 15) oder dass er zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Miete verlangen kann, ohne das Mieterhöhungsverfahren einzuhalten (BGH NJW-RR 04, 518 [BGH 12.11.2003 - VIII ZR 41/03]). Darf der Vermieter nach dem Förder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der bisherigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 14 Die inhaltlichen Anforderungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, der Dringlichkeit und dem Umfang der Maßnahme (LG Berlin ZMR 20, 401). Anzukündigen sind ua Art, Umfang (LG Berlin GE 19, 920) und Erforderlichkeit der Erhaltungsmaßnahme sowie deren voraussichtlicher Beginn (dazu § 555c Rn 7) und die Dauer der Arbeiten (AG Hamburg ZMR 04, 825), mithin ihr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 25 Nach § 558a II Nr 3 genügt es, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BGH NJW 82, 1701, 1702 [BGH 21.04.1982 - VIII ARZ 2/82]) in einem mit Gründen versehenen Gutachten Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete macht und die streitige Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnet (BGH NJW 16, 1385 [BGH 03.02.2016 - VIII ZR 69/15] Rz 15). Auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 70 Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er das Mietverhältnis grundlos kündigt (BGH NJW 02, 730, 731) oder zurücktritt (BGH NJW 87, 831). Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter den Gebrauch der Mietsache str und verletzt damit Vertragspflichten. Geschieht das schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit genügt, und erwächst dem Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 § 575 I lässt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag zu. Die bisherige Höchstfrist von fünf Jahren (vgl § 564c II Nr 1 aF) entfällt. Die Befristungsgründe entsprechen weitgehend der Vorgängerregelung des § 564c II Nr 2 aF. Der qualifizierte Zeitmietvertrag setzt voraus: Absicht des Vermieters, die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit zu einem der in § 575 I 2 bezeichne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergessene Entscheidung.

Rn 28 Hat das Gericht die Entscheidung gem § 283a III vergessen, muss binnen 2 Wochen ein Antrag auf Urteilsergänzung entsprechend § 321 I gestellt werden. Das gilt auch für Beschlüsse (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Danach bleibt nur die Klage auf Freigabe der Sicherheit gegen den (ehemaligen) Mieter (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Die Fristversäumung hat ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Rechte der Teilhaber hinsichtlich der Nutzung des Gegenstandes. § 743 bildet das Gegenstück zu § 748, welcher die Lasten- und Kostentragung regelt. Grundgedanke ist die gleichmäßige Verteilung von Früchten und Nutzungen auf der einen sowie Lasten auf der anderen Seite. Dementspr korrespondiert der Anteil an den Früchten mit der Größe des Brucht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obergrenze.

Rn 32 § 556 I 1 sieht keine Obergrenze vor, welche Betriebskosten in welcher Höhe umgelegt werden können (BGH NJW 13, 597 [BGH 07.11.2012 - VIII ZR 119/12] Rz 11; s.a. ZMR 22, 282Rz 32). Eine allgemeine Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander findet über den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Rn 140 ff) hinaus nicht statt (BGH ZMR 22, 282Rz 33). Es wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzuberufende.

Rn 3 Zu laden sind die Teilnahme- und Stimmberechtigten: die WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), auch iSv § 8 III werdende (BGH ZMR 12, 711 = NJW 12, 2650 Rz 18; BGHZ 177, 53 = ZMR 08, 805), jeder Miteigentümer eines Wohnungseigentums (LG Frankfurt aM ZWE 14, 137), hingegen ohne jederzeit mögliche (BGH ZMR 15, 878 = NJW 15, 2877 Rz 20) Ermächtigung kein Zweiterwerber (s.a. § 25 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vermieterwechsel.

Rn 112 Nachzahlungsansprüche aus einer nach dem Eigentümerwechsel erteilten Abrechnung über eine zuvor abgelaufene Abrechnungsperiode stünden dem ehemaligen Vermieter zu (BGH NZM 07, 441 [BGH 04.04.2007 - VIII ZR 219/06] Rz 13; NJW 04, 851 [BGH 03.12.2003 - VIII ZR 168/03] unter II 1). Auch die Abrechnungspflicht (Rn 83) und die Verpflichtung zur Auskehrung eines etwaigen Gu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Pauschale Benennung.

Rn 26 Zur Übertragung sämtlicher Betriebskosten – auch im preisgebundenen Wohnraum (s.a. BGH NJW 10, 1198 Rz 17) – genügt die Bestimmung, die auch Inhalt von AGB sein kann (BGH ZMR 16, 287 Rz 10), dass der Mieter ›die Betriebskosten‹ – also grds sämtliche umlagefähigen Betriebskosten iSv §§ 1 I 1, 2 BetrKV – zu tragen hat (BGH NJW-RR 20, 332 Rz 10; ZMR 16, 682 Rz 3). Dem Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Voraussetzungen des Ablösungsrechts.

Rn 1 § 1150 ermöglicht es Personen, die befürchten müssen, ein dingliches Recht an dem Grundstück oder den (berechtigten) Besitz (va als Mieter oder Pächter) zu verlieren, den Hypothekar zu befriedigen. Das Recht kann auch nach der Beschlagnahme eingetragen worden sein (BGH Rpfleger 10, 609). Genügend ist – um nicht sinnlose Zwangsvollstreckungskosten entstehen zu lassen – b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Interventionsgrund.

Rn 4 Er ist gegeben, wenn der Hauptintervenient, der im Erstprozess Nebenintervenient (Streithelfer) einer der Parteien sein kann, die Sache oder das Recht, die den Streit des Erstprozesses bilden, ganz oder tw für sich in Anspruch nimmt. Es genügt, wenn der Hauptintervenient eine durch den Erstprozess in Widerspruch zu dem materiellen Recht beeinträchtigte Rechtsposition be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit.

Rn 7 Ein Haftungsausschluss des Vermieters für den Fall der Veräußerung kann grds vereinbart werden, da § 566a keine Unabdingbarkeitsklausel enthält (aA Lammel § 566a Rz 4 für Wohnraum gestützt auf § 551 IV). Allerdings dürfte eine entspr Formularklausel im Wohnraummietvertrag gegen § 307 verstoßen. Interne Absprachen zwischen Erwerber und Veräußerer binden den Mieter aber i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kaufähnliche Verträge und Umgehungsversuche.

Rn 16 Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 17 Die allgemeinen Wohnverhältnisse der Mietsache (§ 555a Rn 2) werden verbessert, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) die Mieträume selbst oder andere Teile der Mietsache ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) der Qualität nach objektiv verbessert oder wenn Nachteile beseitigt werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung.

Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrechnung vorliegen, die formal und inhaltlich korrekt ist (BGH NJW 13, 1595 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 184/12] Rz 8; NZM 12, 455 [BGH 15.05.2012 - VIII ZR 246/11] Rz 13). Begehrt der Mieter eine Anpassung, kann es nach Sinn und Zweck des § 560 IV (Rn 22) nicht auf die formale und materielle Richtigkeit der Abrechnung ankommen. Für sein Verlange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Form der Kündigung.

Rn 4 Die Kündigung kann formlos erfolgen. § 568 sieht nur für die Wohnraummiete Schriftform vor. Eine konkludente Kündigung wurde zB vom LG Hamburg (ZMR 04, 38) angenommen, wenn der Vermieter erst selbst unwirksam gekündigt hatte und der Mieter später die Rückgabe der Mietsache avisierte. Ist im Mietvertrag die Kündigung durch eingeschriebenen Brief vereinbart (vgl Staud/Emm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 16 Wie Rn 9; vgl auch Porer NZM 05, 489. Gemeinsame Haushaltsführung fordert über den gemeinsamen Aufenthalt in der Wohnung hinaus Mitwirkung, Mitentscheidung und Kostenbeteiligung (BGH ZMR 14, 286; AG Ddorf ZMR 14, 294; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 18, 92). Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, et...mehr

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Teilkündigung / 1 Zulässigkeit

Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn Wohn- und Geschäftsräume oder eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet werden. Wurde die Garage zusammen mit der Wohnung mit einem gemeinsamen Mietvertrag vermietet, so handelt es sich um ein einheitliches Wohnraummietverhältnis. Das hat zur Folge, dass eine Teilkündigung der Garage unzulässig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 10 Die Duldungspflicht gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten (§ 535 Rn 64). Wird die Duldungspflicht verletzt, kommt eine Kündigung nach § 543 I und/oder nach § 573 II Nr. 1 in Betracht (BGH NJW 15, 2417 [BGH 15.04.2015 - VIII ZR 281/13] Rz 17; LG Berlin WuM 16, 736). Der Vermieter ist nicht darauf verwiesen, zunächst – was möglich ist (Rn 11) – auf Duldung zu klagen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Untermiete.

Rn 2 § 540 I 1 zeigt, dass die Untermiete (Drasdo WuM 19, 1) der wichtigste Fall der selbstständigen Gebrauchsüberlassung – zumindest ein einzelner Raum (zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen vgl Bieber jurisPR-MietR 16/2022 Anm 1 zu LG Berlin ZMR 22, 640, str) muss zur alleinigen Benutzung überlassen worden sein – des Mietobjekts an einen Dritten ist (vgl Pauly ZMR 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Garagen.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davor bewahrt werden, dass eine Teilkündigung der Garage ihn veranlasst, auch die W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gegen den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Rückerstattung der Miete zuzüglich Zinsen.

Rn 6 Der Anspruch ist auf die Rückerstattung der im Voraus geleisteten Miete gerichtet; ob der Vermieter diese zwischenzeitlich verbraucht hat, ist hier im Gegensatz zu I 2 unerheblich. Die Höhe der ab Empfang der Vorauszahlungen zu leistenden Zinsen bemisst sich nach dem gesetzlichen Zinssatz aus § 246 (Erman/Jendrek § 547 Rz 4). Bei Veräußerung der Mietsache hat der Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Videoüberwachung.

Rn 47 Eine Videoüberwachung ist allein an Art 6 I f DS-GVO zu messen (BVerwG NJW 19, 2556 [BVerwG 27.03.2019 - BVerwG 6 C 2.18] Rz 47; s.a. Rn 212). Danach muss die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sein, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 545 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht im Wesentlichen § 568 aF. § 545 gilt für alle Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverträge. Für Landpacht gilt als Sonderregelung § 594. Auf Leasingverträge ist § 545 entspr anwendbar (Köln MDR 93, 142 [OLG Köln 16.09.1992 - 19 W 33/92]; offengelassen in BGH NJW-RR 04, 558 [BGH 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Veränderung der Ausstattung.

Rn 125 Der Vermieter ist grds nicht berechtigt, einseitig eine ausdrücklich mit angemietete Ausstattung, zB einen (Breitband-)Kabelanschluss, zu entfernen oder ihn durch eine im Ergebnis gleichwertige Ausstattung zu ersetzen (LG Koblenz IMR 16, 362). Etwas anderes gilt, wenn die Ausstattung modernisiert und in diesem Zuge zulässigerweise ausgetauscht wird. Teil einer geschul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folge eines Verstoßes.

Rn 189 Ist die vereinbarte Miethöhe nichtig, besteht für einen Wohnraummietvertrag – bezogen auf die Mietvereinbarung – Teilnichtigkeit (BGH NZM 05, 944, 946); anstelle der vereinbarten gilt die höchstzulässige Miete (LG Berlin GE 96, 979; Döderlein ZMR 03, 808, 810). Nichtigkeit des gesamten Vertrags würde den beabsichtigten Mieterschutz in sein Gegenteil verkehren und dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beheizung.

Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] Rz 13; NJW 14, 1951 [BGH 22.01.2014 - VIII ZR 391/12] Rz 13). Der Umfang richtet sich nach den Umständen. Außerhalb der Heizperiode (15.9.–15.5. str; aA 30.10.–1.4.) ist zu heizen, wenn die Außentemperatur an drei aufeinander folg...mehr