Rn 16

Den Vorkaufsfall kann auch eine erbrechtliche Gestaltung auslösen, der zu Folge durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung mit bedingtem Übereignungsanspruch nebst weiterer Abreden übertragen wird ohne dass es zeitnah zum dinglichen Eigentumsübergang kommen soll/muss (vgl BGH ZMR 98, 488). Der Vorkaufsberechtigte kann im Einzelfall durch einstweilige Verfügung nach wirksamem Ausüben des Rechts die Eintragung des Erwerbers verhindern, während sog Fremdkörper im Kaufvertrag den Vorkaufsberechtigten gem § 464 II nicht binden (Riecke Hambg GE 00, 36; ders WE 99, H 8, 10). Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts insb für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter kann den Eintritt des Vorkaufsfalles nicht verhindern (§ 465; BGHZ 67, 395). Zu (tw unwirksamen) gestaffelten Kaufpreisabreden dergestalt, dass im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts ein höherer Kaufpreis geschuldet ist vgl KG GE 20, 1427; Walburg AnwZertMietR 10/20 Anm 2 unter Verweis auf §§ 464 I, 454, 577 V und BGH ZfIR 22, 274 = ZMR 22, 458; Omlor JuS 22, 776, Häublein NZM 22, 498.

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