Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIX. Firmenschilder

Rz. 69 Streitigkeiten über die Berechtigung zur Anbringung von Firmenschildern oder über deren Entfernung sind nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kommt es entscheidend auf die Zielrichtung des Antragstellers an. Bei der Geltendmachung des Anspruches auf Entfernung der Schilder ist auf das Beseitigungsinteresse des Vermieters aufgrund optischer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Passivprozesse.

Rn 16 Richtet sich eine Leistungsklage gg Gesamthänder, liegt eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor, sofern die Gesamthänder nur gemeinsam zur Erfüllung in der Lage sind (BGH NJW 00, 291 f [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]; 75, 310 f [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]). Diese Voraussetzung greift bei echten Gesamthandsverbindlichkeiten ein, die – wie der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlassene Sicherungsanordnung.

Rn 12 Gegen den beklagten Mieter muss im Hauptsacheverfahren eine rechtskräftige Sicherungsanordnung ergangen sein; ferner muss die Beibringungsfrist des § 283a II abgelaufen sein (Zö/Vollkommer Rz 8; Börstinghaus/Eisenschmid Rz 31).mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Geltendmachung des geminderten Betrages für die Vergangenheit

Rz. 91 Wird um ausstehende Mietzahlungen oder die Rückzahlung überzahlter Mieten gestritten, bemisst sich der Gegenstandswert nach dem bezifferten Betrag dieser ausstehenden Zahlungen. Dies gilt sowohl für die Rückzahlung der aufgrund der Minderung überzahlten Miete, als auch für die Klage des Vermieters auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Minderungsbeträge.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Urkunden- und Wechselprozess

Rz. 189 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Urkunden- oder Wechselprozess stellt eine eigene Angelegenheit dar. Im Urkundenprozess kann der Rechtsanwalt meist in kurzer Zeit ein vollstreckbares Vorbehaltsurteil erstreiten. Andere Beweismittel, als vorgelegte Urkunden sind dabei nicht zulässig; 592 ff. ZPO. Auch die Echtheit von Urkunden kann vorerst nicht angezweifelt werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183, Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gg mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichteheliche Lebensgefährten und andere häusliche Gemeinschaften.

Rn 17 Zwar steht die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht unter dem Schutz staatlicher Ordnung gem Art 6 I GG, sondern nur unter dem des Art 2 I GG; hinsichtlich der Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gilt aber Gleiches wie für Eheleute (BGH NJW 08, 1959; krit Walker JZ 11, 453, 454). Sofern die herauszugebenden Räume an beide Lebensgefährten vermietet wurden und sie d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Eine Angelegenheit

Rz. 68 Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen – nicht unbedingt zeitgleich erteilten – Auftrages innerhalb desselben Rahmens tätig wurde und zwischen den einzelnen Handlungen oder Streitgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht.[90] § 22 RVG sieht innerhalb dieser Angelegenheit vor, dass bei der Geltendmachung mehrere Ansprüche de...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers, § 34 RVG

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Diese Grenze gilt nur in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überzeugungsmaß.

Rn 15 Die Klage muss wg der nach Rechtshängigkeit fällig werdenden Zahlungsansprüche eine hohe Aussicht auf Erfolg haben. Es kommt also nicht auf die Erfolgsaussichten der Räumungsklage (BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 20; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 11: Räumungsklage aber zumindest zulässig; aA Zehelein WuM 13, 133, 137: auch begründet) oder der ursprünglichen Zahlungsklag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 29 Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rechtsstreit auf Räumung von Wohnraum handelt. Dass ein Mietverhältnis besteht, ist nicht erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch dann, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, dass zwischen den Parteien kein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Erst recht ist die Vorschrift anwendbar, wenn über den Wohnraum ein anderes Vert...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Bestimmung der streitigen Zeit

Rz. 115 Die streitige Zeit ist bei unbefristeten Mietverträgen regelmäßig die Jahresfrist. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein Vertragsende vereinbart ist oder ein Streit über die Dauer der Kündigungsfrist besteht. In der Regel beginnt die streitige Zeit mit der Rechtshängigkeit des Räumungsantrages[136] und beträgt bei unbefristeten Verträgen ein Jahr. Ist ein Vertr...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Auskunft über Anlage

Rz. 76 Der Mieter hat ein Recht auf Auskunft und Nachweis der Anlage der Kaution auf einem gesonderten Konto. Bei der Klage über die Auskunft ist der Wert der Kaution abzüglich eines angemessenen Abschlages anzusetzen. Da das Interesse der späteren Leistungsklage nicht erreicht wird, reicht ¼ des Kautionsbetrages als Streitwert aus.[83] Die Klage auf ordnungsgemäße Anlage de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIII. Haus- und Wohnungsschlüssel

Rz. 73 Um die Schlüssel drehen sich zahlreiche Rechtstreitigkeiten. Der Streit um die erstmalige Herausgabe der Schlüssel bei Mietbeginn richtet sich nach den Regeln der Besitzeinräumung (siehe Rdn 57 f.). Rz. 74 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um Übergabe eines weiteren Schlüssels oder die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel oder die Zustimmung zur Anfertigung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wechselseitige Ausschließung (Alternativansprüche).

Rn 10 In diese Kategorie fallen Ansprüche des Streitverkünders gg Dritte, die anstelle des Bekl alternativ als Schuldner der eingeklagten Leistung oder von Schadensersatz in Betracht kommen. Derartige Konstellationen liegen vor, falls für Baumängel entweder der Bauhandwerker oder der Baubetreuer einzustehen hat (BGHZ 70, 187 = NJW 78, 643), für einen Wasserschaden eine von z...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Eines störenden Mitmieters

Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt wurden, ist noch der 3.5-fac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Gefahr für Leib und Leben.

Rn 4 Dieser (alternative) Verfügungsgrund dient dem Schutz der Person vor körperlicher Gewalt (Art 2 II GG) und kodifiziert die bisherigen Rechtsprechungsgrundsätze (LG Bochum NJW-RR 90, 896 [LG Bochum 09.03.1990 - 5 S 22/90]; LG Braunschweig NJW-RR 91, 832 [LG Braunschweig 21.11.1990 - 3 T 44/90]). Die Gefahr darf nicht ganz unerheblich sein, Lebensgefahr ist aber nicht Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wohnungsinhaber, Vermieter und Untermieter.

Rn 8 Der Wohnungsinhaber, gleichviel ob er Eigentümer oder Mieter ist, hat grds Alleingewahrsam an allen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, auch wenn sie mitgemietet sind (zB bei möbliert gemietetem Zimmer). Der Vermieter, dem ein Betretungsrecht eingeräumt ist, etwa zur Pflege der in seinem Eigentum stehenden Sachen oder zur Erbringung von Dienstleistungen (zB bei Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die hinsichtlich der Räumung von Wohnraum den Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung stark einschränkt. Sie räumt dem Gläubiger wirksamen Rechtsschutz ein, wenn sich durch längeres Weiterverbleiben in der Wohnung die rechtswidrige Lage weiter verfestigt oder der Gläubiger in anderen Rechtsgütern bedroht wird. Die Bestimmu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / L. Wegnahmerecht

Rz. 148 Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung der Wegnahme einer Einrichtung der Mietsache in Anspruch, ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 2 RVG, § 41 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO zu bewerten.[164] Maßgeblich ist damit der Wert den die Sache nach ihrer Entfernung aus der Mietsache hat. Rz. 149 Steht hinter der Wegnahme der Einrichtung ein weiterer Zweck, so kann dieser bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Ersatz von Werbungskosten

Rn. 248 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Ersatz oder die Erstattung von WK ist zu unterscheiden von deren Rückfluss, den sog negativen WK, dazu s Rn 142 ff. Während der Rückfluss von WK darauf beruht, dass der Grund für die Aufwendung ganz oder teilweise weggefallen oder aufgehoben worden ist, setzt die Erstattung von WK das Fortbestehen der Aufwendung voraus. Rn. 249 Stand: EL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Interventionsgrund.

Rn 4 Er ist gegeben, wenn der Hauptintervenient, der im Erstprozess Nebenintervenient (Streithelfer) einer der Parteien sein kann, die Sache oder das Recht, die den Streit des Erstprozesses bilden, ganz oder tw für sich in Anspruch nimmt. Es genügt, wenn der Hauptintervenient eine durch den Erstprozess in Widerspruch zu dem materiellen Recht beeinträchtigte Rechtsposition be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXIV. ReS.

Rn 57 Bei Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, ist die Beschwer nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bemessen (§§ 8, 9). Maßgebend ist die nach dem Vertrag geschuldete Miete. Ein etwaiger höherer objektiver Mietwert oder eine höhere fiktive Marktmiete ist ohne Bedeutung (BGH AGS 20, 286 [BGH 04.02.2020 - VIII ZR 16/19])...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Rz. 62 Sollen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten angepasst werden, so wird der Vermieter sie in einer Zahlungsklage geltend machen. Hier bestimmt sich der Wert nach dem Klageantrag. Begehrt der Mieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen, so ist über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 9 ZPO anzuwenden. Angesetzt wird also der streitige Differenzbetrag zwischen den von den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dritter im Besitz der Mietsache.

Rn 7 Dies ist jeder (Mit-)Besitzer der Mietsache, der nicht im Räumungstitel selbst aufgeführt ist, etwa Ehegatte (AG Hanau NZM 13, 728), Lebensgefährtin (LG Mönchengladbach NJW 14, 950, 951 [LG Mönchengladbach 10.12.2013 - 2 T 62/13]); erwachsene Kinder (Börstinghaus/Eisenschmid Rz 24); Mitglieder von Wohngemeinschaften (Zö/Vollkommer Rz 5), Untermieter (LG Berlin NJW-RR 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entspr Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer Partei im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 23 Wird am AG ein in dessen ausschl Zuständigkeit fallender Anspruch (zB aus Wohnraum-Miete) mit einem Anspruch verbunden, für den die Zuständigkeit wertabhängig ist (zB aus Verletzung des Vermieters durch den Mieter), ist für die Bestimmung der wertabhängigen Zuständigkeit keine Addition der beiden Einzelwerte vorzunehmen, sondern eine isolierte Betrachtung geboten. Werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden. (2) Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung auch gegen einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und de...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXII. Hausordnung

Rz. 72 Bei Streitigkeiten über die Einhaltung der Hausordnung ist für den Vermieter als Antragsteller dessen Interesse an der Einhaltung der Hausordnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Anhaltspunkte sind hier die möglichen Mietminderungen durch andere Mieter oder ggf. notwendige Kosten für die Beseitigung von Schäden. Aus Mietersicht führen V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 11 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit endet die str Zeit mit dem Ablauf; bei unbestimmter Laufzeit endet der Zeitraum mit dem Tag, auf den bei regulärem Verlauf frühestens hätte gekündigt werden können; außergewöhnliche Ereignisse wie eine nicht absehbare fristlose Kündigung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben außer Betracht; bei widerstreitendem Vortrag zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 13 Zuständig ist das Prozessgericht der Räumungsklage (Zö/Vollkommer Rz 9). Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Mieter entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4, ThoPu/Seiler Rz 7). Verfügungsanspruch ist der auf Zahlungsverzug gestützte Räumungsanspruch; Verfügungsgrund sind die aus Abs 3 sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 9 Ist die Räumungsklage gegen den Mieter noch anhängig, dann ist für die Räumungsverfügung gegen den Dritten das Prozessgericht der Räumungsklage zuständig. Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Dritte entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4). Verfügungsanspruch ist der gegen den Dritten bestehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnort.

Rn 3 Nach § 211 Nr 2 ist außerdem das Gericht zuständig, in dem sich die Wohnung der Beteiligten befindet. Zuständigkeitsbegründend ist nur eine gemeinsame Wohnung, auch wenn die Beteiligten innerhalb dieser Wohnung getrennt leben. Das Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts (vgl § 2 I GewSchG) ist nicht erforderlich. Nutzen die Beteiligten 2 abgeschlossene W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergessene Entscheidung.

Rn 28 Hat das Gericht die Entscheidung gem § 283a III vergessen, muss binnen 2 Wochen ein Antrag auf Urteilsergänzung entspr § 321 I gestellt werden. Das gilt auch für Beschlüsse (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Danach bleibt nur die Klage auf Freigabe der Sicherheit gg den (ehemaligen) Mieter (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Die Fristversäumung hat aber keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Art der Sicherheit.

Rn 21 In Betracht kommen deshalb zunächst alle Sicherheiten gem § 232 I BGB. Von den dort aufgezählten Realsicherheiten hat in der Praxis nur die Hinterlegung praktische Bedeutung. Nur wenn der Mieter darlegt und glaubhaft macht, dass sie ihm nicht möglich ist, kann das Gericht gem § 232 II BGB die Stellung einer Bürgschaft anordnen. Hierzu zählt auch die Verpflichtungserklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Angehörige.

Rn 20 Angehörige des Mieters, etwa Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern, die in der Wohnung leben, haben regelmäßig Mit- (§ 866 BGB) bzw Teilbesitz (§ 865 BGB). Der Räumungstitel muss deshalb auch gg sie lauten. Doch bei gesamtschuldnerischer Verurteilung mehrerer Personen genügt es, dass eine der im Titel genannten Personen alleiniger tatsächlicher Besitzer der Räumlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 53. Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr