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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 3 ZPO – Wertfe ... / 53. Duldungsklagen.

Hans-Josef Beumers
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Rn 90

§ 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 138: Abschläge für 6 Monate als dem voraussichtlichen Zeitraum bis zur Erlangung einer vollstreckbaren Entscheidung) s.a. § 8 Rn 67. Für die Duldung einer Handlung ist das Interesse des Klägers an der Vornahme der Handlung maßgeblich (Anders/Gehle/Gehle, ZPO, Anh § 3 Rz 31); für den ReS entscheidet die Belastung des verurteilten Beklagten (BGH NJWE-FER 99, 65; Kobl AnwBl 00, 264 [OLG Koblenz 24.09.1999 - 5 U 545/99]: bei Ortsbesichtigung gering; bei Verurteilung des Vermieters zur Duldung einer Maßnahme des Mieters: dadurch bedingter Wertverlust durch Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks; BGH NJW 19, 2468 [BGH 21.05.2019 - VIII ZB 66/18]:Anbringung eines Transparents an Hausfassade; BGH GE 24, 1142: Einbau eines Treppenlifts und eines behindertengerechtes Bades; BGH GE 21, 570: bei Verurteilung des Mieters zur Duldung der Installation von Rauchwarnmeldern gering). Zu Instandhaltungsmaßnahmen s § 9 Rn 3. Die Duldung der Wegnahme einer Sache ist nach § 6 S 1 mit deren Verkehrswert zu bemessen; bei eingebauten Sachen ist der Verkehrswert nach der Trennung entscheidend (BGH NJW 91, 3221 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 30/91]). Duldung der Zwangsvollstreckung in einen Gegenstand ist wie die Auslieferung einer Pfandsache entspr § 6 S 1 und 2 zu bewerten, dh es entscheidet der Wert der Forderung oder des geringerwertigen Vollstreckungsobjekts (BGH NJW-RR 99, 1080); Zinsen und Kosten sind...

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