Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.2 Kommunikation der Grundsatzerklärung

Die zuvor dargestellte Grundsatzerklärung ist durch die Unternehmensleitung abzugeben[1] Darunter wird allgemein verstanden, dass sie gegenüber den Beschäftigten im Unternehmen kommuniziert sowie öffentlich verfügbar gemacht wird, etwa auf der Internetseite des Unternehmens. Nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist die interne und externe Kommunikation weiterer menschenrechtl...mehr

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LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 2 Welche Sorgfaltspflichten formuliert das neue Gesetz?

Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den Kernelementen der Sorgfaltspflicht des NAP, die wiederum auf dem Due-Diligence-Konzept der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen beruhen. Konkret müssen betroffene Unternehmen ein Management einführen, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.2 Ankündigung der Auditierung

Überraschend und damit nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen sind allenfalls solche Klauseln, die jederzeit und ohne Ankündigung eine Auditierung zulassen. Auditierungsklauseln sollten Formulierungen enthalten, wonach das Audit zu den üblichen Geschäftszeiten und mit einer Vorankündigung mindestens eine Woche vor dem Termin stattzufinden hat. Die in der Literatur allgemei...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.1 Keine überraschenden Klauseln

Da Regelungen zu Menschenrechten und Umweltschutz bereits eine gewisse Verbreitung in Lieferverträgen gefunden haben, wird auch eine Vereinbarung der im LkSG enthaltenen menschenrechtlichen Standards nicht als eine im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB überraschende Klausel anzusehen sein. Eine Klausel wäre allenfalls dann als überraschend zu qualifizieren, wenn das Unternehmen die...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.1 Pflichten der Unternehmen beim LkSG

Das LkSG enthält vereinzelte spezifische Pflichten, die innerhalb des Unternehmens offensichtlich unmittelbar der Geschäftsleitung zugewiesen werden sollen, wie z. B. die Abgabe der Grundsatzerklärung und die regelmäßige, mindestens jährliche Information über die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten. Aber auch darüber hinaus dürfte die Geschäftsleitung im Rahmen der ungesch...mehr

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CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission schlug zum einen eine Regelung zur "Sorgfaltspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung" vor. Hiernach sollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung bei der Ausübung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, die kurz-, mittel- und ...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.1 Allgemeines

Das Beschwerdeverfahren muss für potenziell Beteiligte zugänglich sein[1]. Das Gesetz definiert den Begriff "zugänglich" nicht. Um ihn auszulegen, kann auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückgegriffen werden.[2] Prinzip 31 b) der UN-Leitprinzipien definiert zugänglich sein als: "Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekann...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.4 Bekanntheit

Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen[1]. Dies ist ebenfalls verbunden mit der Zugänglichkeit des Verfahrens; wenn potenziell Betroffene nichts von dem Verfahren wissen, können sie es nicht in Anspruch nehmen. Die Mindestanforderung, die sich aus dem Erfordernis d...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.6 Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Austausch und Dialog fördern

Es braucht Kooperationen, die Dialoge anregen, ohne einzelne Akteure von ihrer Verantwortung zu befreien. "Multi-Stakeholder-Initiativen können dann gut ergänzen, wenn man sie wirklich für den Erfahrungsaustausch nutzt und nicht als Ausrede vorschiebt", erklärt Johannes Blankenbach. Gesetze dürfe man nicht als Ersatz für eigene Sorgfaltspflichten oder gar als Vehikel für Haf...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse gemäß LkSG ist zu berücksichtigen, dass nicht darauf abgezielt wird, wie sich risikobezogene Aspekte der Menschenrechte und Umwelt auf die finanziellen Ergebnisse oder den Ruf eines Unternehmens auswirken. Aus den Risiken resultierende finanzielle Belastungen oder Reputationsschäden liegen nicht im Fokus des Gesetzes. Unternehmen sollen vielmehr eine ne...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3 Übersicht über mögliche Präventivmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen

Im Folgenden sind überblicksartig mögliche Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich einerseits und im Hinblick auf Lieferanten andererseits dargestellt. Die Übersicht umfasst alle in § 6 LkSG genannten Aspekte, fächert diese auf und ergänzt sie um mögliche weitere Maßnahmen. Dennoch kann hier keine Vollständigkeit beansprucht werden, da das verpflichtete Unternehmen st...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Unternehmen, auf die das Lieferkette...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.3 Es gibt keine "sicheren Zulieferer-Länder"

Das LkSG sieht vor, dass eine Risikoanalyse erstellt und bestehende Risiken priorisiert werden dürfen. Kritisch ist die Frage, ob ein Unternehmen Risiken richtig und sorgfältig einschätzen kann. Es gibt Indikatoren dafür, wie es in bestimmten Ländern um Umweltschutz und Menschenrechte bestellt ist. Marokko belegt z. B. auf dem Environmental Performance Index Platz 160 von 180...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD v...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.1 Maßnahmen und Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.2.1 Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines Klima-Plans

Die in den Trilog-Verhandlungen gefundene Einigung auf die – im LkSG bislang nicht vorgesehene – Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines "Klima-Plans" ist im Grundsatz auch in den nachfolgenden politischen Verhandlungen erhalten geblieben. Die der CSDDD unterfallenden Unternehmen müssen künftig einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels annehmen und umsetzen, m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.1 Finaler Stand: Inkrafttreten der CSDDD im Juli 2024

Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD hatte sich auf EU-Ebene durchaus schwierig gestaltet. Zwar hatten die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt, damals war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthielten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasste ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.2 Umsetzung der CSDDD in nationales Recht erfolgt durch eine Änderung des LkSG

In Deutschland wird die Umsetzung der CSDDD aller Wahrscheinlichkeit nach – wie bereits eingangs erwähnt – im Wege einer entsprechenden Änderung des LkSG erfolgen. Übergangsfristen für die Anwendung der CSDDD Für welche Unternehmensgruppen welche weitergehenden Übergangsfristen gelten, war bereits Bestandteil der Trilog-Verhandlungen zur CSDDD. Geeinigt hatte man sich hier auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.1 Katalog der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Folgende menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sollten nach dem Katalog des § 2 LkSG betrachtet werden: Menschenrechtliche Risiken: Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.2 Grundlegende Veränderung der Geschäftstätigkeit innerhalb der Lieferkette

Der 2. Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse auch auf Ebene der mittelbaren Zulieferer wird in § 5 Abs. 4 LkSG geklärt. Eine Risikoanalyse ist folglich dann anlassbezogen durchzuführen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 2.3 Ausgestaltung und Umsetzung der Dokumentation nach LkSG

Bezüglich der konkreten Umsetzung haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die entsprechende Dokumentation im Unternehmen abzubilden: Digitale Plattformen und Software: Unternehmen können spezielle Softwarelösungen oder digitale Plattformen nutzen, die speziell für das Management von Lieferkettenrisiken und die Dokumentation der Sorgfaltspflichten entwickelt wurden. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.1 Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Ausgehend von den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 hat sich die Diskussion um gesetzliche Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Aus dem unverbindlichen Konzept der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfalt entlang der Lieferkette ist ein rechtlich verbind...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2 Systematische Lieferantenüberprüfung

Nachdem die Anforderungen an die Lieferanten in Form eines Verhaltenskodexes formuliert wurden, gilt es sicherzustellen, dass dieser von ihnen eingehalten wird. Besonders Unternehmen mit vielen Lieferanten behalten mit einer systematischen Lieferantenüberprüfung den Überblick. Für die Überprüfung gibt es eine Reihe an Instrumenten, die von der Nachweisprüfung bis zur Durchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1 Verhaltenskodex für Lieferanten

Ein Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein wichtiges Instrument für eine Zusammenarbeit, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung ausrichtet. Er verpflichtet Zulieferbetriebe und Partner vertraglich, soziale und ökologische Standards in ihren Produkten und Rohstoffen zu gewährleisten. Der Kodex sollte auf die zentralen Rahmenwerke zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5 Mustertext eines Verhaltenskodexes für Lieferanten

Mit dem Verhaltenskodex legt das Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten fest. Er bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten von Lieferanten. Üblicherweise adressiert der Verhaltenskodex Direktlieferanten. Das Unternehmen kann jedoch von Direktlieferanten fordern, ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Einstieg in das nachhaltige Lieferkettenmanagement

Ziel eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist es, negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu beheben oder zumindest zu minimieren sowie eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern. Dafür ist eine Betrachtung aller Wertschöpfungsschritte von Waren und Dienstleistungen unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten notwendig: von d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3 Der deutsche Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Transparenzstandard, der 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt wurde. Er kann von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierten Unternehmen und solchen, die ihre Stakeholder) über ihre unternehmeri...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1 Die CSR-Richtlinie: Der Europäische Einstieg in die Nachhaltigkeit

Die Idee, Nachhaltigkeitsaspekte und -risiken immer mehr in das wirtschaftliche Handeln einzubeziehen, hat ihren Ausgangspunkt im Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015. Dort manifestierte sich auf politischer Ebene die Einsicht, dass eine Transformation der Wirtschaftsweise hin zu weniger klimawirksamen Emissionen und zu mehr Nachhaltigkeit dringend geboten sei. Dafür ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung / 1 Bereiche und Formen der Überwachung

Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere dem "Internet der Dinge", lass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sorgerecht / 1.2 Nichteheliche Geburt des Kindes

Bei einem nichtehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu,[1] es sei denn, die Mutter hat mit dem Vater bereits vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben. Die gemeinsame Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder vor einem Notar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (Abs. 1a)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die durch den europäischen Gesetzgeber initiierte CSR-Richtlinie soll Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen Versicherungsunternehmen gehören, dazu zu verpflichten, ausführlich über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und somit eine höhere Transparenz hinsichtlich der unternehmerischen Betätigungen herzustellen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verweismöglichkeit (Abs. 1a Satz 2) und entsprechende Anwendung (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die nichtfinanzielle Erklärung kann entweder in den LB integriert oder in einen separaten Bericht ("nichtfinanzieller Bericht") ausgelagert werden (Böcking, DB 2017, M5). Bei einer integrierten Darstellung können die nichtfinanziellen Informationen entweder an verschiedenen Stellen im LB oder aber gebündelt in einem eigenen Abschnitt gegeben werden (Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung einbezogen. Rz. 1021 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung, bei der sich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 106 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 1 stellt die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den in der Norm bezeichneten Tatmitteln, zB im JA und im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (s. Rz. 98 ff.) unter Strafe. Der Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" ist weit gefasst, aber dennoch iSv. Art. 103 Abs. 2 GG hinr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr