Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S1, 11–104 mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3.3 Kindergeldfälle (Abs. 2a)

Rz. 12 Nach § 38 Abs. 2a S. 1 FGO ist in Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG (Kindergeld) das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder hilfsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzprinzip). Eine plausible Wohnsitzangabe des Klägers ist vor dem Hint... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.2 Restitutionsklage, § 580 ZPO

Rz. 7 Die Restitutionsklage soll verhindern, dass die Autorität des Gerichts und das Vertrauen in die Rechtsprechung beeinträchtigt wird, wenn rechtskräftige Urteile nicht überprüft werden können, obwohl ihre Grundlagen erschüttert sind (BVerfG, Beschluss v. 24.10.2017, 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12). Die Restitutionsgründe sind in § 580 ZPO abschließend aufgezählt. Die Resti... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / IV. Opfereigenschaft und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 5 Der Beschwerdeführer muss zudem substantiiert behaupten können, Opfer einer Konventionsverletzung geworden zu sein. Die Opfereigenschaft ist dann zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer von einer Handlung oder Unterlassung einer Vertragspartei selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (Art. 34 EMRK).[43] Weder eine actio popularis noch eine abstrakte Normenkontro... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Gehörsrüge

Rz. 285 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.74: Gehörsrüge An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________-GmbH – Klägerin – gegen _________________________-GmbH – Beklagte – rügen wir die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Mit Urt. v. _________________________ hat das Amtsgericht _________________________ die Klage... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / B. Checkliste: Menschenrechtsbeschwerde

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 6. Sachentscheidung der Kammer

Rz. 30 Wird keine gütliche Einigung erzielt und gibt der beklagte Konventionsstaat keine einseitige Anerkennungserklärung ab, geht das Verfahren in die streitige Phase über, die Parteien werden zur Stellungnahme aufgefordert (vgl. Rdn 29) und es ergeht eine Entscheidung in der Sache. Hierzu kann die Kammer die Parteien zu weiterem Vortrag auffordern und eine mündliche Verhan... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / I. Dauer

Rz. 34 Genaue Aussagen zur Verfahrensdauer lassen sich nur schwerlich treffen. Die Verfahrensdauer bei zulässigen Beschwerden, über die der Gerichtshof auch in der Sache urteilt, beträgt erfahrungsgemäß ca. zwei bis drei Jahre. Verfahren, die bereits zur Unzulässigkeit einer Beschwerde führen, dauern durchschnittlich 15 bis 30 Monate.[184] Der Gerichtshof ist nach eigenen An... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 5. Gütliche Einigung

Rz. 29 Eine gütliche Einigung gem. Art. 39 EMRK und Art. 62 VerfO ist grundsätzlich jederzeit während des Verfahrens möglich. Zu Beginn des Jahres 2019 hat der Gerichtshof jedoch testweise eine neue Verfahrensweise eingeführt. Danach wird den Parteien innerhalb von 12 Wochen nach Zustellung einer Beschwerde an den betroffenen Konventionsstaat die Möglichkeit eröffnet, eine g... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[187] Auch wenn eine Beschwerde erfolglos ist, ist der Beschwerdeführer nicht zur Erstattung von Kosten verpflichtet, die bei dem Konventionsstaat, gegen den sich die Beschwerde richtet, angefallen sind. Stellt der EGMR eine Rechtsverletzung fest, muss der beklagte Konventionsstaat hingegen die not... mehr

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§ 6 Asylrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Asylrecht ist ein Sonderregime des Migrationsrechts. Es regelt das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen für den Schutzstatus von Menschen, die aufgrund der Bedingungen und Gefahren in ihrem Herkunftsstaat in Deutschland Schutz suchen. Während das Aufenthaltsrecht in seinen Voraussetzungen für die Erteilung oder Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Wesen... mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Das Recht auf Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Bündel an unterschiedlichen Regelungsaspekten, das aufgrund der Verquickung mit dem Asylgesetz und dem Ergebnis eines Asylverfahrens und dem damit einhergehenden Zusammenspiel zwischen Ausländerbehörde... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 3 Parteifähigkeit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer Träger der in der EMRK gewährleisteten Rechte ist oder sein kann.[26] Dazu zählen gem. Art. 34 EMRK grundsätzlich jede natürliche Person (unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter),[27] nicht-staatliche Organisationen (klassischerweise juristische Personen[28]) sowie Personengruppen (Gruppierungen ohne eigene ... mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 4 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.1 Splittingverfahren

Ehegatten, die im VZ nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen von § 26 EStG für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllen, sind grundsätzlich vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wahl der Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten die Regelungen des Splittingverfahrens auch für Lebenspartner. A... mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.3 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger... mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 153 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[194] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[195] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf d... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg... mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen

Die Auswirkungen, die das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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ESRS: Begriffsbestimmungen / Auswirkungen

Die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Die Auswirkungen können tatsächlic... mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Nachhaltigkeitsaspekte

Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates[1]. mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Glaubwürdige Stellvertretende

Personen mit hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener Interessenträger aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, indigene Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "... mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v... mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-... mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.1 Inhaltliche Prüfpflicht

Rz. 1 Große Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen öffentlichen Interesses mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben, sind derzeit gem. der RL 2014/95/EU[1] (kurz NFRD) verpflichtet, Informationen im Zusammenhang mit fünf Mindestbelangen der Nachhaltigkeit offenzulegen.[2] Zu diesen Mindestbelangen gehören Umwelt-, Sozial- und ... mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er... mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1)

Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden einmalig in eckigen Klammern angegeben. Sie entsprechen der offizi... mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä... mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 50 Neben den strukturellen und formalen Vereinfachungen sind Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Tab. 2 zusammengefasst. mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Verhältnisse

Rz. 42 Gegenstand der unrichtigen Wiedergabe oder des Verschleierns sind die Verhältnisse einer KapG. Der Begriff der Verhältnisse umfasst alle tatsächlichen Umstände, Vorgänge, Daten und Schlussfolgerungen jeder Art, die für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und wegen der Einbeziehung des Lageberichts auch der voraussichtlichen Entwicklung des Unt von Bedeutung se... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion.

Rn 5 Verstößt das von das ROM I berufene Vertragsrecht gg wesentliche Grundsätze des deutschen oder europäischen Rechts, insb Grund- oder Menschenrechte, so muss das entscheidende deutsche Gericht eine Ergebniskorrektur vornehmen (dazu Art 6 EGBGB Rn 18). Bsp für Verstöße s Art 6 EGBGB Rn 20. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Maultzsch Rz 15). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsächl... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insbesondere die Grundrechte (S 2).

Rn 13 Bei den Grundrechten handelt es sich um besonders hervorgehobene Wertentscheidungen der Verfassung (MüKo/Sonnenberger Rz 46). Jeder Verstoß gg sie tangiert den op (BGHZ 120, 34; BTDrs 10/504, 44), weshalb der Gesetzgeber in 2 auf das Merkmal der ›Offensichtlichkeit‹ (dazu Rn 1) verzichtet hat. Unter 2 fallen neben dem GG und den Länderverfassungen auch völkerrechtliche... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Internationales Recht.

Rn 36 Die internationalen Vereinbarungen des Arbeitsvölkerrechts binden unmittelbar nur die vertragsschließenden Staaten. Nach Ratifizierung der Vereinbarung ist durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit auch unmittelbar subj Rechte der Bürger begründet werden, wie zB durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.50 (Art 11 und 14)... mehr