Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung (vgl. Rz. 1a) oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanzi...mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz besteht. K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang

Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren stand auch Mitte des Jahre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschreibung des Geschäftsmodells (Abs. 1)

Rz. 2 § 289c Abs. 1 HGB fordert eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells, was zuvor schon Gegenstand der Lageberichterstattung war, denn letztlich fordert eine Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschl. Geschäftsergebnis und Lage der Ges. gem. § 289 Abs. 1 HGB bereits eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells. Dies wurde durch § 289c Abs. 1 HGB auf die nic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] der EU präzi...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.2 Bekenntnis abgeben und Referenzinstrumente nennen

In der Grundsatzerklärung verpflichten sich die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte. Hierbei sollten sie sich gezielt an internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, bspw. völkerrechtliche Verträge, Übereinkommen, Vorschriften, Grundsätze, Richtlinien, Standards und Bestimmungen, zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bzgl. der Einha...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.5 Schulungen darstellen

Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die en...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 4 Verankerung der Grundsatzerklärung in der Unternehmenskultur

Die Integration der Grundsatzerklärung in die Unternehmenskultur erfordert mehr als nur ihre formale Einführung. Es geht darum, sie zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensidentität zu machen, damit sie in den täglichen Abläufen und in der Denkweise der Mitarbeitenden verankert wird. Dies bedeutet, dass die Erklärung nicht nur als Dokument betrachtet wird, sondern al...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VS

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.1 Beschreibung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Das Unternehmen sollte knapp und präzise die relevanten Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorstellen. Es benennt zudem die spezifischen Funktionen oder Positionen innerhalb des Unternehmens, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Darüber hinaus werden Informationen zu Schulungen der Arbeitnehmer in Geschäftsbereichen mit einer besonderen ...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.3 Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegende...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.1 Vorbereiten, Bestand analysieren und als Ausgangspunkt nutzen

Um eine effiziente Entwicklung der Grundsatzerklärung zu gewährleisten, ist es ratsam, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. Viele Unternehmen haben bereits relevante Elemente für die Grundsatzerklärung in vorhandenen Richtlinien und Verfahren integriert, etwa im Bereich Compliance, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Lieferantenmanagement. Diese sollt...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.6 Grundsatzerklärung verabschieden und kommunizieren

Nach Abschluss aller Konsultationen mit relevanten externen Gruppen (bspw. Fachexperten, Geschäftspartnern, potenziell Betroffenen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen) sowie den internen Funktionen, die am Erstellungsprozess beteiligt waren oder Teil der internen Freigabeprozesse sind, wird die Grundsatzerklärung fertiggestellt. Anschließend wird sie der obersten Füh...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.7 Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etablieren

Laut § 6 Abs. 5 LkSG ist die Grundsatzerklärung als Präventionsmaßnahme einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss v 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die Nichtberücksichtigung zusammenlebender Eltern in § 24b EStG begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Weder liege eine Benachteiligung von Ehe und Familie vor noch sei das Gebot der Best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu...mehr

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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Grundlage für Verantwortung in der Lieferkette

Viele Großkonzerne und auch kleinere und mittelständische Unternehmen sehen sich heute mehr denn je herausgefordert und sind motiviert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in ihrer Lieferkette gerecht zu werden. Ein beträchtlicher Teil der Umweltbelastungen oder sozialer Ungerechtigkeiten wird nämlich entlang der Lieferkette verursacht. Eine Fokussierung auf die Lief...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitneh...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um einen Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 23 § 315b HGB-E führt eine neue Verpflichtung für MU ein, die nicht von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts befreit sind. Diese Pflicht besteht darin, den Konzernlagebericht, um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Diese Regelung setzt Art. 29a Abs. 1 Unterabs. 2 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung um. Die Verpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der EGMR ist kein Organ der EU, sondern des > Europarat . Der Sitz befindet sich in Straßburg (> Frankreich). Die Richter genießen bei der Ausübung ihres Amtes die Vorrechte und Immunitäten, die in Art 40 der Satzung des Europarats und den aufgrund dieses Artikels geschlossenen Übereinkünften vorgesehen sind (vgl Art 51 Europäische Menschenrechtskon...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL und § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. p der MwStSystRL in nationales Recht um. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Allerdings verwendet § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – im Gegensatz zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. p MwStSystRL – den Begriff der "ordnungsgemäß anerk...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / c) Ansicht des EGMR: Diskriminierungsverbot genießt Vorrang vor Testierfreiheit

Die vorgenannte Ansicht kann sich auf jüngere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen, der, anders als der BGH, das Diskriminierungsverbot gem. Art. 14 EMRK höher als die Testierfreiheit gewichtet.[54] Eine Diskriminierung liegt nach dem EGMR vor, wenn Personen in vergleichbarer oder rechtserheblich ähnlicher Lage unterschiedlich behandelt wor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. SASB-Standards

Tz. 39 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) (eine US-Organisation) wurde im Jahr 2011 gegründet und seine ursprüngliche Zielsetzung war, dass US-börsennotierte Unternehmen zu einer integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach SASB-Standards verpflichtet werden sollen. Seine Ausrichtung war also vor allem auf den US-Kapitalmarkt...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 3.4 Vertrauensurlaub

Der Maßstab ist immer das Bundesurlaubsgesetz: Der Mindesturlaubsanspruch muss immer gewährt werden. Vertraglich sollte eine Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erfolgen, da sichergestellt sein muss, dass der gesetzliche Mindesturlaub (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) gem. dem Bundesurlaubsgesetz vom Vertrauensurlaub nicht umfasst wird. Vertrauensurlaub sollte si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit als strategischer Faktor

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeitende eine zentrale Rolle und ist für Unternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Familienfreundliche Maßnahmen sind längst nicht mehr nur ein Zusatzangebot, sondern ein wichtiger Bestandteil von Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und nachhaltiger Personalpolitik. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig mög...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr