Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für Fernsehempfang

Rz. 47 Zur Beurteilung der mietrechtlichen Probleme des Fernsehempfangs sind mehrere rechtliche Ebenen zu betrachten: verfassungsrechtliche Ebene, europarechtliche Ebene, mietvertragliche Ebene. Rz. 48 Verfassungsrechtliche Ebene Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen ... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 8.2.1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Offenlegungssäule zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Darlegung von Richtlinien, Einbindungsprozessen und konkreten Maßnahmen beziehen. Für den Einkauf sind alle drei unmittelbar relevant, da sie zentrale Aspekte eines verantwortungsvollen Lieferantenmanagements und menschenrechtlicher Sorgfalt in der Beschaff... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.1 Fachkenntnis

Die erforderliche Fachkenntnis bezieht sich in erster Linie auf die Anforderungen des LkSG. Die Person(en) müssen diese Fachkenntnis nicht originär besitzen. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen aufgrund ihrer Vorbildung mitbringen, die Kenntnisse mit der Bestellung und unmittelbar auf diese folgend zu erwerben. Hierzu kann auch externer Rechtsrat herangezogen werden. Außer... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenver... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / Zusammenfassung

Überblick Der deutsche Gesetzgeber hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deutschen sowie internationalen Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Deutschland und i. d. R. mindestens 1.000 Mitarbeitern trifft. Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes beginnt bei der Ro... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.7 Verhaltenskodex für die Mitarbeiter

Rz. 40 Bereits nach den EBA-Leitlinien zur internen Governance aus dem Jahr 2011 sollte die Geschäftsleitung hohe ethische und fachliche Standards ausarbeiten und fördern, um insbesondere Reputationsrisiken und operationelle Risiken zu begrenzen.[1] Vor diesem Hintergrund hatte die deutsche Aufsicht im Entwurf der vierten MaRisk-Novelle aus dem Jahr 2012 von den Instituten z... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.3 Konsistenz mit anderen Vorgaben

Rz. 57 Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Übergangspläne gut in die Geschäftsstrategien integriert sind und mit ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ihrem ICAAP, ihrem Risikomanagementrahmen und ihrer öffentlichen Kommunikation abgestimmt sind und Maßnahmen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Institutes enthalten, di... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.2 Berichterstattung und Offenlegung

Rz. 402 Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)[1] und mit Unterstützung des "Sustainability Accounting Standards Boards" (SASB)[2] hat die SD-M GmbH in Frankfurt als Anbieter für nichtfinanzielle Nachhaltigkeits-Daten seit 2010 globale Standards für wesentliche Nachhaltigkeitsindikatoren ("Sustainable Development Key Performan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Wechselwirkungen zwischen den ESG-Risiken

Rz. 39 Die Umweltrisiken und die sozialen Risiken sind eng miteinander verknüpft. Zum Beispiel bringt die kontinuierliche Verschlechterung der Umweltbedingungen erhöhte soziale Risiken mit sich, wenn klimabedingte physische Veränderungen oder Wasserstress (benachteiligte) Teile eines geografischen Gebietes und (bereits benachteiligte) Bevölkerungsgruppen betreffen. Umweltdeg... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Eine zentrale Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (LkSG) dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, wurde ein EU-weites Pendant erst durch die CSDDD im Jahr 2024 verabschiedet. Das LkSG trat zum 1.... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.4.1 Erstellung durch den Vorstand

Die CSR-Richtlinie 2014/95 wurde in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt.[1] Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 ist die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für bestimmte PIEs vorgeschrieben. Beim Ausweis und bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung resultieren aus deutscher Sic... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das LkSG hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische Risikomanagementsystem auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialrisiken abzielen müsst... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4 HGB erfassen den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung (vgl. Rz. 1a) oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanzi... mehr

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EU-Taxonomie – Anforderunge... / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz besteht. K... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren stand auch Mitte des Jahre... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschreibung des Geschäftsmodells (Abs. 1)

Rz. 2 § 289c Abs. 1 HGB fordert eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells, was zuvor schon Gegenstand der Lageberichterstattung war, denn letztlich fordert eine Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschl. Geschäftsergebnis und Lage der Ges. gem. § 289 Abs. 1 HGB bereits eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells. Dies wurde durch § 289c Abs. 1 HGB auf die nic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.2 Bekenntnis abgeben und Referenzinstrumente nennen

In der Grundsatzerklärung verpflichten sich die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte. Hierbei sollten sie sich gezielt an internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, bspw. völkerrechtliche Verträge, Übereinkommen, Vorschriften, Grundsätze, Richtlinien, Standards und Bestimmungen, zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bzgl. der Einha... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.5 Schulungen darstellen

Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die en... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 4 Verankerung der Grundsatzerklärung in der Unternehmenskultur

Die Integration der Grundsatzerklärung in die Unternehmenskultur erfordert mehr als nur ihre formale Einführung. Es geht darum, sie zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensidentität zu machen, damit sie in den täglichen Abläufen und in der Denkweise der Mitarbeitenden verankert wird. Dies bedeutet, dass die Erklärung nicht nur als Dokument betrachtet wird, sondern al... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.1 Beschreibung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Das Unternehmen sollte knapp und präzise die relevanten Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorstellen. Es benennt zudem die spezifischen Funktionen oder Positionen innerhalb des Unternehmens, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Darüber hinaus werden Informationen zu Schulungen der Arbeitnehmer in Geschäftsbereichen mit einer besonderen ... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.3 Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegende... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.1 Vorbereiten, Bestand analysieren und als Ausgangspunkt nutzen

Um eine effiziente Entwicklung der Grundsatzerklärung zu gewährleisten, ist es ratsam, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. Viele Unternehmen haben bereits relevante Elemente für die Grundsatzerklärung in vorhandenen Richtlinien und Verfahren integriert, etwa im Bereich Compliance, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Lieferantenmanagement. Diese sollt... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.6 Grundsatzerklärung verabschieden und kommunizieren

Nach Abschluss aller Konsultationen mit relevanten externen Gruppen (bspw. Fachexperten, Geschäftspartnern, potenziell Betroffenen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen) sowie den internen Funktionen, die am Erstellungsprozess beteiligt waren oder Teil der internen Freigabeprozesse sind, wird die Grundsatzerklärung fertiggestellt. Anschließend wird sie der obersten Füh... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.7 Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etablieren

Laut § 6 Abs. 5 LkSG ist die Grundsatzerklärung als Präventionsmaßnahme einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. E... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss v 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die Nichtberücksichtigung zusammenlebender Eltern in § 24b EStG begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Weder liege eine Benachteiligung von Ehe und Familie vor noch sei das Gebot der Best... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Anreize für mehr Nachhaltig... / 2 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Grundlage für Verantwortung in der Lieferkette

Viele Großkonzerne und auch kleinere und mittelständische Unternehmen sehen sich heute mehr denn je herausgefordert und sind motiviert, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auch in ihrer Lieferkette gerecht zu werden. Ein beträchtlicher Teil der Umweltbelastungen oder sozialer Ungerechtigkeiten wird nämlich entlang der Lieferkette verursacht. Eine Fokussierung auf die Lief... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitneh... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um einen Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 23 § 315b HGB-E führt eine neue Verpflichtung für MU ein, die nicht von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts befreit sind. Diese Pflicht besteht darin, den Konzernlagebericht, um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Diese Regelung setzt Art. 29a Abs. 1 Unterabs. 2 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung um. Die Verpflich... mehr