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Compliance

Dr. Lisa Möllenbeck, Dr. Anna-Lena Glander
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Begriff

Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können diese Verstöße sehr vielfältig sein. Insbesondere fallen Regelungen, deren Verletzung mit Strafen oder anderen Sanktionen bedroht ist, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen interne Richtlinien unter Compliance. Compliance ist essenziell, da eine sogenannte Non-Compliance erhebliche Konsequenzen haben kann: Kommt es zu einem Compliance-Verstoß mit Unternehmensbezug, drohen verschiedene negative Konsequenzen, insbesondere, wenn ein Unternehmen keine geeigneten Compliance-Maßnahmen ergriffen hat. Die Verletzung bestimmter Normen und behördlicher Auflagen kann mit Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, mit Strafen nach dem Strafgesetzbuch, mit nebenstrafrechtlichen Vorschriften in Spezialgesetzen und mit Gewinnabschöpfung geahndet werden. Wegen der Verletzung von Aufsichts- und Sorgfaltspflichten können auch nicht unmittelbar tatbeteiligte Personen mit Führungs-, Aufsichts- oder Kontrollverantwortung (z. B. Geschäftsführung oder Compliance-Beauftragte) sanktioniert werden. Entsprechende Konsequenzen bei Compliance-Verstößen mit Unternehmensbezug können vor diesem Hintergrund insbesondere sein: Sanktionierung der verantwortlichen natürlichen Personen (bei Aufsichtsverschulden z. B. auch der Geschäftsleitung oder des Compliance-Beauftragten), Sanktionierung des Unternehmens (z. B. im Wege der Verbandsgeldbuße oder durch Ausschluss von öffentlichen Aufträgen), Schadensersatzansprüche, arbeitsrechtlic...

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