Rz. 96

Neben dem Rahmenwerk zur Berichterstattung wurde eine Hilfestellung für die Überprüfung erstellt. Diese richtet sich an die Interne Revision, externe Experten oder Assurance-Dienstleister. Ziel der Assurance Guidance ist, eine wirksame Überprüfung zu ermöglichen, um so die Risikoprozesse der Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte zu verbessern. Das Dokument enthält praktische Hilfestellung in Bezug auf mögliche Nachweise und notwendige Kompetenzen. Prüfungshandlungen und damit mögliche Nachweise für die Aussagen, die das Unternehmen trifft, können z. B. eine Medienanalyse, Interviews mit Mitarbeitern oder der Austausch mit einer lokalen NGO sein. Auf diese Weise kann der Assurance-Dienstleister in Erfahrung bringen, ob es evtl. Verstöße gegen Menschenrechte gab oder ob die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens tatsächlich durchgeführt wurden. Beispiele für notwendige Kompetenzen sind Unabhängigkeit, eine kritische Grundhaltung und Unvoreingenommenheit.[1]

[1] Vgl. Shift & Mazars, Guidance Part II: Assurance of Human Rights Performance and Reporting, 2017, S. 10 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge