Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen, auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) anwendbar ist, müssen ein Beschwerdeverfahren anbieten. Das bedeutet, dass Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden muss, auf eine Verletzung ihrer Menschenrechte oder das unmittelbare Bevorstehen einer solchen Verletzung hinweisen zu können. Das gilt sowohl für Verletzungen im eigenen Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.1 Allgemeines

Das Beschwerdeverfahren muss für potenziell Beteiligte zugänglich sein[1]. Das Gesetz definiert den Begriff "zugänglich" nicht. Um ihn auszulegen, kann auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückgegriffen werden.[2] Prinzip 31 b) der UN-Leitprinzipien definiert zugänglich sein als: "Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.4 Bekanntheit

Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen[1]. Dies ist ebenfalls verbunden mit der Zugänglichkeit des Verfahrens; wenn potenziell Betroffene nichts von dem Verfahren wissen, können sie es nicht in Anspruch nehmen. Die Mindestanforderung, die sich aus dem Erfordernis d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 8 Schutz von Beschwerdeführern

Unternehmen müssen Beschwerdeführer davor schützen, dass sie Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Beschwerde ausgesetzt werden. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Beschwerdeführer, also alle Personen, die in der Lieferkette eines Unternehmens in Verbindung mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in ihren Menschenrechten betroffen sind. Es umfasst also neben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)

Rz. 22 Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigene Beleg...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Auswirkungen

Die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Die Auswirkungen können tatsächlic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Glaubwürdige Stellvertretende

Personen mit hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener Interessenträger aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, indigene Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen

Die Auswirkungen, die das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Nachhaltigkeitsaspekte

Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates[1].mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.7 Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Die EU-Richtlinie 2014/95 definiert Anforderungen an die künftige Sozial- sowie Umweltberichterstattung. Für eine verbesserte Transparenz von nichtfinanziellen Informationen sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Vorgaben formulieren. Dies betrifft zunächst nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist davon auszugehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie wirken sich guter Arbei... / 4.1 Säulen im Nachhaltigkeitsrating

Nachhaltigkeitsratings basieren i. d. R. auf 2 Säulen: unternehmenseigene Informationen, externe Informationsquellen. Beispiele für unternehmenseigene Informationen sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte, Pressemitteilungen, Informationen von der Unternehmenswebsite sowie alle anderen Informationen, die vom Unternehmen selbst den Nachhaltigkeitsagenturen zur Verfügung gestell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Seit Anfang 2023 greift in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unternehmen müssen Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten genau prüfen und auf Verbesserungen hinwirken. Um einem Greenwashing-Verdacht vorzubeugen, sind im Risikomanagement neue Strategien gefragt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besagt: Je direkter ein Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.2 Blindspots von Audits können gefährlich werden

Die meisten Audits sind nicht explorativ. Das heißt, die Standards beruhen auf geschlossenen Fragen, die es abzuhaken gilt. Das funktioniert dann gut, wenn man weiß, was passieren kann. Allerdings ist das kaum zu leisten, denn selbst fundierte Audits haben einen bestimmten Fokus und können nie alles abdecken. Wer sich auf Sozialaudits verlässt, übersieht möglicherweise die R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.5 Unternehmen, die Rohstoffe abnehmen, tragen Verantwortung

Wer große Mengen Rohstoffe abnimmt, könne zudem in der Zusammenarbeit mit Lieferanten darauf einwirken, Menschenrechte und Umweltschutzstandards zu achten. Dabei ist allerdings Vorsicht angebracht: Denn üben Unternehmen zu viel Druck aus, ohne selbst Verantwortung mitzutragen, führt dies unter Umständen erst recht zu Verstößen und Korruption. "Unrealistische Erwartungen könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.6 Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Austausch und Dialog fördern

Es braucht Kooperationen, die Dialoge anregen, ohne einzelne Akteure von ihrer Verantwortung zu befreien. "Multi-Stakeholder-Initiativen können dann gut ergänzen, wenn man sie wirklich für den Erfahrungsaustausch nutzt und nicht als Ausrede vorschiebt", erklärt Johannes Blankenbach. Gesetze dürfe man nicht als Ersatz für eigene Sorgfaltspflichten oder gar als Vehikel für Haf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.3 Es gibt keine "sicheren Zulieferer-Länder"

Das LkSG sieht vor, dass eine Risikoanalyse erstellt und bestehende Risiken priorisiert werden dürfen. Kritisch ist die Frage, ob ein Unternehmen Risiken richtig und sorgfältig einschätzen kann. Es gibt Indikatoren dafür, wie es in bestimmten Ländern um Umweltschutz und Menschenrechte bestellt ist. Marokko belegt z. B. auf dem Environmental Performance Index Platz 160 von 180...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse gemäß LkSG ist zu berücksichtigen, dass nicht darauf abgezielt wird, wie sich risikobezogene Aspekte der Menschenrechte und Umwelt auf die finanziellen Ergebnisse oder den Ruf eines Unternehmens auswirken. Aus den Risiken resultierende finanzielle Belastungen oder Reputationsschäden liegen nicht im Fokus des Gesetzes. Unternehmen sollen vielmehr eine ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.2 Grundlegende Veränderung der Geschäftstätigkeit innerhalb der Lieferkette

Der 2. Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse auch auf Ebene der mittelbaren Zulieferer wird in § 5 Abs. 4 LkSG geklärt. Eine Risikoanalyse ist folglich dann anlassbezogen durchzuführen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.2 Ankündigung der Auditierung

Überraschend und damit nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen sind allenfalls solche Klauseln, die jederzeit und ohne Ankündigung eine Auditierung zulassen. Auditierungsklauseln sollten Formulierungen enthalten, wonach das Audit zu den üblichen Geschäftszeiten und mit einer Vorankündigung mindestens eine Woche vor dem Termin stattzufinden hat. Die in der Literatur allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.2 Vertragsstrafen: wirkungsvolles Präventionsmittel

Vertragsstrafen bzw. pauschalierter Schadensersatz sind bislang in der Praxis im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verhaltenspflichten unüblich. Die Rechtsprechung unterwirft Vertragsstrafen in AGB einer strengen Prüfung lässt insbesondere bei Pflichtverstößen, die den Vertragspartner nicht unmittelbar beeinträchtigen, allenfalls sehr geringe Vertragsstrafen zu. Pauschali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.1 Keine überraschenden Klauseln

Da Regelungen zu Menschenrechten und Umweltschutz bereits eine gewisse Verbreitung in Lieferverträgen gefunden haben, wird auch eine Vereinbarung der im LkSG enthaltenen menschenrechtlichen Standards nicht als eine im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB überraschende Klausel anzusehen sein. Eine Klausel wäre allenfalls dann als überraschend zu qualifizieren, wenn das Unternehmen die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / a) Pflichten

Aus der CSRD folgt die Pflicht, in einem ESG-Reporting offenzulegen, wie sich ihre Aktivitäten auswirken auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Mitarbeiter. Dazu gehören z.B. Aspekte wie der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder Fragen der Unternehmensethik. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nach dem Lieferkettenso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [11] am 1.7.1998 sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719 bis 1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen.[12] Die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder wurde der der ehelichen vollständig angeglichen.[13] So wurde das bisher geltende Erbrecht nichtehelicher Kinder grundlegend revidier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.3 Verantwortung für die Lieferkette und das Umfeld

Die Karl Knauer-Gruppe pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Lieferanten. Es wurden bisher keine Missstände hinsichtlich Arbeitsbedingungen oder Menschenrechten festgestellt. Korrekte Bedingungen gelten als Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Darüber hinaus pflegt Karl Knauer eine offene und transparente Beziehung zu seinen Lieferanten und kauft überwiege...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1.3 Die europäische Ebene

Was heißt das aus Sicht der europäischen Union? Auf europäischer Ebene zielen die Mitgliedsstaaten nicht nur auf die "Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen" [1], sondern auch auf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist erstmals 2011 als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.2 Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit zu fördern. Die GRI Sustainability Reporting Standards werden auch von zahlreichen Unternehmen in Deutschland genutzt. So verwendeten 83 % der DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 die GRI-Standards.[1] Die hohe Akzeptanz belegen der Einbezug von GRI-Kriterien in den Deutsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 6 Literatur

Rz. 16 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht durch die Asylpakete II und III, ZFSH/SGB 2016, 520. Dietz, "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer, NVwZ – Extra 15/2019, 1. ders., Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberlei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.2 Ansätze für Präventionsmaßnahmen

Fordern verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auf, Vereinbarungen bzgl. Präventionsmaßnahmen zu unterzeichnen, sollten diese stets sicherstellen, dass diese realistisch und ausgewogen sind. Zulieferer sollten vorsichtig sein, wenn sie Zusicherungen geben, über die sie keine Kenntnisse oder Kontrolle haben. Sie sollten hierbei auch bedenken, dass sie oftmals selbst nur be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist vor allem auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. mi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016 S. 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Brandmayer, 50 Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Zusammenarbeit in der... / 7 Wo erhalte ich als KMU weitere praktische Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen?

In vielen Fällen wird die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen auch für das Management der eigenen Prozesse von KMU hilfreich sein, weil sie: damit Risiken frühzeitig erkennen und proaktiv angehen können; einen Wettbewerbsvorteil erzielen können, insbesondere bei der Geschäftsentwicklung mit vom LkSG verpflichteten Kunden; sich die Verhandlungen mit ihren Kunden e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.2 Der Schutz durch Art. 8 MRK

Rz. 53 An übergeordneten Rechtsvorschriften bedarf bei der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau des Weiteren bei auch zu Wohnzwecken genutzten Räumen der Berücksichtigung von Art. 8 EMRK. [1] Nach dem Abs. 1 – dieser von allen deutschen Behörden und Gerichten zu beachtenden Vorschrift[2] – hat jede Person das Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer ...mehr