Fachbeiträge & Kommentare zu Menschenrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 35 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum 2. Justizmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Der neu eingefügte § 580 Nr 8 ZPO, der eine Restitutionsklage zulässt, wenn das Urt auf einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Verletzung der EMRK beruht, gilt nicht für vor dem 31.12.0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 1067 ff ZPO

Rn 1 Das 11. Buch der ZPO enthält die vom deutschen Gesetzgeber für notwendig erachteten Umsetzungs- und Begleitvorschriften zu den von der EU erlassenen Rechtsakten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (heute Art 67 IV und 81 AEUV). Der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Regelungen wäre es dienlich, diese im allgemeinen Verfahrensrecht zu verorten, zB Zustellu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 2.5 Stellenwert von CSR in der Deutschlandpolitik

Das Thema CSR hat erst im Frühjahr 2008 Bedeutung für die Politik in Deutschland gewonnen. Im gleichen Jahr formierte sich unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein nationales CSR-Forum mit dem Ziel der Entwicklung einer nationalen CSR-Strategie. Am 6.10.2010 wurde vom Bundeskabinett die nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.2 ISO 26000: Erster international anerkannter Referenzstandard zum ganzheitlichen CSR Management

Die internationale Norm, die 2011 als DIN-Norm in das deutsche, 2021 in das europäische Normenwerk aufgenommen wurde, stellt den ersten, im internationalen Konsens entwickelten Leitfaden für ein systematisches CSR-Management dar. Ihre Inhalte wurden von zahlreichen nationalen, branchenspezifischen, aber auch internationalen Initiativen aufgegriffen. So wurden sowohl die OECD...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 2.3 Definitionen von (Corporate) Social Responsibility

Die Europäische Kommission fasste einst die Definition "sozialer" Verantwortung von Unternehmen im Grünbuch 2001 wie folgt zusammen: "[…] ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren".[1] Ein völlig neues und deutlich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 4.1 Dimensionen des CSR-Managements

Dem ganzheitlichen CSR-Ansatz der ISO 26000 folgend ist die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung eine Aufgabe, die das gesamte Unternehmen zu durchziehen hat. Um erforderliche Aktivitäten für die unterschiedlichen Bereiche, bspw. für die Personalarbeit, ableiten zu können, sollten Unternehmen sich zunächst bewusst machen, was der genaue Gegenstand von CSR-Management ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 2.1 Ebenen gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen

Das 4-Stufen-Modell von Archie B. Carroll, das als eines der ersten CSR modellhaft zu beschreiben versuchte, zeigt eine Hierarchie unternehmerischer Verantwortlichkeiten. Als notwendig wird dabei die Verantwortung zur Unternehmenssicherung, also das Erzielen von Gewinnen, angesehen. Notwendig im Sinne einer unbedingten Verpflichtung ist darüber hinaus die Verantwortung von U...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 2.2 Begriffsklärung: Corporate (Social) Responsibility (CSR) oder ESG?

Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbes. privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse. Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisation...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 6.1.1 Circular Economy in der Praxis

Ein zentrales Ziel von C&A ist es, bis 2028 rund 70 % des Produktportfolios nach zirkulären Designprinzipien auszurichten. Das heißt: Produkte sollen so gestaltet sein, dass sie langlebig, reparierbar, recycelbar oder biologisch abbaubar sind. Bereits 2022 konnte ein Anteil von 11 % erreicht werden – ein signifikanter Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständig zirkulär...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zudem tragen in Deutschland zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen bereits dazu bei, dass insbesondere die sozial und ökologisch orientierten Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden. Im sozialen Bereich zählen hierzu vor allem die Genfer Konventionen zum Schutz der Menschenrechte, die Unfallverhütungsvorschriften, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie weitere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.2.2 Geschützte Menschenrechte nach CSDDD

Im Bereich Menschenrechte geht es um tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen infolge einer Verletzung ("abuse") von 16 bestimmten Menschenrechten aus den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Rechte des Kindes sowie den ILO-Kernarbeitsnormen. Die übrigen Menschenrechte aus den o. g. internation...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.10 Offensichtliche rechtswidrige, besonders schwerwiegende Beeinträchtigung sonstiger Menschenrechte (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG)

Definition: Die Auffangklausel der Nr. 12 ist aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit schwierig zu fassen. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, vor offensichtlich rechtswidrigen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Individualrechten nicht die Augen zu verschließen. Für die Verbindung mit dem betreffenden Unternehmen ist dabei im Einklang mit den UN-Leitprinzip...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz

Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositionen, die durch die im Anhang des LkSG au...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 2 Hintergrund: Zugang zu Abhilfe ist in den UN-Leitprinzipien vorgesehen

Das Beschwerdeverfahren geht, wie alle Pflichten des LkSG, zurück auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.[1] Die UN-Leitprinzipien sind eine Reihe von Grundsätzen, die das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und den Menschenrechten betreffen. Sie gliedern sich in drei Säulen. Die dritte Säule trägt den Titel "Zugang zu Abhilf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 3.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

In den 3 Vorschlägen für die CSDDD war der inhaltliche Schutzbereich im Detail jeweils unterschiedlich definiert. Allen Vorschlägen gemein war bereits, dass infolge der CSDDD mit einer gewissen Erweiterung des Schutzbereichs zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für Umweltaspekte sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Klima-Plans: Im Vorschlag der EU-Kommission ging es um (p...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.2 Ansätze für Präventionsmaßnahmen

Fordern verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auf, Vereinbarungen bzgl. Präventionsmaßnahmen zu unterzeichnen, sollten diese stets sicherstellen, dass diese realistisch und ausgewogen sind. Zulieferer sollten vorsichtig sein, wenn sie Zusicherungen geben, über die sie keine Kenntnisse oder Kontrolle haben. Sie sollten hierbei auch bedenken, dass sie oftmals selbst nur be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 2 Mindestschutz nach der Taxonomie-Verordnung

Die zeitlich erste konkrete Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgte eher durch die Hintertür. Um bei eine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform klassifizieren zu können, muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO auf der 3. Prüfstufe der Mindestschutz beachtet werden. Als mindestens zu schützen führt die EU die o. g. Menschenrechte auf. Die Taxonomie-Verordnung ist Kern d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 1.3 Exkurs: OECD-Leitsätze und minimum safeguards

Auf globaler Ebene gibt es ebenfalls neue Entwicklungen. Bereits seit 2011 enthalten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen über verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln international anerkannte, rechtlich allerdings unverbindliche Standards für die menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 1 Grundlage der Sorgfaltspflichten

Mit dem LkSG macht der Gesetzgeber Unternehmen konkrete Vorgaben wie sie ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachkommen sollen. Dabei erfolgt nach § 2 LkSG sowie in Anlage 2 eine abschließende Aufzählung der zu beachtenden internationalen Vereinbarungen. Bei den aufgeführten Vereinbarungen kommt es nicht da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 3 Hilfen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Um die Betriebe in diesem Prozess zu unterstützen und sie auf die gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten, stehen verschiedene Informationsangebote zur Verfügung: Auf dem zentralen Informationsportal Wirtschaft & Menschenrechte gibt es einen Über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.1 Schutz für Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber

Eine Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass beide vorsehen, dass Personen Hinweise geben können und gegen Benachteiligung aufgrund der Hinweise geschützt sind. Dieser Schutz ist im HinSchG detailliert geregelt und ausdifferenzierter als im LkSG. Das HinSchG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen vor, die aufgrund einer Meldung Nachteile erlitten haben. Darü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 6 Schritt 3 der Risikoanalyse: Risikobewertung

Sind die jeweiligen branchen- und länderspezifischen Risiken identifiziert, müssen diese im Hinblick auf die unternehmensspezifische Situation bewertet werden. Zur Bewertung der identifizierten Risiken können die Kriterien Schwere der Verletzung und Eintrittswahrscheinlichkeit herangezogen werden. Schwere der Verletzung Im ersten Schritt sind Faktoren zu definieren, die festle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 1 Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Berichte über Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. Für Betriebe wird es daher immer wichtiger, sich präventiv mit den Herausforderungen in ihren Lieferketten zu befassen. Aber auch bei Kunden und Investoren steigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.2 Blindspots von Audits können gefährlich werden

Die meisten Audits sind nicht explorativ. Das heißt, die Standards beruhen auf geschlossenen Fragen, die es abzuhaken gilt. Das funktioniert dann gut, wenn man weiß, was passieren kann. Allerdings ist das kaum zu leisten, denn selbst fundierte Audits haben einen bestimmten Fokus und können nie alles abdecken. Wer sich auf Sozialaudits verlässt, übersieht möglicherweise die R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.1 Inhalt der Grundsatzerklärung

In der Grundsatzerklärung ist gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 1 LkSG aufzuführen, wie das Unternehmen das Risikomanagement in den maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert[1], die Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer durchführt[2], die präventiven Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und hinsichtlich der unmittelbaren Zulieferer gestaltet und d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Die Sorgfaltspflichte... / 5 Sorgfaltspflichten außerhalb von Deutschland

Auch in anderen Ländern gibt es bereits gesetzliche Regelungen zur Sorgfaltspflicht. Zudem ist ein europäisches Gesetz geplant: Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Der Vorschlag umfasst neben dem Schutz von Menschenrechten auch Umweltaspekte und soll einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 8 Schutz von Beschwerdeführern

Unternehmen müssen Beschwerdeführer davor schützen, dass sie Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Beschwerde ausgesetzt werden. Dies bezieht sich grundsätzlich auf alle Beschwerdeführer, also alle Personen, die in der Lieferkette eines Unternehmens in Verbindung mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in ihren Menschenrechten betroffen sind. Es umfasst also neben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 5.2 Keine expliziten Regelungen bei der CSDDD

Die umstrittenen Vorschläge zur expliziten Regelung von Pflichten der Geschäftsleitung im Hinblick auf Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsaspekte haben sich im Zuge der Verhandlungen nicht durchgesetzt und sind damit vom Tisch. Das ändert aber nichts daran, dass die Geschäftsleitung im Rahmen ihrer allgemeinen Compliance-Pflicht verpflichtet sein wird, die Vorgaben der in da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSDDD: Die EU-Lieferkettenr... / 6.1 Keine zivilrechtliche Haftung beim LkSG

Der deutsche Gesetzgeber hat die Frage, inwieweit Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eine Haftung des Unternehmens begründen können, offen gelassen und explizit geregelt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem LkSG keine zivilrechtliche Haftung begründet. Eine unabhängig vom LkSG begründete zivilrechtliche Haftung bleibt abe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.5 Unternehmen, die Rohstoffe abnehmen, tragen Verantwortung

Wer große Mengen Rohstoffe abnimmt, könne zudem in der Zusammenarbeit mit Lieferanten darauf einwirken, Menschenrechte und Umweltschutzstandards zu achten. Dabei ist allerdings Vorsicht angebracht: Denn üben Unternehmen zu viel Druck aus, ohne selbst Verantwortung mitzutragen, führt dies unter Umständen erst recht zu Verstößen und Korruption. "Unrealistische Erwartungen könn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.2 Informationsquellen

Zur Ermittlung der Risiken können unter anderem nachfolgende externe Quellen herangezogen werden: CSR Risiko-Check: branchen-, produkt- und länderspezifische Risiken (Angebot der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung)[1] Business and Human Rights Resource Center[2] Human Rights and Business Country Guides[3] Webseiten und Berichte zivilgesellschaftlicher oder Regierungsorganisa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.2 Vertragsstrafen: wirkungsvolles Präventionsmittel

Vertragsstrafen bzw. pauschalierter Schadensersatz sind bislang in der Praxis im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verhaltenspflichten unüblich. Die Rechtsprechung unterwirft Vertragsstrafen in AGB einer strengen Prüfung lässt insbesondere bei Pflichtverstößen, die den Vertragspartner nicht unmittelbar beeinträchtigen, allenfalls sehr geringe Vertragsstrafen zu. Pauschali...mehr