Rz. 25

ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinschaften sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentlichen Themen an einer zentralen Stelle in der Berichterstattung zu bündeln (§ 4 Rz 13); für die Angaben gem. ESRS 2 SBM-3 besteht demgegenüber das Wahlrecht, die einschlägigen Angaben zu betroffenen Gemeinschaften im Abschnitt zu diesen themenbezogenen Angabepflichten zu tätigen (ESRS S3.6).

 

Rz. 26

Um die Angabepflichten des ESRS 2 SBM-2 ("Interessen und Standpunkte der Interessenträger") im Kontext des ESRS S3 zu erfüllen, ist darzustellen, wie die Ansichten, Interessen, Rechte und Erwartungen der wesentlichen betroffenen Gemeinschaften in der Unternehmensstrategie und im Geschäftsmodell berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass einerseits darzustellen ist, ob bzw. wie die auf betroffene Gemeinschaften entfallenden Auswirkungen in die Entwicklung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells Eingang finden, andererseits, wie Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell auch laufend im Hinblick auf diese Auswirkungen angepasst werden (ESRS S3.AR3). Hervorgehoben wird auch die Berücksichtigung von menschenrechtsbezogenen Fragestellungen i. A. bzw. der Rechte von indigenen Völkern im Speziellen, auf die in den Darstellungen dezidiert einzugehen ist (ESRS S3.7).

 

Praxis-Beispiel EnBW – "Im Dialog mit unseren Stakeholdern"[1]

„Unsere Stakeholder

Der kontinuierliche Austausch mit unseren internen und externen Stakeholdern ist ein wichtiges Element bei der Gestaltung und Ausrichtung unserer Unternehmensaktivitäten. Zu den wichtigen Stakeholdergruppen zählen (in alphabetischer Reihenfolge) Aktionäre und Kapitalmarkt, Gesellschaft, Kommunen und Stadtwerke, Kund*innen, Lieferanten und Geschäftspartner, Mitarbeiter*innen und Bewerber*innen, Politik und Medien sowie Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Die Erwartungen unserer Stakeholder fließen bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und bei geschäftlichen Entscheidungen mit ein. Gleichzeitig treten wir auf Basis transparenter Informationen mit relevanten Stakeholdern in einen kritisch-konstruktiven Austausch über die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente, zuverlässige und nachhaltige Gestaltung von Infrastruktur. Im Rahmen dieses Dialogs ist uns auch die Auseinandersetzung mit kritischen Meinungen wichtig, zum Beispiel bei Veranstaltungen unserer Stiftung Energie & Klimaschutz. Nach unserer Überzeugung nehmen durch den offenen und respektvollen Austausch von Erkenntnissen und Perspektiven das wechselseitige Verständnis, gesellschaftliche Akzeptanz und Vertrauen weiter zu. Darüber hinaus können zentrale Entwicklungen und Schlüssel- oder Risikothemen frühzeitig identifiziert werden – der Stakeholderdialog trägt daher mit zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. So werden wir diesen Dialog weiter intensivieren – mit besonderem Fokus auf die Themen Energie- und Mobilitätswende, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.”

 

Rz. 27

Betroffene Gemeinschaften sind bei der Wesentlichkeitsanalyse als besonders wichtige Gruppe der Stakeholder zu berücksichtigen (ESRS S3.7). Da es in vielen Fällen nicht möglich sein wird, mit den unmittelbar betroffenen Mitgliedern dieser betroffenen Gemeinschaften in Austausch zu treten, werden häufig Interessenvertretungen oder andere Stellen, welche deren Bedürfnisse und Sichtweisen repräsentieren können, in die Analyse einbezogen werden müssen. Gem. ESRS S3.AR4 wird empfohlen, nicht nur die Ergebnisse der Analysen, sondern auch die im Vorfeld erhobenen Sichtweisen selbst in der Berichterstattung offenzulegen. Diese betroffenen Gemeinschaften werden in der Darstellung mitunter weiter untergliedert werden können: Dies wird insbes. dann geboten sein, wenn unterschiedliche Auffassungen oder individuelle Interessen einzelner Untergruppen der betroffenen Gemeinschaften zutage treten.

 

Praxis-Beispiel Deutsche Bank[2]

 
  Wie wir uns engagieren Erwartungen der Interessengruppe Aktivitäten 2021
Gesellschaft

Persönliche Treffen und Telefonate

Umfragen

Veranstaltungen und Konferenzen

Mitglied- und Partnerschaften

Beteiligung an öffentlichen Debatten

Veröffentlichungen

Digitale Kommunikation

Hotlines
Regulierungs- und Aufsichtsbehörden erwarten von uns, dass wir über robuste Steuerungs- und Kontrollsysteme für ESG- und insbesondere Klimarisiken verfügen. Die Gesellschaft erwartet von uns, dass wir unternehmerische Verantwortung übernehmen und uns für den Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft einsetzen. Dazu gehört, dass wir unser Engagement in CO2-intensiven Branchen überdenken und eine aktive Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einnehmen. Das schließt ebe...

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