In vielen Fällen wird die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen auch für das Management der eigenen Prozesse von KMU hilfreich sein, weil sie:

  • damit Risiken frühzeitig erkennen und proaktiv angehen können;
  • einen Wettbewerbsvorteil erzielen können, insbesondere bei der Geschäftsentwicklung mit vom LkSG verpflichteten Kunden;
  • sich die Verhandlungen mit ihren Kunden erleichtern können, wenn sie selbst die Anforderungen an ein robustes sorgfaltspflichtenbezogenes Risikomanagementsystem verstehen.

Unabhängig vom LkSG gibt es Sorgfaltserwartungen (z. B. aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, sowie den VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte), die sich auch an KMU richten.

Zur Unterstützung aller Unternehmen in diesem Bestreben hat die Bundesregierung u. a. den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte etabliert, welcher sie kostenfrei, vertraulich und individuell zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt berät und ihnen dabei hilft, ihr Handeln umwelt- und sozialverträglich zu gestalten:

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