Die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ist für jedes Unternehmen ein individueller und fortwährender Prozess, den es regelmäßig zu prüfen und zu verbessern gilt. Checklisten allein können diesen Prozess nicht umfänglich abbilden. Die Gesetzesbegründung (z. B. zu § 3 LkSG) nennt einschlägige Leitfäden, die für die praktische Umsetzung relevant sind. Auf www.wirtschaft-menschenrechte.de finden sich eine Reihe weiterer Unterstützungsangebote zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Weiterhin werden zurzeit im Rahmen der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte praxisorientierte Handlungsanleitungen im Multistakeholder-Prozess zu allen Sorgfaltspflichten erarbeitet, die ab Sommer 2022 zusätzlich zur Verfügung stehen. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung werden fortlaufend geprüft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge