Die EU-Kommission hat am 23.2.2022 einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthält. Eine EU-weite Regelung wird zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen, zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen.

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