Rz. 5

Das Unternehmen hat sich im Rahmen seines Reportings zumindest mit den in § 289c Abs. 2 HGB benannten Aspekten auseinanderzusetzen. Die Norm benennt über die spezifischen Umweltbelange hinaus Aspekte, die auch für den HR-Bereich von hoher Relevanz sind: Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Auswahl der zu behandelnden Materien ist, weil ja zumindest die in der Vorschrift benannten Aspekte zu behandeln sind, ggf. unter Risikogesichtspunkten unternehmensspezifisch zu erweitern. Die Reihenfolge der Darstellung der Themen ist im Übrigen nicht zwingend.

Das Gesetz nennt zu den einzelnen Belangen beispielhaft verschiedene möglicherweise relevante Berichtsinhalte. Das ist hilfreich, weil die Beispiele die Unternehmen an die Thematik heranführen und ihnen eine gewisse Orientierung bieten. Der Zusatznutzen der ebenfalls zu Orientierungszwecken seitens der EU-Kommission herausgegebenen unverbindlichen Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung hält sich demgegenüber in Grenzen (Mitteilung der Kommission, Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen – Methode, ABl EU v. 5.7.2017, 2017/C 215/01; Scheid/Müller, DStR 2017, 2240, 2240). Sie geben – neben den Beispielen des § 289c Abs. 2 HGB, zum Teil überlappend – exemplarisch folgende Berichtsansätze

zu den Umweltbelangen: Umweltverschmutzung, Energieverbrauch, Nutzung und Schutz natürlicher Ressourcen, Entsorgungsmanagement, Umweltauswirkungen des Transports, der Verwendung und der Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen, Entwicklung ökologischer Produkte und Dienstleistungen,
zu den Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, die aus Gründen der Praktikabilität zusammen dargestellt werden können: Geschlechterdiversität und andere Diversitätsaspekte (Alter, sexuelle Ausrichtung, Religion, Behinderung, ethnische und nationale Herkunft, etc.; ggf. gesondert vorzulegendes Diversitätskonzept), spezifische Unfall-, Krankheits-, Verletzungsrisiken, Mitarbeiterfluktuation, Anzahl der Beschäftigten mit Behinderungen, Ansprüche auf Elternzeit, Quote der Teilzeitbeschäftigten, durchschnittliche Zahl an Schulungsstunden pro Jahr und Mitarbeiter, "Humankapital-Management einschließlich des Managements von Umstrukturierungen und Themen wie Laufbahnentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit, Vergütungssysteme und Schulungen", "Gewerkschaftsbeziehungen", "Beziehungen zu Verbrauchern, einschließlich Themen wie Verbraucherzufriedenheit, Barrierefreiheit, Produkte mit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher", "Auswirkungen auf schutzbedürftige Verbraucher", "verantwortungsvolles Marketing", "verantwortungsvolle Forschung", "Beziehungen zu Gemeinschaften, unter anderem mit Blick auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung lokaler Gemeinschaften",
zur Achtung der Menschenrechte: Vorfälle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und diesbezügliche Verfahren, spezifische Gefahrenlagen bezogen auf die Geschäftstätigkeit und Lieferantenbeziehungen, Präventionsmaßnahmen bezogen auf Menschenhandel, Ausbeutung, prekäre Beschäftigung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit, Barrierefreiheit von Räumlichkeiten, Unterlagen und Websites für Menschen mit Behinderungen, Achtung der Vereinigungsfreiheit, und
zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung: Konzepte, Verfahren und Standards wie ein fraud-spezifisches Compliance Management System, ein spezifisches Risk Assessment, Kontrollverfahren und eingesetzte Ressourcen, Schulungen, Einsatz von Whistleblowing-Systemen.

Hervorgehoben wird in den Leitlinien ferner allgemein der Themenbereich der Überwachung der Lieferkette und spezifisch der Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Die bislang konsultierten ESRS für die zukünftige CSRD-Berichterstattung beziehen sich auf folgende Themenbereiche und enthalten damit auch viele, bereits in der bisherigen Berichterstattung relevante Aspekte:

Querschnittsnormen

ESRS 1 Allgemeine Grundsätze (Konzepte und Prinzipien für die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsberichten)
ESRS 2 Allgemeine Offenlegungsanforderungen für Strategie, Unternehmensführung und Wesentlichkeitsbewertung (übergreifend)

Umweltbelange

ESRS E1 Klimawandel (Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf den Klimawandel, Anstrengungen im Hinblick auf Pariser Klimaabkommen und das 1,5°-Klimaziel, Vorhaben und Möglichkeiten zur Anpassung des Geschäftsmodells)
ESRS E2 Verschmutzung (Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden, lebenden Organismen, Nahrungsressourcen, Maßnahmen zum Umweltschutz)
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Wasser und Meere (inkl. Schutzmaßnahmen, Wassernutzung, Abwasser etc.)
ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme (Beitrag der Unternehmenstätigkeit zu Zielen des EU Green Deal (insb. EU-Biodiversitätsstrategie für 2030), den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung,...

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