Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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zfs 08/2019, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1) Markierungen in der Fahrbahn einer Straße in der Form von Pfeilen sind Vorschriftszeichen gem. § 41 StVO, die in der Form von Allgemein-Verfügungen gem. § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG die Benutzung der Straße regeln (vgl. BVerwG zfs 2004, 139; BVerwG zfs 1993, 288; Haus, in: Haus/Zwerger "Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 3", 2. Aufl., § 53); die Zeichen 209 und 297 ordnen in ...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / 3 Anmerkung:

Für den Rechtsanwalt stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob er gegenüber seinem Mandanten von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen kann, wenn sein Mandant die Anwaltsvergütung, die nicht notwendig bereits fällig sein muss (s. Offermann-Burckart, in: Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019, § 50 Rn 80 m.w.N.), nicht zahlt. Das Thür. OLG hat sich hier mit einem ...mehr

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zfs 08/2019, Prüffrist des ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken belegt, dass der in Kfz-Haftpflichtsachen tätige Rechtsanwalt auch die Rechtsprechung zu der Frage kennen sollte, wann eine Versicherung in Verzug ist. Den Prozessbevollmächtigten des Kl. war dies offensichtlich nicht bekannt. Es ist nicht verständlich, warum die Klägervertreter auf das Schreiben der Versicherung vom 30.10.2018, wonach ih...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Rechtsfolgen für das reguläre Mandat

Rz. 62 Das reguläre Amt des bisher bestehenden Betriebsrats endet, wenn die Einheit, für die er gewählt wurde, im Zuge der Zusammenfassung ihre Identität verliert. Bei einer Eingliederung verliert der eingegliederte Betrieb seine Identität, während der aufnehmende Betrieb seine Identität wahrt. Deshalb endet bei einer Eingliederung das reguläre Mandat des für den eingeglieder...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 3. Inhalt des Mandats

a) Übergangsmandat aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 41 Der Betriebsrat bleibt im Amt und führt die Geschäfte in seiner bisherigen personellen Zusammensetzung und Mitgliederstärke weiter. Es scheiden nicht etwa diejenigen Betriebsratsmitglieder wegen Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder Verlust der Wählbarkeit aus, die einer abgespaltenen Einheit angehören...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Restmandat

Rz. 33 Im Unterschied zum Übergangsmandat soll das Restmandat dem Betriebsrat das Recht sichern, "im Fall der Betriebsstilllegung oder einer anderen Form der Auflösung des Betriebs durch Spaltung oder Zusammenlegung die damit zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der Arbeitnehmer, wie insbesondere die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach §§ 111 ff BetrVG , ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Umstrukturierungen ohne Auswirkungen auf die betriebliche Ebene

Rz. 77 Unternehmensbezogene Änderungen ohne Auswirkungen auf die betriebliche Ebene führen nicht zum Übergangsmandat. Die betriebliche Identität ist nicht tangiert. Das reguläre Mandat des Betriebsrats besteht fort. Beispiel Ein Betrieb eines Unternehmensträgers geht auf einen anderen Rechtsträger über, sei es durch Gesamtrechtsnachfolge in Umwandlungsfällen nach dem UmwG, se...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Umstrukturierung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 84 Auch der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Betriebsführung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG sowie die Auflösung von Gemeinschaftsbetrieben kann Folgen für das Mandat des Betriebsrats haben. a) Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebs aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene Rz. 85 Wenn ein bereits zuvor bestehender Betrieb als Gemeinschaftsbetrieb weit...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 134 Allein die Übertragung von Betrieben auf ein Unternehmen, das eine Kollektivvereinbarung nach § 3 BetrVG abgeschlossen hat, hat keine Auswirkung auf das Mandat der für diese Betriebe gewählten Betriebsräte.[152] Das gilt sowohl für die Übertragung durch Einzel- als auch durch Gesamtrechtsnachfolge. Die Übertragung allein ohne Änderungen auf betrieblicher Ebene tangie...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolge

Rz. 75 Geht der Betrieb infolge der Betriebsstillegung unter, endet das reguläre Mandat des Betriebsrats. § 21b BetrVG regelt die Entstehung des Restmandats. Dem Betriebsrat stehen aufgrund seines Restmandates die Beteiligungsrechte zu, die einen funktionellen Bezug zur Betriebsstilllegung aufweisen.[89] Das sind insbesondere die nach §§ 111 ff. BetrVG. Selbst nach Beendigung...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Kühn/Rudolph/Rupp, EBRG, 2014 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Auflage 2013 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017 Bachner, Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung, AiB 2012, 725 Bachner, Das Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag nach Betriebsübergang und übertragender Umwandl...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) mit Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 87 Durch die Errichtung eines neuen Gemeinschaftsbetriebs aus bisher eigenständig geführten Betrieben mehrerer Unternehmen unter Abschluss einer Führungsvereinbarung oder gemäß der Vermutungsregel in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG können die Ursprungsbetriebe ihre Identität verlieren mit der Folge, dass das reguläre Amt der Betriebsräte endet. Auch bei der Errichtung des Gemein...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Sonderfall: Atypische Betriebsstrukturen

Rz. 62 In atypischen Betriebsstrukturen ist es möglich, dass der Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats nicht den Grenzen des unionsrechtlich zu bestimmenden Betriebes entspricht. Dies hat keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Betriebsrats, sofern sich dessen Zuständigkeit über den vollen Bereich des unionsrechtlich definierten Betriebes erstreckt. So ist, sofern in e...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Einleitung

Rz. 150 Umstrukturierungen sind in vielen Unternehmen heute an der Tagesordnung. Betriebe und Unternehmen werden zusammengelegt bzw. verschmolzen, gespalten, veräußert, in Konzerne eingebunden oder wieder herausgelöst. Umstrukturierungen können sich auf Unternehmensebene, auf betrieblicher Ebene oder auf beiden Ebenen abspielen, die Konstellationen sind vielfältig. Rz. 151 Si...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene

Rz. 90 Allein die Beendigung der Führungsvereinbarung als solche muss noch keinen Einfluss auf die betriebliche Ebene haben. Hat es keine Auswirkungen, bleibt das reguläre Betriebsratsamt unberührt. Das ist etwa der Fall, wenn einer von mehreren Arbeitgebern den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb alleine weiterführt, z.B. weil die übrigen Arbeitgeber ihren Geschäftsbetrieb (etwa...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolgen für das Betriebsratsmandat (Übersicht)

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 51 Das Restmandat ist vom Betriebsrat in der personellen Zusammensetzung auszuüben, die derjenigen bei Beendigung des regulären Mandats entspricht.[59] Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Betriebsuntergangs durch Spaltung. War zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder bereits unter die vorgesehene Größe gesunken, führen die verbleibenden Betriebsratsmitgl...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

Rz. 254 Auch bei Betriebsänderungen, über die ein Interessenausgleich wirksam vereinbart worden ist, ist der Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ist die Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitg...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) im Übergangsmandat

Rz. 102 Der Betriebsrat bleibt im Übergangsmandat nach § 21a BetrVG im Amt. Das Übergangsmandat ist Vollmandat. Es berechtigt den Betriebsrat auch, Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat zu entsenden. Die Umstrukturierung lässt daher den Entsendebeschluss des Betriebsrats, der das Übergangsmandat ausübt, unberührt.[109] Bei der Umstrukturierung in Form der Zusammenfassung mit un...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Der Betrieb als Organisationsbasis des Betriebsrats

Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Tätigkeit und das Bestehen des Betriebsrats ist der Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz beruht auf der Annahme einer ausschließlich betriebsbezogenen Interessenvertretung durch die gewählten Repräsentanten der betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu knüpft es die Zuständigkeit des Betriebsrats an die Identität desjenigen...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Übergangsmandat

aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 41 Der Betriebsrat bleibt im Amt und führt die Geschäfte in seiner bisherigen personellen Zusammensetzung und Mitgliederstärke weiter. Es scheiden nicht etwa diejenigen Betriebsratsmitglieder wegen Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder Verlust der Wählbarkeit aus, die einer abgespaltenen Einheit angehören.[42] Durch eine A...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Restmandat

aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats Rz. 51 Das Restmandat ist vom Betriebsrat in der personellen Zusammensetzung auszuüben, die derjenigen bei Beendigung des regulären Mandats entspricht.[59] Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Betriebsuntergangs durch Spaltung. War zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder bereits unter die vorgesehene Größe gesun...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Dauer

Rz. 52 Die Ausübung des Restmandats ist in zeitlicher Hinsicht nicht beschränkt. Es dauert solange an, bis die dem Restmandat zuzuordnenden Aufgaben abgeschlossen sind,[63] spätestens mit der Amtsniederlegung des letzten Betriebsratsmitglieds.[64]mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / dd) Kosten

Kosten und Verdienstausfall für die Ausübung des Restmandats trägt der Arbeitgeber des untergegangenen Ursprungsbetriebs.[68]mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) Dauer

Rz. 48 Das Übergangsmandat ist zeitlich befristet. Nach § 21a BetrVG endet es, "sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden." Es gewährt einen v...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / ee) Kosten

Rz. 50 Für die Kosten der Wahrnehmung der Aufgaben des Übergangsmandats gilt § 40 BetrVG . Sofern mehr als ein Arbeitgeber beteiligt ist, haften diese im Verhältnis zum Betriebsrat wie beim Gemeinschaftsbetriebs als Gesamtschuldner.[56] Die Freistellungsansprüche der Betriebsratsmitglieder richten gegen den jeweiligen Vertragsarbeitgeber.[57] Auch die Betriebsratsmitglieder, ...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / cc) kein Vollmandat

Rz. 53 Das Restmandat ist kein Vollmandat, sondern funktional begrenzt auf alle Beteiligungsrechte, die in Zusammenhang mit der zum Betriebsuntergang führenden Spaltung stehen.[65] Das sind in erster Linie die sich aus §§ 111 ff. BetrVG ergebenden.[66] Es gilt für die gesamte untergegangene Einheit, also auch für solche Teile, die nicht betriebsratsfähig sind oder die in eine...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / dd) Vollmandat

Rz. 49 Das Übergangsmandat ist ein Vollmandat. Der Betriebsrat nimmt alle ihm zustehenden Mitbestimmungsrechte, Befugnisse und Aufgaben weiter wahr, und zwar diejenigen, die ihm zustünden, wenn er in dem neuen Betrieb gewählt worden wäre, also für die Einheit, auf die sich das Übergangsmandat erstreckt.[52] Der Betriebsrat kann auch für die von ihm im Rahmen des Übergangsman...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Freistellung

Rz. 47 Die Zahl der Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat im Übergangsmandat zuständig ist, kann sich verkleinern oder vergrößern. Werden auf- oder abgespaltene Betriebsteile zum Teil in andere Betriebe mit Betriebsrat eingegliedert, verkleinert sich die Zahl der Arbeitnehmer. Werden auf- oder abgespaltene Betriebsteile z.B. in einen anderen Betrieb ohne Betriebsrat eingegli...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ii) Sozialauswahl anhand eines Punkteschema

Rz. 187 Für Arbeitgeber ist die Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl, insbesondere bei Umstrukturierungen, eine besondere Herausforderung. Entsprechend interessiert ist der Arbeitgeber regelmäßig die Sozialauswahl anhand eines Punkteschemas vorzunehmen, das für ihn die Möglichkeit bietet, die Sozialauswahl rechtssicherer zu gestalten. Rz. 188 Die Erstellung dieses...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Personelle Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat bleibt im Amt und führt die Geschäfte in seiner bisherigen personellen Zusammensetzung und Mitgliederstärke weiter. Es scheiden nicht etwa diejenigen Betriebsratsmitglieder wegen Beendigung der Arbeitsverhältnisse oder Verlust der Wählbarkeit aus, die einer abgespaltenen Einheit angehören.[42] Durch eine Abspaltung sind zwar die Betriebsratsmitglieder,...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (2) Abgrenzung Aufspaltung/Abspaltung

Rz. 23 Eine Spaltung kann in Form der Abspaltung oder Aufspaltung durchgeführt werden. Bei der Abspaltung bleibt der Ursprungsbetrieb als organisatorische Einheit in seiner Identität bestehen. Aus ihm werden (nur) bestimmte Teilbereiche ausgegliedert. Bei der Aufspaltung eines Betriebes geht demgegenüber der Ursprungsbetrieb als organisatorische Einheit infolge der Teilung un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung einer Teamstruktur in der Steuerkanzlei

Zusammenfassung Die Frage nach der Aufteilung der Mitarbeiter in Teams stellt sich den meisten Kanzleien, wenn die Zahl der Mitarbeiter auf über 10 steigt. Bis zu dieser Größe bleibt die Organisation einigermaßen übersichtlich. Informationsaustausch und Prozessabläufe werden persönlich und meist informell besprochen und festgelegt. Dabei helfen regelmäßige Besprechungen. Der...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / VI. Problem Interessenkollision

Gefahr der Interessenkollision vermeiden Bei alledem muss der Anwalt, wenn er mehrere Auftraggeber vertreten will, vorab prüfen, ob er die Vertretung sämtlicher Geschädigter übernehmen kann oder ob er nicht in die Gefahr einer Interessenkollision läuft. So kann sich eine solche Interessenkollision ergeben, wenn ein Geschädigter zugleich dem anderen als Schädiger haften kann, ...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / III. Vertretung mehrerer Geschädigter wegen verschiedener Gegenstände

Eine oder zwei Angelegenheiten? Regelmäßig zu Streitigkeiten führt der Fall, dass der Anwalt von mehreren Auftraggebern beauftragt wird, die jeweils eigene Schadensersatzansprüche geltend machen. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Angelegenheit vorliegt oder mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind. Es kommt auf den Auftrag an Wie hier richtig abzurechnen ist, hängt davon ab...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung zur... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Urkundsbeamtin beim LG die an den Erinnerungsführer ausgezahlte Pflichtverteidigervergütung i.H.v. brutto 276,29 EUR zurückgefordert. Zur Begründung wird in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, dass der Erinnerungsführer bei seinem Kostenfestsetzungsantrag bezüglich der Pflichtverteidigergebühren eine Zahlung seiner Mandantschaft...mehr

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zfs 07/2019, Außergerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgrund des Verkehrsunfalls am 24.5.2017. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 7 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 249 ff. BGB in zuerkannter Höhe." 1. Die Haftung wegen des o.g. Verkehrsunfalls des Kl. mit dem VN der Bekl. dem Grunde nach, ist zwischen den Parteien unstre...mehr

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AGS 07/2019, Unfallschadenr... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgrund des Verkehrsunfalls am 24.5.2017 in B. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 7 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 249 ff. BGB in zuerkannter Höhe. 1. Die Haftung wegen des o.g. Verkehrsunfalls des Klägers mit dem Versicherungsnehmer der Beklagten dem Grunde nach, ...mehr

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zfs 07/2019, Außergerichtli... / Leitsatz

(1) Die außergerichtliche Vertretung des Fahrers nach einem Verkehrsunfall wegen Schmerzensgeldes und der mit dem Fahrer verheirateten Halterin des Fahrzeugs wegen Sachschäden stellt zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten dar, wenn der Rechtsanwalt zwei verschiedene Mandate aufgenommen und die Ansprüche in verschiedenen Schreiben bei der gegnerischen Haftpflich...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist und ob die in Spanien entstandene USt. zu erstatten ist. Im Ausgangsverfahren stritten die Beteiligten über die Freistellung und Erstattung von Abzugsteuern vom Kapitalertrag gem. § 50d Abs. 2 EStG. Prozessbevollmächtigte der Erinnerungsgegnerin war die A und B Partnersch...mehr

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AGS 07/2019, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung; auch erfordert weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung durch Urteil des Berufungsgerichts. Schließlich ist nach den Umständen des F...mehr

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AGS 07/2019, Zurückverweisu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt die Erinnerungsführerin nicht in ihren Rechten. 1. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht die Verfahrensgebühr der ersten Instanz des ersten Rechtszuges auf die Verfahrensgebühr des zweiten Rechtszuges angerechnet. a) In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteh...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer nicht in seinen Rechten. Die Geschäftsgebühr wurde zu Recht nicht auf die Verfahrensgebühr angerechnet und die USt. als erstattungsfähig festgesetzt. 1. Gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV wird – soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 e...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / V. Hinweispflicht des Anwalts?

Keine Hinweispflicht des Anwalts Das AG München hatte seinerzeit die Auffassung vertreten, dass der Anwalt verpflichtet sei, die Geschädigten darauf hinzuweisen, dass ein getrenntes Vorgehen zu höheren Vergütungsansprüchen führe und dass der Anwalt sich schadensersatzpflichtig mache, wenn er diesen Hinweis nicht erteile. Hinweispflicht des Anwalts Wenn es ein Anwalt, der mit ...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung zur... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2 RVG statthafte und auch i.Ü. zulässige Erinnerung des Pflichtverteidigers erweist sich auch als in der Sache begründet. Zwar trifft es zu, dass der Erinnerungsführer bei Abrechnung seiner Pflichtverteidigervergütung die von Dritten erhaltene "Sicherheitsleistung" – es handelt sich wohl um einen Honorarvorschuss mit bedingter Rückzahlungsvereinbarung – i.H...mehr

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zfs 07/2019, Außergerichtli... / 3 Anmerkung:

Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist im RVG, insb. in den §§ 16 ff RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenheiten auszugehen ist, lässt sich somit nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworte...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Ang... / 3 Anmerkung

Es entspricht inzwischen einhelliger Rspr., dass mehrere bei einem Verkehrsunfall Geschädigte nicht verpflichtet sind, einen Anwalt gemeinsam zu beauftragen, sondern dass jeder ein eigenes Mandat erteilen darf. Dies gilt sogar dann, wenn es sich bei den Geschädigten um Eheleute handelt oder Elternteil und minderjähriges Kind. Erst recht muss dies gelten, wenn der Arbeitgeber ...mehr

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AGS 06/2019, Wirksamkeit ei... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten zu 1) und 2) ist offensichtlich unbegründet, § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschl. v. 19.11.2018. Dort hat der Senat im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: I. Die Beklagte zu 1), deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2) ist, führte im Jahr 2013 einen Prozess vor dem LG Krefeld (Az. 12 O 90/12) gegen di...mehr