Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 11 Gebühren und Kosten / 5. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 29 Bei der Bewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gilt ein einfacher Grundgedanke: Der (sehr) vermögende Auftraggeber soll eine höhere Vergütung schulden, als der Auftraggeber mit durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zeitpunkt der Beurteilung eines etwaigen Einflusses auf den Gebührenrahmen bei der Gebührenbestimmung i...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gerade in erbrechtlichen Mandaten, die besonders im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften umfangreich und nicht selten überdurchschnittlich komplex und kompliziert sein können, muss der Rechtsanwalt die Kriterien für die Bestimmung des Gebührenrahmens kennen, um sie sachgerecht anwenden und seine Tätigkeit angemessen vergüten zu lassen. Ferner findet sich in den Vorschr...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / Literaturtipps

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Auswirkungen der Meinungen zur Bestimmung des Interessenwiderstreits in der Praxis

Rz. 36 Während es in der erbrechtlichen Praxis meist weniger Schwierigkeiten bereitet festzustellen, ob "dieselbe Rechtssache" vorliegt (vgl. hierzu oben Rdn 7 sowie Rdn 50), gehen die Meinungen weit auseinander, wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Interessenwiderstreit vorliegt. Beispiel Zwei Abkömmlinge sind gemeinsam mit der Witwe des Erblassers Mitglied einer Erbeng...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Sozietätserstreckung

Rz. 55 § 45 Abs. 3 BRAO erstreckt das Tätigkeitsverbot des konkret mit dem Mandat befassten Rechtsanwalts auf sämtliche Mitglieder einer Sozietät sowie auf in sonstiger Weise zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Rechtsanwälte (z.B. auch Bürogemeinschaften). Erforderlich ist jedoch, dass die übrigen Rechtsanwälte (Sozien, Bürogemeinschafter usw.) Kenntnis der " tatsächlic...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon: Stichwortkommentar mit systematischer Einführung, 4. Auflage 2002 Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Auflage 2010 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der E...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / a) Vertretung

Rz. 38 Beispiel Der Rechtsanwalt wird beauftragt, Auftraggeber M als Miterben bei der Teilung einer Erbengemeinschaft bestehend aus fünf Personen zu vertreten. Die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sind durchschnittlich. Das Testament ist lückenhaft und auslegungsbedürftig formuliert. Im Nachlass befindet sich eine Immobilie und Bar- und Depotvermögen. Im Testament des...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) "Subjektive Theorie"

Rz. 19 Nach einer anderen Auffassung wird das "Interesse" allein durch den Mandanten bestimmt: Es komme jedenfalls dort, wo der Streitstoff der Parteidisposition unterliege, allein auf die vom Mandanten mitgeteilte Interessenlage an. Der Auftrag des Mandanten bestimme den Umfang der Interessenwahrnehmung durch den Anwalt und einzig daran müsse sich auch die Frage des Interes...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / Literaturtipps

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Erbengemeinschaft als "Konfliktgemeinschaft"

Rz. 1 Gehört mehreren Personen eine Sache gemeinschaftlich und gibt es keine ausdrückliche Nutzungsregelung, führt dies zu Spannungen. Das war schon zu Kindertagen so, wenn Geschwister sich über gemeinsames Spielzeug gestritten haben. Ganz ähnliche Konflikte werden von Miterben untereinander ausgetragen – und es sind häufig wieder Geschwister, die untereinander streiten und ...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / Literaturtipps

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 1. Mandatsbeendigung

Rz. 23 Auch bei erklärtem Einverständnis des Mandanten (vgl. hierzu oben Rdn 20) muss der Rechtsanwalt unverzüglich die einzig mögliche Konsequenz ziehen, wenn sich im Laufe des Mandats ein Interessengegensatz herausstellt: Die Beratung und Vertretung sämtlicher Mandanten in dieser Angelegenheit muss durch den Anwalt beendet werden, § 3 Abs. 4 BORA. Rz. 24 Der Anwalt ist für j...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Rz. 5 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer und unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB . Diese AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung. Die Einbeziehung neuer Bedingungen muss gesondert und ausdrücklich vereinbart werden. Die Bearbeitung von versi...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Überblick

Rz. 16 Die eigentliche Auseinandersetzung bei der Prüfung eines Parteiverrats findet – soweit es erbrechtliche Mandate angeht – somit selten bei der Frage statt, ob es sich um "dieselbe Rechtssache" handelt (vgl. hierzu oben Rdn 5 ff.). Gerungen wird vielmehr um die Bedeutung der " widerstreitenden Interessen " (§ 43a Abs. 4 bzw. § 3 Abs. 1 BORA) bzw. des " pflichtwidrigen Dien...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 3. Abwägung eines Interessenkonflikts bei der Vertretung von Miterben

Rz. 45 Jeder Rechtsanwalt mag sich bei seiner Abwägung zwischen den oben genannten Theorien zur Bestimmung des widerstreitenden Interesses fragen (vgl. hierzu oben Rdn 16 ff.), welche Auffassung dem Ansehen der Anwaltschaft insgesamt mehr Schaden als dem einzelnen Anwalt – möglicherweise aufgrund des höheren Gebührensaufkommens – kurzfristigen Nutzen bringt. Können wir Anwäl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 276 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Bei der Festlegung der sich qualifizierenden Sicherungsinstrumente weicht der IASB von seiner bisherigen und in IAS 39 niedergelegten Linie ab, wonach mit Ausnahme der Absicherung von Währungsrisiken ausschließlich Derivate als Sicherungsinstrumente infrage kamen. Viele derer, die im Zuge der Entwicklung der Überarbeitung Stellung zu den Kons...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 1 Sachverhalt

Mit der vorliegenden sofortigen Beschwerde wendet sich der beschwerdeführende Rechtsanwalt gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit welchem auf seinen Antrag hin die den Angeklagten E und V von Seiten der Staatskasse für das selbstständige Einziehungsverfahren als notwendige Auslagen zu erstattenden Wahlverteidigergebühren festgesetzt wurden, wobei er die Festsetzung ein...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / 3 Anmerkung:

Der mitgeteilte Sachverhalt spricht eher für den Anfall der geltend gemachten Geschäftsgebühr. Über den Anwendungsbereich der Beratungshilfe hinaus hat die Entscheidung des LG Düsseldorf erhebliche Auswirkungen auf alle auf eine Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gerichteten Mandate. Abgrenzungungskriterien Die Abgrenzung, ob es sich lediglich um eine anwaltliche Beratung ha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht berechtigt ihrem Umfang nach zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen mit Wirkung für und gegen den vertretenen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 81 ZPO). Sie umfasst die Vollmacht für Nebenverfahren (§ 155 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bevollmächtigte

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer ohne Organ zu sein aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarung für den Stpfl. Erklärungen abgibt (Arbeitnehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), also als Erfüllungshilfe tätig wird, ist nicht zur Berichtigung unrichtiger Erklärungen verpflichtet (s. BGH v. 20.12.1995, 5 StR 412/95, wistra 1996, 184; Seer in Tipke/Kruse, § 153 AO Rz. 4; ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Persönliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzungen zur Vornahme von Prozesshandlungen in persönlicher Hinsicht sind die Beteiligtenfähigkeit (§ 57 FGO), die Prozessfähigkeit (§ 58 FGO), die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO; (BFH v. 15.04.2014, V S 5/14 [PKH], BFH/NV 2014, 1381), die Klagebefugnis (§...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Beschwerde ist daher zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet." Vorliegend ist der Ast. nach außen nicht für die Berechtigte tätig geworden. Die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftstätigkeiten liegt in der Außenwirkung. Bei einem Beratungsmandat soll der Anwalt lediglich gegenüber seinem Mandanten beratend tätig werden, ihn aber nicht schon im Außenverhältn...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Vorlage der Vollmacht und Mangel der Vollmacht (§ 62 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Mangel der Vollmacht kann von den Beteiligten in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden (§ 62 Abs. 6 Satz 2 FGO). Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht vom Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht die in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen (Rechtsanwälte, Steuerberater usw.; s. Rz. 3) als Bevollmächtigte auftrete...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtliches Gehör

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allerdings dürfen der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten hinreichend äußern konnten (rechtliches Gehör, § 96 Abs. 2 FGO; siehe die Erläuterungen zu s. § 91 AO). Das Gericht darf seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen ode...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bedarfswert bei fehlendem Gegenstandswert

Frage: Anlässlich der Erstellung einer Feststellungs-Erklärung zum Bedarfswert erhielt ich keine ausreichend sichere Information über den Wert eines Grundstücks. Wie ermittelt man den Gegenstandswert? Meine dem Mandanten vorgeschlagene Lösung war, dass ich zunächst eine Vorschuss-Honorarnote erstelle und nach Bekanntgabe des Werts im zu erwartenden Bescheid diesen Wert als G...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: So wirkt sich die DSGVO auf Ihre Gebührenrechnung aus

Die seit dem 25.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt nicht nur für den Umgang mit personenbezogenen Daten neue Herausforderungen dar. Insbesondere stellt sich die Frage, wie sich die Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, bei der Erstellung von Gebührenrechnungen berücksichtigen lässt. Der Kanzleiinhaber...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat

A. Begriff Rz. 1 Unter dem Begriff "erbrechtliches Mandat" ist der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag zu lebzeitigen Übergaben, zur Ausgestaltung der Erbfolge oder zur Vertretung von Interessen nach Eintritt des Erbfalls zu verstehen. Der Rechtsuchende beauftragt den Rechtsanwalt und wird mit Vertragsabschluss dessen Auftraggeber und Mandant. Mit der Erteilung des Mandats legt...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / B. Einzelne Fallkonstellationen im erbrechtlichen Mandat

I. Allgemeines Rz. 20 Gerade im erbrechtlichen Mandat treten, ebenso wie bei familienrechtlichen Beratungen, häufig Probleme im Rahmen einander widerstreitender Interessen auf. Im Einzelnen kann dies bei der Beratung einer Erbengemeinschaft oder im Vorfeld der Erstellung eines Ehegattentestaments der Fall sein. Besonders im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im erbrechtlichen Mandat

A. Einleitung Rz. 1 Kein Erbfall ohne Bestattung. Berührungspunkte mit bestattungsrechtlichen Fragen gibt es in jedem erbrechtlichen Mandant. Dies kann die Bewertung der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit für die Berechnung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sein. Es kann um den Kostenersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben gehen. Oder es ta...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / II. Der Rechtsanwalt als Berater im Erbrecht

Rz. 14 Eine ganzheitliche Betrachtungsweise, nämlich neben den rechtlichen, auch wirtschaftliche, menschliche und streitrelevante Gesichtspunkte detailliert zu erfragen und in die Entscheidung mit einzubeziehen, ist typischer Inhalt des erbrechtlichen Mandats, also der anwaltlichen Tätigkeit. 1. Interessenbezogene Beratung Rz. 15 Sie ist ihrem Wesen nach für den Rechtsuchenden...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / C. Totenfürsorgerecht

I. Einleitung Rz. 8 Wesentlich ist die Person des Totenfürsorgeberechtigten, die nach Gewohnheitsrecht bestimmt wird.[4] Sie darf – im Sinne des Verstorbenen – über die Art und Weise der Bestattung bestimmen. Nach hier vertretener Ansicht hat der Totenfürsorgeberechtigte ein Vorrecht auf die Stellung des Nutzungsberechtigten an der Grabstelle. Er kann über die Existenz (z.B. ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / H. Ablauf der Bestattung

I. Erste Maßnahmen, Obduktion, Organspende Rz. 69 Verstirbt ein Mensch, ist ein Arzt zu verständigen. Dieser stellt den Tod fest. Gibt es keine Anzeichen für Fremdverschulden, besteht für die Benachrichtigung eines Bestatters keine Eile. Grundsätzlich kann ein Leichnam 48 Stunden in der Wohnung verbleiben. Ein "Leichengift" gibt es nicht. Die Übung des Umgangs mit dem Tod ist ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Der Totenfürsorgeberechtigte

1. Ausdrückliche Bestimmung durch den Erblasser Rz. 12 Wie beim Erbrecht kann der Erblasser über das Recht verfügen, es also einer bestimmten Person zuordnen.[6] Da es keine Formvorschriften gibt, ist dies formfrei möglich. Nach hier vertretener Ansicht kommt es weder auf die Geschäfts- noch auf die Testierfreiheit an. Ähnlich der Einwilligungsfähigkeit ist beim Betroffenen n...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Gestaltung

I. Einleitung Rz. 85 Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / E. Friedhof und Grab

I. Einleitung Rz. 30 In Bezug auf die Grabstelle kann es zu Auseinandersetzungen etwa um die Auswahl und Gestaltung unter Angehörigen sowie zwischen den Angehörigen und dem Friedhofsträger gehen. Ersteres ist eine zivilrechtliche Streitigkeit, wogegen bei Letzterem bei einem öffentlich-rechtlichen Friedhof der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden müsste. II. Auseinandersetz...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / F. Kostentragung für die Bestattung

I. Einleitung Rz. 40 Grundsätzlich wird zwischen den Kosten der Bestattung und der Grabpflege unterschieden. Die Grabpflege wird als "sittliche Pflicht" angesehen. Im Folgenden werden überblicksmäßig die verschiedenen möglichen Kostenschuldner vorgestellt.[27] Für weitergehende Fragen und andere Kosten, die im Rahmen eines Todesfalles anfallen können (Unterhaltsfragen, Kosten...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / II. Die aktuelle Entwicklung

1. Weitere Tätigkeitsbereiche der auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte Rz. 9 Durch die starke Zuwendung zum Erbrecht betätigen sich die auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit in vielfältiger Weise,[5] somehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / B. Der Anwalt im Erbrecht

I. Die Entwicklung in den letzten 20 Jahren Rz. 5 Die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht bewirkte eine deutliche Zuwendung vieler Anwälte zum Erbrecht. Die erbrechtliche Literatur ist sprunghaft angestiegen. Bis heute sind die Fachlehrgänge zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen wie Fortbildungsveranstaltungen auf allen Gebieten des Erbrechts stark nachgefragt. 1. Fachanwa...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / C. Bedeutung für den Rechtsuchenden

I. Der Rechtsanwalt als weiterer Kompetenzträger Rz. 11 Der Rechtsuchende findet im Rechtsanwalt neben dem Notar einen weiteren erbrechtlichen Kompetenzträger. Dies führt zu einer gewissen Konkurrenz der beiden Berufe. Ein Konkurrenzverhältnis besteht jedoch nur sehr eingeschränkt. Der Rechtsanwalt kann beurkundungsbedürftige Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte mit seinen M...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / A. Begriff

Rz. 1 Unter dem Begriff "erbrechtliches Mandat" ist der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag zu lebzeitigen Übergaben, zur Ausgestaltung der Erbfolge oder zur Vertretung von Interessen nach Eintritt des Erbfalls zu verstehen. Der Rechtsuchende beauftragt den Rechtsanwalt und wird mit Vertragsabschluss dessen Auftraggeber und Mandant. Mit der Erteilung des Mandats legt er ihm di...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 85 Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, als es vermög...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / D. Bedeutung des erbrechtlichen Mandats für die Gemeinschaft

Rz. 24 Für alle Bürger ist eine geordnete und damit rasche und problemlose Weitergabe des Vermögens im Erbfall in hohem Maße wünschenswert. Insbesondere für Selbstständige und Unternehmer ist dies aus staatlicher Sicht von großer Wichtigkeit. Die Vermögen sollen den Bürgern dienen, Ertrag bringen für die Eigentümer und die Nutznießer im weiteren Sinne als Mieter, als Handwer...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 2. Strategische Beratung

Rz. 16 Die interessenbezogene Beratung ist zumeist auch eine strategische. Hierunter ist ein planvolles Vorgehen zu verstehen, das dazu dient, die erklärten Ziele zu erreichen und hierbei diejenigen Faktoren von vornherein einzukalkulieren, die in die eigene Aktion hineinspielen könnten.[8] Ohne eine sorgfältig ausgearbeitete Strategie ist eine optimale Erreichung der Zielvo...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / G. Bestattungs- und Grabpflegekosten im Pflichtteilsrecht

I. Einleitung Rz. 59 Der nach § 2311 BGB für den Pflichtteilsanspruch maßgebliche Wert des Nachlasses ist der Nettowert, also nach Abzug der Verbindlichkeiten. Hinsichtlich der Bestattungen kommen als Verbindlichkeiten die Kosten der Bestattung selbst und die Grabpflege in Betracht. II. Kosten der Bestattung Rz. 60 Die Kosten der Bestattung sind nach einheitlicher Meinung als V...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / IX. Unterhaltspflicht, Schenkung

Rz. 57 Die Bestattungskosten können aufgrund einer Unterhaltspflicht zu tragen sein, vgl. z.B. § 1615 Abs. 2 BGB. Der Beschenkte kann aus § 528 Abs. 1 S. 3 BGB verpflichtet sein.[48]mehr