Rz. 24

Für alle Bürger ist eine geordnete und damit rasche und problemlose Weitergabe des Vermögens im Erbfall in hohem Maße wünschenswert. Insbesondere für Selbstständige und Unternehmer ist dies aus staatlicher Sicht von großer Wichtigkeit. Die Vermögen sollen den Bürgern dienen, Ertrag bringen für die Eigentümer und die Nutznießer im weiteren Sinne als Mieter, als Handwerker, Dienstleister usw. Der Staat profitiert von nahezu allen vermögensbezogenen Aktivitäten. Mit den Steuern kann er seinen umfangreichen Verpflichtungen im Interesse der Staatsbürger nachkommen. Er verkörpert schließlich die Gemeinschaft. Betriebe können fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden. Grundbesitz kann bebaut oder renoviert werden. Mit ererbtem Geld können wieder Güter angeschafft, kann mehr konsumiert, mehr in Bildung und Weiterbildung investiert werden. Gesundheit kann gepflegt und soziale Sicherheit gefestigt werden.

 

Rz. 25

Die Justiz wird durch gut geplante und fehlerfrei geregelte Nachfolgen in hohem Maße entlastet. Streitige und damit meist langwierige Erbscheins- und Erbprozesse vor den Gerichten können vermieden oder zumindest rascher und damit kostengünstiger geführt werden. Dadurch sparen die Bürger Gerichts- und Anwaltskosten.

Das friedliche Miteinander in der Familie und Verwandtschaft wird durch sorgfältige und den Menschen zugewandte Nachfolgegestaltung nachhaltig gefestigt.

Hier trifft die im Erbrecht tätigen Dienstleister eine große Verantwortung, die leider vielfach unterschätzt wird. Es kommt eben nicht nur auf die juristisch fehlerfreie Bearbeitung einer Erbangelegenheit an. Dies sollte ohnehin selbstverständlich sein. Darüber hinaus ist es wichtig, die vielfältigen psychologischen Aspekte, die mit dem Vererben verbunden sind, zu kennen und in die Lösungsfindung einzubringen. Dies erfordert einen bisweilen hohen Zeitaufwand, der sich mit Sicherheit im Hinblick auf eine spätere friedliche und außergerichtliche Auseinandersetzung nicht nur für die direkt Beteiligten bezahlt macht, sondern für die Gemeinschaft insgesamt.

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