Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag für eine neue Angelegenheit erteilt worden, so ist der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts maßgebend. Es gilt insoweit allgemeines BGB (§ 158 Abs. 1 BGB). Beispiel 4 Der Anwalt hatte vom Beschuldigten im Januar 2025 den Auftrag erhalten, ihn im Ermittlungsverfahren zu vertreten, und für den Fall, dass es zur Anklage kommt, auch im ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestätigung von LG Neuruppin AGS 2024, 224 Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG bestätigt damit den Beschl. v. 25.3.2024 des LG Neuruppin (11 Qs 76/23), den wir in AGS 2024, 224 vorgestellt haben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung des LG Neuruppin verwiesen und auf die o.a. angeführten Entscheidungen. Dem ist nichts hinzuzufügen. 2...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Zukünftige Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beisp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten bei Mandatsannahme und im Mandat

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vor Annahme eines Auftrags sowie während der gesamten Dauer der Auftragsdurchführung ist zu prüfen, ob die Unbefangenheit gefährdende Umstände vorliegen (§ 29 Abs. 5 Satz 1 BS WP/vBP). Zur Vermeidung der weitrechenden Rechtsfolgen ist eine sehr sorgfältige Prüfung angeraten (WP Handbuch18, Kap. A Rz. 162). Rz. 157 [Autor/Zitation] Zur Beurteilung der Un...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsvertrag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag darf bei Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit nicht angenommen werden – gem. § 49 WPO hat der WP in dem Fall seine Tätigkeit zu versagen. Nimmt er den Auftrag trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes der § 319 Abs. 2–4 an (anfängliche Inhabilität), so verstößt der Prüfungsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot und ist gem. § 1...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / III. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder ein Beschluss zum Ärgern: Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Zuzahlung des Mandanten Falsch ist es zunächst, die Zuzahlung des Mandanten bereits bei der Frage der Zumutbarkeit heranzuziehen und mit der Zuzahlung die Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren zu verneinen. Die Frage spielt vielmehr erst bei der Festsetzung der Pauschge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Nachweis des Leistungsdatums sicherstellen

Rz. 251 Stand: 06/02 – 07/2025 Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die korrekte Anwendung der USt-Sätze zu einem Prüfungsschwerpunkt machen wird. Die Mandanten sind daher dazu anzuhalten, das jeweilige Leistungsdatum genauestens zu dokumentieren und wenn möglich auch zu belegen.mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / II. Wirksamkeit der Zeithonorarvereinbarung

Das OLG hat – anders als das LG – keine durchgreifenden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung. 1. Fehlender Hinweis nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG Entgegen der Auffassung des LG kam es nach Ansicht des OLG nicht darauf an, ob die im vorletzten Satz der Vereinbarung verwendete Formulierung, dem Auftraggeber sei bekannt, "dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Einzelfälle

Rz. 376 [Autor/Zitation] Als Sachverhalte, die über die ausdrücklich in § 319 Abs. 3–5, § 319b, Art. 5 APrVO geregelten Fälle hinaus Anlass geben, eine mögliche Besorgnis der Befangenheit zu prüfen, da die Gefahr von Eigeninteressen (§ 32 BS WP/vBP), Selbstprüfung (§ 33 BS WP/vBP), Interessenvertretung (§ 34 BS WP/vBP), persönlicher Vertrautheit (§ 35 BS WP/vBP) und Einschüch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Insolvenz des geprüften Unternehmens

Rz. 260 [Autor/Zitation] Pflichtprüfungsaufträgen, die im Insolvenzfall noch in Arbeit sind, bleiben durch die Insolvenz unberührt. Gemäß § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO wird die Wirksamkeit der Bestellung durch die Verfahrenseröffnung nicht berührt. Daher erlischt der Prüfungsauftrag auch nicht gem. § 116 iVm. § 115 InsO, es besteht auch kein Wahlrecht nach § 103 InsO, wonach der I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Ausschluss wegen Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Ausschluss von der Prüfungstätigkeit wegen Umsatzabhängigkeit von einem Prüfungsmandanten entspricht internationalen Grundsätzen (so schon im Positionspapier "Audit Independence and Objectivity" der FEE – Fédération des Experts-comptables Européen, heutige Accountancy Europe; dazu Windmöller in FS Ludewig, 1089, 1113). Durch das KonTraG wurde die ...mehr

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AGS 07/2025, RVG - Textausgabe mit Tabellen

42. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 120 S., 15,00 EUR Die seit Jahrzehnten eingeführte und in der Praxis weitverbreitete Textausgabe des RVG des Deutschen Anwaltverlags weist in ihrer 42. Aufl. den durch das KostBRÄG 2025 geänderten Gesetzesstand nach. Wenn man sich sonst den aktuellen Gesetzeswortlaut des RVG aus größeren Gesetzessammlungen oder gar aus Kommentare...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / Leitsatz

Die Mangelnde Klarheit und Verständlichkeit einer AGB-Bestimmung führt weder zwingend noch im Zweifel zu deren Unwirksamkeit. Unwirksamkeit ist nur gegeben, wenn sich aus den Mängeln eine unangemessene Benachteiligung ergibt. Bei einer Zeithonorarvereinbarung ist von einer unangemessenen Benachteiligung nicht bereits dann zu sprechen, wenn dem Mandanten vor Vertragsschluss ke...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / III. Ermittlung des erbrachten/abgerechneten Arbeitsaufwandes

Den von der Klägerin geltend gemachten und ihrer Klage zugrunde gelegten Arbeitsaufwand hat das OLG indes nur teilweise feststellen können. Der die Zahlung eines Zeithonorars beanspruchende Rechtsanwalt habe grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist. Dies erfordere eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Praxiswert von freien Berufen

Rn. 725 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Eine weitere Abgrenzungslinie des Geschäfts- oder Firmenwerts bezieht sich auf den Praxiswert von freien Berufen. Der BFH sieht in st Rspr (BFH BStBl II 1991, 595) zwischen dem Geschäfts- und Praxiswert einen wesentlichen Unterschied, demzufolge auch schon vor 1987 auf diesen Praxiswert planmäßige Abschreibungen zugelassen worden sind. Der P...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Aktuelle Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, dann fehlt es an einer Auftragserteilung. In diesem Fall wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Beispiel 9 Der Anwalt war im April 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Gemeinsame Geschäftsstrategie

Rz. 92 [Autor/Zitation] Das Merkmal "gemeinsame Geschäftsstrategie" lenkt den Blick von den Umständen eines gemeinsamen Wirkens (etwa gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Geschäftsführung) auf seine Motive. Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Geschäftsstrategie ist gegeben, wenn Praxen aus Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten zur Erreichung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Wider Erwarten kein neuer Vordruck für die USt-Voranmeldung im zweiten Halbjahr 2020 (Rz. 4 Abs. 2 und 3 des BMF-Schreibens)

Rz. 236 Stand: 06/02 – 07/2025 Auch für das BZSt, dem die Entwicklung der Erklärungsvordrucke obliegt, war die USt-Senkung offensichtlich zu kurzfristig. Für den Absenkungszeitraum sind die Umsätze daher in einer (1) Summe in den "Sammel-Pools" der Zeile 28 (Kz. 35 und 36) sowie Zeile 35 (Kz. 95 und 98) zu erfassen. Beratungskonsequenzen: Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Tageszeitung

Tageszeitungen sind grds der Privatsphäre zuzurechnen. Dies gilt auch, wenn mehrere Zeitungen abonniert werden, es sei denn, eine Tageszeitung wird allein im Betrieb verwendet (BFH BStBl II 1983, 715). Wenn es sich um Exemplare handelt, die allein für die Lektüre der Kunden, Mandanten oder Patienten bestimmt sind, ist ein BA-Abzug möglich (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auftragsannahme und -fortführung

Rz. 830 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Auftragsannahme und -fortführung ist, dass der Abschlussprüfer keinen Anlass hat zu glauben, dass die Berufsgrundsätze, einschließlich Unabhängigkeitsanforderungen, nicht eingehalten werden (ISAE 3000 (Revised) Rz. 22 (a)). Bei der Prüfung der ESEF-Unterlagen hat der Abschlussprüfer dieselben deutschen handelsrechtlichen und beru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schaden

Rz. 84 [Autor/Zitation] Der prüfpflichtigen Gesellschaft muss aus der Pflichtverletzung ein Schaden im Sinne einer Vermögensminderung entstanden sein. Ob eine solche entstanden ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB und der dazu von der Lehre entwickelten Schadensbemessungsregel der Differenzhypothese (vgl. Oetker in MünchKomm. BGB9, § 249 Rz. 18 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Rechtspolitische Erwägungen

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Entwurf einer 5. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Handelsrechts (sog. Strukturrichtlinie) sieht eine unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers vor (Art. 62 des geänderten Vorschlags v. 19.8.1983, BT-Drucks. 10/467, zuletzt geändert durch Vorschlag v. 20.11.1991, ABl. EG 1991 Nr. C 321, 9; vgl. auch H.-P. Müller, DB 1977, 1883, 1887; Ebke, Wirtschaf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.10 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette (Rz. 46 des BMF-Schreibens)

Rz. 248 Stand: 06/02 – 07/2025 Hat der leistende Unternehmer für eine nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.08.2020 an einen anderen Unternehmer erbrachte Leistung in der Rechnung den vor dem 01.07.2020 geltenden Steuersatz (19 % anstelle von 16 % bzw. 7 % anstelle von 5 %) ausgewiesen und diesen Steuerbetrag abgeführt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn der U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leistungen, mit denen eine Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen des geprüften Unternehmens verbunden ist

Rz. 229 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. b APrVO verbietet die Teilnahme an der Führung des geprüften Unternehmens und die Teilnahme an Entscheidungen dieses Unternehmens. Gemeint ist nicht eine räumliche Teilnahme im Sinne einer Anwesenheit, während Entscheidungen getroffen werden, sondern eine inhaltliche Teilnahme, dh. eine Mitwirkung an der Führung bzw. den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausschluss wegen Erbringung von Unternehmensleitungs- oder Finanzdienstleistungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c)

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die Erbringung von Unternehmensleitungs- oder Finanzdienstleistungen ist unzulässig, sofern diese Tätigkeiten nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Regelmäßig ist mit diesen Tätigkeiten eine nach außen erkennbare Interessenwahrnehmung des Mandanten verbunden (vgl. RegE BilReG, BT-Drucks. 15/3419, 39), wobei nicht jede Interessenwahrnehmung als unz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Ausschluss wegen Beschäftigung von befangenen Personen bei der Prüfung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Arbeitnehmer des Abschlussprüfers sind keine Personen, mit denen er seinen Beruf gemeinsam iSd. Abs. 3 Satz 1 ausübt. Daher sind Ausschlusstatbestände, die in der Person von Arbeitnehmern vorliegen, grds. nicht geeignet, den WP/die WPG von der Prüfung auszuschließen. Nur wenn sie als Prüfungsgehilfen vom Abschlussprüfer bei der zu prüfenden Kapitalges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Wirtschaftsprüfer haben aufgrund ihrer Tätigkeit weitgehende Einblicke in die Angelegenheiten ihrer Mandanten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungstätigkeit ist es daher unvermeidbar, dass der WP sowie die mit der Prüfung betrauten Mitarbeiter und Gehilfen des WP mit sensiblen Informationen aus dem Mandantenverhältnis in Berührung ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eindeutiges Abzielen auf Gewinn- oder Kostenteilung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Eine Teilung von Gewinn und Kosten ist bei natürlicher Betrachtung synonym zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Nach der Begründung zum BilMoG soll daher bei einer Gewinn- und Kostenteilung regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen auszugehen sein (BT-Drucks. 16/10067, 90). Rz. 78 [Autor/Zitation] Gewinn- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Durchlaufende Posten und USt

Rn. 1555 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 3 S 2 EStG scheiden durchlaufende Posten bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung als BE und BA aus, anders jedoch beim Bestandsvergleich, wo die Gewinnneutralität durch den Ansatz gleich hoher Wertzu- und Wertabgänge sichergestellt wird (BFH BStBl II 1998, 161; BFH/NV 2018, 1260). Durchlaufende Posten sind n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensarten

Rn. 110 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Hinweis auf die Steuerschuld des letzten Abnehmers

Rz. 41 Stand: 06/02 – 07/2025 Der letzte Abnehmer soll durch die Hinweise in der Rechnung eindeutig und leicht erkennen können, dass er letzter Abnehmer in einem i. g. Dreiecksgeschäft ist und die Steuerschuld auf ihn übertragen wird (Abschn. 25b.1 Abs. 8 S. 2 Nr. 2 UStAE). Entscheidend ist, dass ein Hinweis auf das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts und zusätzlich auf d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt einer Prüfung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang einer Prüfung wird in § 317 bestimmt und in § 317 Abs. 4 bei börsennotierten Aktiengesellschaften gesetzlich erweitert. Rz. 80 [Autor/Zitation] § 317 Abs. 5 bestimmt, dass der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden hat, in Abs. 6 wird dies um nationale Besonderheiten erweitert. Diese Regelungen betreffen da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Zeitgleiche Entstehung des Vorsteueranspruchs aus innergemeinschaftlichem Erwerb

Rz. 60 Stand: 06/02 – 07/2025 Bekanntermaßen wurden zum 01.01.2004 die Anforderungen, denen eine Eingangsrechnung genügen muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, erheblich verschärft. Der Leistungsempfänger muss im Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellten Rechnung sein, in der die Pflichtangaben vollständig und richtig sind (vgl. Abschn. 15.2 Abs. 2 ff. UStAE)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Arbeitszimmers

Rn. 1761 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 2003, 185; 2000, 7; BFH/NV 2006, 721; 2012, 1776; Heuermann, Stbg 2003, 567). Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung vorwiegend (nur) der büromäßigen Erledigung gedank...mehr