Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt K hat für den Kläger bei dem zuständigen AG Potsdam Zahlungsklage über 2.500,00 EUR wegen restlicher Werklohnforderung erhoben. Für den Beklagten hat Rechtsanwalt B die Abweisung der Klage damit begründet, der Kläger habe die Arbeiten zum Teil nicht fertiggestellt, teilweise seien auch noch Mängel vorhanden. Der Amtsrichter ruft zunächst den Klägervertreter an u...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der seit längerem ganz herrschenden Rspr. Die Begründung erscheint etwas "schief". Nach Auffassung des OLG Brandenburg war hier der Anwaltswechsel nicht notwendig. Soweit sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt entnehmen lässt, hatte jedoch der Beklagte zuerst seinen eigenen Prozessbevollmächtigten be...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / [Ohne Titel]

Der Terminsvertreter leitet nach Beendigung seiner Beauftragung seine Rechnung an den Prozessbevollmächtigten zur Begleichung durch den Mandanten weiter. Somit ist es Aufgabe des Rechtsanwalts und/oder der Rechtsanwaltsfachgestellten, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Es ist gängige Praxis, dass der Prozessbevollmächtigte nach erfolgreicher Prüfung die Kosten des Terminsvertret...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / III. Einziehung

Nach Auffassung des LG hat das AG zu Recht die Festsetzung der geltend gemachten Gebühr nach Nr. 4142 VV abgelehnt. Bei der Gebühr nach Nr. 4142 VV handele es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Sie entstehe (zusätzlich) für Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bei Einziehung oder verwandten Maßnahmen, hier also solchen nach §§ 73 ff. StGB. Die G...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 3 Der Praxistipp

Geschäftsmodell der Inkassodienstleister durch BGH bestätigt Es gehört zu dem Kernbereich der Geschäftsmodelle von Inkassodienstleistern, dass sie dem Mandanten im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten das Liquiditätsrisiko des Schuldners abnehmen. Die Methode dazu ist statt der "Barzahlung" des Vergütungsanspruchs (§ 362 BGB) die Abtretung des diesbezüglichen Erstattungsa...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte seinen Mandanten, den späteren Kläger, zunächst im Widerspruchsverfahren und sodann vor dem VG Leipzig im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten. In seiner Kostenentscheidung hat das VG Leipzig angeordnet, dass die Beklagte dem Kläger seine notwendigen Aufwendungen zu erstatten hat einschließlich seiner Kosten für die anwaltliche Tätigkeit...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 1. Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV

Für die Beauftragung eines Terminsvertreters durch den Prozessbevollmächtigten im Namen des Mandanten entsteht für die bevorstehende Teilnahme an einem Termin die Verfahrensgebühr Nr. 3401 VV. Der Regelfall ist die Vertretung des Prozessbevollmächtigten durch einen Terminsvertreter, bevollmächtigt durch eine Untervollmacht, vor einem auswärtigen Gericht im Rahmen eines Geric...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / I. Allgemeines

Der Verteidiger wird im strafverfahrensrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Bußgeldverfahren eigene Ermittlungen insbesondere immer dann erwägen (müssen), wenn die Aussicht besteht, dass für den Beschuldigten günstige Informationen/Umstände, die bisher nicht ermittelt wurden, erlangt und in das Verfahren eingeführt werden können.[1] Allerdings wird in der Praxis von dies...mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / III. Konkreter Fall

Nach diesen Maßstäben stehe dem Antragsteller die Pauschgebühr nur im tenorierten Umfang zu. 1. Gesetzliche Gebühren Die gesetzlichen Gebühren des Antragstellers für seine nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitte 1 und 2 VV erfassten Tätigkeiten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten betragen insgesamt 393,00 EUR, d...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Grundsätze Diese Anrechnung ist nach Auffassung des VG Leipzig nicht zu beanstanden. Das VG hat auf die Regelung in § 15a Abs. 1 RVG verwiesen, wonach in den Fällen, in denen die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vorgesehen ist, der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern könne, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beide...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. a) Zu den mit der Erstreckung zusammenhängenden Fragen erübrigen sich m.E. weitere Ausführungen. Denn der vom LG richtig erkannte Streit um die Reichweite des § 48 Abs. 6 Abs. 1 und 3 RVG hat sich durch die Änderungen durch das KostRÄG 2021 ab 1.1.2021 erledigt. Die mit dem früheren Streit zusammenhängenden Fragen können also nur noch in sog. Altfällen Bedeutung erlangen ...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Rechtsprechung zur weiten Auslegung der Inkassodienstleistung Jeweils frei von Rechtsfehlern hat das LG seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass dem Geschädigten gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 600 EUR zuzüglich Kostenpauschale zustand und dass der Geschädigte grundsätzlich Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 243 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 272 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.3 Befugnisse und Aufgabenwahrnehmung

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 ermächtigt die gemeinsame Einrichtung, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Das hat zunächst zur Folge, dass die gemeinsame Einrichtung unter einem eigenen Briefkopf firmiert, die Bezeichnung "Jobcenter" hat sie schon nach § 6d zu führen. Ergänzungen sind nicht nur gestattet, sondern auch i. S. von Transparenz für den Bürger erforderlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.5 Ausstellung der Bescheinigung durch ein Kreditinstitut (Abs. 4)

Rz. 180 Bei Aktien besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Dividende abzutrennen und auf eine rechtlich selbstständige Urkunde zu übertragen (Dividendenschein oder Kupon). Der Dividendenschein kann unabhängig von der Aktie veräußert werden und berechtigt dann eine andere Person als den Anteilseigner zum Bezug der Dividende. In derartigen Fällen kann die AG den Empfänger de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / 4. Unterbrechung der Verjährung durch Akteneinsicht

Bei der Entscheidung, ob Akteneinsicht beantragt werden soll, muss die Gefahr gesehen werden, dass hierdurch in Einzelfällen eine Verjährungsunterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB herbeigeführt werden kann. Dies, wenn dem Mandanten bzw. seinem Verteidiger erst durch die Akteneinsicht bekannt wird, dass gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzung der Besteuerungsg... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung bestimmt der BFH die Regeln. In str...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / I. Einleitung

Sind die Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie regelmäßig durch das FA geschätzt. Wenn neben dem Besteuerungsverfahren auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen im Steuerstrafverfahren behandelt werden. Im Gegensatz zur steuerrechtlichen Beurteilung, bei der der...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / I. Einleitung

Der Kampf um die Akteneinsicht[1] zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, der aktiven Kontrolle der Ermittlungsbehörden in allen Verfahrensstadien, dem Schutz des Mandanten sowie zur Einführung entlastender Beweise in das Verfahren, ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / VIII. Elektronische Akte und Akteneinsicht

Für elektronisch geführte Akten ist zum Jahr 2018 mit § 32f StPO eine Sondervorschrift geschaffen worden.[96] Die Vorschrift regelt lediglich das Verfahren der Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, nicht aber das Recht auf Akteneinsicht selbst. Die Einsicht in die elektronische Akte setzt also voraus, dass aufgrund von anderweit geregelten Anspruchsgrundlagen ein sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen

Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beispiele für betriebliche Reiseanlässe eines Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.5 Vollmacht

Rz. 155 Dem Vertreter kann die Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft verliehen werden (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wird erteilt durch Erklärung gegenüber demjenigen, der als Vertreter auftreten soll, oder gegenüber dem Dritten (§ 167 Abs. 1 BGB). Beispiel Die Vollmacht zum Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere enthalten in: der Einzel- bzw. Spezialvollmacht zu...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 4. Möglichkeiten zum Offenhalten des Bescheids

Nicht zuletzt aus Gründen des Haftungsrisikos besteht aus Sicht der Steuerberatung – insb. wegen verfassungsrechtlicher Zweifel – das Bedürfnis, die Grundsteuerwertbescheide offenzuhalten, um ggf. von einer zukünftigen, für den Mandanten günstigen Rspr. des BVerfG profitieren zu können. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden verfahrensrechtliche Optionen zum Hinausschieb...mehr

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Geleitwort

Nun schon in der 11. Auflage erscheint das Buch "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" und hilft dem Praktiker, die zahlreiche Rechtsprechung in diesem Bereich zu überblicken und auf den konkret vorliegenden Fall anzuwenden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei die optische Unterstützung mittels grafischer Darstellung der Unfallsituationen. Gerade auch für den Laien hilfre...mehr

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§ 1 Einführung / E. Zusammenfassung

Rz. 89 Die Reform des Personengesellschaftsrechts führt zu folgenden wesentlichen Neuerungen:mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Haftung des eintretenden Gesellschafters (§ 721a BGB)

Rz. 265 Die Neuregelung des § 721a BGB – die § 130 HGB alt (sowie der Neuregelung des § 127 HGB) nachgebildet ist und in Ergänzung zu § 721 BGB sicherstellt, dass auch der in eine GbR eintretende Gesellschafter für die zu diesem Zeitpunkt bereits begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet (Haftung für Altverbindlichkeiten)[506] – hat folgenden ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.4 Mangel der Vollmacht

Rz. 31 Die Rechtswirksamkeit der Vollmachtserteilung setzt voraus, dass kein Mangel der Vollmacht[1] vorliegt. Ein rechtlich relevanter "Mangel der Vollmacht" ist insbesondere gegeben[2], wenn diese gar nicht erteilt worden ist. Das Fehlen der Beteiligtenfähigkeit und der Handlungsfähigkeit führt zur Unwirksamkeit der Vollmachtserteilung. Demgegenüber wird im Hinblick auf die...mehr

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AGS 04/2023, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler/Zastrow, Vereinbarungen mit Mandanten

Von Dirk Hinne, Hans Klees, Albrecht Müllerschön, Klaus Winkler und Marc Zastrow. 5. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 305 S., 49,00 EUR Das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegende Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder Haftungsbeschränkungen geht. Neu aufgenommen in da...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 3. Dauer der Freiheitsbeschränkung

Für das Entstehen einer Zuschlagsgebühr ist es unerheblich, wie lange der Beschuldigte/Mandant sich nicht auf freiem Fuß befunden hat.[24] Entscheidend ist allein, dass er in dem Verfahrensabschnitt, für den die Zuschlagsgebühr entstehen soll, überhaupt irgendwann nicht auf freiem Fuß, also i.d.R. inhaftiert oder untergebracht war.[25] Das ist auch der Fall, wenn der Mandant...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt verdient die erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte / sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Weitere Voraussetzungen hat die Gebühr nicht. Der Begriff "nicht auf freiem Fuß" ist weit auszulegen. Gemeint ist jede (behördliche) Anordnung, die den Betroffenen in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt.[6] Dieser Sinn und Zweck der Regelung erfasst ...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / I. Allgemeines

Die Gebühren mit Zuschlag sind gegenüber der "normalen" Gebühr im Gebührenrahmen erhöht. Wann der Rechtsanwalt diese Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen erhält, regelt Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Danach verdient der Rechtsanwalt/Verteidiger diese erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Durch diese erhöhten Gebühren sollen diejenig...mehr