Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Schwellenwert

Rz. 99 Die Mittelgebühr der Geschäftsgebühr liegt bei 1,5. Zusätzlich sieht die Anm. zu Nr. 2300 VV RVG jedoch einen Schwellenwert[60] von 1,3 vor (sog. Regelgebühr), der nur dann überschritten werden darf, wenn die Angelegenheit entweder umfangreich oder schwierig war. Rz. 100 Die Existenz des Schwellenwertes ist Ausdruck eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Die rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rn 2). Die ehelichen Lebensverhältnisse markieren die Obergrenze des...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum

Leitsatz Eine Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausübt, die mit seinem Beruf nicht vereinbar ist. Eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar. Sachverhalt Der Kläger ist als Steuerberater bestellt und seit dem Jahr 2024 Arbeitnehmer bei einem Bischöflichen Generalvikariat (Bistum). Der Kläger nahm beim Bistum (auch) Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahr. Das Bis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Einzelvertragliche Regelungen

Rz. 100 Da es sich bei dem Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, kann hierauf im Voraus weder verzichtet werden, noch darf seine Ausübung erheblich erschwert werden. Eine entgegenstehende Regelung ist nach § 134 BGB unwirksam.[1] Dies gilt auch für die Ausschlussfrist nach Abs. 2. Sie kann weder einzelvertragli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / III. Keine Befugnisse im Arbeitsrecht

Weder ist eine Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen Steuerrechtshilfe (vgl. hierzu OLG Celle v. 5.6.1996 – 13 U 273/95, n.v.) noch ist der StB befugt, im Arbeitsgerichtsprozess den Mandanten zu vertreten (BAG v. 6.5.1977 – 2 AZR 148/76, DB 1977, 1955). Letzteres gilt selbst dann, wenn der StB Volljurist ist, denn eine Vertretung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / VII. Keine Befugnisse im Gewerberecht (außer Gewerbesteuerrecht)

Außer im GewSt-Recht darf der StB seine Mandanten nicht in gewerberechtlichen Fragen beraten. Beispiele: Ein Eventmanager fragt bei seinem Berater an, ob er für seinen Gewerbebetrieb eine Schankerlaubnis nach § 2 GastG benötigt, weil er eine Veranstaltung mit Getränkeausschank durchführen will. Ein Unternehmer möchte einen Jugendlichen als Aushilfskraft einstellen, der in eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / IV. Keine Befugnisse im Schadensrecht

Der StB darf für seine Mandanten keine Schadenersatzansprüche geltend machen, weder nach §§ 280 ff. i.V.m. § 675 BGB gegen einen vormaligen bzw. anderen Berater des Mandanten (OLG Düsseldorf v. 9.5.1985 – 18 U 257/84, StB 1985, 307) noch in Form von Amtshaftungsansprüchen nach § 34 GG i.V.m. 839 BGB gegen die FinVerw. (OLG Nürnberg v. 18.12.1996 – 4 U 3322/96, NJW-RR 1998, 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / V. Keine Befugnisse im Familien- und Erbrecht

Der StB darf für seinen Mandanten keine Unterhaltsberechnungen (§§ 1361, 1570 ff., 1601 ff. BGB) oder die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Eheleuten (§§ 1371 ff. BGB) vornehmen (LG Hamburg v. 26.7.1978 – 15 O 925/77, MDR 1979, 234). Über die rein erbschaftsteuerlichen Fragen hinaus ist der StB nicht befugt, eine erbrechtliche Beratung durchzuführen (Wacker in Kuhls u.a.,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Besteuerung bei Leistungen an ausländische Mandanten

Rz. 27 Gelegentlich werden anwaltliche Leistungen auch an im Ausland ansässige Mandanten erbracht. Ob diese Leistung dem deutschen Steuerrecht unterliegt, richtet sich danach, wo die Leistung als solche erbracht wurde. Die Regeln zur Behandlung dieser Fälle enthält § 3a UStG. Dabei wird zum einen nach dem Leistungsempfänger und zum anderen nach der Unternehmereigenschaft unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 94 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 89 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / c) Sorgfältige Dokumentation und Kommunikation

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 83 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[102] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / I. Personenanalyse

Rz. 5 Am Anfang eines jeden Vermögensnachfolgeplanungsmandats steht eine ausführliche Ermittlung der Ausgangslage. Dabei gilt es zunächst, den Familienstammbaum des Mandanten abzufragen (vgl. auch § 2 Rdn 25 f.). Es stellen sich insbesondere folgende Fragen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Quotenvorrecht

Rz. 100 Bei teilweisem Unterliegen des Mandanten und anteiliger Kostenerstattung muss bei der Abrechnung das Quotenvorrecht des Mandanten nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG berücksichtigt werden. Soweit der Gegner die Kosten des Mandanten erstattet, werden diese vorrangig auf die Zahlungen und Auslagen des Mandanten – also auch auf die Selbstbeteiligung – angerechnet. Erst der verble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Formelle Anforderungen an der Vereinbarung von Zeithonoraren

Rz. 202 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Im Unterschied zur notariellen Beauftragung ist der anwaltliche Berater zunächst gehalten, festzustellen, mit wem das Mandatsverhältnis eingegangen werden soll. Mutet diese Fragestellung bei einem Einzelmandanten als unwesentlich an, so ist bei der Beratungsanfrage eines Ehepaares oder einer ganzen Familie die sofortige Klärung des Mandatsverhältnisses unverzichtbar. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / B. Anwaltliche Aufklärungspflicht über Gebühren

Rz. 2 Einen Rechtsanwalt trifft im Grundsatz keine Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über das Entstehen der gesetzlichen Gebühren und insbesondere deren voraussichtliche Höhe aufzuklären.[1] Eine Belehrung über die Vergütungspflicht ist nicht stets zwingend. Dass der Rechtsanwalt die vertraglich geschuldete Dienstleistung nur gegen Vergütung erbringt, kann nicht anders ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Inhalt

Rz. 39 Bei der inhaltlichen Konzeption besteht ein breiter Gestaltungsspielraum. So sind z.B. folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 40 Grundsätzlich unzulässig soll die Vereinbarung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Übergegangene Schadensersatzansprüche wegen aussichtsloser Rechtsverfolgung

Der IX. Senat des BGH[90] hat sich mit den Anforderungen an die Kausalität der fehlenden Belehrung über die Aussichtslosigkeit der (weiteren) Rechtsverfolgung auseinandergesetzt, also die Frage, ob der Mandant bei hinreichender Belehrung durch den Rechtsanwalt tatsächlich von einer (weiteren) Rechtsverfolgung abgesehen hätte. Er führt zunächst aus, dass diese Frage zur haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 106 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[127] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / II. Vorbereitung und Durchführung der Erstberatung

Rz. 30 Wann immer faktisch und zeitlich möglich, sollte die Erstberatung vom juristischen Berater anhand der durch die Kanzleimitarbeiter erfragten Sachverhaltsdetails und ggf. vorab eingereichter Unterlagen vorbereitet werden (vgl. auch § 2 Rdn 14 f.). Ungemein hilfreich ist es, dabei folgendes Schema im Blick zu behalten: Rz. 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / I. Mandatsannahme

Rz. 27 Bereits bei der Mandatsannahme kann gleichsam vieles richtig oder alles falsch gemacht werden. Entscheidend ist, ob ein Vermögensnachfolgemandat richtig eingefädelt wird. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, bereits die Mitarbeiter im Sekretariat, die den Erstkontakt durchführen, dahin gehend zu schulen, dass wichtige Eckdaten beim künftigen Mandanten unmittelbar a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Neue Angelegenheit nach Erledigung, § 15 Abs. 5 S. 2 RVG

Rz. 29 Besonderes Augenmerk verdient die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Hier wird der Grundsatz durchbrochen, dass auch bei erneutem Auftrag zum Tätigwerden in einer Angelegenheit die Tätigkeiten mit den Gebühren abgedeckt sind. Eine neue Angelegenheit soll dann vorliegen, wenn der Auftraggeber 2 Jahre nach Erledigung des ersten Auftrages einen erneuten Auftrag über die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / F. Checkliste: Vermögensnachfolgeplanung für nichteheliche Lebenspartner

Rz. 83 1. Welche Motivation verfolgt der Mandant bei der Errichtung von Todes wegen? 2. Was ist die Ausgangslage?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Pflichten im Mandatsverhältnis bei PKH

Rz. 142 Nach § 48 BRAO ist der Rechtsanwalt zur Übernahme von Mandaten im Rahmen der Prozesskostenhilfe verpflichtet. Die Pflicht beginnt allerdings erst mit der Beiordnung nach § 121 ZPO. Sie endet mit Erledigung des Mandates in dem Umfang, in dem die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist. In Ausnahmefällen kann der Rechtsanwalt auch von der Beiordnung entpflichtet werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / b) Muster Streitwertbeschwerde

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Streitwertbeschwerde für den Mandanten Aktenzeichen der Hauptsache: _________________________ In der Streitsache _________________________ ./. _________________________ erhebe ich Namens und im Auftrag des Mandanten nach § 68 GKG Streitwertbeschwerde Es wird beantragt: Der Streitwert wird von ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 173 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 174 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / A. Einleitung

Rz. 1 Knapp ein Drittel der Deutschen – nämlich 23,7 Mio. Menschen – lebt Statistiken zufolge in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.[1] Diese Mandantengruppe stellt damit alles andere als ein exotisches Randphänomen in der erbrechtlichen Beratung dar. Dabei müssen gerade unverheiratete Paare besonders darauf achten, rechtzeitig vorzusorgen – dies auch deshalb, weil die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr