Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / a. Rechtliche Möglichkeiten und die Voraussetzungen für deren Nutzung

Warum streben wir eine Digitalisierung des Zivilprozesses überhaupt an? Welche Vorteile versprechen wir uns von Videoverhandlungen? In der Begründung des Entwurfs werden Videoverhandlungen als potenziell "schneller, kostengünstiger, ressourcenschonender und nachhaltiger" dargestellt. Zeitersparnis am konkreten Tag und damit einhergehend eine Kostenersparnis für die Mandantin...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag

Rz. 274 Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Gemäß anliegend...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig Gestaffelte Streitwertfestsetzungen sind unzulässig. Dies gilt nicht nur in der Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, soweit dort nach dem Streitwert abgerechnet wird, auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Für die Zivilgerichtsbarkeit u.a.:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.10 Tools zur Ermittlung der Einkünfte aus Kryptowährungen

Zur Ermittlung etwaiger Einkünfte nach § 23 EStG können spezielle Plattformen oder Tools im Internet genutzt werden. Beispiele sind Cointracking, Cryptotax, Accointing, Koinly u. a.[1] Hierbei ist ein manueller Eintrag oder das Einspielen der Transaktionen über Schnittstellen (API-Schnittstelle oder Excel-Export im CSV-Format) möglich. Insbesondere bei vielen Trades sind die...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.1 Bezug der Coins

Der Erwerb der neuen Coins kann im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), einen steuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) darstellen. Sofern Kunden sich für die Teilnahme zum Bezug neuer Coins anmelden und Daten von sich aus preisgeben müssen, die über die Informationen hinausgehen, die für...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.3 Privatvermögen

Im Privatvermögen betreffen grds. nur Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen, die besonderen Aufbewahrungsvorschriften des § 147a AO.[1] Demnach sind die bestehenden Aufzeichnungen und Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren und, sofern ein Datenverarbeitungssystem oder eine spezielle Software zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.1 Handel mit NFTs

U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womit in den meisten Fällen wieder die Vorschriften des § 23 EStG anzuwenden sind. Gleiches gilt für den Handel mit virtuellem Land. Gera...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2.2 Korrekturpflicht nach § 153 AO

War die ursprüngliche Erklärung "lediglich" fahrlässig oder gar schuldlos unrichtig oder verspätet, so ist die Korrekturerklärung eine schlichte steuerliche Berichtigungserklärung nach § 153 AO.[1] Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO entsteht eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige und Korrekturpflicht innerhalb angemessener Frist, wenn (vereinfacht) folgende Voraussetzungen erfüllt ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.4 Übertragung auf den Handel mit Kryptowährungen

Mit BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] vertritt das BMF – u. E. zutreffend – die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zu einer gewerblichen Tätigkeit die Kriterien des gewerbliche Wertpapier- und Devisenhandels herangezogen werden können.[2] Damit überträgt das BMF nicht sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ventu...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.4 Bewerbungsobliegenheit

Erfüllt der Berechtigte seine Erwerbsobliegenheit nicht, trifft ihn die Obliegenheit, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihm fiktive Einkünfte wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit zugerechnet werden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Erwerbsbemühungen sind hoch – teilweise unrealistisch. Einigkeit besteht,...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7 Hemmnisse und Erwartungshaltung des Mandanten

Neben den eigenen Hemmnissen, sollte sich der Berater auch grundsätzlich darüber im Klaren sein, welche inneren Hemmnisse seine Mandanten bei der Auftragsvergabe haben können, damit er sich Strategien überlegen kann, diese zu überwinden. Die Grundsatzfrage jedes Mandanten bei einem Beratungsauftrag lautet, was dieser für sein Geld bekommt. Diese Frage beinhaltet mehrere Aspek...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.11.1 Bedeutung der Präsentation aus der Sicht des Mandanten

Die Präsentation ist der Moment, in dem der Mandant den Steuerberater "misst". Was entscheidet über den Erfolg der Präsentation aus Sicht des Mandanten? Dass Sie das Ziel/die Problemlösung mit seinen Augen betrachtet haben. Dies bedingt die Kenntnis der Ziele und Erwartungshaltungen des Mandanten. Dass der Mandant sich wohlfühlt. Die Rahmenbedingungen der Präsentation müssen s...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.9.5 Mandanten-Informations-Abend

Eine weitere Möglichkeit, die Beratungsthemen zu kommunizieren, ist eine Mandanten-Veranstaltung. Diese bringen einige Vorteile mit sich, wie z. B.: Man erreicht viele Mandanten auf einer persönlichen Ebene. Jedes Beratungsthema, das so aufbereitet wird, wird aus Sicht des Mandanten auf jeden Fall häufig und sehr kompetent vom Berater abgewickelt. Für eine Dienstleistung, die ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.6 Verkaufshemmnisse beim Berater vermeiden

Der typische Steuerberater ist kein Verkäufer. Deshalb gibt es für ihn typische Verkaufshemmnisse, die in diesem Abschnitt dargestellt werden sollen und wie man diese erfolgreich überwindet. Wird der Mandant nach der Beratung zufrieden sein? Eines der zentralen Ziele für den Berater ist es, dass der Mandant nach der Erstellung der Planung mit dem Gefühl nach Hause geht, dass s...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.1 Ergebnisgenauigkeit

Aus Sicht des Mandanten bemisst sich der Wert einer Planung auch an einer gewissen Ergebnisgenauigkeit, das heißt wie nahe im Nachhinein die Ergebnisse an der Realität liegen. Die Qualität einer Planung lässt sich i. d. R. nur sehr bedingt daran messen, ob der hochgerechnete Wert nach zehn Jahren um 5 %, um 15 % oder gar um 50 % von der damaligen Prognose abweicht. Auch wenn ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.2 Mandantentypologie und Nutzenargumente

Als ergänzende Ausführung zu den Überlegungen, wie man schlagkräftige Argumente findet, sollte sich jeder Berater zumindest mit den Grundzügen der Mandantentypologie und den zu ihnen passenden Argumenten beschäftigen. Zum Thema Mandantentypologie gibt es zahlreiche unterschiedliche Kategorisierungen, die hier zu guter Letzt noch kurz erläutert werden sollen. Kein Mandant wir...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8.1 Die Honorarkalkulation

Die Zahlungsbereitschaft des Mandanten stellt für den Berater eine sehr schwer greifbare, aber dennoch enorm wichtige Größe dar, denndieObergrenze des Honorars ist die Zahlungsbereitschaft des Mandanten. Bei bestehenden Mandaten hat der Berater häufig viele Erfahrungswerte aus den Standardleistungen und bereits erfolgten Beratungen, wie die Zahlungsbereitschaft des einzelnen ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10 Akquisition = das Verkaufsgespräch

Alle bis hierhin besprochenen Überlegungen und Maßnahmen entsprechen dem landwirtschaftlichen Begriff des Säens. Geerntet wird im persönlichen Gespräch. Ohne Säen kein Ernten. Und nur das Ernten bringt den Ertrag. Die konkrete Auftragsvergabe erfolgt fast ausschließlich in einem Gespräch mit dem Mandanten. Auch das Anbieten von Dienstleistungen funktioniert im persönlichen Ge...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.1 Bewährte Methoden aus der Praxis

Neben den grundsätzlichen Überlegungen gibt es zwei Vorgehensweisen für Gesprächsführungen, die sich in der Praxis als besonders zielführend erwiesen haben und deshalb hier gesondert vorgestellt werden sollen. 1. Erwartungshaltung durch Agenda wecken Wenn man ein sinnvolles Beratungsthema identifiziert hat und dieses in einem Standard-Termin als Zusatzleistung ansprechen will,...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.1 Grundlagen zum Beratungsfeld der Altersvorsorge

Altersvorsorgeberatung setzt sich aus mindestens drei wesentlichen Elementen zusammen. Im ersten Schritt geht es um die Ermittlung und transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation. Dann wird über eine strategische Beratung festgelegt, wie eine sichtbar gemachte Versorgungslücke geschlossen werden könnte. Im letzten Schritt geht es dann schließlich um die ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.1 Kompetenz-Vertrauen schaffen und Ziele setzen

Um einen Auftrag zu generieren, muss der Mandant Vertrauen in die Kompetenz des Steuerberaters zur Fragestellung haben. Neben dem persönlichen Knowhow und dem persönlichen Auftreten, kann dies durch Maßnahmen des Marketings unterstützt werden wie z. B. die Erstellung von Flyern mit dem Beratungsangebot. Die Festlegung des Beratungsziels ist wesentliche Grundlage des Auftrags....mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.2 Finanzierungsvergleich und -beratung

Finanzierungsberatung im Sinne von "Erstellung von Finanzierungvergleichen" entsteht entweder aufgrund konkreter Vergleichssituationen oder auch als Optimierungsempfehlungen aus der Erstellung einer Finanzierungübersicht. Im Grunde geht es immer darum, mindestens zwei Finanzierungssituationen zu vergleichen, um die jeweils beste Alternative für den Mandanten zu finden. Vergl...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8.2 Die Honorarkommunikation

Festpreis: Immer wenn es möglich ist, sollte ein Festpreis kommuniziert werden. Die Preiskalkulation ist Sache des Beraters. Der Mandant möchte i. d. R. eine "risikofreie" Beauftragung – wenigstens was das Thema Preis angeht. Die Nennung eines Stundensatzes – selbst mit einer ca.-Angabe des voraussichtlichen Aufwands – verursacht Unsicherheit. Preisnennung: Der Berater sollte...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.9.2 Musterauswertungen

Musterauswertungen sind für den Mandanten wichtig, weil er eine abstrakte Dienstleistung typischerweise nicht (be-)greifen kann. Eine Musterauswertung macht den Inhalt und den Wert der Dienstleistung greifbar. Sie sollte deshalb im Gespräch immer zur Hand sein. Musterauswertungen sollten auch in der Wahrnehmung des Mandanten eine hohe Wertigkeit haben und sind kein Give-away...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.9 Auswirkung der berufsrechtlichen Begrenzung auf die Beratungsleistung

Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind. Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem: eine hochqualifizierte un...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.3 Von der Dienstleistung zum Produkt

Die Frage was der Mandant für sein Geld bekommt, hat einen ganz konkreten und greifbaren Hintergrund. Dienstleistungen kann man im Wortsinn nicht "begreifen", sondern man erhält erst nach Abschluss der Arbeit ein Ergebnis, dessen Wert man im Vorhinein nicht richtig einschätzen kann. Um die Dienstleistung "Planung" also besser begreifbar zu machen, muss man in Richtung "Produ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.1 Finanzierungsübersicht als Beratungsleistung

In Finanzierungsfragen bedeutet „vorausschauend“ in erster Linie Datensammlung und –aufbereitung im Sinne eines "Sich den Überblick verschaffen". Nur mit Hilfe von aussagekräftigen Auswertungen, die sowohl den aktuellen Finanzierungsstand als auch die planmäßige Entwicklung der Finanzierungssituation berücksichtigen, kann darauf aufbauende Beratung sinnvoll aufsetzen. Die Ver...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.2 Flexibilität

Da der Berater sinnvollerweise den Mandanten überzeugt hat, dass Planung zwar Sicherheit schafft, aber einer stetigen Kurskorrektur bedarf, bedeutet Sicherheit für den Mandanten fast zwangsläufig auch Flexibilität. Also sollte der Berater dieses Thema auch ganz bewusst kommunizieren und aktiv darauf hinweisen, dass Flexibilität ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist, der i...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.3 Positionierung als neutraler Experte

Die rechtlichen Grenzen, die den Steuerberater auf Objektivität und Neutralität verpflichten, stellen auf den ersten Blick eine Beschränkung bei der inhaltlichen Umsetzung bestimmter Marketingthemen dar. Bei näherer Betrachtung aber können sie einen immensen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Dazu muss zunächst die Frage gestellt werden, warum Privatpersonen überhaupt private Fina...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.2 Steuergestaltung durch Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung

Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen. Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG: "Beiträge, die für nach Ablau...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.3 Immobilienanalyse

Das Thema Vermögensaufbau über Immobilien ist nicht erst seit der Finanzkrise ein Dauerbrenner in der Beratung. Seitdem hat es aber an Bedeutung gewonnen, weil seit 2008 durch die gestiegene Nachfrage "gute "Angebote seltener geworden sind. Gerade an gefragten A- und B-Standorten sind die Preise überproportional gestiegen. Deshalb wird es immer wichtiger vorher durchzurechne...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.2 Ist-Zustand erfassen

Die Datenerhebung ist im Regelfall die zeitintensivste Arbeitsphase einer Planung.[1] Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten und wirtschaftlichen Erstellung ist deshalb ein besonders hohes Augenmerk auf die organisatorischen Aspekte zu legen. Deshalb sollte zu jedem Beratungsthema eine Checkliste der notwendigen Daten vorliegen. Die zu berücksichtigenden Daten lassen sich...mehr