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§ 1 Vorfragen / I. Mandatsannahme

Julia Roglmeier
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Rz. 27

Bereits bei der Mandatsannahme kann gleichsam vieles richtig oder alles falsch gemacht werden. Entscheidend ist, ob ein Vermögensnachfolgemandat richtig eingefädelt wird. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, bereits die Mitarbeiter im Sekretariat, die den Erstkontakt durchführen, dahin gehend zu schulen, dass wichtige Eckdaten beim künftigen Mandanten unmittelbar abgefragt werden:

▪ In welchen Familienverhältnissen lebt der Mandant?
▪ Wie setzt sich sein Vermögen – zumindest grob – zusammen?
▪ Gibt es Altverfügungen, Verträge oder andere Urkunden, die von Bedeutung sein könnten?
▪ Ist besondere Eile geboten (z.B. bei Fragen einer taktischen Ausschlagung, bei drohender Geschäfts-/Testierunfähigkeit oder bei einer Erkrankung, die letalen Lauf genommen hat)?
▪ Wer wird an der Erstberatung teilnehmen und auf wen soll das Mandat laufen?
 

Rz. 28

Je detaillierter der juristische Berater bereits im Vorfeld der Erstberatung Bescheid weiß über die Inhalte, die mit dem Mandanten besprochen werden müssen, umso gehaltvoller wird das Gespräch. Umgekehrt können auf diese Weise auch frühzeitig Mandate ausgesiebt werden, die nicht zum Leistungsprofil einer mit Vermögensnachfolgethemen betrauten Kanzlei passen. Natürlich muss im Bewusstsein bleiben, dass bei der Mandatsannahme sensible Daten und Fakten abgefragt werden, die nicht unbedingt sofort jeder Mandant bei einem ersten Kontakt preisgeben möchte. Hier ist beim Kanzleipersonal entsprechendes Fingerspitzengefühlgefragt.

 

Rz. 29

In manchen Fällen kommen die Mandate aber auch über den Kontakt zu einem Steuerberater oder einem Finanzdienstleister zustande. Das kann sowohl im Hinblick auf die Zuleitung einer ersten Personen- und Vermögensübersicht im Vorfeld der Erstberatung wie auch im Hinblick auf die notwendige Vertrauensebene z...

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