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§ 29 Gestaltungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften / 1. Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnungen

Julia Roglmeier
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Rz. 38

Eine Absicherung kann sowohl über eine Erbeinsetzung als auch über Vermächtnisanordnungen zugunsten des Partners erfolgen. Ist dem Mandanten daran gelegen, den Lebensgefährten als seinen Rechtsnachfolger zu installieren, wird einer Erbeinsetzung der Vorzug zu geben sein. Sollen dritte Personen – insbesondere Abkömmlinge – nachfolgen, erfolgt die Absicherung regelmäßig über Vermächtnisanordnungen.

 

Rz. 39

Häufig besteht der Wunsch nach Absicherung des nichtehelichen Lebenspartners, wobei gleichzeitig sichergestellt werden soll, dass das Vermögen nicht an einen neuen Partner weitergegeben wird. Ist dies der Fall, können Konstruktionen in Erwägung gezogen werden, die bei Eheleuten einer Wiederverheiratungsklausel entsprechen.

 

Rz. 40

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Muster 29.11: Erbeinsetzung des Lebensgefährten mit Anfall von Vermächtnissen bei Verheiratung oder Begründung einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Zu meinem unbeschränkten Alleinerben setze ich meinen Lebensgefährten _________________________ ein. Sofern sich mein Lebensgefährte nach dem Erbfall verheiratet oder eine neue nichteheliche Lebensgemeinschaft (§ 20 SGB XII) begründet, hat er an _________________________ Geldvermächtnisse in Höhe von _________________________ herauszugeben. Die Vermächtnisse fallen mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft an, sind drei Monate danach fällig und bis dahin unverzinslich.

 

Rz. 41

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Muster 29.12: Erbeinsetzung des Lebensgefährten als Vorerbe mit Nacherbfall bei Verheiratung oder Begründung einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Zu meinem alleinigen Erben setze ich meinen Lebensgefährten _________________________ ein. Mein Lebensgefährte ist Vo...

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