Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VII. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Rz. 133 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre [148] dauernd im Ausland aufgehalten ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / VI. Tod eines Ehegatten und Verfahrensvollmacht

Im Mandatsverhältnis bestehen keine Besonderheiten für die Vertretung des überlebenden Ehegatten, wenn der andere (geschiedene) Ehegatte während eines laufenden Gerichtsverfahrens stirbt. In der Praxis kann es allerdings zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen, wenn der überlebende Ehegatten die Rechtsnachfolger des Ehegatten oder gegebenenfalls die Hinterbliebenen ken...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / I. Einleitung

In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegatten jemanden ...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Frage, ob auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Bemessung der anwaltlichen Gebühren generell von der Mittelgebühr auszugehen ist oder nicht, ist in der Rspr. umstritten. Sie ist aber mit der wohl h.M. zu bejahen (vgl. dazu und wegen der Einzelheiten eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 5 VV R...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Beispiele

Beispiel 1 Gegen den B ist beim Schöffengericht ein umfangreiches Verfahren wegen Verkehrsstraftaten anhängig. Dieses wird nach Anklageerhebung vom AG gem. § 225a Abs. 1 StPO der Strafkammer vorgelegt, die es übernimmt. Dort findet eine eintägige Hauptverhandlung statt. B ist von Anfang an von R vertreten worden. Alle Kriterien des § 14 RVG sind durchschnittlich. Entstanden s...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A klagt gegen seinen früheren Mandanten mit Erfolg Anwaltshonorar ein. Aufgrund der ihm günstigen Kostenentscheidung macht er im Kostenfestsetzungsverfahren eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV sowie auf den Gesamtbetrag 19 %-Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend. In seine...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / II. Ansatz der Mittelgebühr

1. Allgemeine Überlegung Aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrags sei, so das AG, die Beklagte verpflichtet, die hierdurch angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (abzüglich der Selbstbeteiligung) an den Kläger zu zahlen. Streitig sei zwischen den Parteien nur, ob die Rechtsanwältin des Klägers die jeweilige Mittelgebühr habe ansetzen dürfen oder ob eine niedrigere Gebühr an...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und erinnert noch einmal daran, dass es für den Pflichtverteidiger sinnvoll ist/sein kann, beim Gericht die Feststellung der Notwendigkeit von als erforderlich angesehener Auslagen/Aufwendungen, also z.B. Kopien aus der Akte, Reisen oder eben auch Übersetzungen, zu beantragen. Stellt das Gericht die Erforderlichkeit fest, gilt das auch für ...mehr

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AGS 03/2023, Koehl/Krumm/Hiltrop, Punktsystem und Bußgeldkatalog - Handkommentar

Von Felix Koehl, Carsten Krumm und Julia Hiltrop. 3. Aufl., 2022. Verlag Nomos, Baden-Baden. 369 S., 49,00 EUR Nach dem letzten "Reformdesaster" hat der Gesetzgeber nachgebessert. Ende 2021 sind Bußgelder zum Teil deutlich erhöht worden. Auch Fahrverbote kommen jetzt häufiger in Betracht. Dies wird auch zum Anstieg von Bußgeld- und Führerscheinsachen in der täglichen Praxis f...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Rechtsanwalt in H. Die Bekl. ist ein Versicherungsunternehmen. Der Kl. erwirkte am 6.12.2018 für einen Mandanten, der von einem Hund gebissen worden war, einen Vollstreckungsbescheid gegen eine bei der Bekl. haftpflichtversicherte, in H. wohnhafte VN. Die Bekl. legte mit Schreiben vom 14.12.2018 für ihre VN Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Der Kl. s...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man die Entscheidung gelesen hat, möchte man aufstehen, zum Fenster gehen, dieses öffnen und zum Himmel rufen: "Herr, lass Hirn vom Himmel regnen und schicke viel davon nach Amberg". Denn – ich hatte bereits in der Anmerkung zum Beschluss des AG Amberg (AGS 2022, 516) darauf hingewiesen –: Die Entscheidung des LG ist falsch. Die vom LG gegebene Begründung ist in kein...mehr

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zfs 03/2023, Auslegung eine... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Sie macht auf zwei Probleme aufmerksam, die bei der Auslegung von Kostenregelungen in einem gerichtlichen Vergleich in der Praxis immer wieder auftreten. Kosten des Vergleichs Das OLG Brandenburg hat die zwischen den Parteien und Frau F. getroffene Kostenregelung zutreffend ausgelegt. Die Klägerin hatte (wohl) in den beiden...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / II. Notwendigkeit der Terminsreisekosten

1. Grundsatz Die Beurteilung der Frage, ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO notwendig waren, hat sich nach Auffassung des OLG Bamberg daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei dürfe die Partei ihr berechtigte...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das AG habe den Gegenstandswert für die Einziehung des gefälschten polnischen Führerscheindokuments zu Recht auf 0 EUR festgesetzt. 1. Beratung der Beschuldigten Das LG legt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Anfall einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV dar. Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen Beschuldigte...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / I. Praktische Problemstellung

Lassen sich die "Unannehmlichkeiten" für die Mandantschaft ...: In der Praxis ist der steuerliche Berater häufig mit einer Aversion der Mandanten/-innen hinsichtlich der Notwendigkeit der ordnungsgemäß zu führenden Fahrtenbücher konfrontiert. Mindestens ähnlich unbeliebt ist der Umstand, dass die Mandantschaft – in Ermangelung eines den Anforderungen entsprechenden Fahrtenbu...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.[1] Auch die Frage, ob ein...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Mögliche Einzelmaßnahmen

Jedes Unternehmen muss für sich ermitteln, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Einbindung in Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Dabei sind die Größe, Organisation und das Ausmaß der Einbindung in internationale Lieferketten ebenso zu berücksichtigen wie Besonderheiten der jeweiligen Branche. Es muss aber daran erinnert werden, dass Umsatzsteuerbetrug auch in reinen Inlands...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.3.2 Ermöglichung der Auswertung durch Kontrollmitteilungen

Rz. 48 Um die Auswertung zu ermöglichen, hat die für die Außenprüfung zuständige Finanzbehörde die für die Besteuerung der anderen Personen oder die Verfolgung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen zuständigen Finanzbehörden über die insoweit getroffenen Feststellungen zu unterrichten. Dies geschieht durch sog. Kontrollmitteilungen.[1] Kontrollmaterial über Auslandsb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO sind unter einer umständlichen Verweisung auf das StBerG bestimmte öffentlich-rechtliche bzw. berufsrechtliche Steuerberatersachen dem Finanzgerichtsweg zugewiesen. Hintergrund dieser besonderen Rechtswegbestimmung mag – wenig überzeugend – der enge sachliche Zusammenhang mit den den FG zugewiesenen Angelegenheiten begründen.[1] Rz. 24 Durch ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Finale Verluste: Die nächst... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Ingo Prang, StB / Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Mit Beschluss vom 6.11.2019 (BFH v. 6.11.2019 – I R 32/18, GmbH-StB 2020, 375 [Böing/Rösen]) legte der BFH dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich des Abzugs sog. finaler Verluste für EU-Freistellungsbetriebsstätten vor. In dem zuletzt veröffentlichten Urteil vom 22.9.2022 (EuGH v. 22.9...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.1 Praxisprobleme

Der "normale" Anwalt wird aufgrund seiner Mandantenstruktur nicht allzu oft Gebrauch vom Erfolgshonorar machen können. Die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ist unabhängig von der Höhe des Honorars zu gewährleisten und es kann nicht Sinn sein, "unsinnige", relativ aussichtslose Prozesse führen zu können. Risiko der unplanmäßigen Beendigung des Mandats: Nach § 627 BGB kann d...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 6 Checkliste vor/zum Abschluss einer erfolgsbasierten Vergütungsvereinbarung

Alle Alternativen mit dem Mandanten diskutieren und abklären: U. U. Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder seitens einer Prozessfinanzierungsgesellschaft. Da Prozessfinanzierungsgesellschaften die Übernahme u. a. auch von der Höhe der Forderung abhängig machen, muss ggf. bei mehreren Anbietern eine Anfrage gestellt werden.[1] Dabei muss der Anwalt vora...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.2 Gefahren

Es kann bezweifelt werden, dass sich das Erfolghonorar für die Anwälte bewährt: Fraglich ist auch, ob im Ernstfall der vom Mandanten getäuschte Anwalt auch bereit ist, einen Prozess bezüglich seines vereinbarten Erfolgshonorars zu führen. Hilfreich wäre es, wenn die Kollegen untereinander offen ihre Erfahrungen austauschen würden, welche Mandanten nach dem "Erfolgshonorar" f...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.4 Erfolgshonorar – Einzelfall: Absehen von der Rechtsverfolgung

§ 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVG orientiert sich grundsätzlich an der bisherigen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 1 RVG a. F. Durch die Neuregelung wird die sich an der wirtschaftlichen Situation der Rechtsuchenden orientierende Betrachtung des Einzelfalls zugunsten einer generalisierenden Betrachtung dahingehend aufgegeben, ob rational denkende Rechtsuchende bei verständiger Betra...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2 Ziel und Rechtsstruktur der Regelungen zum Erfolgshonorar

Die ausnahmsweise Zulassung der Vereinbarung von Erfolgshonoraren gibt Rechtssuchenden, für die eine Rechtsverfolgung mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden ist, die Möglichkeit, dieses möglichst umfassend zu begrenzen. Zur Vermeidung eigener Risiken sind mit der Vereinbarung aber für den Berater eine Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz des Re...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.5 Kein/geringeres gesetzliches Honorar im Misserfolg ohne Zuschlag im Erfolgsfall

In § 4a Abs. 2 RVG wurde grundsätzlich die Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG a. F. übernommen, nach der keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung für den Fall eines Misserfolgs nur dann vereinbart werden darf, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Durch die Neufassung des § 4a Abs. 2 RVG wird dabei kl...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 4 Formalien für alle Vergütungsvereinbarungen

Bestimmte Formalien müssen bei allen Vergütungsvereinbarungen eingehalten werden: Es muss die Textform eingehalten werden (§ 126b BGB).[1] Die Vergütungsvereinbarung muss immer als solche oder in vergleichbarer Form, z. B. Erfolgs-Honorarvereinbarung, bezeichnet werden (§ 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Die Vergütungsvereinbarung muss, mit Ausnahme der Auftragserteilung an sich, d...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 3.1 Fälle und Mandate u.U. neu aufrollen

Hinweis Prüfung von Altfällen Anwälte sollten u.U. prüfen, in welchen (noch nicht verjährten) Fällen sie in den letzten Jahren Mandanten von einer Prozessführung Abstand genommen haben, weil sie entweder keine Prozesskostenhilfe bekommen haben oder eine Rechtsschutzversicherung nicht abgeschlossen hatten bzw. Letztere keine Deckungszusage erteilt haben. Diese Mandanten sollte...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.3 Alternativen

Freiwillige und vorbehaltslose Zahlungen auf eine Vereinbarung werden nach Bereicherungsrecht beurteilt. Es ist sinnvoll, sich mit den gesetzlich zugelassenen Erhöhungen von Gebührentatbeständen auseinanderzusetzen und diese als Alternative zum Erfolgshonorar zu prüfen (z. B. Verdoppelung der Einigungsgebühr im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung, § 489 Abs. 2 Satz 3 BRAO, N...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.6 Inhalt der Vereinbarung über Erfolgshonorar

In eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar sind lt. § 4a Abs. 3 RVG aufzunehmen: die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll, die Angabe, ob und gegebenenfalls welchen Einfluss die Vereinbarung auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von diesem zu erstattenden Kosten anderer Beteiligt...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.3 Erfolgshonorar – außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren

Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVG dürfen Erfolgshonorare mit Rechtsanwälten dann vereinbart werden, wenn der Rechtsanwalt Inkassodienstleistungen i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO) erbringt und es Tätigkeiten betrifft, bei denen die Forderung auch mehr...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / Einführung

Am 25.4.2008 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen.[1] Es ist am 1.7.2008 in Kraft getreten und setzte den Beschluss des BVerfG[2] termingerecht um, wonach die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zumindest dann möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten diesen anderenfall...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 3 Konsequenzen für die Praxis

Es ist möglich, dass Mandanten – auch in den nicht vorgesehenen bzw. nicht erlaubten Fällen – versuchen werden, von den Bestimmungen Gebrauch zu machen und den Anwalt um eine Vergütungsvereinbarung mit Erfolgshonorar bitten. Es gibt keine Statistik über die Anzahl von Erfolgsvergütungsvereinbarungen. Laut einem Bericht von einer Rechtsanwältin im AnwBl 2012 S. 562 ff. nutzen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen i...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.2 Koordinierung der Verfahren

Aufgrund der unterschiedlichen Regelung zur Beweislast und Mitwirkungspflicht können sich das steuerliche und das strafrechtliche Verfahren unterschiedlich entwickeln. Unabhängig hiervon können sich unterschiedliche Ergebnisse auch aufgrund unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen der Finanz- und der Strafgerichte ergeben. Zeitliche Reihenfolge der Verfahren So kann es für den...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 4.4 Verfahrensbeendende Absprache (sog. Deal)

Im Strafprozess kommt u. U. eine verfahrensbeendende Absprache gem. § 257c StPO in Betracht (umgangssprachlich auch "Deal" genannt). Der Verteidiger wird die gesamte Sach- und Rechtslage dahingehend bewerten, ob eine solche Absprache sinnvoll erscheint. Die Erwartungen des Mandanten sollten nicht zu hoch sein. Denn der Strafrichter darf in einer solchen Absprache keine konkr...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 6 Berater als Beschuldigter

Wenn der Berater selbst von Durchsuchungen oder Beschlagnahmen betroffen ist, sollte er zunächst prüfen, ob er selbst Beschuldigter ist oder bloßer Dritter. Insofern ist maßgebend, ob es sich um ein Strafverfahren gegen den Berater selbst und/oder gegen seine Mitarbeiter als Beschuldigte handelt. Dies ist der Fall, wenn der Durchsuchungsbeschluss die Rechtsgrundlage § 102 StP...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.1 Rechtsanwalt

Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deutlich abgehoben).[2...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierunter fallen z. B. Aufwendungen für Betriebsausflüge, für Weihnachtsfeiern und Jubiläumsveranstaltungen. Keine Rolle spielt dabei die Frage, ob die Betriebsveranstaltung auf lohnsteuerrechtlicher Ebene der Mitarbeiter einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen oder ni...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.1 Hinweispflicht auf verbindliche Auskunft

Ein Berater ist zwar nicht verpflichtet, bei jedem in der steuerlichen Literatur angesprochenen Problem eine verbindliche Auskunft der Finanzbehörde einzuholen. Die Pflicht zur Empfehlung zur Einholung einer verbindlichen Auskunft besteht aber jedenfalls dann, wenn eine steuerliche Unsicherheit erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Mandanten hat und diese Unsicherheit...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / Zusammenfassung

Überblick Im "Steuerrechtsdschungel" findet man sich angesichts permanenter Rechtsänderungen und der Fülle von BFH- und FG-Entscheidungen nur schwer zurecht. Auch wird es immer komplizierter, bestimmte steuerliche Folgen einer Handlung in letzter Konsequenz vorauszusagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb Steuerpflichtige oder deren Berater beim Finanzamt eine ...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / A. Erbenaufgebot

Als erstes stellt sich Frage, in welchen Situationen ein Erbenaufgebot überhaupt in Betracht kommt. Dies lässt sich besten an einem Beispiel verdeutlichen. Beispiel 1: Die Tante 2. Grades des Mandanten ist verstorben ohne Abkömmlinge und ohne Testament. Der Nachlass beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der Mandant kommt als gesetzlicher Erbe bzw. Miterbe zu ½ in Betracht. Es gab jedo...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / Leitsatz

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige Kosten sind selbst dann, wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten ...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr