Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / VI. Muster: Auftragsschreiben an Gerichtsvollzieher mit Auftrag zur Versteigerung von gepfändeten Gegenständen

Rz. 82 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Auftragsschreiben an Gerichtsvollzieher mit Auftrag zur Versteigerung von gepfändeten Gegenständen An Herrn Obergerichtsvollzieher _________________________[138] Auftrag zur Versteigerung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenständen Sehr geehrter Herr Obergerichtsvollzieher, mit Räumung vom ________...mehr

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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K / 9 Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2988]

Rdn 2989 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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Z / 5 Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5750]

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2098]

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U / 7 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Außervollzugsetzung [Rdn 4679]

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V / 33 Verteidiger, Mitarbeit von Dritten bei der Verteidigung [Rdn 5192]

Rdn 5193 Literaturhinweise: Beckmann, Der Umweltanwalt und die Kooperation mit dem Strafverteidiger, AnwBl 1997, 786 Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Bornheim, Rechtliche und praktische Aspekte bei der Steuerstrafv...mehr

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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P / 28 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3962]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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B / 20 Besetzungsfragen [Rdn 1197]

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D / 2 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 1656]

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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P / 29 Polizeiliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4000]

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 4/2020 – 12/2022, StV 2023, 701 Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Boe, Befangen...mehr

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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A / 35 Akteneinsicht, Kosten [Rdn 425]

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Grundsatz

Rz. 108 Die unbedingte Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist, § 705 ZPO, § 45 FamFG. Formell rechtskräftig werden Urteile, die von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder gegen die ein Rechtsmittel unzulässig ist oder nicht mehr eingelegt werden kann und die dadurch unanfechtbar werden.[109] I...mehr

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V / 41 Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5274]

Rdn 5275 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 5050, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5280. Rdn 5276 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / B. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Die in diesem Kapitel abgehandelten gemeinsamen Vorschriften (8. Buch, §§ 704–802 ZPO) und Grundsätze gelten für das gesamte Vollstreckungsverfahren und jede Vollstreckungsart. Noch vor der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist zu überlegen, ob im Rahmen des vorgeschalteten vorläufigen Rechtsschutzes die künftige Zwangsvollstreckung g...mehr

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A / 42 Akteneinsicht, Unterrichtung Dritter [Rdn 543]

Rdn 544 Literaturhinweise: Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Freyschmidt/Nadeborn, Was darf der (Strafrechtsschutz-)Versicherer wissen? Grundlagen und Grenzen des Auskunftsbegehrens gegenüber Strafverteidigern, StR...mehr

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / IV. Abfrage des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 79 Soweit der Rechtsanwalt mit dem Forderungsinkasso beauftragt ist und der Schuldner keine nachvollziehbaren Gründe für die Zahlungsverweigerung gegenüber dem Mandanten dargelegt hat, ist mit der Einleitung der außergerichtlichen Mahnung zu prüfen, ob der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Regelmäßig ist der Schuldner nämlich mehreren Gläubigern ver...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Muster: Anzeige des Eintritts in die Versicherung gegenüber dem Gläubiger

Rz. 821 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.133: Anzeige des Eintritts in die Versicherung gegenüber dem Gläubiger An _________________________[632] in _________________________ Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom _______________________...mehr

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A / 21 Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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V / 36 Verteidiger, Stellung [Rdn 5217]

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr

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D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Muster: Anzeige des Eintritts in den Versicherungsvertrag nach § 170 VVG

Rz. 820 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.132: Anzeige des Eintritts in den Versicherungsvertrag nach § 170 VVG Per Einschreiben mit Rückschein An die Kapitallebensversicherung AG in _________________________ Kapitallebensversicherung mit Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ hier: Anzeige des Eintritts ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XII. Muster: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe

Rz. 435 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.51: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe An das _________________________[410] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________. Wi...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überprüft werden. Insbesondere, wenn die Erteilung des Mandats erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahren erfolgt. Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe bezieht sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, sondern ist dafür gesondert zu bean...mehr

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A / 15 Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 151]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 152 Literaturhinweise: S....mehr

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P / 14 Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3691]

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V / 29 Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 5131]

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B / 34 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1621]

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V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

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R / 4 Richterliche Vernehmung, Beschuldigter [Rdn 4183]

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AGS 01/2025, Vergütung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Praktische Auswirkungen der Entscheidung Solche Entscheidungen können für den Rechtsanwalt und seinen Mandanten in zweierlei Hinsicht in Straf- oder Bußgeldverfahren Bedeutung erlangen. Ist der Mandant als Angeklagter/Betroffener frei gesprochen und sind die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt (§ 467 StPO) worden, tangieren ihn die mit der Sachverständigenvergü...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Antrag des Arztes (Schuldners) nach § 850f Abs. 1 ZPO

Rz. 231 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.35: Antrag des Arztes (Schuldners) nach § 850f Abs. 1 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ _________________________, den _________________________ Az: _________________________ Antrag auf Erhöhung des Pfandfreibetrags nach § 850f Abs. 1 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _____...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / IX. Muster: Strafanzeige gegen den Schuldner

Rz. 334 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.17: Strafanzeige gegen den Schuldner An die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in _________________________ Hiermit zeige ich Vollmacht versichernd an, dass mich _________________________ mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Mein Mandant betreibt als Gläubiger ausweislich des in d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kenntnis vom Vermächtnisanspruch

Rz. 1074 Eine Pfändung kommt selbstverständlich nur in Betracht, wenn der Gläubiger davon Kenntnis erhält, dass dem Schuldner ein Vermächtnis zugewandt wurde. Hier liegt in der Praxis nicht selten die erste vermeintlich unüberwindliche Hürde. Zunächst ist natürlich auf die Kenntnis des Mandanten abzustellen. Nach möglichen Vermächtnisansprüchen des Schuldners, ggf. auch allg...mehr

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P / 31 Privatklageverfahren [Rdn 4060]

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T / 15 Terminsverlegung [Rdn 4597]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Widerruf der Bezugsberechtigung gegenüber dem Drittschuldner durch Bevollmächtigten

Rz. 817 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.129: Widerruf der Bezugsberechtigung gegenüber dem Drittschuldner durch Bevollmächtigten Per Einschreiben mit Rückschein An die Kapitallebensversicherung AG in _________________________ Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ hier: Widerru...mehr