Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von privaten Sachverhalten wie Heirat oder Scheidung über Vermögensanlagen bis hin zu Unternehmensumstrukturierungen oder zur Unternehmensnachfolge. Je früher der Steuerberater eingeschaltet wird, desto besser kann er sich einarbeiten und unter Umständen sinnvolle Alternativen erarbeiten.

Das Mindeste bei Unternehmern ist ein intensives Gespräch pro Jahr; dann nämlich, wenn der Bilanzentwurf vorliegt. Besser sind aber 2–3 intensive Gespräche jährlich:

  • Die Bilanzbesprechung bietet die Möglichkeit, auf das vergangene Wirtschaftsjahr zurückzublicken – aber auch die Chance, in die Zukunft zu denken.
  • Das zweite Gespräch sollte unbedingt rechtzeitig und verbindlich in der zweiten Jahreshälfte verabredet werden. Dann liegen die Halbjahresergebnisse vor. In der verbleibenden Zeit bis zum Jahresende können noch steuergestaltende Maßnahmen in Angriff genommen werden, z. B. Verlustoptimierung oder Gewinnglättungen, um massive Sprünge, z. B. in der Höhe des auszuschüttenden Gewinns, zu vermeiden.
  • Schließlich sollten Geschäftsführer und Steuerberater 3-4 Wochen vor dem Jahreswechsel nochmals miteinander sprechen, denn häufig entscheidet sich in dieser Zeit die endgültige Fassung von neuen Steuergesetzen. Dann müssen der Geschäftsführer und sein Berater unter Umständen schnell reagieren.

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