Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Dienstwohnung / 3.8 Kündigung

Das Werkmietwohnungsverhältnis endet nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es bedarf einer eigenständigen Kündigung, sofern es nicht befristet geschlossen wurde. Da im Fall der Vergabe einer Werkmietwohnung 2 eigenständige Verträge, nämlich Arbeits- und Mietvertrag, bestehen, kann das Werkmietwohnungsverhältnis grundsätzlich ohne Auswirkungen auf den...mehr

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Dienstwohnung / 4.10 Kündigung

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet im Grunde auch das Nutzungsrecht der Werkdienstwohnung, da ein einheitlicher Vertrag abgeschlossen wurde und der Arbeitsvertrag in dem gemischten Vertrag (Arbeitsvertrag mit Wohnraumüberlassung) vorherrschend ist. Aus sozialen Gründen verweist § 576b BGB bei bestimmten Tatbeständen auf die mietrechtlichen Vorschriften. 4.10.1 A...mehr

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Dienstwohnung / 2.14 Beendigung/Kündigung

Nach § 32 Abs. 4 DWV finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Wohnraum für die Beendigung des Dienstwohnungsverhältnisses (§ 11 DWV), der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen ist, Anwendung. Es gilt damit insbesondere § 576b BGB, da die Dienstwohnung ebenso wie die Werkdienstwohnung überlassen wird. Keine Anwendung finden die §§ 576 und 576a BGB.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.5 Wahlrecht hinsichtlich der Kündigungsfristen

Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB sind für einen Vermieter besonders dann wichtig, wenn er nach dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, welches damit beendet ist, die Wohnung für einen neuen Beschäftigten benötigt und schnellstmöglich frei haben will. Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann es aufgrund der ...mehr

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Dienstwohnung / 4.10.2 Kündigungsfrist

Hinsichtlich der Beendigung der Überlassung einer Werkdienstwohnung ist zu unterscheiden, ob ein befristeter, ein auflösend bedingter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag vereinbart wurde: Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt gemäß § 576b BGB der § 542 Abs. 2 BGB entsprechend. Damit endet die Wohnraumüberlassung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oh...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.1 Kündigungsgrund

§ 576 BGB dient lediglich der Verkürzung der Kündigungsfristen für Werkmietwohnungen, er enthält aber keine Kündigungsgründe, so dass diesbezüglich § 573 BGB zu beachten ist. Hinsichtlich des Kündigungsgrunds ist zu unterscheiden, ob die Kündigung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses oder nach der Beendigung des Arbeitverhältnisses erfolgt. Als Kündigungsgrund während...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.2 Widerspruchsrecht bei Werkmietwohnungen

Kündigt ein Vermieter eine Werkmietwohnung mit der Kündigungsfrist des § 573c BGB, so steht dem Mieter das Widerspruchsrecht (Sozialklausel) nach §§ 574 ff. BGB zu. Das Widerspruchsrecht besteht auch, wenn dem Mieter einer normalen (oder auch funktionsgebundenen) Werkmietwohnung mit der Frist nach § 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt wird. Gemäß § 576a Abs. 1 BGB sind in diesem F...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.4 Schriftform

Die Kündigung bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der schriftlichen Form des § 126 Abs. 1 und 3 BGB, d. h. die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ausreichend ist auch eine Kündigungserklärung in elektronischer Form des § 126a BGB.[1] Eine mündlich ausgesprochene Kündig...mehr

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Dienstwohnung / 3.9.2 nach BPersVG

Nach § 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG hat der Personalrat bei der Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen mitzubestimmen. Entsprechende Regelungen sind regelmäßig auch in den Personalvertretungsgesetzen der Länder enthalten. Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG geforderte Zustimmung des Personalr...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen eines Werkmietwohnungsverhältnisses können sich nach § 573c sowie § 576 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB bemessen. Gemäß § 576 BGB kann der Vermieter nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB mit verkürzten Fristen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB gilt nur bei Werkmietwohnungen, die auf unbestimmte Zeit...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.1 Allgemein

Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfe...mehr

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Dienstwohnung / 2.8 Mietminderung/Schadensersatz

Eine Mietminderung ist auch bei Dienstwohnungen möglich, da die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts festzusetzen ist und durch den Mangel die übliche Miete geringer ist. Der Dienstwohnungsinhaber kann bei Mängeln der Dienstwohnung entsprechend den Vorschriften des BGB Minderung der Dienstwohnungsvergütung verlangen. Er ist insofern nicht schlechter gest...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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Dienstwohnung / 3.9.1.1 Hinsichtlich einer Vermietung

Die Entscheidung über die Vermietung selbst obliegt hingegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG.[1] Dabei ist es egal, ob es sich um eine Wohnung oder einzelne Zimmer handelt. Die Willenserklärung des Vermieters hinsichtlich des Vertragsschlusses ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam, d. h. auch ohne Zustimmung des Betriebsrats kommt ei...mehr

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Dienstwohnung / 2.4 Widerruf der Zuweisung

Die Zuweisung einer Dienstwohnung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 2 DWV jederzeit widerruflich. Der Widerruf der Zuweisung darf aber nur aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen erfolgen. Dabei hat der Arbeitgeber seine Interessen und die des Beschäftigten gegeneinander abzuwägen und nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu entscheiden. Nach § 11 Abs. 1 DWV ist die Dienstwohnung nur...mehr

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Dienstwohnung / 4.16 Verkauf der Werkdienstwohnung

Wird die Werkdienstwohnung verkauft, wird das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer gem. § 566 BGB fortgesetzt. Im Falle einer Kündigung kann sich dieser jedoch nicht auf die verkürzten Kündigungsfristen der §§ 576 ff. BGB berufen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 4.14 Mitbestimmung

Eine Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats findet bei der Einstellung und Kündigung des Beschäftigten statt. Da es sich bei der Überlassung einer Werkdienstwohnung um einen gemischten Vertrag handelt, erfolgt hier bereits eine Mitbestimmung. 4.14.1 nach BetrVG Neben dem Mitbestimmungsrecht bei Abschluss und Kündigung des gemischten Vertrags (Arbeitsvertrag mit Wohnraum...mehr

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Dienstwohnung / 3.11 Verkauf der Werkmietwohnung

Wird die Werkmietwohnung verkauft, wird das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer gem. § 566 BGB fortgesetzt. Im Falle einer Kündigung kann sich dieser jedoch nicht auf die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 BGB berufen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 4.14.1 nach BetrVG

Neben dem Mitbestimmungsrecht bei Abschluss und Kündigung des gemischten Vertrags (Arbeitsvertrag mit Wohnraumüberlassung) hat der Betriebsrat bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Der Mieter einer Werkmietwohnung, dessen Mietverhältnis gekündigt wurde, kann ein Widerspruchsrecht aus §§ 574 ff. BGB (sog. Sozialklausel) haben. 3.8.3.1 Allgemein Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Fami...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.4 Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz

Unabhängig davon, ob ein Widerspruchsrecht besteht, kann der Mieter einer Werkmietwohnung die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO bzw. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO geltend machen.[1]mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.3 Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Nach § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b BGB rechtzeitig hinweisen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Wohnraum im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB handelt. Wichtig Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht ist nicht zwingend, er muss auch nicht im Kündigungsschreiben enthalten sein. Gleichwo...mehr

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Dienstwohnung / 2.18.1 nach BetrVG

§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG findet bei Dienstwohnungen keine Anwendung. Damit hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, soweit es um die Zuweisung einer Dienstwohnung geht. Die Verpflichtung zum Bezug der Dienstwohnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, insoweit wurde der Betriebsrat bereits beteiligt. Bedenklich erscheint eine Forderung aus der Literatur, dass ein Mitbesti...mehr

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Dienstwohnung / 4.10.1 Allgemeines

Weder Beschäftigte noch Arbeitgeber können isoliert die Wohnraumüberlassung kündigen. Da ein einheitlicher gemischter Vertrag bestehend aus dem Arbeitsvertrag und der Wohnungsüberlassung vorliegt, wäre dies eine unzulässige Teilkündigung.[1] Wird an einen Beschäftigten mit 2 Arbeitsverträgen eine Werkdienstwohnung übertragen, sollte eindeutig geregelt sein, aus welcher Tätigk...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.4 Fortsetzung mit Erben

Treten keine Personen in das Mietverhältnis ein oder setzen es fort, so wird es gemäß § 564 BGB von den Erben fortgeführt. Sowohl der Vermieter als auch die Erben sind berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt nach der Kenntnis vom Tod des Mieters, dem Umstand, dass keine Person i...mehr

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Dienstwohnung / 3.10 Rechtsweg

Nach § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG sind die Amtsgerichte unabhängig von der Höhe des Streitwerts ausschließlich zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses. § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG erfasst auch die Streitigkeiten aus einem Werkmietwohnungsverhältnis[1], insbesondere bei Streitigkeiten üb...mehr

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Dienstwohnung / 2.18.2 nach BPersVG

§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG gilt nicht für die Zuweisung von Dienstwohnungen, weil keine sozialbestimmte Maßnahme vorliegt. Die Zuweisung einer Dienstwohnung erfolgt allein im Interesse der dienstlichen Verhältnisse.[1] Zudem steht dem Arbeitgeber regelmäßig kein Entscheidungsspielraum zu, da eine Wohnung regelmäßig einem Dienstposteninhaber zugeordnet ist.[2] Das Mitbestimmun...mehr

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Dienstwohnung / 3.7.1 Eintritt in das Mietverhältnis

Im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge tritt gemäß § 563 BGB der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, sofern er mit ihm einen gemeinsamen Haushalt gebildet hat. Tritt ein Ehegatte nicht ein, so treten Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt haben, in das Mietverhältnis ein. Zudem können auch andere in der Wohnung lebende Fa...mehr

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Dienstwohnung / 4.15 Rechtsweg

Für Streitigkeiten aus der Überlassung einer Werkdienstwohnung sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG).[1] Dies gilt insbesondere, wenn die Kündigung einer Werkdienstwohnung in unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage steht.[2] Da sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Werkdienstwohnungsverhältnis in ein gesetzlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 4.12 Widerspruchsrecht/Sozialklausel

Wählt der Arbeitgeber für die Kündigung einer Werkdienstwohnung die Kündigungsfrist des § 573c BGB, so finden die §§ 574 BGB, also das Widerspruchsrecht, Anwendung. Gemäß § 568 Abs. 2 BGB soll der Vermieter den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen. Im Falle der Anwendung des § 576b BGB gilt das zum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 7.1 Umwandlung einer Dienstwohnung

Bei (ehemaligen) Dienstwohnungen stellt sich seit dem 1.10.2005 bzw. 1.11.2006 die Frage, in welcher Rechtsform diese fortgeführt werden können. Es ergeben sich hierfür folgende Alternativen: Es könnte daran gedacht werden, die Dienstwohnungsvorschriften weiterhin anzuwenden. Von dieser Möglichkeit ist oftmals unmittelbar nach Einführung des TVöD Gebrauch gemacht worden, alle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen (zu § 2 UStG)

Überblick Kauft jemand eine zahlungsgestörte Forderung, wird er mit dem Einzug der Forderung nach der Rechtsprechung des EuGH nicht wirtschaftlich tätig. Ein Vorsteuerabzug steht ihm deshalb für Eingangsleistungen, die mit dem Erwerb und dem Einzug der Forderungen im Zusammenhang stehen, nicht zu. Die Finanzverwaltung übernimmt jetzt die Grundsätze aus der Rechtsprechung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Berufungsbegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Die Sozialplanabfindung war Gegenstand des Mandats, weil die Beklagte von ihrer Arbeitgeberin vor die Alternative einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Annahme eines Abfindungsangebots gestellt worden war, wobei die Arbeitgeberin das Bestehen eines Sozialabfindungsanspruchs streitig gestellt hatte und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Angemessenheit... / Leitsatz

Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzurechnen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Angemessenheit... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war von der Beklagten beauftragt worden, sie ihm Rahmen einer angekündigten betriebsbedingten Kündigung seitens ihres Arbeitgebers bzw. wahlweise bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit diesem zu vertreten. Hintergrund der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses war, dass die Beklagte – nach Teilbetriebsveräußerung – dem Übergang ihres Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Angemessenheit... / Leitsatz

Wird der Anwalt außergerichtlich umfangreich mit der Abwehr einer Kündigung beauftragt und zugleich mit dem Angebot des Arbeitgebers, gem. Sozialplan eine Abfindung zu zahlen, ist eine 1,8-Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden. Beim Gegenstandswert einer solchen Tätigkeit ist neben dem Wert der Kündigung (dreifaches Bruttomonatseinkommen) der Wert der Abfindung hinzuzurechnen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Beachtlichkeit... / 1 Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens wandte sich mit seiner Klage gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte. Das ArbG gab der Klage statt. Die gegen dieses Urteil von der Beklagten eingelegte Berufung wurde mit rechtskräftigem Beschluss des LAG als unzulässig verworfen. Die Parteien schlossen in einem weiteren Kündigungsrechtsstreit einen gerichtlichen V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden vom Bundesarbeitsgericht (BAG) früher rechtlich als auflösende Bedingungen qualifiziert. Diese Rechtsprechung wurde inzwischen ausdrücklich aufgegeben, weil derartige Altersgrenzen nunm...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in § 41 getroffene Regelung ist für die Praxis der Rentenversicherungsträger ohne Bedeutung. Es handelt sich um eine rein arbeitsrechtliche Vorschrift, die insoweit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erweitern soll. Mit der Aufnahme dieser Regelung in das SGB VI mit dem RRG 1992 sollte die geplante Flexibilisierung der Altersrenten unterstützt werden. Weder ein Alt...mehr

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E-Mail genügt Schriftformerfordernis in der Vereinssatzung

Zusammenfassung Wenn eine Vereinssatzung die "schriftliche" Einladung zur Mitgliederversammlung vorsieht, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden. Hintergrund Das Registergericht beanstandete die Anmeldung der Satzungsänderung eines eingetragenen Vereins, da dessen Satzung eine schriftliche Einladung zu Mitgliederversammlungen vorsehe, der Verein seine Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.4 Kündigungsverfahren

Rz. 15 Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, das Nähere zum Kündigungsverfahren in der Anordnung nach § 352a zu bestimmen. Das materielle Recht (§ 28a Abs. 5 Nr. 5) hat sie dabei unangetastet zu lassen. Rz. 16 Das Anordnungsrecht hat daher zu beachten, dass eine Kündigung des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag nur durch den Versicherten, nicht aber durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.2 Beitragszahlung

Rz. 6 Satz 2 verpflichtet den Versicherten, die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen. Mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung entsteht ein Beitragsanspruch der Bundesagentur (vgl. § 22 Abs. 1 SGB IV). Rz. 7 Das Beitragsverfahren darf die Bundesagentur für Arbeit durch Anordnung regeln (vgl. § 352a, Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352a Anord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ergänzt die §§ 28a, 345b und 349a . Durchgeführt wird die ab 1.2.2006 nach Maßgabe des § 28a mögliche freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, die ab 2011 im Gesetz durchgehend die Bezeichnung "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" (auch in § 352a) erhalten hat, auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit. Bei ihr ist die Weiterv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 3 § 352a ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zunächst zur Regelung des Antragsverfahrens. Die Notwendigkeit einer Antragstellung kann dabei durch die Anordnung nicht abbedungen werden. Im Übrigen umfasst die Ermächtigung das gesamte Verfahren, dazu gehören insbesondere die Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit, die vorzulegenden Unterlagen und die Entscheidung über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 193 Fortbes... / 2.4.1 Pflichtige und freiwillige Mitglieder (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 15 Die Regelung des Abs. 2 umfasst alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie nicht der Regelung des Abs. 1 unterfallen, also auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denen kein Entgelt zu zahlen ist (vgl. Rz. 11), Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes und sonstige Versicherungspflicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Leitsatz Im Fall der Nachlassverwaltung kommt es für die Beschränkung der Erbenhaftung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 AO i. V. m. § 1975 BGB allein darauf an, ob zivilrechtlich eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt. Dass der Nachlass weder Einkommensteuer- noch Körperschaftsteuersubjekt ist, führt nicht zur Ablehnung einer solchen Nachlassverbindlichkeit. Wird eine Steuerschuld de...mehr

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zfs 11/2015, Anforderungen ... / Sachverhalt

Der Kl. wendet sich im Wege der Feststellungsklage gegen den von der Bekl. ausgesprochenen Rücktritt des mit Versicherungsschein vom 24.1.2012 policierten Krankenversicherungsvertrag bzw. gegen die in erster Instanz erklärte Anfechtung dieses Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Der Kl. hat den Antrag vom 19.11.2011 über seinen Versicherungsmakler eingereicht und dabei zu d...mehr

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AGS 11/2015, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 2) verlangt von dem beklagten Rechtsschutzversicherer die Erstattung der Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten, der Klägerin zu 1), für einen Kündigungsschutzprozess, für den die Beklagte dem Grunde nach Deckungsschutz gewährt hatte. Mit der Klage vor dem ArbG war die Feststellung begehrt worden, das Anstellungsverhältnis sei weder fristlos noch fristgerecht d...mehr

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AGS 11/2015, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist begründet. Die Klägerin zu 2) hat gegen die Beklagten Anspruch auf Freistellung von der Resthonorarforderung der Klägerin zu 1) wegen des vor dem ArbG geschlossenen Vergleichs aus dem zwischen der Klägerin zu 2) und der Beklagten unstreitig bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag. Der Anspruch der Klägerin zu 2) auf Kostenübernahme auch der durch den Mehrve...mehr